Service-BW
Weiterführende Informationen und Links
Notare beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamente oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen. Für einige Rechtsgeschäfte, die weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen für Sie haben können, ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Auf den Internetseiten der Bundesnotarkammer, der Notarkammer Baden-Württemberg und der staatlichen Notariate finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten und Formulare.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 12.11.2015 freigegeben.
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Donnerstag
vormittags Termine nur nach Vereinbarung
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(nachmittags geschlossen)