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Bildungsprämien - Anerkennung als Beratungsstelle beantragen
Als Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen können Sie sich als Beratungsstelle anerkennen lassen.
Die Anerkennung benötigen Sie, wenn Sie
- Interessierte über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen informieren und
- Prämiengutscheine ausstellen.
Für Ihre Beratungstätigkeit können Sie einen Zuschuss erhalten.
Hinweis: Wenn Ihre Beratungsstelle bereits aus anderen öffentlichen Mitteln Fördergelder erhält, ist das für die Anerkennung hilfreich. Sie können allerdings keine weiteren Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung erhalten.
Zuständigkeit
ProgrammstelleBildungsprämieimBundesinstitutfürBerufsbildungim Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Voraussetzungen
- Nachweis, dass die Beratungsstelle
- eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist und ihren Sitz in Deutschland hat,
- für die Weiterbildungsberatung geeignet und qualifiziert ist, insbesondere die Qualitätsanforderungen gemäß den rechtlichen Richtlinien einhält,
- über entsprechende Räume und Ausstattung verfügt und
- für alle interessierten Personen gut erreichbar ist.
- Nachweis, dass das Beratungspersonal
- unabhängig und neutral über die unterschiedlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und -anbieter berät,
- die dafür vorgesehene Verwaltungssoftware nutzt und
- an der "Schulung zur Umsetzung der Bildungsprämie" teilgenommen hat.
Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Ablauf
Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle onlinebeantragen.Diese prüft die Voraussetzungen und leitet Ihren Antrag an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiter.
Das Bundesministerium wählt in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern nach einem festgelegten Verteilerschlüssel geeignete Beratungsstellen aus.
Kosten
keine
Frist
Sie können die Anerkennung jederzeitbeantragen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Freigabevermerk
Stand: 15.12.2021
Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg