Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
3 Einfriedigungen über 0,50 m sind unzulässig als Mauern, Betonformsteinen und sonstige, das Landschaftsbild störende Bauwerke wie Sichtschutzwände etc. 6. PFLANZLISTE 6.1 Siehe Grünordnungsplan. [...] soll die rechtliche Grundlage... [mehr]
und / oder Erweiterungen kaum zu, sie orientieren sich exakt am gewünschten städtebaulichen Erscheinungsbild, das einerseits eine verträgliche Struktur gewährleistet, andererseits aber dazu führt, dass [...] verträgliche Nachverdichtung... [mehr]
soll die rechtliche Grundlage für die - Grenzregelung - Erschließung - Bebauung der Grundstücke bilden. Owingen, den 28.08.2001 ing.-Büro Reckmann GmbH Henkerberg 12 88696 Owingen Hohenfels, den 28 [mehr]
soll die rechtliche Grundlage für die - Grenzregelung - Erschließung - Bebauung der Grundstücke bilden. Hohenfelsf^ 2 4. Feb. 2015 Gem^ nd eve n/vaitu ngs): Haupistraße 30 78355 Hohenfels Gemeinde [mehr]
soll die rechtliche Grundlage für die - Grenzregelung - Erschließung - Bebauung der Grundstücke bilden. Hohenfelsf^ 2 4. Feb. 2015 Gem^ nd eve n/vaitu ngs): Haupistraße 30 78355 Hohenfels Gemeinde [mehr]
Nutzungsschablone festgelegten Dachneigungen sind einzuhalten. Die Dachvorsprünge sollen kräftig ausgebildet werden und nicht kleiner als 40 cm sein. Dachaufbauten und –einschnitte sind zulässig. Auf einer [mehr]
Nutzungsschablone festgelegten Dachneigungen sind einzuhalten. Die Dachvorsprünge sollen kräftig ausgebildet werden und nicht kleiner als 40 cm sein. Dachaufbauten und –einschnitte sind zulässig. Auf einer [mehr]
Erweiterung durch Einbeziehung der neu gebildeten FI.St.Nr. 236/1, Gemarkung Liggersdorf. Durch die Bebauung der Grundstücksteilflächen "Gründen III" wird das Ortsbild von Liggersdorf in südlicher Richtung [...] Werbeanlagen sind... [mehr]
40/4, 40/5, 42/5, 42/6 und 42/4 (Teilfläche). Durch die Bebauung der Flächen "Gründen H" wird das Ortsbild von Liggersdorf in westlicher Richtung ergänzt. Lage und Größe der Fläche erlauben eine Ausweisung [mehr]
und / oder Erweiterungen kaum zu, sie orientieren sich exakt am gewünschten städtebaulichen Erscheinungsbild, das einerseits eine verträgliche Struktur gewährleistet, andererseits aber dazu führt, dass [...] verträgliche Nachverdichtung... [mehr]