Service-BW
Hauptbereich
Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Verfahren
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Wohnsitz abmelden
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 27.01.2023 freigegeben.