Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenfels werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier, auf der Internetseite der Gemeinde Hohenfels veröffentlicht.
Bei spezialgesetzlichen Regelungen, z. B. für die Bekanntmachung von Bauleitplänen,ist das Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohenfels das rechtswirksame Bekanntmachungsorgan. Zusätzlich sind diese ebenfalls hier im Internet zu finden.
Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten im Rathaus kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.
Weitere Informationen enthält die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 30. April 2020.pdf
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach - Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Nenzingen - Sonderbaufläche "Betonwerk"
Öffentliche Bekanntmachung
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach - Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Nenzingen - Sonderbaufläche "Betonwerk"
hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2022 zu dieser 22. Änderung den Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 23.01.2023 bis einschl. 21.02.2023 durchgeführt.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 10.05.2023 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst.
Die von der 22. Änderung betroffene Fläche wird aktuell bereits gewerblich genutzt und es sind Gebäude für den Kiesabbau und das Kieswerk bereits vorhanden. Zukünftig soll auf der Fläche ein Betonwerk umgesetzt werden. Ein entsprechender Bebauungsplan befindet sich parallel im Verfahren. Da die Fläche trotz bereits vorhandener Infrastruktur und Gebäude für den Kiesabbau im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, muss für den Bebauungsplan und das Vorhaben eines Betonwerks der Flächennutzungsplan geändert werden. In der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird deshalb eine Sonderbaufläche für ein Betonwerk ausgewiesen. Die Fläche grenzt nördlich an eine Waldfläche, südlich an ein Gewerbegebiet (Kiesabbau), westlich an Retentionsflächen und östlich an weitere Flächen des Betonwerks. Die Fläche wird derzeit bereits für den Kiesabbau genutzt und ist vorbelastet. Der Bebauungsplan für die Sonderbaufläche „Betonwerk“ befindet sich derzeit im Aufstellungsverfahren.
Der Planbereich ergibt sich aus dem mitabgedruckten Plan.
Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschl. 05.07.2023 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147, s.schlegel(@)stockach.de
Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0, gemeinde(@)eigeltingen.de
Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0, rathaus(@)muehlingen.de
Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0
Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0, gemeinde(@)hohenfels.de
Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0, gemeinde(@)orsingen-nenzingen.de
während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Stellungnahmen zur geplanten 22. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei den oben genannten Stellen der Auslegung abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Stockach www.stockach.de/Bürger und Verwaltung/Bauen und Wohnen/Bebauungspläne/aktuellen Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Stockach, den 26.05.2023
Stolz, Bürgermeister
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Orsteil Hoppetenzell – Sondergebietsfläche Solarpark „Am Schorenweiher“
Öffentliche Bekanntmachung
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Orsteil Hoppetenzell – Sondergebietsfläche Solarpark „Am Schorenweiher“
hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2022 zu dieser 23. Änderung den Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschl. 28.02.2023 durchgeführt.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 10.05.2023 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um einen knapp 5 ha großen Solarpark, der westlich von Hoppetenzell und östlich des Schorenweihers errichtet werden soll. Mit der Projektierung des Solarparks wurde die Firma Solarkomplex AG Singen beauftragt (Projektentwickler), Betreiber sind die Stadtwerke Stockach und der Flächeneigentümer. Der Standort befindet sich im Gewann Schoren auf den Flurstücken 777 und 783, Gemarkung Hoppetenzell. Die Grundstücke umfassen 4,86 ha und liegen 400 m von der Wohnbebauung entfernt sowie mehr als 500 m von der Bundesstraße B 313. Der Eigentümer bearbeitet die Fläche derzeit selbst. Daher ist kein Pächter von der Planung des Projekts betroffen. Bei den Flurstücken handelt es sich um Grünland. In den 1980iger Jahren wurde hier Kies abgebaut, das Gelände soll mit aufgeständerten Solarmodulen überstellt und eingezäunt werden. Die Nutzung des Unterwuchses erfolgt als extensives Grünland.
Die Photovoltaikanlage ist mit einer Leistung von 4,56 MWp geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Der geplante Solarpark soll voraussichtlich als PPA-Anlage (d.h. mit langfristigem Stromliefervertrag, power-purchase-agreement, jedoch ohne gesetzliche Einspeisevergütung nach Erneuerbare Energiengesetz) betrieben werden. Um die für eine Freiflächensolaranlage notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen, möchte die Stadt Stockach im Rahmen eines Bebauungsplanverfahren nach § 8 u. 9 BauGB ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik ausweisen. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren gem. § 8 BauGB geändert werden. Im gültigen Flächennutzungsplan der VVG Stockach (beschlossen 2001) ist der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft eingetragen. Die geplante Nutzung kann dementsprechend nicht aus dem FNP heraus entwickelt werden. Eine parallele Änderung ist erforderlich. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB Parallelverfahren. Sie sieht eine Darstellung des vormals als landwirtschaftlichen Nutzfläche dargestellten Bereiches als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ vor.
Der Planbereich ergibt sich aus dem mitabgedruckten Lageplan.
Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschl. 05.07.2023 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147, s.schlegel(@)stockach.de
Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0, gemeinde(@)eigeltingen.de
Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0, rathaus(@)muehlingen.de
Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0
Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0, gemeinde(@)hohenfels.de
Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0, gemeinde(@)orsingen-nenzingen.de
während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Stellungnahmen zur geplanten 23. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei den oben genannten Stellen der Auslegung abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Stockach www.stockach.de/Bürger und Verwaltung/Bauen und Wohnen/Bebauungspläne/aktuellen Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Stockach, den 26.05.2023
Stolz, Bürgermeister
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach – Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Kalkofen „Schloss Hohenfels“
Öffentliche Bekanntmachung
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach – Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Kalkofen „Schloss Hohenfels“
hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in öffentlicher Sitzung am 16.11.2022 den Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschl. 28.02.2023 durchgeführt.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 10.05.2023 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.
Der Änderungsbereich liegt innerhalb eines Waldgebietes ca. 1 km südlich des Teilortes Kalkofen der Gemeinde Hohenfels. Dass aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts stammende Schloss Hohenfels mit seinem zugehörigen Gebäudeensamble beherbergte von 1931 bis 2017 den Schul- und Internatsbetrieb der Unterstufe der Schule „Schloss Salem“. Sie wurde mittlerweile nach Salem verlegt. Der Erwerber des Gesamtareals möchte ein Kulturhaus errichten, mit dem das Angebot an Veranstaltungs- und Tagungsräumlichkeiten erweitert und ergänzt werden soll. Innerhalb des eigentlichen Schlossareals kann dieses Projekt nicht umgesetzt werden, weil die erforderliche Bauhöhe den Charakter des Schlosses und seines Bauensambles beeinträchtigen könnte. Die noch zur Verfügung stehenden potentiellen Bauflächen sollen der behutsamen und aus Sicht des Denkmalschutzes in verträglicher Ergänzung vorhandener Gebäude dienen. Das eigentliche Schlossareal und westlich angrenzende Erweiterungsbereiche sind im Flächennutzungsplan als Sonderbauflächen und der vorliegende Änderungsbereich als Grünflächen/Sportplatz dargestellt. Der an der Gemeindeverbindungsstraße gelegene Teil dieser Grünflächen soll in die Sonderbauflächen einbezogen werden um damit im Rahmen eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung des Kulturhauses und der erforderlichen Stellplätze zu schaffen. Die FNP-Darstellungen außerhalb des Änderungsbereichs bleiben unverändert.
Der Änderungsbereich umfasst eine ca. 1,16 ha große östlich des eigentlichen Schlossareals gelegene Fläche. Sie wurde bis vor einigen Jahren als Sportplatz genutzt und liegt mittlerweile weitgehend brach.
Der Planungsbereich ergibt sich aus dem mitabgedruckten Lageplan.
Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147, s.schlegel(@)stockach.de
Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0, gemeinde(@)eigeltingen.de
Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0, rathaus(@)muehlingen.de
Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0
Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0, gemeinde(@)hohenfels.de
Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0, gemeinde(@)orsingen-nenzingen.de
während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Stellungnahmen zur geplanten 24. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei den oben genannten Stellen der Auslegung abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Stockach www.stockach.de/Bürger und Verwaltung/Bauen und Wohnen/Bebauungspläne/aktuellen Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Stockach, den 26.05.2023
Stolz, Bürgermeister
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Deutwang – Flächentausch zugunsten „Guggenbühl“
Öffentliche Bekanntmachung
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Deutwang – Flächentausch zugunsten „Guggenbühl“
hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in öffentlicher Sitzung am 16.11.2022 den Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung und der Anhörung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurde in der Zeit vom 30.01.2023 bis 28.02.2023 durchgeführt.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 10.05.2023 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst.
Bei der Änderung handelt es sich um die Herausnahme einer ca. 0,75 ha Wohnbaufläche im Bereich Röschberg, Ortsteil Liggersdorf, die künftig wieder für die Landwirtschaft dargestellt werden soll. Im Gegenzug wird am östlichen Ortsrand von Deutwang eine ca. 0,8 ha große Fläche, die bisher für die Landwirtschaft dargestellt ist, als Wohnbaufläche dargestellt.
Der Planbereich ergibt sich aus dem mitabgedruckten Plan.
Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147, s.schlegel(@)stockach.de
Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0, gemeinde(@)eigeltingen.de
Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0, rathaus(@)muehlingen.de
Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0
Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0, gemeinde(@)hohenfels.de
Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0, gemeinde(@)orsingen-nenzingen.de
während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Stellungnahmen zur geplanten 25. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei den oben genannten Stellen der Auslegung abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Stockach www.stockach.de/Bürger und Verwaltung/Bauen und Wohnen/Bebauungspläne/aktuellen Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Stockach, den 26.05.2023
Stolz, Bürgermeister
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen, Sonderbaufläche „Solarpark Weierhof“
Öffentliche Bekanntmachung
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen, Sonderbaufläche „Solarpark Weierhof“
hier: Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in öffentlicher Sitzung am 10.05.2023 den Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um einen Solarpark im Gewann Weieräcker nordöstlich des Weierhofs auf Gemarkung Ludwigshafen. Er liegt südlich der B 31 neu im Bereich der Unterführung der Kreisstraße K 6174 nach Bonndorf. Mit der Projektierung des Solarparks ist das Unternehmen WPD AG aus Bietigheim-Bissingen beauftragt. Das Plangebiet ist rund 6,5 ha groß. Das Gelände soll mit aufgeständerten Sorlarmodulen überstellt und eingezäunt werden. Die Nutzung des Unterwuchses erfolgt als extensives Grünland. Die Photovoltaikanlage ist mit einer Leistung von ca. 6,9 MWp geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Der geplante Solarpark soll als PPA-Anlage, das heißt (mit langfristigem Stromliefervertrag, power-purchase-agreement, jedoch ohne gesetzliche Einspeisevergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz) betrieben werden. Um die für eine Freiflächensolaranlage notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen, möchte die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens nach § 8 u. 9 BauGB ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik ausweisen. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.
Der Planungsbereich ergibt sich aus dem mitabgedruckten Lageplan.
Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147, s.schlegel(@)stockach.de
Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0, gemeinde(@)eigeltingen.de
Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0, rathaus(@)muehlingen.de
Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 0Telefonnummer: 7773/9300-0
Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0, gemeinde(@)hohenfels.de
Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0, gemeinde(@)orsingen-nenzingen.de
während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Stellungnahmen zur geplanten 26. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei den oben genannten Stellen der Auslegung abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Stockach www.stockach.de/Bürger und Verwaltung/Bauen und Wohnen/Bebauungspläne/aktuellen Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Stockach, den 26.05.2023
Stolz, Bürgermeister
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Bodman, Flächentausch „Bodman-Kapellenäcker“
Öffentliche Bekanntmachung
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Bodman, Flächentausch „Bodman-Kapellenäcker“
hier: Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in öffentlicher Sitzung am 10.05.2023 den Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Im Rahmen der ersten städtebaulichen Entwurfsplanung für die Wohnbaufläche „Kapellenäcker II“ im Ortsteil Bodman wurde festgestellt, dass für die Abrundung des westlichen Ortsrandes und für ein harmonisches Landschaftsbild die Entwicklung von Wohnbauland nur bis zur westlichen Grenze des Gewerbegebietes reichen sollte, obwohl im Flächennutzungsplan die geplante Wohnbaufläche ca. 55 m weiter nach Westen reicht. Hinzu kommt die notwendige Anbauverbotszone der Kreisstraße, die den nutzbaren Baulandanteil zusätzlich reduzieren würde. Die Fläche von ca. 1,6 ha sollte deshalb weiter als Fläche für die Landwirtschaft genutzt werden können, zumal auf ca. 20 m Tiefe ein Schutzabstand wegen Emissionen wie Spritz- und Düngemittel zur künftigen Wohnbebauung eingehalten werden müssen. Im Rechtsplan „Unterer Kapellenäcker“ rechtskräftig seit 1969 wurde bereits in Weiterführung der Straße „Untere Kapellenäcker“ bis zu einem Anschluss an die Kaiserpfalzstraße dargestellt. Damit soll eine Entlastung der Friedhofstraße und deren Kreuzung mit der Kaiserpfalzstraße im Bereich der Weilerkapelle erreicht werden. Der Verkehr aus der Straße „Untere Schlosshalde“ und dem Baugebiet „Steinäcker“ können als Entlastungsspange abfließen. Der Ausbau der Straße „Unterer Kapellenäcker“ ist jedoch nicht als Sammelstraße ausgelegt und ein weiterer Flächenerwerb zum Ausbau nicht möglich. Hinzu kommt ein möglicher Abwehranspruch der Anwohner hinsichtlich des zusätzlichen Verkehrs aus Baugebieten, die nachträglich entstanden sind und deren Abwägung eine zusätzliche Verkehrsbelastung „Untere Kapellenäcker“ nicht explizit untersucht wurde. Deshalb wäre die Schaffung einer neuen Anbindung südlich des Baugebiets „Kapellenäcker“ sinnvoll.
Der Planungsbereich ergibt sich aus dem mit abgedruckten Lageplan.
Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802147, s.schlegel(@)stockach.de
Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: 07774/9322-0, gemeinde@eigeltingen.de
Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0, rathaus@muehlingen.de
Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0
Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0, gemeinde@hohenfels.de
Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0, gemeinde(@)orsingen-nenzingen.de
während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Stellungnahmen zur geplanten 27. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei den oben genannten Stellen der Auslegung abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Stockach www.stockach.de/Bürger und Verwaltung/Bauen und Wohnen/Bebauungspläne/aktuellen Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Stockach, den 26.05.2023
Stolz, Bürgermeister
11. Änderung Flächennutzungsplan Erweiterung Himmelreich - Himmelreich IV
Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg - Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss vom 29.01.2023
Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigung Mühlingen: Vermessungsarbeiten
Landratsamt Konstanz
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Mühlingen
Vermessungsarbeiten
Das Landratsamt Konstanz - Untere Flurbereinigungsbehörde, der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung in 78532 Tuttlingen, Bahnhofstraße 100 (Gebäude B, Ebene 1), führt ab der Kalenderwoche 9/2023 in der Flurbereinigung Mühlingen Vermessungsarbeiten durch.
Die Mitarbeiter der unteren Flurbereinigungsbehörde müssen dazu die im Verfahrensgebiet liegenden und die daran angrenzenden Flurstücke betreten. Die Gebietskarte kann auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4808 eingesehen werden.
Bei den Vermessungsarbeiten werden festgestellte Abmarkungsmängel an Grenzzeichen behoben. Alle Grenzpunkte die bisher im Liegenschaftskataster noch nicht mit endgültigen Koordinaten geführt sind werden zu diesem Zweck neu bestimmt.
Die Eigentümer deren Flurstücke an das Flurbereinigungsgebiet angrenzen, können sich über die dabei ergebenden Veränderungen im Liegenschaftskataster informieren.
(Karin Chluba Tel.: Telefonnummer: +49 7461/926–1601)
(Dirk Auerbach Tel.: Telefonnummer: +49 7461/926–1620)
(Bernhard Bastek Tel.: Telefonnummer: +49 7461/926–1621)
gez. Karin Chluba
Vermessungsdirektorin
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung)
Die Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)
Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 21.12.2022
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hohenfels
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hohenfels wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Abwasserzweckverband "Stockacher Aach" - Sitz: Stockach, hier: Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes "Stockacher Aach" vom 14.12.2022
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (Kommunale Wärmeplanung)
Stadt Stockach im Konvoi mit den Gemeinden Bodman-Ludwigshafen, Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen, Orsingen-Nenzingen und Steißlingen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (Kommunale Wärmeplanung)
Die MVV Regioplan GmbH mit Sitz in Mannheim erstellt im Auftrag der Gemeinde Hohenfels eine kommunale Wärmeplanung gemäß § 7d Klimaschutzgesetz Baden- Württemberg (KSG BW). Laut § 7e Abs. 6 KSG BW besteht für die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen keine Pflicht, die betroffenen Einzelpersonen im Zusammenhang mit der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten gemäß Artikel 13 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) zu informieren. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Abs. 3 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 DSGVO ortsüblich bekannt zu machen.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 1 und 2 DSGVO teilt die Gemeinde Hohenfels folgendes mit:
Die Gemeinde Hohenfels beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7d KSG BW). Andernfalls stellt die Gemeinde Hohenfels betroffenen Personen vor der Weiterleitung für einen anderen Zweck alle maßgeblichen Informationen gem. Art. 13 Abs. 2 DSGVO zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die MVV Regioplan GmbH, Mannheim auf der Grundlage von § 7e KSG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 7e Abs. 1 KSG BW dargelegt. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der für die Gemeinde Hohenfels zuständigen Energieunternehmen (Betreiber der Strom-, Gas- und Wärmenetze) und der Bezirksschornsteinfeger. Für die Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung werden die Daten jeweils mehrerer Einzelgebäude zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen möglich sein werden.
Die erhobenen Einzeldaten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Hohenfels-Liggersdorf, den 06.12.2022
Pauschalierte Abrechnung von Leistungen im Bereich der Wasserversorgung ab 01.11.2022
Die Gemeinde Hohenfels wird ab dem 01.11.2022 Leistungen im Bereich der Wasserversorgung gemäß des Preisblatt zur Wasserversorgung abrechnen.
Die pauschalierten Preise gelten für alle Anträge die ab dem 01.11.2022 eingereicht werden.
Bebauungsplan "Kohler-Klaffenäcker", OT Mindersdorf
Öffentliche Bekanntmachung - 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach für den Bereich Sonderbauflächen Tourismus „Sonnenbühl“, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen; hier: Wirksamkeit
Stadt Stockach
Öffentliche Bekanntmachung
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach für den Bereich Sonderbauflächen Tourismus „Sonnenbühl“, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen
hier: Wirksamkeit
Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 31.05.2022 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 15.09.2022 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die o.g. Fläche.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802145
- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0
- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0
- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0
- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.
Stockach, den 21.09.2022
Stolz, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung neue Pauschalen Mittagessen
Die neuen Elternpauschalen für das Mittagessen in der Krippe/ Kindergarten und der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 beschlossen.
Die neuen Pauschalen gelten ab dem 01.09.2022.
Öffentliche Bekanntmachung Gebührenanpassung Verlässliche Grundschule
Die neuen Elternbeiträge der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 beschlossen.
Die Beiträge gelten ab dem 01.09.2022.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.
Kindergartensatzung vom 27.07.2022
Anlage 1: Gemeinde Hohenfels KiTa-Elternbeiträge
Anlage 2: Gemeinde Hohenfels Mittagessen für Krippe und Kindergarten ab 01.09.2022
14. Änderung des FNP der VG Stockach Gde. Flächentausch zugunsten „Röschberg Süd“, Gemarkung Liggersdorf; Ausweisung von Wohnbaufläche im Bereich „Röschberg Süd“ statt Flächen in den Ortsteilen Deutwang und Mindersdorf, hier: öffentliche Auslegung
- 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach - Gemeinde Hohenfels - Flächentausch zugunsten „Röschberg Süd“, Gemarkung Liggersdorf; Ausweisung von Wohnbaufläche im Bereich „Röschberg Süd“ statt Flächen in den Ortsteilen Deutwang und Mindersdorf - hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Anlage 14. Änderung 1. Zeichnung
- Anlage 14. Änderung 2. Zeichnung
- Anlage 14. Änderung 3. Zeichnung
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Teilort Ludwigshafen Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Bodman Sonderbaufläche Erlebnisbauernhof „Mooshof“ hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Stockach Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute, Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“ hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
20. Änderung des FNP der VG Stockach Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute 1. geplante Gewerbebaufläche „Falbenhölzle II“ 2. geplante Gewerbebaufläche „lange Äcker“ hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des BauGB
- 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute - 1. geplante Gewerbebaufläche „Falbenhölzle II“ - 2. geplante Gewerbebaufläche „Lange Äcker“ - hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Anlage 20. Änderung Falbenhölzle
- Anlage 20. Änderung Lange Äcker
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf Wohnbaufläche „Dietersberg“, Flächentausch hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung der Mietpreiszonen für die Zweitwohnungssteuer- Schätzung der Jahresnettokaltmiete
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat in der Sitzung vom 25.05.2022 die Festlegung Mietpreiszonen, für die Ortsteile, im Rahmen des § 3 Abs. 4 der Zweitwohnungssteuersatzung - Schätzung der Jahresnettokaltmiete beschlossen.
Mietpreiszone Zweitwohnungssteuer - schriftlicher Teil-
Mietpreiszone OT Deutwang -zeichnerische Teil-
Mietpreiszone OT Kalkofen -zeichnerische Teil-
Mietpreiszone OT Liggersdorf -zeichnerische Teil-
11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach - Stadt Stockach - Gewerbebaufläche „Erweiterung Himmelreich“ – „Himmelreich IV“, Gemarkung Hindelwangen
- 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach - Stadt Stockach - Gewerbebaufläche „Erweiterung Himmelreich“ – „Himmelreich IV“, Gemarkung Hindelwangen - hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Anlage 11. Änderung Gewerbefläche Himmelreich IV
- Anlage 11. Änderung Tauschfläche Heiligenbrunn
Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021
Die Änderungssatzung zur Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 16.03.2022 beschlossen.
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Bruckäcker", OT Selgetsweiler
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021
Die Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 15.12.2021 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung Gebührenanpassung Verlässliche Grundschule
Die neuen Elternbeiträge der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.
Die Beiträge gelten ab dem 01.01.2022.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)
Die Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 24.11.2021
Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 24.11.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) des Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee"
Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee" hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 03.11.2021
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 03.11.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 03.11.2021 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung über die Bundestagswahl 2021
Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltplan 2021
Bebauungsplan "Kohler-Klaffenäcker", OT Mindersdorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. §2 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. §3 Abs. 2 BauGB
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung zum Bebauungsplan inklusive Fachgutachten in der Zeit vom 26. Juli 2021 bis einschließlich 26. August 2021 ausgelegt.
Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungszeit vorgebracht werden.