Service-BW
Hauptbereich
Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Zuständigkeit
Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Ablauf
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
Kosten
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Frist
keine
Rechtsgrundlagen
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 44 Leichenpass
- § 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
Zuständige Ansprechpartner
Lebenslagen
Verwandte Themen
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- Seebestattung
- Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
- Sterbeurkunde beantragen
- Todesfall anzeigen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
Freigabevermerk
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg