Service-BW
Hauptbereich
Spätaussiedlerbescheinigung erhalten
Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.
Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.
Zuständigkeit
das Bundesverwaltungsamt (BVA)
Voraussetzungen
Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.
Unterlagen
Registrierschein
Ablauf
Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.
Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.
Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".
Kosten
keine
Frist
keine
Rechtsgrundlagen
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- § 4 Spätaussiedler
- § 5 Ausschluss
- § 7 Grundsatz
- § 15 Bescheinigungen
Verwandte Themen
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen
- Aufnahme als Spätaussiedler beantragen
- Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen
- Integrationskurse für Spätaussiedler - anmelden
- Klärung des Rentenversicherungskonto bei Spätaussiedlern beantragen
- Spätaussiedler - Aufnahme (vorläufige Unterbringung)
Freigabevermerk
10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg