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Hauptbereich
Patientenbeschwerde einlegen (Ärztekammer, Zahnärztekammer)
Sie sind mit einer Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt unzufrieden? Oder sind Sie der Ansicht, dass Sie falsch behandelt wurden? Dann können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.
Zuständigkeit
- Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher an Krankenhäusern
- die Gutachterkommissionen bei den Bezirksärztekammern
- die Gutachterkommissionen bei den Bezirkszahnärztekammern
- für eine Beschwerde über eine Ärztin oder einen Arzt: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
- für eine Beschwerde über eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
- für eine Beschwerde über eine Apothekerin oder einen Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- für eine Beschwerde über eine Psychologische Psychotherapeutin, einen Psychologischen Psychotherapeten, eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, eine Psychotherepeutin oder einen Psychotherapeuten: die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Voraussetzungen
keine
Unterlagen
Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Ablauf
Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständigen Stellen und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen beraten.
Wenn Sie Behandlungsfehler vermuten, die zu einem Gesundheitsschaden geführt haben, können Sie sich schriftlich an die Gutachterkommission der Landesärzte- und Landeszahnärztekammer wenden. Diese leitet dann ein Verfahren ein, um eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu erzielen.
Kosten
für die Beratung durch die Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen sowie die Bearbeitung durch die ärztlichen und zahnärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: üblicherweise keine
Frist
Keine besonderen Fristen.
Lebenslagen
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- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen
Freigabevermerk
07.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg