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Übernahme der Weiterbildungskosten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ab 45 Jahren beantragen
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer über 45 Jahre können Sie an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Handelt es sich um einen zertifizierten Bildungsträger und eine zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme, kann die Agentur für Arbeit bestimmte Kosten übernehmen.
Es ist möglich, dass die Agentur für Arbeit die Kosten nur teilweise übernimmt.
Während der Zeit der Teilnahme zahlt Ihnen der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter.
Tipp: Weitere Informationen bietet das Merkblatt "Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer" der Bundesagentur für Arbeit.
Zuständigkeit
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Übernahme der Weiterbildungskosten sind:
- Sie
- sind bei Beginn der Teilnahme älter als 45 Jahre und
- haben im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
- Ihr Betriebhat weniger als 250 Beschäftigte.
- Die Maßnahme
- findet außerhalb dieses Betriebes statt und
- vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Hinweis: Benötigt die Agentur für Arbeit für die Entscheidung bestimmte Angaben und Unterlagen (z.B. zu Sonderfällen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung während des Leistungsbezuges), erhalten Sie dort entsprechende Formulare.
Ablauf
Besprechen Sie Ihren Weiterbildungswunschmit Ihrem Arbeitgeberund der Agentur für Arbeit.
Danach müssen Sie die Übernahme der Weiterbildungskosten bei der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich beantragen.
Kosten
- für den Antrag: keine
- möglicherweise Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme, falls die Agentur für Arbeit die Übernahme der Weiterbildungskosten beschränkt
- möglicherweise Kosten für die Fahrt zur Weiterbildungsstätte
Tipp: Entstehen Ihnen erheblich höhere Kosten für die Fahrt zur Weiterbildungsstätte als für die Fahrt zum Arbeitsplatz? Dann können Sie eine mögliche Übernahme dieser Kosten ebenfalls mit der Agentur für Arbeit besprechen. Ist eine Übernahme dieser Kosten nicht möglich, können Sie sie steuerlich geltend machen.
Frist
Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 03.12.2014 freigegeben.