Service-BW
Hauptbereich
Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung beantragen
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Haben Sie einen GdB von 30 oder 40, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.
Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme
- des Anspruchs auf Zusatzurlaub und
- des Anspruchs auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.
Zuständigkeit
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen
- Ihr GdB beträgt 30 oder 40.
- Sie können wegen Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung
- keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder
- Ihren alten Arbeitsplatz nicht behalten.
Jugendliche mit Behinderungen und junge Erwachsene mit Behinderungen während einer Berufsausbildung oder beruflichen Orientierung gelten als gleichgestellt, auch wenn
- der GdB weniger als 30 beträgt oder
- ein GdB nicht festgestellt ist.
Einen Antrag auf Gleichstellung müssen sie nicht stellen. Der Nachweis der Behinderung erfolgt durch
- eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder
- einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Für gleichgestellte Jugendliche und junge Erwachsene während einer Berufsausbildung gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht. Die ausbildenden Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung.
Unterlagen
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamts im Landratsamt oder sonstigen Bescheid über Ihren GdB
Ablauf
Sie können die Gleichstellung schriftlich, mündlich oder telefonisch beantragen.
Kosten
Der Antrag ist kostenfrei.
Frist
Es gelten keine besonderen Fristen.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 2 Abs. 3 Begriffsbestimmung
- §§ 151-152 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Auslands-BAföG für Studierende beantragen
- BAföG für ein Studium beantragen
- Beschäftigung schwerbehinderter Menschen anzeigen
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
- Erwerbsminderungsrente beantragen
- Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen
- Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Lohnsteuerermäßigung beantragen
- Mitarbeiter mit Schwerbehinderung kündigen
- Neufeststellung einer Behinderung beantragen
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Schwerbehindertenausweis verlängern
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen
- Übergangsgeld beantragen
- Wahlschein beantragen
- Wohngeld beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Freigabevermerk
16.09.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg