Service-BW
Hauptbereich
Passersatz für deutsche Staatsangehörige (Reiseausweis) beantragen
Wenn Sie kurz vor Reiseantritt bemerken, dass Ihr Reisedokument abgelaufen ist, kann Ihnen in Ausnahmefällen direkt vor Grenzübertritt von den Grenzbehörden ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.
Mit dem Reiseausweis als Passersatz können Sie ausreisen und anschließend wieder nach Deutschland einreisen. Er gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens aber für einen Monat.
Er ist daher kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Zumindest an Wochentagen können die Passbehörden auch kurzfristig einen vorläufigen Reisepass ausstellen.
Der Reiseausweis als Passersatz wird versagt, wenn die reisende Person einen Ersatz-Personalausweis besitzt.
Achtung:
- Andere Staaten sind nicht verpflichtet, den Reiseausweis als Reisedokument zu akzeptieren.
Auch Fluggesellschaften können die Mitnahme mit einem Reiseausweis verweigern. - Sie haben keinen Rechtsanspruch, dass Ihnen die zuständige Grenzbehörde (Bundespolizei) einen Reiseausweis als Passersatz ausstellt.
Zuständigkeit
Die zuständige Stelle ist die zuständige Grenzbehörde (Bundespolizei) am Ort des Grenzübertritts.
Voraussetzungen
- Die Identität und die deutsche Staatsangehörigkeit der reisenden Person muss festgestellt werden können.
- Es bestehen keine
- Sicherheitsbedenken,
- Ausreiseuntersagung oder
- Passversagungsgründe.
- Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der gesetzlichen Vertretung vorliegen.
Unterlagen
Nachweis der Identität und der deutschen Staatsangehörigkeit (in der Regel durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis)
Hinweis: In Ausnahmefällen können Sie Ihre Identität auch durch Kopien des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises beziehungsweise durch Ihre Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (beispielsweise Führerschein) nachweisen.
Ablauf
Den Reiseausweis müssen Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde (zum Beispiel am Flughafen) beantragen.
Um die benötigten Passersatzpapiere schneller zu erhalten, können Sie Ihre Personal- und Reisedaten im Vorfeld elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln. Diese nimmt dann bezüglich der weiteren Vorgehensweise Kontakt mit Ihnen auf.
Bei Minderjährigen müssen die sorgeberechtigte oder eine bevollmächtigte Person den Reiseausweis als Passersatz beantragen.
Tipp: Weitere Informationen zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz erhalten Sie auch unter der 24-Stunden-Hotline der Bundespolizei unter 0800 6 888 000.
Kosten
EUR 8,00
Frist
keine
Formulare
Rechtsgrundlagen
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- § 7 Passgesetz (PassG) (Passversagung)
- § 19 Absatz 1 Satz 2 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 7 Passverordnung (PassV) (Passersatz)
- § 10 Passverordnung (PassV) (Gültigkeit des Passersatzes)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Apothekennotdienst finden
- BAföG für ein Studium beantragen
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren beantragen
- Berufskrankheit feststellen lassen
- Betäubungsmittel auf Auslandsreisen mitnehmen - Bescheinigung beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Bürgergeld beantragen
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
- Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
- Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
- Hochwasservorhersage abrufen
- Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl der Debit- oder Kreditkarte veranlassen
- Kinderzuschlag beantragen
- Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Organspende - Ausweis ausfüllen
- Passersatz für Ausländer (Notreiseausweis) beantragen
- Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer) beantragen
- Patientenverfügung erstellen
- Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
- Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl im Ausland beantragen
- Reisepass - Wohnortänderung beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
- Umschulung wegen Berufskrankheit beantragen
- Vermisstenanzeige aufgeben
- Visum für Reisen ins Ausland beantragen
- Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Abstimmung mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ihn am 04.08.2023 freigegeben.