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Autor: Frau Baier
Artikel vom 15.01.2025

Landratsamt Konstanz

169/24 - Verbot von Beuteln aus „Biokunststoffen“ im Bioabfall ab 1. Januar 2025

LANDKREIS KONSTANZ – In der Kreistagssitzung am Montag, 4. November 2024 hat der Kreistag den satzungsrechtlichen Ausschluss von BAK-Beu­teln beschlossen. Bei BAK-Beuteln handelt es sich um vom Handel als bio­basiert, biologisch abbaubar oder kompostierbar deklarierte Sammelbeu­tel für Bioabfälle aus „Biokunststoffen“. Ab dem 1. Januar 2025 besteht aufgrund einer Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Konstanz das Verbot, Bioabfälle in dieser Art von Sammelbeuteln in der Biotonne zu entsorgen.

Die Entsorgung von Bioabfällen in Sammelbeuteln aus Kunststoff ist seit jeher verboten. BAK-Sammelbeutel stellen die Bioabfall-Verwertung vor zwei Probleme: Einerseits können sie bei der Sortierung nicht eindeutig von Kunststoffsammelbeuteln unterschieden werden. Andererseits reicht die Zeit zwischen der Entsorgung von Bioabfällen in der Biotonne und der Abholung bis zur Anlieferung beim Verwerter nicht aus, damit sich die Beutel zersetzen können. Das führt dazu, dass sie genau wie andere fälschlicherweise in der Biotonne entsorgten Gegenstän­de Fremd- bzw. Störstoffe im Bioabfall darstellen.

Damit eine qualitativ hochwertige Verwertung der angelieferten Bioabfälle stattfinden kann, müssen Fremd- bzw. Störstoffe durch vorgelagerte Verar­beitungsschritte aufwendig von den eigentlichen Bioabfällen getrennt wer­den, um Rückstände in den Endprodukten, wie beispielsweise Kunststoff­schnipsel im Kompost, möglichst zu vermeiden.

Die Bioabfälle des Landkreises Konstanz werden aktuell bei der RETERRA Hegau-Bodensee GmbH in Singen zu Biodünger, Kompost, Biogas und Strom verarbeitet. Durch Novellierung der Bioabfallverordnung gelten erstmals Vorgaben zu Qualitätsstandards bei der Anlieferung von Bioab­fällen beim Verwerter. Entspricht der angelieferte Bioabfall nicht diesen Vorgaben, kann der Verwerter sogar von einem Rückweisungsrecht Ge­brauch machen und die Annahme des Bioabfalls verweigern bzw. eine Nachsortierung vor Annahme verlangen. Der satzungsrechtliche Ausschluss von BAK-Beuteln im Bioabfall ist einer von weiteren Schritten, die Qualität des Bioabfalls im Landkreis Konstanz zu steigern.

171/24 - Vereinsführerschein Integration: Neues Fortbildungsangebot für ehrenamtlich Engagierte

LANDKREIS KONSTANZ – Ab dem 13. November 2024 startet im Landkreis Konstanz wieder der „Vereinsführerschein Ehrenamt Integration“. Diese Fortbildung richtet sich an alle, die sich im Asyl- und Flüchtlingsbereich engagieren oder dies in Zukunft planen. Die Teilnahme ist kostenlos und bietet eine wertvolle Qualifikation für Ehrenamtliche.

Das Landratsamt Konstanz und die Volkshochschule (vhs) Landkreis Kon­stanz bieten ab dem 13. November erneut den „Vereinsführerschein Ehren­amt Integration“ an – eine Webinar-Reihe, die Ehrenamtliche im Asyl- und Flüchtlingsbereich gezielt unterstützt und informiert. „Das Angebot richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche, die sich im Asylbereich und Flücht­lingsbereich engagieren und ihr Wissen aktualisieren möchten“, betont Anna Maria Ciba, Ehrenamtsbeauftragte des Amtes für Migration und Integration. Besonders angesprochen sind auch Ehrenamtliche aus migran­tischen Organisationen und Hauptamtliche, die sich in diesem Bereich enga­gieren.

Die Fortbildung umfasst zehn Module, die einzeln gebucht werden können und jeweils mittwochs oder donnerstags von 18:30 bis 20 Uhr online statt­finden. „Die Fortbildung wird online angeboten, um den ehrenamtlich En­gagierten in unterschiedlichen Lebenslagen und unabhängig vom Wohnort die Teilnahme zu erleichtern“, erklärt Stephan Kühnle, vhs-Programmdi­rektor. Neu im Angebot ist das Modul „Frei sprechen vor Menschen“, das hilfreiche Tipps gegen Lampenfieber und für souveränes Auftreten vor Pub­likum bietet.

Ehrenamtlich Engagierte können kostenfrei teilnehmen und bei erfolgrei­cher Absolvierung von mindestens fünf Modulen ein Zertifikat erwerben. Wer ein Zertifikat wünscht, kann dies bis spätestens 19. März 2025 bei der vhs beantragen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen sind über die Website der vhs Landkreis Konstanz möglich: www.vhs-landkreis-konstanz.de. 

175/24 - Sachkundelehrgang Pflanzenschutz

LANDKREIS KONSTANZ – Für Anwender von Pflanzenschutzmitteln in land­wirtschaftlichen, gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Abgeber bei Verkaufsstellen bietet das Landwirtschaftsamt Stockach im Zeitraum von Mitte Januar bis Mitte April 2025 einen Lehrgang mit ab­schließender Prüfung an. Ein wesentlicher Teil des Lehrgangs findet abends und online statt. Termine werden bei Anmeldung bekannt gegeben. Für die Abnahme der Prüfung fallen Gebühren von bis zu 88 Euro an. Eine Anmel­dung ist erforderlich unter der Nummer Telefonnummer: 07531 800-2966 oder per E-Mail an LWA-Poststelle(@)LRAKN.de.  Weitere Informationen zum Lehrgang erteilt Franz Steidle vom Landwirtschaftsamt unter Telefonnummer: 07531 800-2923 oder Franz.Steidle(@)LRAKN.de. 

181/24 - Ausgabe der Sportfischerkarten für 2025

LANDKREIS KONSTANZ – Das Landratsamt beginnt am Mittwoch, 4. De­zember 2024 mit der Ausgabe der Sportfischerkarten für das Jahr 2025. Die Abwicklung erfolgt vor Ort in der Außenstelle in der Max-Stromeyer-Straße 168 in Konstanz oder per Post. Neuanträge können auch per E-Mail an Ordnungsamt(@)LRAKN.de gestellt werden.

Das erforderliche Antragsformular ist auf der Internetseite des Landratsam­tes unter www.LRAKN.de/jagd+und+fischerei verfügbar. Außerdem werden eine Kopie des blauen Fischereischeins und bei Verlängerungen die aktuelle Sportfischerkarte benö­tigt. Abgelaufene Fischereischeine müssen vor An­tragstellung bei der Wohnortgemeinde verlängert werden. Für Dauercam­per ist eine Kopie des aktuellen Mietvertrages beizufügen; bei Neuanträgen und Umzug eine Kopie des Personalausweises mit Anschrift. Das Landrats­amt bittet darum, postalischen Anträgen kein Bargeld beizulegen. Es wird eine Rechnung verschickt.

185/24 - Jugend gestaltet Politik: Startschuss für den Jugendkreisrat im Landkreis Konstanz

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz setzt ein starkes Zeichen für Jugendbeteiligung: Mit der Wahl des ersten Jugendkreisrats beweisen junge Menschen ihr Engagement für Politik und Gesellschaft. Besonders bemerkenswert: Fast die Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber kommt aus kleineren Ge­meinden. Die Amtseinführung des Gremiums findet am 21. Februar 2025 in Konstanz statt.

„Die Wahl zum Jugendkreisrat im Landkreis Konstanz unterstreicht das gro­ße Interesse junger Menschen, sich aktiv an Politik und Gesellschaft zu be­teiligen. Jugendgremien werden oft im urbanen Kontext gesehen, doch das muss nicht so sein: Fast 43% der Bewerberinnen und Bewerber für den Jugendkreisrat stammten aus kleinen Gemeinden und Teilorten mit bis zu 5.000 Einwohnern. Ich freue mich, dass die anspruchsvolle Konzeption und pädagogische Begleitung dieses Pilotprojekts durch die Landesregie­rung finanziell ermöglicht werden konnte und wir hier die Jugend aus Stadt und Land zusammenbringen. Ich bin jetzt sehr gespannt, was die engagier­ten jungen Menschen auf die Beine stellen werden und freue mich darauf, im direkten Austausch wertvolle Impulse zu erhalten, damit wir insbeson­dere die Lebensqualität für die jungen Menschen im Ländlichen Raum stei­gern können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Ver­braucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (2. Dezember).

Landrat Zeno Danner freut sich: „Der Landkreis Konstanz macht sich mit dem neu gegründeten Jugendkreisrat auf den Weg, unsere Kreisverwaltung für junge Menschen erlebbar zu machen. Unsere kreisweite Jugendbeteili­gung setzt dabei auf zwei Säulen, einen breit angelegten Jugenddialog­ zur politischen Jugendbildung und den formellen Jugendkreisrat in enger Zu­sammenarbeit mit dem Kreistag. Ich danke allen jungen Menschen, die für dieses Amt kandidiert haben und gratuliere den neuen Jugendkreisräten ganz herzlich.“

Für das Konzept und die Durchführung arbeiteten das Kreisjugendreferat, der Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e.V. (DV JGR) sowie eine Jugend-AG aus zehn ehrenamtlichen Jugendlichen zusam­men. 23 Plätze wurden über die Online-Wahl besetzt, auf die sich insge­samt 28 Jugendliche bewarben. Zusätzlich wurden drei Plätze in Kooperation mit örtlichen Verbänden über ein Entsendungsverfahren besetzt, um auch Gruppen zu erreichen, welche erfahrungsgemäß in Jugendgremien unterre­präsentiert sind. Im Ergebnis besteht der Jugendkreisrat aus jeweils 13 jun­gen Männern sowie Frauen zwischen 15 und 22 Jahren. Zur Wahl waren alle Menschen zwischen 14 und 21 Jahren berechtigt, welche im Landkreis Kon­stanz leben.

Auch die 16-jährige Laura Kanbach, die sich von Anfang an in der Jugend-AG an der Entwicklung des Formats eingebracht hatte, zieht in das Gremium ein: „Oft heißt es, Jugendliche würden sich nicht engagieren. Mit dem Ju­gendkreisrat haben wir das Gegenteil bewiesen“, findet sie. „Wir möchten etwas bewegen und die Anliegen der Jugend im Landkreis voranbringen. Dafür sind wir aber auch darauf angewiesen, von den Erwachsenen ernst genommen zu werden. Ich würde mich deshalb freuen, wenn viele Men­schen zu unserer Amtseinführung kommen und uns dort persönlich ken­nenlernen.“

Die Amtseinführung der neuen Jugendkreisräte findet mit Staatssekretärin Sabine Kurtz MdL und Landrat Zeno Danner am 21. Februar 2025 von 14 bis 17 Uhr in Konstanz statt und bietet die Möglichkeit zum Austausch sowie Kennenlernen. Eine Anmeldung ist unter kreisjugendrefe-rat(@)lrakn.de möglich.

Projektleiterin Nina Kohler vom Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg sieht für Jugendgremien auf Kreisebene noch viel Potenzial in der Fläche. Bislang hätten in Baden-Württemberg nur der Bo­denseekreis und der Landkreis Konstanz einen Jugendkreisrat eingeführt. „Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt werden vom Dachverband der Ju­gendgemeinderäte sorgfältig ausgewertet und voraussichtlich im Frühjahr 2025 online gestellt, damit auch andere Landkreise darauf zurückgreifen können“, verspricht Kohler. „Wir wollen damit einen Beitrag leisten, dass dieses Modell weiter Schule macht.“ 

Hintergrundinformationen

Das Projekt „Beteiligung wo wir zu Hause sind“ wird von März 2023 bis März 2025 durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gefördert. Träger ist der Dachverband der Jugendge­meinderäte Baden-Württemberg e.V. (DV JGR). Das Projekt unterstützt die Einrichtung eines Jugendgremiums auf Kreisebene im Landkreis Konstanz und wird in Kooperation des DV JGR, dem Kreisjugendamt und einer ehren­amtlich tätigen Jugend-AG durchgeführt.

Informationen zum Jugendkreisrat Konstanz:

www.jkr.coolzap.de und Instagram @jugendkreisrat_konstanz

Informationen zum Gesamtprojekt: www.jugendgemeinderat.de/jugendkreisrat 

188/24 - Gesundheitsamt rät: Impfschutz gegen Kinderlähmung prüfen

LANDKREIS KONSTANZ – In Deutschland wurden jüngst Polioviren in Ab­wasserproben nachgewiesen. Derzeit gibt es in Deutschland sowie im Landkreis Konstanz weder bestätigte Polio-Erkrankungen noch Ver­dachtsfälle. Aufgrund der Virennachweise und einer möglichen Anste­ckungs­­­gefahr rät das Gesundheitsamt dazu, den eigenen Impfstatus und den von Kindern zu über­prüfen und die Impfung gegebenenfalls beim Hausarzt nachzuholen.

In dem als Frühwarnsystem eingesetzten Abwassermonitoring hat das Ro­bert-Koch-Institut (RKI) erstmals das Schluckimpfstoff-abgeleitete Polio-Virus in mehreren deutschen Städten nachgewiesen. In Baden-Württem­berg wurde das Abwasser bislang nicht auf Polioviren beprobt. Gesund­heitsminister Manne Lucha kündigte jedoch an, die RKI-Untersuchungen auf eine Kläranlage im Land auszudehnen.

Die hochansteckende Krankheit Poliomyelitis (Kinderlähmung) bedroht vor allem ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Personen und Kinder un­ter fünf Jahren. Sie wird überwiegend mittels Schmierinfektion übertragen, gelegentlich jedoch auch über Tröpfchen, und kann in schweren Fällen dau­erhafte Lähmungen verursachen. Eine gute Händehygiene kann die Anste­ckung und Verbreitung der Polioviren reduzieren, der beste Schutz vor der Erkrankung ist jedoch ein vollständiger Impfschutz. Dank hoher Impfquoten und guter Hygienebedingungen gilt das Risiko in Deutschland derzeit als gering. Das RKI warnt jedoch: Zirkulieren die Viren anhaltend, könnten vereinzelt Erkrankungen auftreten.

Deutschland setzt seit 1998 ausschließlich auf inaktivierte Polio-Impfstoffe (IPV), die direkt in den Muskel gespritzt werden. Diese bieten einen siche­ren und zuverlässigen Schutz. Die Schluckimpfung, die in einigen Ländern noch verwendet wird, ist zwar sehr wirksam, kann jedoch dazu führen, dass abgeschwächte Impfviren ausgeschieden werden. Diese können sich gene­tisch verändern und dadurch andere Menschen anstecken, was in seltenen Fällen zu einer symptomatischen Erkrankung führt. Die Impfung gegen Polio mit inakti­vierten Polio-Impfstoffen schützt vollständig Geimpfte zuverlässig vor einer Erkrankung.

195/24 - Rücksichtnahme auf Wildtiere in der Winterzeit

LANDKREIS KONSTANZ – Zum Schutz der Wildtiere bittet die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Konstanz die Bevölkerung, während der Wintermonate in der Natur nur die ausgewiesenen Wege zu nutzen und Hunde an der Leine zu führen. Damit sollen Störungen und Übergriffe von freilaufenden und stöbernden Hunden auf Wildtiere verringert werden. Rückzugsorte von Wildtieren sind insbesondere Dickicht und großflächige Wiesengebiete.

In den Wintermonaten von Mitte Dezember bis Ende Februar sind Wildtiere wie z.B. das Rehwild oder Hasen in besonderer Art und Weise gefährdet. Wildtiere schränken in dieser Zeit ihre Nahrungsaufnahme ein, vermindern ihre Bewegungsaktivität und leben vor allem von angesammelten Fettreser­ven. Um diese Zeit zu überstehen, benötigen die Wildtiere vor allem Ruhe, um Energie zu sparen und sollten daher nicht unnötig gestört werden.

Gerade wenn sich Menschen, insbesondere Spaziergänger mit Hunden, abseits der vorgegebenen Wege bewegen, kann dies bei den Tieren Stress auslösen. Darüber hinaus veranlasst die Störung die Wildtiere zu weiten Fluchten, was zu einem schnelleren Verbrauch der Fettreserven führen kann.   

Die Untere Jagdbehörde weist darauf hin, dass sich Hunde stets unter Einwirkung, das heißt in Sicht-, Hör- und Rufweite, ihres Halters befinden müssen. Die vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Innerhalb von bestimmten Naturschutzgebieten und städtischen Erholungsbereichen können weitergehende Regelungen wie beispielsweise eine Leinenpflicht gelten. Hier informieren in der Regel Schilder über die jeweiligen Bestimmungen vor Ort.

198/24 - Kreative Designs leichtgemacht: Canva-Fortbildung für Direktvermarkter

LANDKREIS KONSTANZ – Die Landwirtschaftsämter Konstanz, Rottweil und Tuttlingen zeigen, wie Direktvermarkter und bäuerliche Gastronomie mit Canva professionelle Flyer und Social-Media-Posts gestalten können.

An zwei Abenden lernen Teilnehmende, wie sie mit dem kostenfreien Grafikdesign-Tool Canva wirkungsvolle Flyer, Einladungskarten und Social-Media-Posts erstellen. Das Programm ermöglicht die einfache Anpassung von Vorlagen, den Einsatz eigener Fotos und Texte sowie die professionelle Vorbereitung von Layouts für Druck und digitale Plattformen. Die Online-Schulung findet am 27. Januar und 3. Februar 2025, jeweils von 18 bis 21:15 Uhr, statt. Unter Anleitung der Dozentin von klickeasy erstellen die Teilneh­menden am eigenen Computer individuelle Designs und erhalten praktische Unterstützung. Die Kosten betragen 42 Euro, die Anmeldung ist bis zum 10. Januar 2025 möglich. Plätze sind begrenzt. Weitere Informationen und An­meldung unter: www.terminland.de/landkreis-rottweil. 

001/25 - Gesunde Ernährung für Babys und Kleinkinder: Online-Angebote im Januar und Februar

LANDKREIS KONSTANZ – Das Landratsamt Konstanz bietet am 24. Januar und 7. Februar 2025 zwei kostenlose Online-Kurse zur Baby- und Klein­kinder­nährung an. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Im Baby- und Kleinkindalter werden Ernährungsgewohnheiten geprägt und der Grundstein für ein ausgewogenes und gesundheitsförderndes Essen und Trinken gelegt. Daher bietet das Forum Ernährung und Verbraucherbil­dung am Landwirtschaftsamt in Stockach im Rahmen der Landesinitiative Bewusste Kinderernährung (Beki) folgende Vorträge an:

  • Am Freitag, 24. Januar 2025 findet der Vortrag „Von der Milch zum Baby­brei — Ernährung im ersten Lebensjahr“ statt, der sich speziell an Eltern von vier- bis sieben-monati­gen Säuglingen richtet. The­men wie der Übergang zur Beikost und die Fra­ge, wie Eltern erken­nen, was ihr Kind braucht, stehen dabei im Mittelpunkt.
  • Am Freitag, 7. Februar 2025 folgt der Kurs „Kleine Schleckermäul­chen essen am Familientisch — Ernährung nach dem ersten Lebens­jahr“, der sich an Eltern von Kleinkindern richtet. Hier erfahren Teilneh­mende, wie der Übergang zur Familienkost gelingt und wie eine ausgewogene, kindgerechte Ernährung aussehen kann.

Beide Veranstaltungen finden jeweils von 20 bis 21:30 Uhr online statt und bieten den Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen direkt mit der Beki-Re­ferentin Doris Rath zu klären. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmel­dung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Termin mit Angaben zu Namen, Wohn­ort, Telefonnummer, E-Mail, sowie Alter des Kindes erforderlich. Wei­tere In­formationen sowie den Zugang zu den Kursen erhalten Interes­sierte nach der Anmeldung unter forum.ernaehrung(@)LRAKN.de. 

003/25 - Kulturförderung des Landkreises Konstanz – Kreistag verabschiedet neue Richtlinien

LANDKREIS KONSTANZ – In seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 hat der Kreistag des Landkreises Konstanz neue Richtlinien zur Kreiskulturförde­rung verabschiedet. Neu sind insbesondere die Regelungen zur Projektför­derung. Künftig können zwei Mal im Jahr Fördermittel aus dem Kultur­förderfonds beantragt werden. Die nächste Frist endet bereits am 31. Januar 2025.

Zur Antragstellung berechtigt sind Vereine, Gemeinden und andere gemein­nützige Institutionen. Gefördert werden können Projekte aus den Berei­chen Musik, Literatur, Tanz, Theater, Bildende Kunst, Geschichte, Archäolo­gie, Denkmalpflege, Brauchtum und Jugendkultur.

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass das Projekt eindeutig über die einzelne Gemeinde hinausweist und den ganzen Landkreis oder zumin­dest einen größeren Teil in den Blick nimmt. Besonders zur Antragstellung aufgerufen sind Initiativen, die sich im Sinne der Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land die Bereicherung des Kulturlebens im ländlichen Raum zum Ziel setzen und das kulturelle Angebot für jugendliche Zielgruppen erweitern möchten.

Die Förderrichtlinien, die das Antragsverfahren beschreiben, sind unter www.LRAKN.de/kulturfoerderung zu finden. Anträge können ab sofort beim Amt für Geschichte und Kultur eingereicht werden. Für weitere Fragen können sich Interessierte per E-Mail an Kreisarchiv(@)LRAKN.de  wenden.

004/25 - Neubau Geh- und Radweg zwischen Kaltbrunn und Wildpark unter Vollsperrung

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz baut einen neuen Geh- und Radweg entlang der Kreisstraßen 6168 und 6169 zwischen dem Ortsende von Kaltbrunn und dem Wild- und Freizeitpark Bodanrück. Die Strecke umfasst etwa 3,1 Kilometer. Während der Bauarbeiten werden auch Wasser-, Strom- und Telekommunikationsleitungen verlegt.

Die Bauarbeiten starten zwischen dem 10. Februar und 10. März 2025 und sollen Ende November 2025 abgeschlossen sein. Um die Arbeiten durchzuführen, sind abschnittsweise Vollsperrungen der Kreisstraßen notwendig. Währenddessen bleibt der Wild- und Freizeitpark Bodanrück über die Anschlussstelle Allensbach-West über Markelfingen durchgehend erreichbar.

Die Radolfzeller Stadtbuslinie 8 bedient den Park im Sommerfahrplan vom 15. Mai bis 14. September 2025 unverändert. Nach derzeitigem Stand wird der Linienverkehr durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt.

Anliegern im Bereich der Vollsperrungen wird die Zufahrt ermöglicht. Es muss jedoch mit baustellenbedingten Einschränkungen, insbesondere während der Asphalt- und Markierungsarbeiten, gerechnet werden. Der Landkreis informiert die betroffenen Anlieger rechtzeitig.

Bei schlechter Witterung kann sich die Fertigstellung verzögern. Das Landratsamt bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis.

005/25 - Informationsveranstaltung zu EU-Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

LANDKREIS KONSTANZ – Das Landratsamt Konstanz lädt kleine und mittlere Unternehmen gemeinsam mit dem Steinbeis Europazentrum Stutt­gart zu einer Informationsveranstaltung über EU-Förder­möglich­keiten ein. Die Veranstaltung findet am 11. Februar 2025 um 14 Uhr im Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, im Kleinen Sitzungssaal (1. OG) statt.

Das Ziel der Veranstaltung ist es, Unternehmen einen umfassenden Über­blick über die vielfältigen Förderprogramme der Europäischen Union zu ge­ben, die speziell auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten sind. Die Teil­nehmenden erwartet ein informatives und praxisnahes Programm, darun­ter:

1. Vorstellung des Enterprise Europe Network (EEN)

2. Informationen zu europäischen Forschungsförderungen wie:

  • Horizon Europe
  • European Innovation Council
  • Programme zur Digitalisierung

3. Einblicke in das Konzept der Open Calls

4. Praxisbeispiel in Form eines kurzen Films

5. Unterstützungsmöglichkeiten durch das Enterprise Europe Network

Neben den fachlichen Informationen bietet die Veranstaltung weitere Mehrwerte:

1. Kostenlose und unverbindliche Beratung: Experten beantwor­ten individuelle Fragen zu den Förderprogrammen.

2. Networking: Gelegenheit, Kontakte zu anderen Unternehmern der Region zu knüpfen.

3. Aktuelle Informationen: Mehr über die neuesten Entwicklungen und Möglichkeiten der EU-Förderung erfahren.

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort kostenfrei unter folgen­dem Link anmelden:

www.zukunftsregion-kn.de/events/infoveranstaltung-eu-foerderung-fuer-kleine-und-mittelstaendische-unternehmen/ 

007/25 - Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung

LANDKREIS KONSTANZ – Die Betreuungsvereine bieten im Jahr 2025 in Kooperation mit der Betreuungsbehörde im Landkreis Konstanz wieder Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung an.

Jeder Mensch kann infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder der Begleiter­scheinungen des Alters nicht mehr in der Lage sein, seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Nur durch eine rechtzeitige Vorsorge kann eine unmittelbare Unterstützung gewährleistet werden. Diese kann entweder durch die Erteilung einer umfassenden Vorsorgevoll­macht Bevollmächtigten übertragen oder durch einen Amtsgerichtsbe­schluss im Rahmen eines Betreuungsverfahrens mit der Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers verfügt werden.

Die Betreuungsvereine bieten in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Konstanz regelmäßig Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung an. Bei diesen Veranstaltungen werden nicht nur Rechtsfragen der Betreuung, Formalitäten und die verschiedenen Hilfsan­gebote, sondern auch Regeln für den Umgang mit den Betroffenen ange­sprochen. Durch die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Betreuungsver­eine sollen die Betreuenden und Bevollmächtigten ergänzend zu den Ange­boten der Gerichte und Behörden beraten sowie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt werden.

Die Termine für Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung 2025 gibt es unter www.LRAKN.de/betreuungsbehoerde. 

008/25 - Reform der Unterstützungsangebote-Verordnung

LANDKREIS KONSTANZ – Die Landesregierung hat die Unterstützungsange­bote-Verordnung (UstA-VO) reformiert. Der Entlastungsbetrag der Pflege­versicherung kann nun erstmals für ehrenamtliche Helfer aus dem Bekann­tenkreis oder der Nachbarschaft genutzt werden. Auch die Verpflichtung Schulungsangebote wahrzunehmen, entfällt zukünftig für Ehrenamtliche und bürgerschaftlich Engagierte. Die Reform zielt darauf ab, die Situation pflegender Angehöriger zu erleichtern. Informationen und Formulare stehen auf der Webseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg bereit.

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende 

009/25 - Abbau von Notunterkünften für Geflüchtete

LANDKREIS KONSTANZ – Die Leichtbauhallen in den Gemeinden Riela­singen-Worblingen und Eigeltingen, die als Notunterkünfte für Geflüch­tete dienten, wurden Ende Dezember 2024 abgebaut. Dadurch entfallen die bislang als Reservekapazitäten vorgehaltenen Plätze zur Unterbrin­gung.

Im Gegensatz zu den Vorjahren fiel die Zugangszahl der Geflüchteten zum Jahresende geringer aus als erwartet. Die seit Juni 2024 durch den Land­kreis Konstanz unbelegten Notunterkünfte wurden dennoch als Reserveka­pazitäten vorgehalten, um auf einen möglichen Anstieg vorbereitet zu sein. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen konnten die Reservekapazitäten re­duziert und die beiden Leichtbauhallen somit abgebaut werden. Die Notun­terkunft in Konstanz ist weiterhin belegt und hiervon nicht betroffen. Wie sich die Zugangszahl in den kommenden Monaten entwickeln wird, ist nicht absehbar.

Aufgrund des Abbaus der Leichtbauhalle muss die Gemeinde Rielasingen-Worblingen 2025 neue Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete zur Ver­fügung stellen, um die Zuteilungsquote zu erfüllen. Die möglichen Varianten werden aktuell im Projektausschuss der Gemeinde „Schaffung von Wohn­raum für Geflüchtete und bezahlbarem Wohnraum“ diskutiert. Als mögliche Standorte erwiesen sich sowohl die Riedernstraße (Bleiche) im Ortsteil Worblingen als auch der Standort Clara-Jaschke-Straße im Gewerbegebiet im Ortsteil Rielasingen als grundsätzlich geeignet.

Die Gemeinde Eigeltingen hat bereits eine gebrauchte Containeranlage er­worben. Deren Lieferung wird Anfang Februar erfolgen. Um einen reibungs­losen Ablauf für den Betrieb der gemeindeeigenen Unterbringung gewähr­leisten zu können, sind noch einige Arbeiten notwendig. Die Bele­gung der Unterkunft findet voraussichtlich ab Mitte März statt.  

Landrat Zeno Danner: „Ich bin den Gemeinden Rielasingen-Worblingen und Eigeltingen sehr dankbar, dass sie uns die Notunterkünfte ermöglicht ha­ben. Wir können im Landkreis Konstanz zum Glück mit allen Städten und Gemeinden auf ein gutes Miteinander in herausfordernden Situationen bauen.“

010/25 - Gruppenangebot für Kinder und Jugendliche mit chronischen Kopf- und Bauchschmerzen

LANDKREIS KONSTANZ – Die Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Landkreis Konstanz bietet ab März 2025 eine Gruppe für Kinder und Jugendliche mit chronischen Kopf- und Bauch­schmerzen nach dem Konzept „Alles im Kopf“ von Andrea Kaindl an. Das kostenlose Programm umfasst ein Vor- und Nachgespräch mit der Familie, einen Elternabend und sechs Gruppenstunden für die Kinder. Es geht da­rum, Bewältigungsstrategien zu erlernen und das Selbstwirksamkeitserle­ben im Umgang mit den Schmerzen zu verbessern. Nähere Informationen zu den Kursinhalten und den Gruppenterminen gibt es unter www.lrakn.de/psychologische+beratungsstelle. Eine Anmeldung ist unter der Nummer Telefonnummer: 07531 800-3211 bis zum 12. Februar 2025 möglich.

011/25 - Informationsveranstaltung zu Ackerwildkräutern

LANDKREIS KONSTANZ – Eine Online-Veranstaltung am 18. Februar 2025 beleuchtet die Bedeutung der Ackerbegleitflora und stellt den Ackerwildkrautwettbewerb vor.

Die Vielfalt der Ackerbegleitflora und ihre Rolle für die Biodiversität stehen im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 18. Februar 2025, von 19 bis 20:30 Uhr. Natascha Lepp von der Landesanstalt für Um­welt Baden-Württemberg (LUBW) erklärt die Besonderheiten der Acker­wildkräuter und zeigt praktische Ansätze für deren Erhalt im Ackerbau auf. Das Landwirtschaftsamt Stockach informiert außerdem über finanzielle Hilfen im Rahmen der Agrarförderung, die eine biodiversitätsfreundliche Bewirtschaftung unterstützen.

Zum Abschluss wird der Ackerwildkrautwettbewerb 2025 vorgestellt. Diese Initiative der Biodiversitätsberatung des Landwirtschaftsamtes Stockach würdigt das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten für den Schutz der Ackerwildkräuter und schärft das Bewusstsein für deren ökologische Bedeutung.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung bis zum 16. Februar 2025 per E-Mail an Joana.Albrecht(@)LRAKN.de oder Anne.Straehle(@)LRAKN.de ist erforderlich. Die Zugangsdaten zur Zoom-Veranstaltung werden nach der Anmeldung zugesandt.

012/25 - Fortbildungsreihe für Direktvermarktung

LANDKREIS KONSTANZ – Zur kostenfreien Veranstaltungsreihe „Erfolgrei­che Lösungsansätze für Hofladen, Selbstbedienung und Automatenver­kauf“ mit drei Online-Seminaren und einer ganztägigen Lehrfahrt lädt das Landratsamt Konstanz in Zusammenarbeit mit weiteren Landratsämtern in Baden-Württemberg ein.

Die Online-Termine finden mittwochs von 14 bis 17 Uhr statt:

  • 26. Februar 2025: „Ver­kaufsfördernde Gestaltung eines Hofladens“
  • 12. März 2025: „Beson­derheiten im smarten SB-Hofladenver­kauf“
  • 19. März 2025: „24/7 Automatenverkauf — Chancen, Hürden und Rahmenbedingun­gen“

Ergänzend zur Seminarreihe kann eine ganztägige Lehrfahrt gebucht wer­den, wahlweise in die Region „Nord“ oder „Süd“. Dabei stehen jeweils drei Betriebe mit Hofladen, SB-Hofla­den und Verkaufsautoma­ten als Best-Practice-Beispiele auf dem Plan. Termine sind am Mittwoch, 26. März 2025 im Raum Bodensee-Oberschwaben und am Mittwoch, 2. April 2025 im Raum Stuttgart.