Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Hohenfels

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Autor: Frau Baier
Artikel vom 17.03.2025

Landratsamt Konstanz

007/25 - Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung

LANDKREIS KONSTANZ – Die Betreuungsvereine bieten im Jahr 2025 in Kooperation mit der Betreuungsbehörde im Landkreis Konstanz wieder Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung an.

Jeder Mensch kann infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder der Begleiter­scheinungen des Alters nicht mehr in der Lage sein, seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Nur durch eine rechtzeitige Vorsorge kann eine unmittelbare Unterstützung gewährleistet werden. Diese kann entweder durch die Erteilung einer umfassenden Vorsorgevoll­macht Bevollmächtigten übertragen oder durch einen Amtsgerichtsbe­schluss im Rahmen eines Betreuungsverfahrens mit der Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers verfügt werden.

Die Betreuungsvereine bieten in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Konstanz regelmäßig Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung an. Bei diesen Veranstaltungen werden nicht nur Rechtsfragen der Betreuung, Formalitäten und die verschiedenen Hilfsan­gebote, sondern auch Regeln für den Umgang mit den Betroffenen ange­sprochen. Durch die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Betreuungsver­eine sollen die Betreuenden und Bevollmächtigten ergänzend zu den Ange­boten der Gerichte und Behörden beraten sowie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt werden.

Die Termine für Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung 2025 gibt es unter www.LRAKN.de/betreuungsbehoerde. 

016/25 - Innovative Klimaschutzprojekte gesucht

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis zeichnet zukunftsweisende Projekte mit dem Klimaschutzpreis und einem Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro aus. Bewerbungen sind ab sofort möglich.

Der Wettbewerb um den Klimaschutzpreis startet in eine neue Runde. Die Auszeichnung wird für Leistungen vergeben, die in besonderem Maße zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung im Landkreis Konstanz beitragen. Preiswürdig sind alle vorbildlichen und innovativen Projekte, die unter an­derem einen Beitrag zur Energieeinsparung, zur Verringerung der Treib­hausgas-Emissionen leisten oder auf klimafreundliches Verhalten abzielen. Die Projekte müssen spätestens zum Ende der Wettbewerbsphase abge­schlossen sein. Teilnehmen können Privatpersonen, Initiativen, Vereine, Verbände/Genossenschaften, Kinder- und Jugendgruppen, Organisationen,

Unternehmen und Kommunen. Der Klimaschutzpreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert.

Unter www.zukunftsregion-kn.de/bewerbung-klimaschutzpreis können Be­werbungen bis zum 30. Juni 2025 online eingereicht werden. Alle wichtigen Informationen zur Ausschreibung und zur Teilnahme sind dort ebenfalls hinterlegt.

Ausgezeichnet wurden bisher bereits 16 Projekte aus allen Wettbewerbs­kategorien. Hierzu zählen unter anderem innovative Sanierungs- und Neu­bauprojekte, Schulprojekte zur nachhaltigen Mobilität und zur Müllvermei­dung, Initiativen zu einem nachhaltigen Konsum sowie Projekte zur Kreis­laufwirtschaft. Weitere Informationen unter www.zukunftsregion-kn.de/bewerbung-klimaschutzpreis/preistraeger.  

Hinweis:

Beim Internetauftritt www.zukunftsregion-kn.de handelt es sich um eine Projektwebsite des Amts für Klimaschutz und Kreisentwicklung des Land­ratsamts Konstanz. Auf dieser Seite sind Informationen rund um das The­menfeld Klimaschutz zu finden, unter anderem das Maßnahmenregister des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKK) sowie die Formate „Klimaschutz­preis“ und „ZukunftsEntdeckerTage“.

028/25 - Wildtierbeauftragter im Landkreis Konstanz

LANDKREIS KONSTANZ – Nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz sind die Landkreise verpflichtet, einen Wildtierbeauftragten zu benennen. Für den Landkreis Konstanz übernimmt diese Aufgabe Steven Self. Zu seinen zentralen Aufgaben als Ansprechperson für wildtierbezogene Fragen sowohl von offizieller als auch von privater Seite gehören die Vermittlung zwischen den relevanten Akteuren sowie die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich. Steven Self ist telefonisch erreichbar unter der Nummer Telefonnummer: 07531 800-1736 oder per E-Mail an Steven.Self(@)LRAKN.de. 

038/25 - Neuer Leiter des Kreisforstamtes

LANDKREIS KONSTANZ – Seit 1. März 2025 ist Rainer Wendt neuer Leiter des Kreisforstamtes im Landratsamt Konstanz. Der bisherige Amtsleiter, Walter Jäger, verabschiedet sich in den Ruhestand.

Rainer Wendt ist gebürtiger Konstanzer, studierte Forstwissenschaften in Freiburg und sammelte nach dem Referendariat in Hessen umfangreiche Berufserfahrung. Zunächst als Geschäftsführer einer Forstbetriebsgemein­schaft tätig, wechselte er später in die Landesforstverwaltung und arbeitete in Freiburg für die höhere Forstbehörde. Dort war er als Forsteinrichter für die Erstellung von Betriebsplänen kommunaler Forstbetriebe zuständig – auch für Gemeinden im Landkreis Konstanz.

Bereits seit Juli 2022 leitete Wendt ein Referat im Kreisforstamt, bevor er nun die Nachfolge von Walter Jäger antritt. Die größte Heraus­forderung sieht er in der Bewältigung der Folgen der Klimaerwärmung, die in den vergangenen Jahren zu deutlich sichtbaren Schäden insbesondere an Fichte aber auch an Buche geführt hat. Gemeinsam mit seinem Team will er den notwendigen Umbau der Wälder zu mehr Stabilität und Resilienz in den kommenden Jahren sukzessive umsetzen.

Aktuell arbeitet das Kreisforstamt mit zahlreichen Kommunen an der Zehn-Jahres-Planung für die gemeindeeigenen Wälder. Dabei stehen Themen wie Waldumbau, Holzbereitstellung und Naturschutz im Fokus. „Ganz beson­ders freue ich mich, dass ich diese wichtigen Themen in einer so schönen und vielfältigen Landschaft mit einem engagierten und motivierten Team angehen kann.“ 

041/25 - ZukunftsEntdeckerTage 2025: Partner für innovatives Bildungsprojekt gesucht

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz lädt Unternehmen und Institutionen ein, sich an den dritten ZukunftsEntdeckerTagen zu betei­ligen. Das erfolgreiche Bildungsprojekt bietet Schulklassen die Möglich­keit, zukunftsweisende Lösungen in den Bereichen Energie, Mobilität, Klima und Nachhaltigkeit hautnah zu erleben.

Mit den ZukunftsEntdeckerTagen verfolgt der Landkreis das Ziel, die nächste Generation für zukunftsorientierte Themen zu begeistern und gleichzeitig die Innovationskraft der Region zu präsentieren. Nach dem großen Erfolg in den Vorjahren mit jeweils über 1.000 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern soll das Angebot für 2025 noch erweitert werden. Das Amt für Klimaschutz und Kreisentwicklung sucht engagierte Partner, die bereit sind, jungen Menschen Einblicke in ihre innovativen Projekte und Technologien zu gewähren.

Der Aktionszeitraum für die ZukunftsEntdeckerTage 2025 ist vom 22. Sep­tember bis zum 24. Oktober. Interessierte Unternehmen und Institutionen können sich bis Ende Mai 2025 als Exkursionspartner anmelden. Sie bestim­men dabei selbst die Rahmenbedingungen wie Häufigkeit, Dauer und Al­tersstufen für ihre Angebote.

Ab Juli können Lehrkräfte die Exkursionsangebote auf www.zukunftsregion-kn.de einsehen und ihre Klassen online anmelden. Die Teilnahme ist für Schulklassen aus dem Landkreis Konstanz kostenfrei, ebenso die Anfahrt mit Bus und Bahn dank einer Kooperation mit dem Verkehrsverbund Hegau Bodensee.

Unternehmen und Institutionen, die sich beteiligen möchten, werden gebe­ten, sich unter Zukunftsregion@LRAKN.de mit dem Klimaschutz-Team des Landkreises in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen gibt es unter www.zukunftsregion-kn.de. 

043/25 - Sebastian Frick wird neuer Dezernent für Verwaltung und Digitalisierung

LANDKREIS KONSTANZ – Ab 1. Mai 2025 übernimmt Sebastian Frick die Leitung des Dezernats für Verwaltung und Digitalisierung. Er wird Nach­folger von Harald Nops, der sich in den Ruhestand verabschiedet.

In seiner Sitzung am 9. Dezember 2024 wählte der Kreistag Sebastian Frick zum neuen Dezernenten für Verwaltung und Digitalisierung. Frick studierte Public Management und arbeitet seit zwölf Jahren im Landratsamt Konstanz. Aktuell ist er als Leiter des Amtes für Personal und Innovation und als stellvertretender Dezernent für Verwaltung und Digitalisierung tätig. Zudem ist er Geschäftsführer für Personal und Finanzen der Energie­agentur Kreis Konstanz.

Sebastian Frick freut sich auf das, was ihn erwartet: „Die Zukunftsfähigkeit unseres Landkreises mitzugestalten, ist für mich eine große und spannende Aufgabe. Gemeinsam mit meinem Team will ich die Verwaltung effizienter machen und innovative, nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit entwickeln.“

Landrat Zeno Danner: „Ich freue mich, dass wir mit Herrn Frick einen wür­digen Nachfolger für das Amt des Dezernenten für Verwaltung und Digita­lisierung aus den eigenen Reihen gewinnen konnten. Er ist mit unserem Haus vertraut und hat bereits viele wichtige Veränderungen mit ange­stoßen. Ich bin mir sicher, dass wir mit ihm in Richtung moderne Verwal­tung auf dem richtigen Weg sind. Harald Nops danke ich für sein großes langjähriges Engagement und wünsche ihm für seinen wohlverdienten Ruhestand nur das Beste.“

049/25 - Rücksichtnahme auf Wildtiere in der Setz- und Brutzeit

LANDKREIS KONSTANZ – Zum Schutz des Jungwildes und der Bodenbrüter weist die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Konstanz die Einwohne­rinnen und Einwohner darauf hin, während der Setz- und Brutzeit bis circa Mitte Juni in der Natur nur die ausgewiesenen Wege zu nutzen und Hunde an der Leine zu führen. Damit sollen Störungen und Übergriffe von freilau­fenden und stöbernden Hunden auf Wildtiere verringert werden. Rück­zugsorte von Wildtieren sind insbesondere Dickicht und großflächige Wiesengebiete.

Aktuell sind am Boden brütende Vögel in besonderer Art und Weise gefähr­det. Viele Vogelarten bauen ihre Nester in Wiesen, Feldern, auf dem Wald­boden oder auch im Schilfrohr. Dadurch werden sie oftmals Opfer von Beu­tegreifern wie Fuchs, Waschbär, Marder und Dachs sowie der Krähe. Auch einige freilebende Säugetiere, wie beispielsweise Rehe und Hasen, setzen ihren Nachwuchs im Mai/Juni in deckungsreichen Biotopen in Feld und Wald und benötigen für die gute Entwicklung der Jungtiere Ruhe. Gera­de wenn sich Menschen mit ihrem freilaufenden Hund fernab der vorgege­benen Wege bewegen, stellt dies für die Tiere eine Stresssituation dar.

Die Jagdbehörde ruft Hundebesitzer außerdem dazu auf, den Kot ihres Hun­des einzusammeln. Bleibt der Kot im erntereifen Gras liegen, kann er in das Futter von Nutztieren gelangen und darin Schimmelbefall auslösen oder Krankheitserreger übertragen.

Innerhalb von naturschutzrelevanten Gebieten — wie zum Beispiel Natur­schutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Biotope — und städtischen Erholungsbereichen können weitergehende Regelungen für eine Leinen­pflicht gelten. Hier informieren in der Regel Schilder über die jeweiligen Bestimmungen vor Ort.

050/25 - Europäischer Sozialfonds Plus - Ausschreibung der regionalen ESF-Fördermittel für 2026

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz erhält in diesem Jahr 249.160 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Förderfähig sind Projekte, die die Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit oder die Verbesserung von Beschäftigungsfä­higkeit und Teilhabechancen besonders von Armut und Ausgrenzung be­drohter Menschen zum Ziel haben.

Am 20. März 2025 legte der Arbeitskreis ESF im Landkreis Konstanz die Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Jahr 2026 fest. Vor­aussetzungen für die Bewilligung von Förderanträgen sind unter anderem ein Mindestbetrag der förderfähigen Projektkosten in Höhe von 30.000 Eu­ro und eine Teilnahme von grundsätzlich mindestens zehn Personen. Pro­jek­te können mit höchstens 40 Prozent aus dem ESF gefördert werden. Die Schwerpunkte sowie die detaillierte Ausschreibung sind dem regionalen Aufruf für den Landkreis Konstanz zu entnehmen. Dieser ist auf der Home­page des Landkreises Konstanz www.LRAKN.de unter der Rubrik „Service & Verwaltung“ (Dezernat für Soziales und Gesundheit - Europäischer Sozialfonds) zu finden.

Anträge können schriftlich bis spätestens 31. Mai 2025 bei der Landeskre­dit­bank Baden-Württemberg – Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, gestellt werden. Parallel dazu ist der Antrag als PDF-Dokument per E-Mail an die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF beim Landratsamt Konstanz an Sozialdezernat(@)LRAKN.de zu übermitteln.

Auf der Internetseite finden interessierte Personen auch weitere Informa­tionen und Neuigkeiten zum ESF – wie beispielsweise grundsätzliche Infor­mationen über die Förderperiode 2021-2027. Unter www.esf-epm.de wer­den insbesondere für „Projektneulinge“ spezielle ESF-Schulungen angebo­ten.

Zur Verfügung gestellt werden die Fördermittel durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Für weitergehende Informationen können sich Projektträger an die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF im Landratsamt Konstanz wenden. Ansprechpartner ist Florian Best: Telefonnummer: Telefonnummer: 07531 800-1605, E-Mail: Florian.Best(@)LRAKN.de).

051/25 - Waldputzete im Lorettowald: Grundschüler sammeln Müll zwischen Brombeeren und Buschwindröschen

LANDKREIS KONSTANZ – Bei strahlendem Sonnenschein fand am Don­nerstag, 3. April 2025, im Lorettowald eine besondere Aufräumaktion statt: 55 Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen der Allmannsdorfer Grundschule zogen gemeinsam mit Försterin Irmi Weishaupt, dem BUND sowie den Lehrerinnen der Schule los, um im Wald der Spitalstiftung Müll zu sammeln.

Zwischen Brombeeren und Buschwindröschen machten sich die engagier­ten Nachwuchs-Umweltschützer mit Zangen und Eimern, die vom BUND Konstanz zur Verfügung gestellt wurden, auf die Suche nach Müll. Das Ergebnis der fleißigen Sammelaktion war beeindruckend: Zahlreiche Glas­flaschen, Plastikverpackungen und allerlei anderer Abfall wurden aus dem Wald entfernt und durch die Entsorgungsbetriebe Konstanz ordnungsge­mäß entsorgt.

Illegal abgeladener Müll, vor allem auch Grünabfälle, die vermehrt im Wald entsorgt werden, sind ein großes Problem. Den Lorettowald mit sei­nen vielen Besuchern trifft es dabei besonders. Diese Aktion war nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Waldschutz, sondern auch ein tolles Erlebnis für die Kinder. Sie lernen auf praktische Weise, wie wichtig der Schutz der Natur ist. Das Kreisforstamt ist dankbar für die Unterstützung durch die Schülerinnen und Schüler. 

052/25 - Landrat Zeno Danner besucht Engen

LANDKREIS KONSTANZ – Am Dienstag, den 1. April 2025, besuchte Landrat Zeno Danner die Stadt Engen für einen intensiven Austausch mit Bürgermeister Frank Harsch. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Nutzung von Synergien zwischen den Kommunen und dem Landratsamt.

Ein zentrales Thema war das Radwegkonzept des Landkreises. Landrat Zeno Danner und Bürgermeister Frank Harsch sprachen über mögliche Radwege innerhalb der Gemeindemarkung sowie über eine alternative Strecke zur Entschärfung einer bislang gefährlichen Straßenquerung. Ziel ist es, die Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu verbessern und nachhaltige Mobilität in der Region weiter voranzutreiben.

Im Anschluss an das Gespräch im Rathaus fand eine Besichtigung der orts­ansässigen Firma allsafe GmbH & Co. KG statt. Ein innovatives und nach­haltiges Unternehmen, das bereits zweimal mit dem Klimaschutzpreis des Landkreises ausgezeichnet wurde. Bei der Betriebsbesichtigung erhielt Landrat Zeno Danner und Bürgermeister Frank Harsch Einblicke in die weltweiten Aktivitäten und die Innovationskraft des Unternehmens.

„Die Stadt Engen leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwick­lung unserer Region. Die enge Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen ist entscheidend, um Synergien zu nutzen und die Lebensqua­lität für unsere Einwohnerinnen und Einwohner weiter zu verbessern“, betonte Landrat Zeno Danner am Ende seines Besuchs.

Bürgermeister Frank Harsch rundet mit abschließenden Worten den Besuch ab: „Innovation trifft Nachhaltigkeit“.

053/25 - Fuchsräude und Staupe im Landkreis Konstanz

LANDKREIS KONSTANZ – Im Landkreis Konstanz wurden vermehrt Fälle von Fuchsräude und Staupe bei Füchsen, Dachsen und Waschbären insbe­sondere in städtischen Gebieten fest­gestellt. Als wesentliche Ursachen gelten die Fütterung von Wildtieren und das Angebot leicht zugänglicher Nahrungsquellen in Wohngebieten. Beides gilt es zu vermeiden, um die Ausbreitung der Krankheiten zu verhindern.

Was ist Fuchsräude?

Fuchsräude wird durch Grabmilben verursacht und ist eine hochanstecken­de parasitäre Erkrankung. Diese Milben graben Bohrgänge in die Haut, wo sie ihre Eier, Kot und Speichel ablegen. Eine allergische Reaktion auf diese Abfallprodukte (Milbenantigene) führt bei den betroffenen Tieren zu:

  • Starkem Juckreiz, Haarlosigkeit und verkrusteten Hautstellen, insbesondere an den hinteren Körperpartien.
  • Verhaltensstörungen wie Verlust des Fluchtverhaltens und aggressivem Verhalten. Bei freilebenden Wildtieren führt diese Erkrankung auch zum Tod.
  • Risiko für Haustiere: Hunde und Katzen können sich anstecken und sollten tierärztlich behandelt werden.
  • Risiko für Menschen: Gelegentlich können Menschen bei Kontakt mit einem räudigen Tier infiziert werden. Meistens kommt es nur zu vorübergehenden Hautreizungen, die spontan abheilen. Der Juckreiz ist jedoch stark ausgeprägt.

Was ist Staupe?

Staupe ist eine hochansteckende Viruserkrankung der Hunde, die inzwi­schen vermehrt bei Wildtieren wie dem Fuchs, Waschbär, Dachs, Marder, Iltis, Wiesel und Fischotter sowie Wolf auftritt.

  • Krankheitssymptome: Hohes Fieber und je nach betroffenem Organsystem und Schwere der Infektion Durchfall, Erbrechen, Atemprobleme sowie aufgrund der Schädigung des Gehirns und des zentralen Nervensystems neurologische Störungen wie Krämpfe oder rhythmisches Muskelzittern („Staupetick“).
  • Risiko für Haustiere: Ungeimpfte Hunde sind besonders gefährdet. Eine Impfung schützt zuverlässig.
  • Keine Gefahr für Menschen: Das Virus ist nicht auf Menschen übertragbar.

Hinweis zum Füttern von Wildtieren im Siedlungsbereich

Das Füttern von Wildtieren kann folgende unerwünschte Auswirkungen haben:

  • Tiere stecken sich gegenseitig leichter an.
  • Verlust natürlicher Scheu: Tiere gewöhnen sich an Menschen, was zu Konflikten und Sachschäden führen kann.

Das Landratsamt Konstanz empfiehlt daher, Wildtiere im Siedlungsbereich möglichst nicht zu füttern. Weiterhin sollten Fleischprodukte, Milcherzeug­nisse, Eier, Brot und andere hochwertige Nahrungsmittel nicht auf dem Kompost entsorgt werden. Mülltonnen sollten sicher verschlossen sein und das Katzenfutter nachts nicht auf der Terrasse stehen gelassen werden. Auch sollten Hunde- und Katzennäpfe nicht im Freien stehen, da sie unter Umständen kranke Wildtiere anlocken und so eine Ansteckungsgefahr für Haustiere darstellen.

Verhaltensempfehlungen:

  • Verendete Wildtiere nicht berühren.
  • Hunde in betroffenen Gebieten an der Leine führen.
  • Zeigen Haustiere Juck­reiz oder Verhaltensänderungen, umgehend einen Tier­arzt aufsuchen.
  • Sichtungen von kranken oder geschwächten Wildtieren der Unteren Jagdbehörde melden. Diese ist von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr unter der Nummer 07531 800-1736 erreichbar. Außer­halb dieser Dienstzeiten ist die Polizei der richtige Ansprech­part­ner, welche bei einem Verdacht im Siedlungsraum einen Stadt­jäger vermittelt.

054/25 - Bündnis „Kinderschutz in Vereinen im Landkreis Konstanz“ — Kooperationsvereinbarung erfolgreich unterzeichnet

LANDKREIS KONSTANZ – Im Landkreis Konstanz wurde ein neues Bündnis für den Kinderschutz in Vereinen und Verbänden gegründet. Am 7. April 2025 unterzeichneten die Verantwortlichen der beteiligten Institutionen eine Kooperationsvereinbarung, die das gemeinsame Engagement für die Sicherheit und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Vereins­arbeit stärkt.

Am Montag, den 7. April 2025, unterzeichneten Verantwortliche des Kreis­jugendring Konstanz e.V., des Kinderschutzbunds Konstanz, der Vertrauens­stelle bei sexuellem Missbrauch des Diakonischen Werks und des Amtes für Kinder, Jugend und Familie im Landkreis Konstanz eine Kooperationsverein­barung, die das gemeinsame Engagement für die Sicherheit und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Vereinen und Verbänden weiter stärkt.

Mit dieser Kooperationsvereinbarung setzen die Organisationen ein deutli­ches Zeichen für Prävention und Verantwortung im Umgang mit jungen Menschen. Das Bündnis setzt sich zum Ziel, in der Vereinsarbeit verbindli­che Standards für den Kinderschutz zu etablieren, regelmäßige Schulungen anzubieten und präventive Maßnahmen zu fördern. Durch die Zusammen­arbeit der Partner sollen Vereine und Verbände unterstützt werden, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Vereinsarbeit bestmöglich zu gewährleisten. Zusätzlich werden ehrenamtlich Tätige in ihrem Handeln gestärkt und erlangen Sicherheit bezüglich ihrer Verantwortung.

In nächster Zeit werden Informationsveranstaltungen zum Thema „Kinder­schutz in Vereinen und Verbänden“ angeboten. Diese richten sich an alle interessierten Vereine und Verbände im Landkreis Konstanz, die mehr über die Umsetzung von Kinderschutzmaßnahmen und die Unterstützung durch das Bündnis erfahren möchten. Die Veranstaltungen bieten praxisnahe Informationen, Möglichkeiten zur Vernetzung, eine Plattform zum Erfah­rungsaustausch und Praxisbeispiele für gelebten Kinderschutz.

058/25 - Betriebe erhalten Unterstützung für mehr Bio in der Verarbeitung und der Außer-Haus-Verpflegung

LANDKREIS KONSTANZ – Die Bio-Musterregion Bodensee macht den Ein­stieg in Bio für Verarbeiter, die Gemeinschaftsverpflegung und die Gastro­nomie leichter: Betriebe, die auf Bio-Produkte umstellen möchten, kön­nen ab sofort finanzielle Unterstützung beantragen.

Gefördert wird ein Anteil der Kosten, der im Betrieb durch die Umstellung auf Bio entsteht – zum Beispiel für Mitarbeiterschulungen, neue Abläufe in der Buchhaltung oder externe Beratung. In der Regel übernimmt das Land­ratsamt 75 Prozent der Netto-Kosten, maximal rund 2.100 Euro pro Betrieb.

Wichtig ist: Die geplanten Maßnahmen müssen vorab mit dem Regional­management der Bio-Musterregion Bodensee abgestimmt werden. Auch die Nachweise sind entscheidend – darunter ein Tätigkeitsnachweis für eigene Arbeitsstunden, Rechnungen externer Dienstleister und das Erlan­gen eines gültigen Bio-Zertifikats. Ohne Zertifikat ist eine Förderung nicht möglich.

Anfallende Kosten können ab sofort und bis zum Tag der Erstzertifizierung, spätestens bis Ende Oktober 2027, eingereicht werden. Danach ist keine Förderung mehr möglich. Es kann nur eine begrenzte Anzahl an Unterneh­men gefördert werden.

Das Angebot richtet sich an alle, die ihren verarbeitenden Betrieb oder ihre Küche nachhaltiger gestalten und Kunden beziehungsweise Gäste mit regio­nalen Bio-Produkten versorgen wollen. Mehr Informationen gibt es beim Regionalmanagement der Bio-Musterregion Bodensee: Rainer Grimminger, Rainer.Grimminger(@)LRAKN.de, Mobil Telefonnummer: 0151 1477 9627. Auch im Boden­seekreis bestehen vergleichbare Fördermöglichkeiten. Bei Interesse steht das Regionalmanagement der Bio-Musterregion Bodensee ebenfalls zur Verfügung. Mehr Infos gibt es hier: www.biomusterregionen-bw.de/bodensee.