Öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Hohenfels

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Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenfels werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier, auf der Internetseite der Gemeinde Hohenfels veröffentlicht.
Bei spezialgesetzlichen Regelungen, z. B. für die Bekanntmachung von Bauleitplänen,ist das Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohenfels das rechtswirksame Bekanntmachungsorgan. Zusätzlich sind diese ebenfalls hier im Internet zu finden.

Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten im Rathaus kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.
 
Weitere Informationen enthält die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 30. April 2020.pdf

Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg - Ehrenamtliche Vorstände gesucht!

Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg

Ehrenamtliche Vorstände gesucht!

Die Flurbereinigungsbehörde sucht interessierte Kandidaten und Kandidatinnen, die sich für die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Mühlingen-Zoznegg am 17. Oktober 2023 aufstellen lassen wollen.

Wer kommt dafür in Frage?

  • Personen ab 18 Jahren
  • Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte
  • Pächter
  • Mindestens 2 „nicht Beteiligte“, die weder Grundstückseigentümer noch Pächter im Verfahrensgebiet sind

Aufgaben

  • Abhalten von Vorstandssitzungen und Teilnehmerversammlungen gemeinsam mit der Flurbereinigungsbehörde
  • Beschlüsse fassen
  • Mitwirken bei der Einleitung der Wertermittlung
  • Mitwirken bei der Aufstellung des Wege- und Gewässserplans
  • Mitwirken bei der Baubegleitung und Bauabnahme
  • Vorsitzender unterschreibt Zahlungs- und Zuschussanträge für die Teilnehmergemeinschaft, die Bauherr und Zuschussempfänger ist.

Zeitaufwand

  • 4 – 6 Vorstandssitzungen pro Jahr á 90 bis 120 min

Aufwandsentschädigung

  • Die Teilnehmergemeinschaft zahlt eine Aufwandsentschädigung an die Mitglieder des Vorstandes.
  • Die Höhe der Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit legt die Flurbereinigungsbehörde fest.

Bewerbung

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich selbst oder eine engagierte Person, die Sie kennen auf die Wahlliste setzten lassen. Melden Sie sich dazu gerne bis spätestens zum 16.10.2023:

Leitende Ingenieurin: Karin Chluba, Tel. Telefonnummer: 07461 926 - 1601, k.chluba(@)landkreis-tuttlingen.de 

Projektingenieur: Florian Rimpp, Tel. Telefonnummer: 07461 926 - 1640, f.rimpp(@)landkreis-tuttlingen.de 

 

 

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf - Wohnbaufläche "Dietersberg"

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf – Wohnbaufläche „Dietersberg“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 26.08.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802-147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 29.09.2023

Stolz, Bürgermeister

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Sonderbaufläche Photovoltaik "Solarpark Schwackenreute"

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 26.08.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802-147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

 

Stockach, den 29.09.2023

 

 

 

Stolz, Bürgermeister

Landratsamt Konstanz -untere Flurbereinigungsbehörde- | Öffentliche Bekanntmachung | Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg

Landratsamt Konstanz

-untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung

Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg

1. Die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Flurneuordnungsgebiet - Teilnehmer - sowie sonstige Interessierte werden zur Wahl des Vorstands

                                           auf Dienstag, den 17.10.2023

                                     in das Rathaus von Mühlingen, 20 Uhr

eingeladen.

2. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf 3 festgesetzt. Für jedes Mitglied ist gemäß § 21 Abs. 5 FlurbG ein Stellvertreter zu wählen. Nach § 2 des bad.-württ. Ausführungsgesetzes zum FlurbG (AGFlurbG) muss mindestens 1 Mitglied des Vorstands und 1 Stellvertreter aus dem Kreis derjenigen gewählt werden, die am Flurneuordnungsverfahren nicht beteiligt sind.

3. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an der Wahl zu beteiligen.

4. Wahlberechtigt sind die Teilnehmer (§§ 21 Abs. 3, 10 Nr. 1 FlurbG). Wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht das Wahlrecht den gesetzlichen Vertretern zu. Bevollmächtigte haben sich durch schriftliche Vollmacht auszuweisen.

5. Jeder im Wahltermin anwesende Teilnehmer hat insgesamt jeweils nur je 1 Stimme für jedes zu wählende Vorstandsmitglied und jeden Stellvertreter, selbst wenn er als Eigentümer und zugleich als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist. Nur eine Stimme hat auch der Bevollmächtigte, auch wenn er selbst zugleich Teilnehmer ist oder mehrere Teilnehmer vertritt. Bruchteilsgemeinschaften (Miteigentümer) und Gesamthandsgemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften) haben jeweils nur 1 Stimme gemeinschaftlich.

6. Wählbar ist jeder Volljährige, auch wenn er nicht Teilnehmer am Flurneuordnungsverfahren ist. Die Bewerbung von Frauen ist besonders erwünscht.

Wahlvorschläge können bis zum 16.10.2023 beim Landratsamt Konstanz -untere Flurbereinigungsbehörde- (Anschrift der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung: Landratsamt Tuttlingen, Vermessung- und Flurneuordnungsamt, Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen) eingereicht werden. Es sind aber auch Personen wählbar, die nicht auf einem Wahlvorschlag stehen. Ein Satzungsentwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird ab 18.09.2023 im Rathaus in Mühlingen, Stockach, Hohenfels und Sauldorf zur Einsicht ausgelegt.

Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit Satzungsentwurf auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4810) eingesehen werden.

Tuttlingen, den 05.09.2023

gez. Chluba, Vermessungsdirektorin

Bürgermeisterwahl 2023

Einladung zur ö­ffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am 11.09.2023 um 18.30 Uhr im Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels im Sitzungssaal statt.

Die Bevölkerung wird hierzu herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

2. Prüfung der eingegangenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Bewerbungen

Hohenfels, den 02.09.2023

Ralf Sigmund

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot

Öffentliche Bekanntmachung Gebühren Verlässliche Grundschule

Die neuen Elterngebühren der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2023 beschlossen.

 

Die Beiträge gelten ab dem 01.09.2023.

 

Verlässliche Grundschule Gebühren

Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens 27.07.2022

Die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens 27.07.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2023 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.

 

Änderungssatzung

Anlage 1: Gemeinde Hohenfels KiTa-Elternbeiträgeab 01.09.2023

Anlage 2: Gemeinde Hohenfels Mittagessen für Krippe und Kindergarten ab 01.09.2023

Öffentliche Bekanntmachung neue Pauschalen Mittagessen

Die neuen Elternpauschalen für das Mittagessen in der Krippe/ Kindergarten und der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2023 beschlossen.

 

Die neuen Pauschalen gelten ab dem 01.09.2023.

 

Pauschalen Mittagessen ab 01.09.2023

Abwasserverband „Stockacher Aach“ Sitz: Stockach - Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes „Stockacher Aach“ vom 12.06.2023

Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg - Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss vom 29.01.2023

Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigung Mühlingen: Vermessungsarbeiten

Landratsamt Konstanz

-untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Mühlingen

Vermessungsarbeiten  

Das Landratsamt Konstanz - Untere Flurbereinigungsbehörde, der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung in 78532 Tuttlingen, Bahnhofstraße 100 (Gebäude B, Ebene 1), führt ab der Kalenderwoche  9/2023 in der Flurbereinigung Mühlingen Vermessungsarbeiten durch.

Die Mitarbeiter der unteren Flurbereinigungsbehörde müssen dazu die im Verfahrensgebiet liegenden und die daran angrenzenden Flurstücke betreten. Die Gebietskarte kann auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4808  eingesehen werden.

Bei den Vermessungsarbeiten werden festgestellte Abmarkungsmängel an Grenzzei­chen behoben. Alle Grenzpunkte die bisher im Liegenschaftskataster noch nicht mit endgültigen Koordinaten geführt sind werden zu diesem Zweck neu bestimmt.

Die Eigentümer deren Flurstücke an das Flurbereinigungsgebiet angrenzen, können sich über die dabei ergebenden Veränderungen im Liegenschaftskataster informieren.

(Karin Chluba Tel.: Telefonnummer: +49 7461/926–1601)

(Dirk Auerbach Tel.: Telefonnummer: +49 7461/926–1620)

(Bernhard Bastek Tel.: Telefonnummer: +49 7461/926–1621)

gez. Karin Chluba

Vermessungsdirektorin

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung)

Die Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Abfallwirtschaftssatzung 2023

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Wasserversorgungssatzung 2023

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 21.12.2022

Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Abwassersatzung 2023

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hohenfels

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hohenfels wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hohenfels 2023

Abwasserzweckverband "Stockacher Aach" - Sitz: Stockach, hier: Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes "Stockacher Aach" vom 14.12.2022

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (Kommunale Wärmeplanung)

Stadt Stockach im Konvoi mit den Gemeinden Bodman-Ludwigshafen, Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen, Orsingen-Nenzingen und Steißlingen

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (Kommunale Wärmeplanung)

Die MVV Regioplan GmbH mit Sitz in Mannheim erstellt im Auftrag der Gemeinde Hohenfels eine kommunale Wärmeplanung gemäß § 7d Klimaschutzgesetz Baden- Württemberg (KSG BW). Laut § 7e Abs. 6 KSG BW besteht für die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen keine Pflicht, die betroffenen Einzelpersonen im Zusammenhang mit der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten gemäß Artikel 13 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) zu informieren. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Abs. 3 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 DSGVO ortsüblich bekannt zu machen.

Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 1 und 2 DSGVO teilt die Gemeinde Hohenfels folgendes mit:

Die Gemeinde Hohenfels beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7d KSG BW). Andernfalls stellt die Gemeinde Hohenfels betroffenen Personen vor der Weiterleitung für einen anderen Zweck alle maßgeblichen Informationen gem. Art. 13 Abs. 2 DSGVO zur Verfügung.

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die MVV Regioplan GmbH, Mannheim auf der Grundlage von § 7e KSG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 7e Abs. 1 KSG BW dargelegt. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der für die Gemeinde Hohenfels zuständigen Energieunternehmen (Betreiber der Strom-, Gas- und Wärmenetze) und der Bezirksschornsteinfeger. Für die Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung werden die Daten jeweils mehrerer Einzelgebäude zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen möglich sein werden.

Die erhobenen Einzeldaten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

 

Hohenfels-Liggersdorf, den 06.12.2022

Pauschalierte Abrechnung von Leistungen im Bereich der Wasserversorgung ab 01.11.2022

Die Gemeinde Hohenfels wird ab dem 01.11.2022 Leistungen im Bereich der Wasserversorgung gemäß des Preisblatt zur Wasserversorgung abrechnen.

Die pauschalierten Preise gelten für alle Anträge die ab dem 01.11.2022 eingereicht werden.

 

Preisblatt Wasserversorgung

Bebauungsplan "Kohler-Klaffenäcker", OT Mindersdorf

Öffentliche Bekanntmachung - 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach für den Bereich Sonderbauflächen Tourismus „Sonnenbühl“, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen; hier: Wirksamkeit

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach für den Bereich Sonderbauflächen Tourismus „Sonnenbühl“, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 31.05.2022 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 15.09.2022 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die o.g. Fläche.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

  • Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802145
  • Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0
  • Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0
  • Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0
  • Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 21.09.2022

Stolz, Bürgermeister

Plan

Öffentliche Bekanntmachung neue Pauschalen Mittagessen

Die neuen Elternpauschalen für das Mittagessen in der Krippe/ Kindergarten und der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 beschlossen.

 

Die neuen Pauschalen gelten ab dem 01.09.2022.

 

Pauschalen Mittagessen ab 01.09.2022

Öffentliche Bekanntmachung Gebührenanpassung Verlässliche Grundschule

Die neuen Elternbeiträge der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 beschlossen.

 

Die Beiträge gelten ab dem 01.09.2022.

 

Verlässliche Grundschule Beitragssatz

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

 

Kindergartensatzung vom 27.07.2022

Anlage 1: Gemeinde Hohenfels KiTa-Elternbeiträge

Anlage 2: Gemeinde Hohenfels Mittagessen für Krippe und Kindergarten ab 01.09.2022

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Teilort Ludwigshafen Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Bodman Sonderbaufläche Erlebnisbauernhof „Mooshof“ hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Stockach Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute, Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“ hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

20. Änderung des FNP der VG Stockach Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute 1. geplante Gewerbebaufläche „Falbenhölzle II“ 2. geplante Gewerbebaufläche „lange Äcker“ hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des BauGB

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf Wohnbaufläche „Dietersberg“, Flächentausch hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung der Mietpreiszonen für die Zweitwohnungssteuer- Schätzung der Jahresnettokaltmiete

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat in der Sitzung vom 25.05.2022 die Festlegung Mietpreiszonen, für die Ortsteile, im Rahmen des § 3 Abs. 4 der Zweitwohnungssteuersatzung - Schätzung der Jahresnettokaltmiete beschlossen.

 

Mietpreiszone Zweitwohnungssteuer - schriftlicher Teil-

Mietpreiszone OT Deutwang -zeichnerische Teil-

Mietpreiszone OT Kalkofen -zeichnerische Teil-

Mietpreiszone OT Liggersdorf -zeichnerische Teil-

Mietpreiszone OT Mindersdorf -zeichnerische Teil-

Mietpreiszone OT Selgetsweiler -zeichnerische Teil-

Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021

Die Änderungssatzung zur Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 16.03.2022 beschlossen.

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung

Abfallwirtschaftssatzung vom 15.12.2021

Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Bruckäcker", OT Selgetsweiler

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021

Die Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 15.12.2021 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Abfallwirtschaftssatzung

Öffentliche Bekanntmachung Gebührenanpassung Verlässliche Grundschule

Die neuen Elternbeiträge der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.

Die Beiträge gelten ab dem 01.01.2022.

Verlässliche Grundschule Beitragssatz

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Kindergartensatzung vom 24.11.2021

Anlage 1 zur Kindergartensatzung

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)

Die Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Zweitwohnungssteuersatzung

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 24.11.2021

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 24.11.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Wasserversorgungssatzung

Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) des Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee"

Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee" hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) des Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee"

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 03.11.2021

Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 03.11.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 03.11.2021 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Abwassersatzung 2022

 

 

Öffentliche Bekanntmachung über die Bundestagswahl 2021

Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltplan 2021

Bebauungsplan "Kohler-Klaffenäcker", OT Mindersdorf

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. §2 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. §3 Abs. 2 BauGB
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung zum Bebauungsplan inklusive Fachgutachten in der Zeit vom 26. Juli 2021 bis einschließlich 26. August 2021 ausgelegt.
Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungszeit vorgebracht werden.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach „Sondergebietsfläche Fasnachtsmuseum Schloss Langenstein“, Gemarkung Orsingen-Nenzingen hier: Wirksamkeit

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Haushaltplan 2021

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 31.03.2021

8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sondergebietsfläche Photovoltaik im Bereich der Autobahnausfahrt Stockach West“, Flst. Nr. 2707 der Gemarkung Orsingen-Nenzingen hier: Wirksamkeit

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Hohenfels vom 16.12.2020

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 16.12.2020

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hohenfels