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Sozialverband VdK
Sprechzeiten des Sozialverband VdK - Beratung im Sozialbereich
Die Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH in Stockach mit Frau Tessara Hauser finden alle 2 Monate jeweils am letzten Dienstag des Monats von 9-12 Uhr beim Kreisverband Stockach, Mozartstr. 7, 78333 Stockach statt. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist unter Tel. Telefonnummer: 07732 92360.
Weitere Sprechtage werden nach Absprache in der VdK-Beratungsstelle in der Bleichwiesenstr. 1/1 in 78315 Radolfzell angeboten.
Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung).
Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht als auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Alter vertreten.
Inklusion: Job-Speed-Dating für Menschen mit Schwerbehinderung (Anmeldung noch möglich für 11. Februar 2025)
Alle acht Minuten ertönt ein Gong und die Bewerberinnen und Bewerber wechseln zum nächsten Arbeitgeber. Das landesweit erste Job-Speed-Dating für Menschen mit Schwerbehinderung im Oktober 2023 war ein voller Erfolg: Zehn Arbeitgeber führten in Stuttgart Gespräche mit 25 Jobsuchenden und das Ergebnis? Einige Festanstellungen und mehrere Praktika. Andreas Lapp-Zens vom Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart (ZsL) organisiert für Februar 2025 das zweite Job-Speed-Dating. Warum funktioniert das so gut? Bewerbungsgespräche im 8-Minuten-Takt? Man könne doch denken, so schnell lerne ich niemanden kennen? „Das Gegenteil passiert und das ist das Spannende“, sagt Oliver Reinl, Vorstand des ZsL Stuttgart. „Die Atmosphäre ist so viel lockerer und gelöster, das ist eine große Chance.“
Das zweite Job-Speed-Dating findet statt am: 11. Februar 2025 in Stuttgart Heslach, das verpflichtende, kostenfreie Jobcoaching für alle Bewerberinnen und Bewerber am 22. oder wahlweise 23. Januar 2025. Arbeitgeber und Jobsuchende mit Schwerbehinderung können sich direkt per E-Mail anmelden beim ZsL Stuttgart: schade(@)zsl-stuttgart.de oder: lapp-zens(@)zsl-stuttgart.de. Weitere Informationen unter: www.zsl-stuttgart.de oder per Telefon: Telefonnummer: 0711 7801858.
Neu für gesetzlich Versicherte: Anspruch auf amalgamfreie Zahnfüllungen ohne Mehrkosten
Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden. Der Grund ist eine EU-Verordnung. Ausnahme: Die Zahnärztin beziehungsweise der Zahnarzt hält eine Amalgam-Füllung aus medizinischen Gründen für zwingend notwendig – zum Beispiel bei Allergien gegen andere Füllungen. Das Amalgamverbot bezieht sich nur auf zukünftige Füllungen. Bestehende intakte Füllungen müssen nicht entfernt werden. Das Gesundheitsrisiko besteht beim Einsetzen und Aufbohren von Füllungen, weil dabei Quecksilber freigesetzt wird. Beim Beschleifen entstehen außerdem gesundheitsschädliche Quecksilberdämpfe, die eingeatmet werden können.
Bisher waren zahnfarbene Kunststofffüllungen, sogenannte Komposite, nur Kassenleistung bei Füllungen im Frontzahnbereich und für Kinder unter 15 Jahren sowie für schwangere und stillende Frauen. Gesetzlich Versicherte haben ab Januar 2025 Anspruch auf hochwertige amalgamfreie Zahnfüllungen, ohne dafür Mehrkosten zahlen zu müssen. Sowohl im Frontzahn- als auch Seitenzahnbereich sind künftig Füllungen, die in mehreren Schichten, aber ohne zusätzliches Klebemittel eingebracht werden, zuzahlungsfrei. VdK-Tipp: Sollte Ihre Praxis dennoch Mehrkosten verlangen, fragen Sie nach, warum die Füllung trotz Neuregelung keine Kassenleistung ist.
„Gewinn für die Nächstenpflege im Land“ – Entlastungsbetrag für die Pflege wird endlich leichter zugänglich
„Genau dafür haben wir jahrelang gekämpft!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. „Endlich erfährt auch die nachbarschaftliche, ehrenamtliche Hilfe in der häuslichen Pflege Wertschätzung und all die Pflegebedürftigen im Land haben einen deutlich einfacheren Zugang zum Entlastungsbetrag. Das ist ein großer Gewinn für die Nächstenpflege hier im Land!“ 448.642 Menschen werden im Land zuhause gepflegt. Nach einer Studie des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg haben im Jahr 2019 nur rund 23 Prozent den Entlastungsbetrag abgerufen. Hohe bürokratische Hürden standen im Weg.
„Der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ist zur Unterstützung der Pflegenden in der häuslichen Pflege gedacht. Jahrelang hat sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. gemeinsam mit anderen Sozialverbänden dafür stark gemacht, dass der Entlastungsbetrag unbürokratischer abgerufen werden kann. Eben auch für die Nachbarin, die bei der Haushaltsführung hilft, für den Bekannten, der mal eben schnell einkaufen geht, die Studentin, die zum Arzt begleitet. Durch die Landes-Reform der Unterstützungsangebote-Verordnung ist das jetzt möglich. Künftig kann für ehrenamtlich Helfende in der Pflege der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
Nach wie vor fehlt jedoch eine Regelung für Mini-Jobber. „Denn dann könnten Pflegende den Entlastungsbetrag beispielsweise auch für ihre im Mini-Job angestellten Haushaltshilfen verwenden. Auch diese leisten einen wichtigen Beitrag in der Unterstützung der häuslich Pflegenden!“, so Hans-Josef Hotz.
„Teilhabe Jetzt!“: Video-Reihe zum Bundesteilhabegesetz gestartet
Mit dieser neuen YouTube-Reihe informiert die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer über Inklusion im Alltag und die Bedeutung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). „Das BTHG schafft wichtige Nachteilsausgleiche, die Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Freiheit ermöglichen“, betonte Simone Fischer am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, in Stuttgart. „Leider wird das BTHG häufig als Bürokratiemonster dargestellt, bei dem die Kosten im Fokus stehen. Dabei geht es um nichts weniger als die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – und damit um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“
Die neue Video-Reihe zeigt eindrücklich, welche Auswirkungen ein Mangel an Teilhabe und Inklusion hat: auf das Leben von Menschen mit Behinderungen und auf die Gesellschaft insgesamt. „Vielen Menschen ist oft nicht bewusst, was fehlt, wenn die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe nicht geschaffen werden“, sagt Simone Fischer. „Mit den Videos möchten wir die Folgen aufzeigen, Wissenslücken schließen und dazu aufrufen, sich weiterhin für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.“
Die ersten vier Videos sind bereits auf YouTube eingestellt. Sie finden sie unter: https://www.youtube.com/@behindertenbeauftragte-bw.
Bündnis Kindergrundsicherung kämpft weiter gegen Kinderarmut
VdK-Präsidentin Verena Bentele wurde als Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung wiedergewählt. Das Bündnis bereitet sich nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung durch das Ampel-Aus auf die neue Legislaturperiode vor. „Ich freue mich sehr, dass ich für ein weiteres Jahr Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung sein werde. Die politischen Mehrheiten werden sich in den nächsten Monaten ändern, unser Anliegen ist wichtiger denn je: Die Kinderarmut in Deutschland muss weiterhin bekämpft werden. Das Bündnis, in dem 20 Organisationen Mitglied sind, wird sich weiterhin für die wirksame Bekämpfung der Kinderarmut einsetzen. Ein so reiches Land wie Deutschland darf ein Aufwachsen ohne gute Chancen niemals akzeptieren.“
Das Bündnis Kindergrundsicherung macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl an Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden. Hier gibt es weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung: www.kinderarmut-hat-folgen.de.