Bürgerinfo
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Sozialverband VdK
Viele VdK-Veranstaltungen in Herbst und Winter
Auch im Herbst 2023 und in den Wintermonaten finden wieder etliche VdK-Veranstaltungen statt. Viele dieser Treffen, Feiern, Ausflüge und Informationsveranstaltungen können auch von Gästen und von am Sozialverband VdK interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Diese Events werden in der Regel von den rund 1000 VdK-Ortsverbänden im Lande organisiert, aber auch von den 52 Kreisverbänden, den vier Bezirksverbänden sowie vom in Stuttgart ansässigen Landesverband des gemeinnützigen Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. Die Termine von VdK-Veranstaltungen finden sich unter www.vdk-bw.de oder auf den Websites von Orts- und Kreisverbänden. Viele Ortsverbände informieren auch über ihre örtlichen Amtsblätter und Gemeinderundschauen über die VdK-Veranstaltungen und -Sprechstunden vor Ort. Ebenso werden solche VdK-Termine vielfach per Aushang in Schaukästen oder am Schwarzen Brett öffentlicher Gebäude bekanntgegeben. Auf der VdK-Website www.vdk.de/bawue-marketing gibt es unter der Rubrik „Vereinsleben“ zahlreiche Berichte von geselligen Veranstaltungen in Gemeinden und Stadtteilen, von Ausflügen und von VdK-Kurzreisen. Ebenso kann man sich auf dieser Internetseite über das VdK-Ehrenamt und die speziellen Schulungen für ehrenamtlich aktive Mitglieder unterrichten.
Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK Deutschland und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Az.: 1 BvR 847/23). Sie richtete sich gegen die Ungleichbehandlung bei den Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten). Von dieser Ungleichbehandlung sind EM-Rentner betroffen, die diese Rente bis zum 31. Dezember 2018 beantragen mussten. Das sind mehr als 1,8 Millionen Menschen. Auch in Zukunft werden diese Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, weniger Rente erhalten als Neurentner, die erst seit 2019 ihre EM-Rente beziehen. Diese Neurentner behandelt die Rentenversicherung so, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Gegen die Stichtagsregelung 31. Dezember 2018 hatten VdK und SoVD ein Musterstreitverfahren durch alle Instanzen bis zum BVerfG geführt. Dort war die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Anspruch auf Pflegezeit
Das Pflegezeitgesetz von 2015 soll Beschäftigten ermöglichen, Job und Pflege besser miteinander zu vereinbaren. Bei einem akuten Pflegefall können sich Angehörige kurzfristig von der Arbeit freistellen lassen. Sie haben das Recht, sich bis zu zehn Tage bezahlt freizunehmen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt. Das Recht auf Freistellung gilt gegenüber allen Arbeitgebern und ist unabhängig von der Größe des Unternehmens. Als „nahe Angehörige“ gelten nicht nur Eltern, Großeltern und Ehepartner, sondern auch nichteheliche Lebenspartner, Schwager, die Stief- und die Schwiegereltern. Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, kann bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen wird mit ärztlichem Attest nachgewiesen. Ab 2024 kann die Freistellung jährlich beantragt werden.
Bei Streit mit Kranken- und Pflegekassen oder anderen sozialrechtlichen Streitfällen können VdK-Mitglieder Sozialrechtsschutz erhalten.
Mehr als 260.000 VdK-Mitglieder im Südwesten
Im Spätsommer 2023 konnte der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. einen Rekordmitgliederstand bekanntgeben. Mehr als 260.000 Menschen gehören dem VdK im Südwesten an, mittlerweile sind es bereits 262.000 Personen und bundesweit 2,2 Millionen. In seiner bereits 78-jährigen VdK-Geschichte war der frühere historische Höchststand am 31. Dezember 1957 mit 250.209 Personen erreicht worden – damals überwiegend Kriegsbeschädigte sowie Kriegswitwen und -waisen. Mit der Erweiterung seines Aufgabengebiets und der Ausdehnung seiner Mitgliederzielgruppen insbesondere in den vergangenen drei Jahrzehnten kamen vor allem auch Rentnerinnen und Rentner, Patienten und Sozialversicherte, Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Grundsicherungsempfänger und andere arme Menschen, aber auch an ehrenamtlicher Arbeit Interessierte zum Sozialverband VdK. Diesen allen kann der gemeinnützige Verein etliche Mitgliederserviceleistungen, sozialpolitische Interessenvertretung und viel geselliges Vereinsleben mit Treffen und Veranstaltungen bieten. Eine große Rolle spielt der Sozialrechtsschutz durch alle Instanzen. Hierfür hält der VdK allein in Baden-Württemberg 65 hauptamtliche Juristinnen und Juristen vor, die die Mitglieder beraten und in Verfahren vertreten.