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Autor: Frau Baier
Artikel vom 28.05.2025

Agentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Juni 2025

Termin vereinbaren und Wartezeit vermeiden

Ab dem 23. Juni 2025 können Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg – unabhängig von ihrem Anliegen – für eine persönliche Vorsprache einen Termin vereinbaren. Durch die vorherige Terminplanung werden Wartezeiten reduziert und die einzelnen Anliegen können gezielter bearbeitet werden. Zudem bietet die Online-Terminvereinbarung die Flexibilität Termine rund um die Uhr zu buchen, was insbesondere für Berufstätige von Vorteil ist.

Die Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung sowie weitere dringende Anliegen, wie z. B. eine finanzielle Notlage oder das Einreichen eines Widerspruchs, können selbstverständlich auch weiterhin ohne Termin während der Öffnungszeiten in den Dienststellen geklärt werden.

Sichere Online-Kommunikation mit der Arbeitsagentur

Der Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten in der digitalen Kundenkommunikation haben für die Bundesagentur für Arbeit (BA) oberste Priorität. Aus diesem Grund schränkt die BA ab dem 01. Juli die unsichere E-Mailkommunikation ein und setzt auf die sicheren digitalen Zugangswege von Online-Portal und App-Angebot.

Die Inhalte unverschlüsselter Mails sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter nicht geschützt. Das ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb die BA den E-Mailverkehr mit ihren Kundinnen und Kunden einschränkt. „Wir setzen auf die Nutzung der von uns entwickelten datensicheren Kommunikationswege, wie der App BA-mobil. Gleichzeitig bitten wir unsere Kundinnen und Kunden, unsere eServices und Apps verstärkt zu nutzen“, sagt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg.

Die App BA-mobil beispielsweise bietet eine praktische Upload-Funktion an, über die Kundinnen und Kunden datenschutzkonform, schnell und sicher Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeld-Antrag hochladen, Veränderungen mitteilen und Bescheide einsehen können.

Im Unterschied zur E-Mail lässt sich über das Online-Portal und die App außerdem die Identität des Kontoinhabers eines Accounts eindeutig identifizieren.

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Agenturen für Arbeit bundesweit die Erreichbarkeit über den E-Mailkanal einstellen. Die bisherigen Liegenschaftspostfächer der Agenturen für Arbeit (z.B.konstanz(@)arbeitsagentur.de) werden deaktiviert. Sollten Kundinnen und Kunden weiterhin eine Mail an diese Adresse senden, wird diese automatisch abgewiesen und eine Information über die nicht erfolgte Zustellung versandt.

Kundinnen und Kunden können sich natürlich wie bisher telefonisch oder postalisch an ihre Agentur für Arbeit wenden. Persönliche Vorsprachen sind ebenso möglich, um Wartezeiten zu vermeiden wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. 

Informationen zur Nutzung der eServices finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/eservices 

Informationen zur Nutzung der Kunden-App BA-mobil finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil