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Autor: Frau Baier
Artikel vom 01.12.2023

Agentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Oktober 2023

Anpassung der Öffnungszeiten

Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg passt aus organisatorischen Gründen ihre Öffnungszeiten in den Eingangszonen, in denen Kundinnen und Kunden sich z. B. arbeitslos melden können, an. Ab September 2023 sind diese dienstags ausschließlich für terminierte Vorsprachen geöffnet, untermi­nierte Anliegen können nicht mehr entgegengenommen werden. Termine können online unter https://web.arbeitsagentur.de/portal/terminvereinbarung/pc/agenturen/anliegenauswahl vereinbart werden. Wer sich ohne Ter­min persönlich arbeitslos melden möchte, kann dies ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachholen.

Die Öffnungszeiten der beiden Berufsinformationszentren (BIZ) in Konstanz und Ravensburg sind von den Änderungen nicht betroffen. Terminierte Bera­tungen in der Arbeitsvermittlung oder Berufsberatung finden weiterhin auch außerhalb der Öffnungszeiten der Eingangszonen statt. Die telefonische Er­reichbarkeit bleibt ebenfalls unverändert von Montag bis Freitag von 8-18 Uhr bestehen.

Umfangreiches Online-Angebot

Kundinnen und Kunden können zahlreiche Anliegen einfach und unkompli­ziert über die eServices der Bundesagentur für Arbeit erledigen. So ist es bei­spielsweise möglich, sich online arbeitssuchend und arbeitslos zu melden o­der einen Antrag auf Arbeitslosen- oder Kindergeld zu stellen. Ausführliche Informationen zu den eServices gibt es unter https://www.arbeitsagen-tur.de/eservices. 

Öffnungszeiten der Eingangszonen für unterminierte Vorsprachen ab 1.9.23:

Hauptagentur in Konstanz sowie Geschäftsstellen Friedrichshafen, Ravensburg, Singen und Überlingen

Mo., Mi. und Fr. 8-12:30 Uhr und Do. 8-12:30 Uhr und 14-18 Uhr

Geschäftsstelle Wangen

Mo., Mi. und Fr. 8-12 Uhr und Do. 8-12:00 Uhr und 14-18 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Die Servicehotline ist für Arbeitnehmer unter Telefonnummer: 0800 4 5555 00 und für Arbeit­geber unter Telefonnummer: 0800 4 5555 20 (jeweils gebührenfrei) von Montag bis Freitag von 8-18 Uhr zu erreichen.

Meldepflicht: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen

Unternehmen melden bis zum 31. März 2024 ihre Daten an die Arbeitsagentur

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeits­plätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeits­plätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert wer­den. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch.

Kostenlose Software zur Meldung von Beschäftigten

Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Seit dem An-zeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr er­forderlich.

Kommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrationsamt gezahlt werden muss, kann ebenso über die Software berechnet werden. 

Zur Information:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt.

Beschäftigungsquote                                               Höhe der Abgabe je

für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber                        Monat und unbesetztem

Arbeitsplatz

3 Prozent bis unter 5 Prozent                                    140,- Euro

2 Prozent bis unter 3 Prozent                                    245,- Euro

unter 2 Prozent                                                        360,- Euro

Regelungen für kleinere Betriebe

Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen.

Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeits­platzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Einglie­derungszuschuss.

Ausblick:

Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wird ab 01.01.2024 die Ausgleichsab­gabe durch die Einführung einer neuen Staffel erhöht. Sie betrifft diejenigen Arbeit­geberinnen und Arbeitgeber, die keine schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen und kann je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro betragen.

Da die Abrechnung immer im Folgejahr erfolgt, kommt der neue Staffelbetrag ab 2025 finanziell zum Tragen.

Sie möchten sich über die Einstellung von schwerbehinderten Menschen in Ihrem Betrieb informieren?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber-Service unter der Rufnum­mer Telefonnummer: 0800 4 555520 auf.    

Bilanz mit Licht und Schatten

Nach zwei schwierigen Jahren hat sich der regionale Ausbildungsmarkt im abgelaufenen Berufsberatungsjahr 2022/2023 wieder etwas erholt. Gleichwohl zieht Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, zum Stichtag 30. September 2023 eine Bilanz mit Licht und Schatten: „Die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe ist ungebrochen hoch. Für mich zeigt das, dass die Wirtschaft am Bodensee und in Oberschwaben trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten auf Fachkräftesicherung durch Nachwuchsgewinnung setzt. Gleichzeitig interessierten sich wieder mehr junge Menschen für eine Ausbildung.“

Dennoch bleibt der Ausbildungsmarkt ein Bewerbermarkt und die Schere zwischen Angebot und Nachfrage weit geöffnet. „Aus Sicht der Bewerberinnen und Bewerber ist die Lage nach wie vor ausgesprochen vorteilhaft. Auf jeden Ausbildungsinteressenten kamen rein rechnerisch knapp zwei Stellen. Viele Unternehmen tun sich schwer, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen“, ergänzt der Agenturchef. Hinzu kommt, dass sich mitunter die Anforderungen und Vorstellungen von Arbeitgebern nicht mit den Qualifikationen oder Wünschen der jungen Menschen decken. Auch diese Passungsprobleme können dazu führen, dass Lehrstellen unbesetzt bleiben. Um hier voranzukommen, braucht es Kompromissbereitschaft von beiden Seiten.

Ausbildungsstellen

Für das abgeschlossene Ausbildungsjahr 2022/23 wurden dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg insgesamt 5.725 Ausbildungsstellen gemeldet, das waren 155 oder 2,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Top Ten der gemeldeten Ausbildungsstellen führen die Kaufleute im Einzelhandel (449), gefolgt von den Verkäuferinnen und Verkäufern (339), den zahnmedizinischen (235) und medizinischen (183) Fachangestellten und den Fachkräften - Lagerlogistik (180) an.

1.316 Ausbildungsstellen waren zum 30. September noch unbesetzt. Die meisten freien Ausbildungsstellen gab und gibt es noch als Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Verkäufer/in, Medizinische/r Fachangestellte/r, Kaufmann/-frau - Büromanagement, Zimmerer/Zimmerin, Fachkraft - Lagerlogistik, Elektroniker/in - Energie-/ Gebäudetechnik, Maurer/in und KfZ.mechatroniker – PKW-Technik.

„Zusammengefasst kann man sagen, dass die Besetzung von Ausbildungsstellen besonders schwer fiel in Lebensmittelberufen, Bau- und baunahen Berufen, in der Fahrzeugführung oder auch in Hotel- und Gaststättenberufen“, resümiert Mathias Auch.

Bewerberseite

Im zurückliegenden Berufsberatungsjahr, also von Oktober 2022 bis September 2023, nahmen 2.929 Bewerberinnen und Bewerber die Unterstützung der Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg bei der Ausbildungsplatzsuche in Anspruch. Das waren 471 mehr als im Vorjahr. 1.588 oder 54,2 Prozent davon entschieden sich für eine Berufsausbildung. Für einen weiteren Schulbesuch ein Praktikum oder Studium entschieden sich 18 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Anteil der Absolventinnen und Absolventen, die im Anschluss an die Schulzeit eine Beschäftigung aufnahmen, lag bei 6,8 Prozent. 1,9 Prozent der Bewerber engagieren sich in gemeinnützigen bzw. sozialen Diensten. 11,1 Prozent der Bewerber haben keine Angaben zu ihrem Verbleib gemacht. 111 Bewerber galten zum Stichtag als unversorgt, also ohne Ausbildungsstelle oder Alternative. Das waren 10 mehr als vor einem Jahr. Rein rechnerisch kamen auf jeden gemeldeten Bewerber 1,95 Ausbildungsstellen.

Ausbildungsmarkt in der Verlängerung

Es gibt Betriebe, die auch jetzt noch für das bereits begonnene Ausbildungsjahr einstellen. „Die gute Nachricht für alle, die jetzt noch oder wieder auf der Suche nach einer Lehrstelle im bereits begonnen Ausbildungsjahr sind: Der Zug ist noch nicht abgefahren. Die Chancen, noch bis ins neue Jahr hinein einen Ausbildungsplatz zu finden sind gut. Wer dabei Unterstützung sucht, sollte keine Zeit verstreichen lassen und Kontakt zur Berufsberatung aufnehmen“, ermuntert Mathias Auch.

Kurzfristige Beratungstermine können unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg/berufsberatung oder der kostenfreien Servicerufnummer Telefonnummer: 0800 4 5555 00 vereinbart werden.

 

Unterstützung bei Problemen

„Wenn im Auswahlprozess oder während der Ausbildung mal nicht alles nach Plan läuft oder Betriebe sich dazu entscheiden, Ausbildungssuchenden eine Chance zu ermöglichen, die zunächst noch nicht alle Kriterien erfüllen, bietet die Arbeitsagentur für Auszubildende und Betriebe eine Reihe an Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten“, sagt Mathias Auch. Ein bewährtes Unterstützungsangebot ist z. B. die „Assistierte Ausbildung“ (AsA). Sie bietet für Azubis eine intensive Betreuung und persönliche Begleitung während der Ausbildung. Sie ermöglicht unterstütztes Lernen in kleinen Gruppen durch erfahrene Dozenten. So können sich die Noten oder Sprachkenntnisse verbessern und dem Abschluss der Berufsausbildung steht nichts mehr im Wege. Ziel der Assistierten Ausbildung ist, die Hürden zu beseitigen, sodass sich die Jugendlichen voll auf die Ausbildung konzentrieren können. Die Hürden können sowohl im beruflichen wie im privaten Bereich liegen. Die Kosten für die Assistierte Ausbildung übernimmt komplett die Agentur für Arbeit. Beratung für Arbeitgeber bietet der Arbeitgeberservice unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20.

 

Berufsberatung und Berufsorientierung über viele Kanäle

Neben persönlichen Beratungsgesprächen können alternative Kontaktmöglichkeiten zur Berufsberatung genutzt werden: Online, telefonisch und Video-Beratung. Darüber hinaus können Jugendliche auf digitale Informationsangebote der Bundesagentur für Arbeit zugreifen, beispielsweise die Smartphone App „AzubiWelt“ oder den YouTube-Kanal der Arbeitsagentur. „Eine gute erste Orientierung bietet das Selbsterkundungstool Check-U. Damit können junge Menschen zuhause am PC oder am Smartphone herausfinden, wo ihre Stärken und Interessen liegen und welche Berufsfelder zu ihnen passen“, betont Mathias Auch.

Inklusion bringt weiter - auch am Arbeitsmarkt

Am 03. Dezember findet der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung statt. Dabei handelt es sich um einen von den Vereinten Nationen ausgerufenen Gedenk- und Aktionstag, der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung stärken soll. Aus diesem Anlass weist die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg auf die Bedeutung von Inklusion am Arbeitsmarkt hin.

„Als Agentur für Arbeit gehört es zu unseren Aufgaben, Inklusion am Arbeitsmarkt voranzubringen, indem wir informieren, beraten, vermitteln sowie die Einstellung schwer behinderter Menschen finanziell fördern. Wir sind aber auch selbst Arbeitgeber und beschäftigen gezielt schwer behinderte Menschen. Davon profitieren wir im fachlichen wie menschlichen Miteinander. Schwebehinderte Kolleginnen und Kollegen sind eine große Bereicherung für unsere Belegschaft“, so Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, und ergänzt: „Es fällt auf, dass schwerbehinderte Menschen überdurchschnittlich oft sehr gut ausgebildet sind. Ihnen eine berufliche Chance zu geben, kann einen wesentlichen Beitrag zur Schließung der Fachkräftelücke leisten.“

Im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg waren im November 790 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Dabei zeigt sich, dass diese häufiger über eine berufliche oder akademische Ausbildung verfügen. Der Anteil, der ohne Berufsausbildung ist, ist niedriger, als bei anderen Arbeitslosen. Jedoch gibt es von Arbeitgebern immer wieder Vorbehalte gegenüber der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Als Grund für die Zurückhaltung wird oft der Kündigungsschutz genannt. „Die Sorgen in Bezug auf den Kündigungsschutz bei schwerbehinderten Menschen sind in sehr vielen Fällen unbegründet, eine Einstellung sollte nicht an Fehlinformationen scheitern“, erklärt Mathias Auch.

Jeder Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von schwerbehinderten Menschen zu beschäftigen. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg unterstützt die Betriebe in der Region Bodensee-Oberschwaben durch Beratung, Vermittlung und Förderung, ihre offenen Stellen mit Menschen mit Behinderungen zusammenzubringen. „Einstellungen können finanziell bezuschusst und technische Hilfsmittel beschafft werden. Wobei die Spannweite der technischen Hilfsmittel groß ist, von der Schuheinlage bis hin zum Kfz-Umbau“, informiert Mathias Auch und empfiehlt, vor Einstellung Fördermöglichkeiten mit der Arbeitsagentur abzuklären. Der Arbeitgeber-Service ist telefonisch unter Telefonnummer: 0800-4555520 kostenfrei erreichbar. Ausführliche Informationen zu Unterstützungs- und Förderleistungen gibt es auch online unter https://www.arbeitsagentur.de/k/inklusion-bringt-weiter-arbeitgeber.