Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenfels werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier, auf der Internetseite der Gemeinde Hohenfels veröffentlicht.
Bei spezialgesetzlichen Regelungen, z. B. für die Bekanntmachung von Bauleitplänen,ist das Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohenfels das rechtswirksame Bekanntmachungsorgan. Zusätzlich sind diese ebenfalls hier im Internet zu finden.
Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten im Rathaus kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.
Weitere Informationen enthält die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 30. April 2020.pdf
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg: Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2024 ist der 01.01.2024
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2024 ist der 01.01.2024.
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2023 versandt.
Sollten Sie bis zum 01.01.2024 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2024 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2024 einen Meldebogen.
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten
Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet)
Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.
Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten
Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.
Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden.
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2024 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711/9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Nenzingen – Sonderbaufläche „Betonwerk“ - Genehmigung
Stadt Stockach
Öffentliche Bekanntmachung
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Nenzingen – Sonderbaufläche „Betonwerk“
Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.10.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 08.11.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802-147
- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0
- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0
- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0
- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.
Stockach, den 08.12.2023
Stolz, Bürgermeister
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Röschberg Nord“, OT Liggersdorf
Endgültige Herstellung der Straße "Bruckäcker", OT Selgetsweiler, sowie deren Widmung
Endgültige Herstellung der Straße „Bruckäcker“, OT Selgetsweiler, sowie deren Widmung
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19. Oktober 2022 die endgültige Herstellung der Straße „Bruckäcker“, Flurstück-Nr. 41/50 mit den Hausnummern 2, 4, 6 und 8, sowie deren Widmung für den öffentlichen Straßenverkehr gemäß § 5 Straßengesetz für Baden-Württemberg beschlossen.
Hohenfels, 27.10.2023
Florian Zindeler
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute; 1. Erweiterung Gewerbebaufläche „Falbenhölzle II“, 2. geplante Gewerbebaufläche „Lange Äcker“; hier: Wirksamkeit
Stadt Stockach
Öffentliche Bekanntmachung
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute
1. Erweiterung Gewerbebaufläche „Falbenhölzle II“
2. geplante Gewerbebaufläche „Lange Äcker“
hier: Wirksamkeit
Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 09.10.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147
- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0
- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0
- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0
- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0
- Rathaus Eigeltingen, Krummestr. 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.
Stockach, den 27.10.2023
Stolz, Bürgermeister
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gewann „Röschberg-Süd“, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Liggersdorf; hier: Wirksamkeit
Stadt Stockach
Öffentliche Bekanntmachung
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gewann „Röschberg-Süd“, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Liggersdorf
hier: Wirksamkeit
Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 16.11.2022 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 09.10.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147
- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0
- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0
- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0
- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0
- Rathaus Eigeltingen, Krummestr. 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.
Stockach, den 27.10.2023
Stolz, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl am 08.10.2023
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf - Wohnbaufläche "Dietersberg"
Stadt Stockach
Öffentliche Bekanntmachung
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf – Wohnbaufläche „Dietersberg“
hier: Wirksamkeit
Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 26.08.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802-147
- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0
- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0
- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0
- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.
Stockach, den 29.09.2023
Stolz, Bürgermeister
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Sonderbaufläche Photovoltaik "Solarpark Schwackenreute"
Stadt Stockach
Öffentliche Bekanntmachung
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“
hier: Wirksamkeit
Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 26.08.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802-147
- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0
- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0
- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0
- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.
Stockach, den 29.09.2023
Stolz, Bürgermeister
Bürgermeisterwahl 2023
Bürgermeisterwahl 2023
Bürgermeisterwahl 2023
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am 11.09.2023 um 18.30 Uhr im Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels im Sitzungssaal statt.
Die Bevölkerung wird hierzu herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
2. Prüfung der eingegangenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Bewerbungen
Hohenfels, den 02.09.2023
Ralf Sigmund
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Bürgermeisterwahl 2023
Öffentliche Bekanntmachung Gebühren Verlässliche Grundschule
Die neuen Elterngebühren der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2023 beschlossen.
Die Beiträge gelten ab dem 01.09.2023.
Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens 27.07.2022
Die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens 27.07.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2023 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.
Anlage 1: Gemeinde Hohenfels KiTa-Elternbeiträgeab 01.09.2023
Anlage 2: Gemeinde Hohenfels Mittagessen für Krippe und Kindergarten ab 01.09.2023
Öffentliche Bekanntmachung neue Pauschalen Mittagessen
Die neuen Elternpauschalen für das Mittagessen in der Krippe/ Kindergarten und der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2023 beschlossen.
Die neuen Pauschalen gelten ab dem 01.09.2023.
Abwasserverband „Stockacher Aach“ Sitz: Stockach - Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes „Stockacher Aach“ vom 12.06.2023
Bebauungsplan "Röschberg Süd", OT Liggersdorf
11. Änderung Flächennutzungsplan Erweiterung Himmelreich - Himmelreich IV
Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg - Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss vom 29.01.2023
Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigung Mühlingen: Vermessungsarbeiten
Landratsamt Konstanz
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Mühlingen
Vermessungsarbeiten
Das Landratsamt Konstanz - Untere Flurbereinigungsbehörde, der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung in 78532 Tuttlingen, Bahnhofstraße 100 (Gebäude B, Ebene 1), führt ab der Kalenderwoche 9/2023 in der Flurbereinigung Mühlingen Vermessungsarbeiten durch.
Die Mitarbeiter der unteren Flurbereinigungsbehörde müssen dazu die im Verfahrensgebiet liegenden und die daran angrenzenden Flurstücke betreten. Die Gebietskarte kann auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4808 eingesehen werden.
Bei den Vermessungsarbeiten werden festgestellte Abmarkungsmängel an Grenzzeichen behoben. Alle Grenzpunkte die bisher im Liegenschaftskataster noch nicht mit endgültigen Koordinaten geführt sind werden zu diesem Zweck neu bestimmt.
Die Eigentümer deren Flurstücke an das Flurbereinigungsgebiet angrenzen, können sich über die dabei ergebenden Veränderungen im Liegenschaftskataster informieren.
(Karin Chluba Tel.: Telefonnummer: +49 7461/926–1601)
(Dirk Auerbach Tel.: Telefonnummer: +49 7461/926–1620)
(Bernhard Bastek Tel.: Telefonnummer: +49 7461/926–1621)
gez. Karin Chluba
Vermessungsdirektorin
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung)
Die Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)
Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 21.12.2022
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hohenfels
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hohenfels wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Abwasserzweckverband "Stockacher Aach" - Sitz: Stockach, hier: Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes "Stockacher Aach" vom 14.12.2022
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (Kommunale Wärmeplanung)
Stadt Stockach im Konvoi mit den Gemeinden Bodman-Ludwigshafen, Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen, Orsingen-Nenzingen und Steißlingen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (Kommunale Wärmeplanung)
Die MVV Regioplan GmbH mit Sitz in Mannheim erstellt im Auftrag der Gemeinde Hohenfels eine kommunale Wärmeplanung gemäß § 7d Klimaschutzgesetz Baden- Württemberg (KSG BW). Laut § 7e Abs. 6 KSG BW besteht für die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen keine Pflicht, die betroffenen Einzelpersonen im Zusammenhang mit der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten gemäß Artikel 13 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) zu informieren. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Abs. 3 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 DSGVO ortsüblich bekannt zu machen.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 1 und 2 DSGVO teilt die Gemeinde Hohenfels folgendes mit:
Die Gemeinde Hohenfels beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7d KSG BW). Andernfalls stellt die Gemeinde Hohenfels betroffenen Personen vor der Weiterleitung für einen anderen Zweck alle maßgeblichen Informationen gem. Art. 13 Abs. 2 DSGVO zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die MVV Regioplan GmbH, Mannheim auf der Grundlage von § 7e KSG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 7e Abs. 1 KSG BW dargelegt. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der für die Gemeinde Hohenfels zuständigen Energieunternehmen (Betreiber der Strom-, Gas- und Wärmenetze) und der Bezirksschornsteinfeger. Für die Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung werden die Daten jeweils mehrerer Einzelgebäude zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen möglich sein werden.
Die erhobenen Einzeldaten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Hohenfels-Liggersdorf, den 06.12.2022
Pauschalierte Abrechnung von Leistungen im Bereich der Wasserversorgung ab 01.11.2022
Die Gemeinde Hohenfels wird ab dem 01.11.2022 Leistungen im Bereich der Wasserversorgung gemäß des Preisblatt zur Wasserversorgung abrechnen.
Die pauschalierten Preise gelten für alle Anträge die ab dem 01.11.2022 eingereicht werden.
Bebauungsplan "Kohler-Klaffenäcker", OT Mindersdorf
Öffentliche Bekanntmachung - 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach für den Bereich Sonderbauflächen Tourismus „Sonnenbühl“, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen; hier: Wirksamkeit
Stadt Stockach
Öffentliche Bekanntmachung
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach für den Bereich Sonderbauflächen Tourismus „Sonnenbühl“, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen
hier: Wirksamkeit
Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 31.05.2022 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 15.09.2022 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die o.g. Fläche.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802145
- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0
- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0
- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0
- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.
Stockach, den 21.09.2022
Stolz, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung neue Pauschalen Mittagessen
Die neuen Elternpauschalen für das Mittagessen in der Krippe/ Kindergarten und der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 beschlossen.
Die neuen Pauschalen gelten ab dem 01.09.2022.
Öffentliche Bekanntmachung Gebührenanpassung Verlässliche Grundschule
Die neuen Elternbeiträge der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 beschlossen.
Die Beiträge gelten ab dem 01.09.2022.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.
Kindergartensatzung vom 27.07.2022
Anlage 1: Gemeinde Hohenfels KiTa-Elternbeiträge
Anlage 2: Gemeinde Hohenfels Mittagessen für Krippe und Kindergarten ab 01.09.2022
14. Änderung des FNP der VG Stockach Gde. Flächentausch zugunsten „Röschberg Süd“, Gemarkung Liggersdorf; Ausweisung von Wohnbaufläche im Bereich „Röschberg Süd“ statt Flächen in den Ortsteilen Deutwang und Mindersdorf, hier: öffentliche Auslegung
- 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach - Gemeinde Hohenfels - Flächentausch zugunsten „Röschberg Süd“, Gemarkung Liggersdorf; Ausweisung von Wohnbaufläche im Bereich „Röschberg Süd“ statt Flächen in den Ortsteilen Deutwang und Mindersdorf - hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Anlage 14. Änderung 1. Zeichnung
- Anlage 14. Änderung 2. Zeichnung
- Anlage 14. Änderung 3. Zeichnung
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Teilort Ludwigshafen Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Bodman Sonderbaufläche Erlebnisbauernhof „Mooshof“ hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Stockach Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute, Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“ hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
20. Änderung des FNP der VG Stockach Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute 1. geplante Gewerbebaufläche „Falbenhölzle II“ 2. geplante Gewerbebaufläche „lange Äcker“ hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des BauGB
- 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute - 1. geplante Gewerbebaufläche „Falbenhölzle II“ - 2. geplante Gewerbebaufläche „Lange Äcker“ - hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Anlage 20. Änderung Falbenhölzle
- Anlage 20. Änderung Lange Äcker
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf Wohnbaufläche „Dietersberg“, Flächentausch hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung der Mietpreiszonen für die Zweitwohnungssteuer- Schätzung der Jahresnettokaltmiete
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat in der Sitzung vom 25.05.2022 die Festlegung Mietpreiszonen, für die Ortsteile, im Rahmen des § 3 Abs. 4 der Zweitwohnungssteuersatzung - Schätzung der Jahresnettokaltmiete beschlossen.
Mietpreiszone Zweitwohnungssteuer - schriftlicher Teil-
Mietpreiszone OT Deutwang -zeichnerische Teil-
Mietpreiszone OT Kalkofen -zeichnerische Teil-
Mietpreiszone OT Liggersdorf -zeichnerische Teil-
11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach - Stadt Stockach - Gewerbebaufläche „Erweiterung Himmelreich“ – „Himmelreich IV“, Gemarkung Hindelwangen
- 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach - Stadt Stockach - Gewerbebaufläche „Erweiterung Himmelreich“ – „Himmelreich IV“, Gemarkung Hindelwangen - hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Anlage 11. Änderung Gewerbefläche Himmelreich IV
- Anlage 11. Änderung Tauschfläche Heiligenbrunn
Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021
Die Änderungssatzung zur Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 16.03.2022 beschlossen.
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Bruckäcker", OT Selgetsweiler
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021
Die Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 15.12.2021 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung Gebührenanpassung Verlässliche Grundschule
Die neuen Elternbeiträge der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.
Die Beiträge gelten ab dem 01.01.2022.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)
Die Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 24.11.2021
Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 24.11.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) des Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee"
Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee" hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 03.11.2021
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 03.11.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 03.11.2021 beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung über die Bundestagswahl 2021
Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltplan 2021
Bebauungsplan "Kohler-Klaffenäcker", OT Mindersdorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. §2 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. §3 Abs. 2 BauGB
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung zum Bebauungsplan inklusive Fachgutachten in der Zeit vom 26. Juli 2021 bis einschließlich 26. August 2021 ausgelegt.
Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungszeit vorgebracht werden.