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Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenfels werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier, auf der Internetseite der Gemeinde Hohenfels veröffentlicht. Bei spezialgesetzlichen Regelungen, z. B. für die Bekanntmachung von Bauleitplänen,ist das Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohenfels das rechtswirksame Bekanntmachungsorgan. Zusätzlich sind diese ebenfalls hier im Internet zu finden.

Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten im Rathaus kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.

Weitere Informationen enthält die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 30. April 2020.pdf (PDF-Dokument, 11,33 KB, 10.07.2025)

Öffentliche Gemeinderatssitzungen

Bürgerinfoportal

Aktuelle Informationen über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Mitglieder finden Sie im Bürgerinfoportal.

Sie können Termine der öffentlichen Sitzungen, die Tagesordnungen und die öffentlichen Sitzungsunterlagen abrufen und sich nach den Sitzungen über die Beschlussfassungen erkundigen. Eine Recherche in den öffentlichen Sitzungsdaten ist ebenfalls möglich.

Informationen über die Zusammensetzung und die Mitglieder des Gemeinderats erhalten Sie ebenfalls im Bürgerinfoportal.

Zum Bürgerinfoportal

37. Änderung des FNP der AG Stockach, Gemarkung Winterspüren

zusätzlich veröffentlicht im "Hohenfelser Bote" KW 50/2025

37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemarkung Winterspüren, "Flächentausch Wohngebiete Lichtberg und Wanne, Winterspüren"

hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Textteil zum Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (PDF-Dokument, 63,87 KB, 12.12.2025)

Abgrenzungsplan zum Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (PDF-Dokument, 663,36 KB, 12.12.2025)

36. Änderung des FNP der VG Stockach, Gemarkung Wahlwies

zusätzlich veröffentlicht in "Hohenfelser Bote" KW 50/2025

36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemarkung Wahlwies, "Flächentausch Mischgebiet Brunnadern zugunsten Flurstück 3249, Wahlwies"

hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Textteil zum Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (PDF-Dokument, 64,28 KB, 12.12.2025)

Planteil zum Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (PDF-Dokument, 798,57 KB, 12.12.2025)

35. Änderung des FNP der VG Stockach, Gemeinde Hohenfels, Gemarkung Liggersdorf

zusätzlich veröffentlicht im "Hohenfelser Bote" 50/2025

35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Gemarkung Liggersdorf, "Flächentausch zugunsten Röschberg-Süd"

hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.  Baugesetzbuch (BauGB)

Textteil zur öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.  Baugesetzbuch (BauGB) (PDF-Dokument, 65,36 KB, 12.12.2025)

Planteil zur öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.  Baugesetzbuch (BauGB) (PDF-Dokument, 723,19 KB, 12.12.2025)

34. Änderung des FNP der VG Stockach, Stadt Stockach, Stadtteil Zizenhausen

zusätzlich veröffentlicht im "Hohenfelser Bote" 50/2025

34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Stadtteil Zizenhausen, Sonderbaufläche "Photovoltaikanlage Sennhofösch Zizenhausen"

hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Textteil zur öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (PDF-Dokument, 65,36 KB, 12.12.2025)

Planteil zur öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (PDF-Dokument, 390,87 KB, 12.12.2025)

30. Änderung FNP der VG Stockach, Gemarkung Wahlwies und Espasingen

zusätzlich veröffentlicht im "Hohenfelser Bote" 50/2025

30. Änderung Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Wahlwies und Espasingen "Flächenbereitstellung für erneuerbare Energien entsprechend dem Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaBW) - Agri-PV"

hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Textteil zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (PDF-Dokument, 66,47 KB, 12.12.2025)

Abgrenzungsplan zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (PDF-Dokument, 434,11 KB, 12.12.2025)

Abwasserzweckverband Stockacher Aach - Einladung zur Sitzung am 17.12.2025

Zusätzlich veröffentlicht im Hohenfelser Bote KW 50/2025

Abwasserzweckverband Stockacher Aach

TAGESORDNUNG

für die Sitzung des Abwasserverbandes Stockacher Aach am 17.12.2025, um 16:00 Uhr

Ort: Kläranlage des Abwasserverbandes Stockacher Aach

Öffentliche Tagesordnungspunkte

1. Mitteilungen

2. Jahresabschluss 2024 - Beratung und Beschlussfassung

3. Stromlieferung für den Abwasserzweckverband Stockacher Aach für das Jahr 2026

4. Sonstiges

Die Bevölkerung ist hierzu eingeladen.

gez. Katter, Vorsitzende

Bebauungsplan "Röschberg-Süd", 2. Teiländerung, OT Liggersdorf

Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee" - Feststellung der Eröffnungsbilanz

veröffentlicht am 26.11.2025 und zusätzlich im Amtsblatt Herdwangen-Schönach vom 27.11.2025 und Hohenfelser Bote vom 29.11.2025

Feststellung der Eröffnungsbilanz des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee (PDF-Dokument, 90,25 KB, 26.11.2025)

Öffentliche Bekanntmachung 2026 der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee“ - Einladung zur Verbandsversammlung am 12.11.2025

veröffentlicht am 04.11.2025 und zusätzlich im Amtsblatt Herdwangen-Schönach vom 30.10.2025 und Hohenfelser Bote vom 08.11.2025

Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee“

E i n l a d u n g

zu der am 12. November2025 um 18:30 Uhr stattfindenden öffentlichenVerbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee“

Tagungsort: Gemeinderatssaal (1. OG), Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels/Liggersdorf

Öffentliche Sitzung

Tagesordnung

1. Bekanntgabe des Protokolls der letzten öffentlichen Zweckverbandsversammlung vom 30.07.2025

2. Bekanntgabe der Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

3. Beratung und Beschlussfassung zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020

4. Beratung und Beschlussfassung über das Logo des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee“

5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Mit freundlichen Grüßen

gez. Zindeler, Verbandsvorsitzender

Verwaltungsgemeinschaft Stockach - Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft

veröffentlicht am 04.11.2025 und zusätzlich im Hohenfelser Bote vom 08.11.2025

Verwaltungsgemeinschaft Stockach

Tagesordnung für die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft am Mittwoch, den 12.11.2025, um 17:00 Uhr

Ort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Stockach

Öffentliche Tagesordnungspunkte

1. Mitteilungen

2. 30. Änderung Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Wahlwies und Espasingen, Flächenbereitstellung     für erneuerbare Energien entsprechend dem Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaBW) - Agri-PV
    hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Zustimmung zum Entwurf und Beschluss zur förmlichen Beteiligung

3. 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Stadtteil Zizenhausen, Sonderbaufläche     "Photovoltaikanlage Sennhofösch Zizenhausen".
    hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Zustimmung zum Entwurf und Beschluss zur förmlichen Beteiligung

4. 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Gemarkung Liggersdorf, "Flächentausch     zugunsten "Röschberg-Süd"
    hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung. Zustimmung zum Entwurf und Beschluss der förmlichen Beteiligung

5. 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemarkung Wahlwies, "Flächentausch Mischgebiet Brunnadern     zugunsten Flurstück 3249, Wahlwies"
    hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

6. 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemarkung Winterspüren, "Flächentausch Wohngebiete Lichtberg und     Wanne, Winterspüren"
    hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

7. 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemarkung Raithaslach, "Flächentausch Wohngebiete Hohe Breite und     Unteres Briel, Raithaslach"
    hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

8. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Gemarkung Kalkofen, "Gewerbegebiet Egelsee -     Erweiterung"
    hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

9. 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, "Biogasanlage Mangenshofwiesen" und     Gewerbegebiet Etschreute", Gemarkungen Mühlingen und Schwackenreute
    hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

10. 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Orsingen "Gewerbegebiet     Pflasteräcker"
    hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

11. Sonstiges

Mit freundliche Grüßen

gez. Katter

Auszug aus dem Bundesmeldegesetz (BMG) - Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

Öffentliche Bekanntmachung

Auszug aus dem Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 59 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen 

(1) Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium

(2) Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind er 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

(3) Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.

Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.

Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. 

Die jeweiligen Widersprüche können bei der Gemeinde Hohenfels, Bürgerbüro, Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Der Antrag kann auf der Homepage der Gemeinde unter www.hohenfels.de/rathaus-gemeinderat/buergerservice/rathausservice abgerufen werden.

Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee"

veröffentlicht am 15.09.2025 zusätzlich im "Hohenfelser Bote" am 20.09.2025 (Nr. 38) und im "Amtsblatt Herdwangen-Schönach" am 18.09.2025 (Nr. 19, KW 38)

Veröffentlichung Haushaltssatzung 2025 und 2026 (PDF-Dokument, 1,00 MB, 09.09.2025)

Zweckverband Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal - Wirtschaftsplan 2025

Information zur geplanten Vergabe – Kleiner Winterdienst ab 2025

Die Gemeinde Hohenfels wird den sogenannten „Kleinen Winterdienst“ ab dem Wintereinbruch 2025/2026 neu vergeben. Die Vergabe erfolgt zwar im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ohne öffentliche Ausschreibung, dennoch möchten wir allen Interessierten aus der Region die Möglichkeit geben, ein Angebot abzugeben. 

Die Angebotsunterlagen sowie weitere Informationen zur Vergabe des „Kleinen Winterdienstes“ finden Sie unter folgendem Link:

Vergabe_Kleiner Winterdienst 2025_Leistungsverzeichnis & Angebotsunterlagen_Stand August'25 (PDF-Dokument, 2,67 MB, 01.08.2025).

Alternativ sind die Unterlagen während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus in Papierform erhältlich. 

Angebote können im Zeitraum von Montag, den 04.08.2025 bis Montag, den 08.09.2025 um 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) schriftlich, in einem geschlossenen Umschlage mit der Aufschrift „Angebot kl. Winterdienst“ im Rathaus abgegeben werden: Gemeinde Hohenfels, Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels.

Sollten Sie Fragen haben, dann melden Sie sich gerne bei Frau Blum (Tel.: Telefonnummer: 07557 9206-13; E-Mail: hauptamt@hohenfels.de). 

Wir freuen uns auf Ihr Angebot!

Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung vom 23.07.2025 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Liggersdorf“

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat in seiner Sitzung am 23.07.2025 die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Liggersdorf“ beschlossen.

Folgend die Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung vom 23.07.2025 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Liggersdorf“.  (PDF-Dokument, 499,46 KB, 01.08.2025)

Öffentliche Bekanntmachung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferienbetreuung an der Korbinian-Brodmann-Grundschule (KBGS)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.07.2025 die neue  Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferienbetreuung an der Korbinian-Brodmann-Grundschule (KBGS) beschlossen.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferienbetreuung an der Korbinian-Brodmann-Grundschule (KBGS)  tritt zum 01.09.2025 in Kraft. 

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferienbetreuung an der Korbinian-Brodmann-Grundschule (KBGS) (PDF-Dokument, 358,95 KB, 30.07.2025)

Datenschutz für die Anmeldung der Ferienbetreuung (PDF-Dokument, 338,95 KB, 30.07.2025)

Öffentliche Bekanntmachung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule/ Flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Korbinian-Brodmann-Grundschule (KBGS)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.07.2025 die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule/ Flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Korbinian-Brodmann-Grundschule (KBGS) beschlossen.

Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule/ Flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Korbinian-Brodmann-Grundschule (KBGS) tritt zum 01.09.2025 in Kraft. 

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule/ Flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Korbinian-Brodmann-Grundschule (KBGS) (PDF-Dokument, 366,67 KB, 30.07.2025)

Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens

Die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens 27.07.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 23.07.2025 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.

Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens vom 27.07.2022 (PDF-Dokument, 1,29 MB, 30.07.2025)

Allgemeinverfügung Entnahmeverbot des Landratsamt Konstanz

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bergallee“, OT Liggersdorf

veröffentlicht am 03.07.2025 und zusätzlich im Gemeindeblatt vom 05.07.2025  

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (PDF-Dokument, 115,87 KB, 10.07.2025)

Hier stehen die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anlage 1 - Lageplanentwurf (PDF-Dokument, 185,91 KB, 14.07.2025)

Anlage 2 - Rechtsplanentwurf (PDF-Dokument, 1,28 MB, 14.07.2025)

Anlage 3 - Bebauungsplanentwurf mit Örtlichen Bauvorschriften (PDF-Dokument, 1,23 MB, 14.07.2025)

Anlage 4 - Lageplan - BA1-BA3 (PDF-Dokument, 218,33 KB, 14.07.2025)

Anlage 5 - Bauabschnitt 1 (BA1) - Ansichten (PDF-Dokument, 938,92 KB, 14.07.2025)

Anlage 6 - BA1 - Erdgeschoss (PDF-Dokument, 837,11 KB, 14.07.2025)

Anlage 7 - BA1 - Untergeschoss (PDF-Dokument, 1,42 MB, 14.07.2025)

Anlage 8 - BA1 - Schnitt (PDF-Dokument, 1,57 MB, 14.07.2025)

Anlage 9 - Bauabschnitt 2 (BA2) - Ansichten (PDF-Dokument, 1.023,25 KB, 14.07.2025)

Anlage 10 - BA2 - Erdgeschoss (PDF-Dokument, 707,64 KB, 14.07.2025)

Anlage 11 - BA2 - Untergeschoss (PDF-Dokument, 1,43 MB, 14.07.2025)

Anlage 12 - BA2 - Schnitt (PDF-Dokument, 1,45 MB, 14.07.2025)

Anlage 13 - Bauabschnitt 3 (BA3) - Ansichten (PDF-Dokument, 872,21 KB, 14.07.2025)

Anlage 14 - BA3 - Erdgeschoss (PDF-Dokument, 733,42 KB, 14.07.2025)

Anlage 15 - BA3 - Untergeschoss (PDF-Dokument, 975,47 KB, 14.07.2025)

Anlage 16 - BA3 - Schnitt (PDF-Dokument, 1,28 MB, 14.07.2025)

Bebauungsplan „Röschberg Süd“, 2. Teiländerung, OT Liggersdorf (Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB)

Ausschreibung und Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Röschberg Süd“, Ortsteil Liggersdorf

Zweckverband Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal - Verbandsversammlung am 31.07.2025

Abwasserverband Stockacher Aach

veröffentlicht am 15.05.2025 und zusätzlich im Gemeindeblatt vom 17.05.2025

Einladung zur öffentlichen Sitzung am 27.05.2025 (PDF-Dokument, 69,45 KB, 10.07.2025)

Ausschreibung der Fischereipacht für die Gewässer Steinenbach und Längenbach, jeweils von Kalkofen bis zur Gemarkungsgrenze Stockach

Ausschreibung der Fischereipacht für das Gewässer Schwackenreuter Seen - See Nr. 10, Gemarkung Mindersdorf

Wahlbekanntmachung

Die Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 finden Sie hier: Wahlbekanntmachung.

Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen das Wahlamt unter dieser E-Mail

29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Hoppetenzell, Sondergebiet „Photovoltaikanlage Schneid Hoppetenzell“, 1. Erweiterung hier: Wirksamkeit

28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Orsingen, „Hinter dem Spital V und VI“ hier: Wirksamkeit

Bekanntmachung über die repräsentative Wahlstatistik für die Bundestagswahl 2025 im Wahlbezirk „01 Liggersdorf-Selgetsweiler“ der Gemeinde Hohenfels

Öff. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Die öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 finden Sie hier: Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis (PDF-Dokument, 823,03 KB, 17.01.2025).

Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen das Wahlamt unter dieser E-Mail zur Verfügung. 

Öffentliche Bekanntmachung der Räum- und Streupflichtsatzung

Die Räum- und Streupflichtsatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 27.11.2024 beschlossen.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Räum- und Streupflichtsatzung (PDF-Dokument, 2,31 MB, 18.12.2024)

Hinweis: Bekanntmachungsdatum 18.12.2024

30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkungen Wahlwies und Espasingen "Flächen für erneuerbare Energien (KlimaG BW)“; hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Einzelanordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 11.12.2024, Az.: RPT0330-9220-3/6, zur Durchführung von Beschlüssen der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) über die Ausübung der Fischerei im Bodensee-Obersee

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels

Die Satzung zur Änderung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022, zuletzt geändert am 13.12.2023 wurde im Gemeinderat am 11.12.2024 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Satzung zur Änderung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022, zuletzt geändert am 13.12.2023 (PDF-Dokument, 1,04 MB, 16.12.2024)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung- AbwS) der Gemeinde Hohenfels

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung- AbwS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022, zuletzt geändert am 13.12.2023 wurde im Gemeinderat am 11.12.2024 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung- AbwS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022, zuletzt geändert am 13.12.2023 (PDF-Dokument, 609,28 KB, 16.12.2024)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung- WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022

Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung- WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022, zuletzt geändert am 13.12.2023 wurde im Gemeinderat am 11.12.2024 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung- WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022, zuletzt geändert am 13.12.2023 (PDF-Dokument, 892,66 KB, 16.12.2024)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung)

Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) wurde im Gemeinderat am 27.11.2024 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) (PDF-Dokument, 842,80 KB, 16.12.2024)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 27.11.2024 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (PDF-Dokument, 2,22 MB, 16.12.2024)

Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Stockacher Aach am 18.12.2024

35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Gemarkung Liggersdorf "Flächentausch zugunsten Röschberg Süd"

34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Zizenhausen, Sonderbaufläche "Photovoltaikanlage Sennhofösch Zizenausen"

33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Espasingen, "Wohnbaufläche Kai" hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Espasingen, "Wohnbaufläche Kai" hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

- Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart

Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2025 ist der 01.01.2025. 

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt.

Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.

Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2025 meldepflichtig.

Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2025 einen Meldebogen.

Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten

Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet)

Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.

Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten

Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.

Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden.

Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2025 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. 

Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. 

Tel.: Telefonnummer: 0711/9673-666; E-Mail: beitrag(@)tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de 

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee für das Haushaltsjahr 2024

Auszug aus dem Bundesmeldegesetz (BMG) - § 59 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Öffentliche Bekanntmachung

Auszug aus dem Bundesmeldegesetz (BMG) - § 59 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen 

(1) Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten (einfache Melderegisterauskunft: Familienname, Vornamen, Doktorgrad, u. derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache) von Grußßen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium

(2) Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind er 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornemen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

(3) Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.

Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.

Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sindö Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. 

Die jeweiligen Widersprüche können bei der Gemeinde Hohenfels, Bürgerbüro, Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft am Mittwoch, 20.11.2024

Aufhebung des Bebauungsplanes „Josenberg“, 2. Bauabschnitt, OT Kalkofen

Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz

Aufgrund des zum 01.07.2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt und der freiwillige Wehrdienst für Frauen und Männer fortentwickelt. Mit der damit verbundenen Änderung der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung ist die bisherige Datenübermittlung an die Bundeswehr entfallen.

Auf der Grundlage von § 58c des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundesewehr jedoch jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden:

1. Familienname

2. Vorname(n)

3. gegenwärtige Anschrift

Die Betroffenen können dieser Datenübermittlung nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) widersprechen.

Wer von seinem Widerspruch Gebrauch machen will, kann der Weitergabe der Daten an das Bundesamt schriftlich oder persönlich beim Bürgermeisteramt Hohenfels, Bürgerbüro, Zi.Nr. 2, Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels, widersprechen.

Da die Übermittlung der Daten des Jahrgangs 2008 für März 2025 vorgesehen ist, kann ein etwaiger Widerspruch nur berücksichtigt werden, sofern dieser bis zum 28.02.2025 bei der Meldebehörde eingeht.

Hohenfels, 25. Oktober 2024

Bürgerbüro Hohenfels

Landratsamt Konstanz - Landwirtschaftsamt: Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums

Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:

Gemarkung: Mindersdorf, Gewann: Straubenrain, Flst.Nr.: 111/8 und 111/11, Fläche: 14245 m², Nutzung: Acker- und Grünland, Wald, Weg

Gemarkung: Mindersdorf, Gewann: Auf den Abträgern, Flst.Nr.: 488, Nutzung: Acker- und Grünland

Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Konstanz, Winterspürer Straße 25, 78333 Stockach bis zum 02.11.2024 schriftlich mitteilen.

Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 3151 GV-2024-0496

Bekanntmachung Landratsamt Konstanz - Landwirtschaftsamt: Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums (PDF-Dokument, 134,79 KB, 17.10.2024)

Beteiligung zur Kommunalen Wärmeplanung für den Konvoi Stockach

Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse, die das Planungsbüro MVV Regioplan GmbH im Auftrag der Verwaltung erstellt hat, können hier eingesehen werden:

Zusammenfassung - Kommunale Wärmeplanung für den Konvoi Stockach (PDF-Dokument, 1,85 MB, 11.10.2024)

Gemeindesteckbrief Hohenfels (PDF-Dokument, 636,27 KB, 11.10.2024)

Steckbriefe Eignungsgebiete (PDF-Dokument, 1,30 MB, 11.10.2024)

Handlungskonzept zum Kommunalen Wärmeplan für den Konvoi Stockach - Hohenfels (PDF-Dokument, 145,55 KB, 11.10.2024)

Handlungskonzept zum Kommunalen Wärmeplan für den Konvoi Stockach - Übersicht (PDF-Dokument, 148,91 KB, 11.10.2024)

Außerdem liegen die Unterlagen im Rathaus Zimmer 1 der Gemeinde Hohenfels, Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels zur Einsichtnahme bereit.

Beteiligungsmöglichkeit für die Bürgerschaft bis zum 31. Oktober 2024

Wie in der Informationsveranstaltung am 01. Juli 2024 erläutert, hat das Planungsbüro 3 Eignungsgebiete bzw. -kategorien in der Gesamtgemeinde Hohenfels abgegrenzt und bewertet. Sie haben die Möglichkeit, vom 14. bis zum 31. Oktober 2024 Vorschläge einzureichen, entweder per EMail an gemeinde@hohenfels.de oder schriftlich an die Gemeinde Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels. Geben Sie dabei bitte Ihren Namen und die volle Anschrift an. Die Anregungen werden im Anschluss geprüft. Sie sollen in die Planung einfließen, sofern diese umsetzbar sind.  

Einladung zur Informationsveranstaltung zum künftigen Sanierungsgebiet „Ortskern Liggersdorf“ am 09.10.2024

Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Zweckverband Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal

Den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Zweckverband Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal hat die Verbandsversammlung am 16.Juli 2024 beschlossen.

Der Wirtschaftsplan 2024 liet gem. § 20 GKZ i.V.m. § 81 Abs 4. GemO an sieben Tagen nach dieser Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt Ostrach, Hauptstr. 19, 88356 Ostrach, während der überlichen Diensttunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Zweckverband Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal (PDF-Dokument, 97,42 KB, 02.10.2024)

Öffentliche Bekanntmachung Benutzungs- und Entgeltordnung für Betreuungsangebote der Verlässlichen Grundschule

Öffentliche Bekanntmachung Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens 27.07.2022

Die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens 27.07.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 11.09.2024 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.10.2024 in Kraft.

Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens 27.07.2022 (PDF-Dokument, 1,23 MB, 25.09.2024)

Zweckverband Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal, Sitz in Ostrach Landkreis Sigmaringen - Neufassung der Verbandssatzung vom 16. Juli 2024

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes.

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes.

Hier (PDF-Dokument, 3,66 MB, 23.07.2024) finden Sie die öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes".

Öffentliche Bekanntmachung des korrigierten Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung des korrigierten Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Aufgrund der Wahlprüfung ergibt sich eine Stimmänderung. Die sich daraus ergebenden Abweichungen gegenüber der Bekanntmachung des Wahlergebnisses vom 10.06.2024 sind hier  (PDF-Dokument, 515,51 KB, 23.07.2024)einzusehen. 

Öffentliche Bekanntmachung Interessensbekundung Veräußerung Wohnbaugrundstücke zur Errichtung von mehrgeschossigem Wohngebäude (PZ 5 und 6) und Wohnraum für Menschen mit Assistenzbedarf (PZ 7) im Baugebiet „Röschberg Süd“, OT Liggersdorf

Öffentliche Bekanntmachung Ausschreibung und Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Röschberg Süd“, Ortsteil Liggersdorf

Einziehung von zwei Teilstücken der öffentlichen Verkehrsfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Röschberg Süd", OT Liggersdorf

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 finden Sie hier (PDF-Dokument, 643,32 KB, 10.06.2024).

WAHLERGEBNISSE DER EUROPA- UND KOMMUNALWAHLEN 2024

Unter folgendem Link finden Sie die Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen vom 09.06.2024.

Die vorläufigen Ergebnisse der Europawahl werden voraussichtlich bereits am Abend des 09.06.2024 zur Verfügung stehen und die vorläufigen Ergebnisse der Kommunalwahlen im Laufe des Folgetages am 10.06.2024:

Wahlergebnisse.

Öffentliche Sitzungen des Brief- und Gemeindewahlausschusses

Hier: Wahl des Gemeinderates Hohenfels am 09.06.2024

Am Sonntag, den 09.06.2024 um 16:00 Uhr findet im Rathaus Hohenfels, Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels, 1. OG, Sitzungssaal eine öffentliche Sitzung des Briefwahlausschusses statt.

Gegenstand der Sitzung:

Zulassung der Wahlbriefe und Ermittlung und Feststellung der Briefwahlergebnisse für die Europawahl ab 18:00 Uhr.

Weiter findet am Montag, den 10.06.2024 um 18.00 Uhr im Rathaus Hohenfels, Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels, 1. OG, Sitzungssaal, die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

Gegenstand der Sitzung:

Feststellung der Wahlergebnisse des Gemeinderates Hohenfels. Zu den Sitzungen hat Jedermann Zutritt.

Ralf Sigmund

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024

Am 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl – und gleichzeitig finden in der Gemeinde Hohenfels die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Kreistags - statt. Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier als PDF-Datei (PDF-Dokument, 1,33 MB, 29.05.2024).

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09. Juni 2024 finden Sie hier: Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis.   (PDF-Dokument, 2,00 MB, 08.05.2024)

Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen das Wahlamt unter folgender E-Mail zur Verfügung: wahlen(@)hohenfels.de

28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Orsingen, Gewerbeflächen "Hinter dem Spital IV und V" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, Baugesetzbuches (BauGB)

29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Hoppetenzell, Sondergebiet „Photovoltaikanlage Schneid Hoppetenzell“, 1. Erweiterung

Stadt Stockach - Gemeinsamer Ausschuss der VG Stockach - Einladung zur Sitzung am 30.04.2024

Stadt Stockach

Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft

TAGESORDNUNG

für die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft am Dienstag, den 30.04.2024, um 17:00 Uhr

Ort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Stockach

Öffentliche Tagesordnungspunkte

1. Mitteilungen

2. 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen, Sonderbaufläche "Solarpark Weierhof"

hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Feststellungsbeschluss

3. 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Bodman, Flächentausch "Bodman-Kapellenäcker"

hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der förmlichen Auslegung

4. 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Orsingen Gewerbeflächen "Hinter dem Spital IV und V"

hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss zur förmlichen Auslegung

5. 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Hoppetenzell, Sondergebiet "Photovoltaikanlage Schneid Hoppetenzell", 1. Erweiterung

hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss zur förmlichen Auslegung

6. Sonstiges

Die Bevölkerung ist hierzu eingeladen.

Mit freundlichen Grüßen

(Katter)

Bürgermeisterin

Aufhebung des Bebauungsplanes "Josenberg", 2. Bauabschnitt, OT Kalkofen

Bekanntmachung

Aufhebung des Bebauungsplanes „Josenberg“, 2. Bauabschnitt, OT Kalkofen

Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und des Beschlusses zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17. Januar 2024 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Josenberg“, 2. Bauabschnitt, OT Kalkofen beschlossen und zuletzt am 20. März 2024 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha:

Plan siehe unten

Die Aufhebung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird verzichtet.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans sowie der Örtlichen Bauvorschriften mit der dazugehörigen Begründung in der Zeit vom 08. April 2024 bis einschließlich 08. Mai 2024 werktags (außer samstags) im Rathaus Hohenfels (Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels-Liggersdorf), Zimmer 1 und 4, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufhebung des Bebauungsplans sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten.

Die Unterlagen sind außerdem im Internet unter https://www.hohenfels.de/index.php?id=202 einsehbar.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungszeit vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Hohenfels, den 25.03. 2024

gez. F. Zindeler

Bürgermeister

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 02.04.2024

Gemeinde Hohenfels

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Am Dienstag, den 02. April 2024 um 18.00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses, im Rathaus Hohenfels, Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels, 1. OG, Sitzungssaal statt.

Tagesordnung:

1. Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge der obengenannten Wahl/en und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge

2. Infos zur weiteren Wahlvorbereitung und Wahlorganisation

Ralf Sigmund

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg - Öffentliche Bekanntmachung - Vermessungsarbeiten

Landratsamt Konstanz

-untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung

vom 23.02.2024, Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg

Vermessungsarbeiten

Das Landratsamt Konstanz - Untere Flurbereinigungsbehörde, Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung in 78532 Tuttlingen, Bahnhofstraße 100, führt ab dem Frühjahr 2024 in der Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg Vermessungsarbeiten durch.

Die Mitarbeiter der unteren Flurbereinigungsbehörde müssen dazu die im Verfahrensgebiet liegenden und die daran angrenzenden Flurstücke betreten. Die Gebietskarte kann auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4810) eingesehen werden.

Bei den Vermessungsarbeiten werden alle Grenzpunkte entlang der Gebietsgrenze des Flurbereinigungsverfahrens die bisher im Liegenschaftskataster noch nicht mit endgültigen Koordinaten geführt sind neu bestimmt und zu gegebener Zeit die neuen Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit markiert.

gez. Gerstenberger, Vermessungsdirektor

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat durch die Haushaltssatzung vom 13.12.2023 die Hebesätze für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt:

  • 330 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
  • 340 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).

Die Hebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Es wird daher auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet.

1.    Steuerfestsetzung

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben, wie in der zuletzt veranlagten Höhe durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht, anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes, ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2.    Zahlungsaufforderung

Die Grundsteuer 2024 wird mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Grundsteuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Zahlung in einem Jahresbetrag Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2024 am 01. Juli 2024 fällig.

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer 2024 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, unter Angabe des Buchungszeichens, an die Gemeindekasse Hohenfels zu überweisen (Volksbank Meßkirch eG IBAN: DE37 6936 2032 0068 2510 01; BIC: GENODE61MES oder Hohenzollerische Landesbank IBAN: DE04 6535 1050 0000 8095 48; BIC: SOLADES1SIG oder auch Sparkasse Hegau Bodensee IBAN: DE72 6925 0035 0006 0543 40; BIC: SOLADES1SNG) oder bar einzuzahlen.

Den Zahlungspflichtigen, die der Gemeinden Hohenfels ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die Steuer zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht.

3.    Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Hohenfels, Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels, einzulegen.

4.    Hinweise

Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheitswertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid getroffene Entscheidung unzutreffend sei. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruches fristgerecht zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein.

5.    Allgemeines

Steuerschuldner für das ganze Kalenderjahr ist, wer am 01. Januar Eigentümer des Grundstücks war, auch dann, wenn das Grundstück im Laufe des Jahres veräußert wird. Andere Vereinbarungen (z.B. im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Diese berühren die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde Hohenfels nicht.

Bei Rückfragen zum Thema Grundsteuer steht Ihnen die Kämmerei, telefonisch unter der Tel.: 07557 9206-17 oder per E-Mail (finanzverwaltung@hohenfels.de) gerne zur Verfügung.

Hohenfels, den 10. Januar 2024

gez. Florian Zindeler

Bürgermeister

Neues Grundsteuerrecht ab 2025

Der Landtag Baden-Würtemberg hat am 04. November 2020 das Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Die bisherige Grundlage der Einheitsbewertung gilt übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer und basiert auf den Bodenrichtwerten.

Die Gemeinde Hohenfels hat die Grundsteuer aufkommensneutral festzusetzen und wird dies bei der Festsetzung der Hebesätze zum 01.01.2025 auch entsprechend berücksichtigen.

Der aktuelle Hebesatz steht in keinem Zusammenhang mit dieser reformierten Grundsteuer. Die Multiplikation Ihres zum 01.01.2025 gültigen Messbetrages mit dem aktuellen Hebesatz ist demnach nicht aussagekräftig.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit noch keine Aussage über die endgültige Höhe Ihrer künftigen Grundsteuer machen können. Die Gemeinde Hohenfels kann den Hebesatz für 2025 erst festsetzen, wenn sie für die auf Ihrem Gebiet liegenden Grundstücke die neuen Messbeträge aus den Messbescheiden des Finanzamts kennt. Die Daten werden den Gemeinden im Verlauf des Jahres 2024 zugehen. Bis dahin lässt sich nicht sagen, wie hoch der Hebesatz im Jahr 2025 und in der Folge auch nicht, wie hoch die Grundsteuer 2025 für die einzelnen Grundstücke sein wird.

23. Änderung des FNP der VG Stockach, Stadt Stockach, Stadtteil Hoppetenzell, Sondergebietsfläche Solarpark „Am Schorenweiher“ - hier: Wirksamkeit

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Stadtteil Hoppetenzell, Sondergebietsfläche Solarpark „Am Schorenweiher“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.10.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 08.11.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

Rathaus Stockach
Adenauerstraße 4
78333 Stockach
Telefonnummer: 07771 802-147

Rathaus Bodman-Ludwigshafen
Hafenstraße 5
78351 Bodman-Ludwigshafen
Telefonnummer: 07773 9300-0

Rathaus Hohenfels
Hauptstraße 30
78355 Hohenfels
Telefonnummer: 07557 9206-0

Rathaus Mühlingen
Im Göhren 2
78357 Mühlingen
Telefonnummer: 07775 9303-0

Rathaus Orsingen-Nenzingen
Stockacher Straße 2
78359 Orsingen-Nenzingen
Telefonnummer: 07771 9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 12.01.2024

S. Katter, Bürgermeisterin

24. Änderung des FNP der VG Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Kalkofen - Sonderbaufläche "Hohenfels" - hier: Wirksamkeit

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Kalkofen – Sonderbaufläche „Hohenfels“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 22.11.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 13.12.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

Rathaus Stockach
Adenauerstraße 4
78333 Stockach
Telefonnummer: 07771 802-147

Rathaus Bodman-Ludwigshafen
Hafenstraße 5
78351 Bodman-Ludwigshafen
Telefonnummer: 07773 9300-0

Rathaus Hohenfels
Hauptstraße 30
78355 Hohenfels
Telefonnummer: 07557 9206-0

Rathaus Mühlingen
Im Göhren 2
78357 Mühlingen
Telefonnummer: 07775 9303-0

Rathaus Orsingen-Nenzingen
Stockacher Straße 2
78359 Orsingen-Nenzingen
Telefonnummer: 07771 9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstraße 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 29.12.2023

Stolz, Bürgermeister

25. Änderung des FNP der VG Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Deutwang – Flächentausch zu Gunsten „Guggenbühl“ - hier: Wirksamkeit

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Deutwang – Flächentausch zu Gunsten „Guggenbühl“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 22.11.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 13.12.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

Rathaus Stockach
Adenauerstraße 4
78333 Stockach
Telefonnummer: 07771 802-147

Rathaus Bodman-Ludwigshafen
Hafenstraße 5
78351 Bodman-Ludwigshafen
Telefonnummer: 07773 9300-0

Rathaus Hohenfels
Hauptstraße 30
78355 Hohenfels
Telefonnummer: 07557 9206-0

Rathaus Mühlingen
Im Göhren 2
78357 Mühlingen
Telefonnummer: 07775 9303-0

Rathaus Orsingen-Nenzingen
Stockacher Straße 2
78359 Orsingen-Nenzingen
Telefonnummer: 07771 9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstraße 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 29.12.2023

Stolz, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung vom 13.12.2023

Die Hauptsatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Hauptsatzung vom 13.12.2023 (PDF-Dokument, 1,45 MB, 21.12.2023)

Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten vom 04.11.2015

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten vom 04.11.2015 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 04.11.2015 (PDF-Dokument, 557,61 KB, 21.12.2023)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenfels (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung- FwKS)

Die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenfels (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung- FwKS) wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenfels (PDF-Dokument, 1,42 MB, 21.12.2023)

Anlage zu § 5 Absatz 1 der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenfels (FeuerwehrKostenersatz-Satzung - FwKS) der Gemeinde Hohenfels (PDF-Dokument, 292,17 KB, 21.12.2023)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr -Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)

Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr -Feuerwehr -Entschädigungssatzung (FwES) wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (PDF-Dokument, 1,00 MB, 21.12.2023)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung für die Feuerwehr Hohenfels mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung- FwSAbt)

Die Satzung für die Feuerwehr Hohenfels mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung- FwSAbt) wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Satzung für die Feuerwehr Hohenfels mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung -FwSAbt) (PDF-Dokument, 5,98 MB, 21.12.2023)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser ( Wassersversorgungssatzung -WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022

Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser ( Wassersversorgungssatzung -WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2022 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Änderungssatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser ( Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 (PDF-Dokument, 683,38 KB, 21.12.2023)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung- AbwS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung- AbwS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 (PDF-Dokument, 512,32 KB, 21.12.2023)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.22

Die Satzung zur Änderung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Änderungssatzung zur Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 (PDF-Dokument, 556,39 KB, 21.12.2023)