Service-BW
Hauptbereich
Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Zu den Problemstoffen zählen
- Abbeizmittel,
- Abflussreiniger,
- Farben,
- Lacke,
- Klebestoffe,
- Laugen,
- Säuren,
- Chemikalien wie Fotochemikalien,
- Altöl,
- Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
- Putz- und Reinigungsmittel,
- Akkus, Batterien,
- Energiesparlampen und vieles mehr,
die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.
Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Zuständigkeit
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Unterlagen
keine
Ablauf
Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Frist
keine
Rechtsgrundlagen
die jeweilige örtliche Satzung
Lebenslagen
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Freigabevermerk
24.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg