Service-BW
Hauptbereich
Schornsteinfeger beauftragen
Für folgende Aufgaben können Sie einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:
- Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
- Messen der Abgaswerte
Folgende Aufgaben bleiben dem Bezirksschornsteinfeger oder der Bezirksschornsteinfegerin vorbehalten:
- Abnahme Ihrer Feuerungsanlagen
- Feuerstättenschau
- Führung des Kehrbuchs
Zuständigkeit
jeder Betrieb, der als Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist
Voraussetzungen
Einen Schornsteinfegerbetrieb können Sie beauftragen
- als Eigentümer oder Eigentümerinnen von Haus- und Wohnungseigentum oder
- als Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Unterlagen
Feuerstättenbescheid
Ablauf
Im Feuerstättenbescheid steht, wann welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten gemacht werden müssen. Den Bescheid erhalten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer nach jeder Feuerstättenschau von Ihrem Bezirksschornsteinfeger bzw. Ihrer Bezirksschornsteinfegerin. Die Feuerstättenschau findet zwei Mal in 7 Jahren statt.
Sie müssen die dort festgelegten Arbeiten rechtzeitig bei einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb in Auftrag geben.
Kosten
- nicht hoheitliche Aufgaben: Den Preis für die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten können Sie frei verhandeln. Lassen Sie sich vom Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl ein Angebot unterbreiten. Beachten Sie, dass es sich um gewerbliche Arbeiten handelt und die Betriebe nicht verpflichtet sind, Ihren Auftrag anzunehmen.
- hoheitliche Aufgaben: Die Kosten sind in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung des Bundes (KÜO) festgesetzt. Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie diese zahlen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Anerkennung als gemeinnützige Stiftung beantragen
- Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Hochschulzugang über eine schulische Qualifikation und eine Aufbauprüfung beantragen (Deltaprüfung)
- Hochwassergefahrenkarten nutzen
- Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen
- Naturbestattung beauftragen
- Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen
- Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im Liefer- und Dienstleistungsbereich (VOL/A) beantragen
- Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im freiberuflichen Bereich (VgV) beantragen
- Rentenversicherungspflicht bei einem Minijob - Befreiung beantragen
- Schwerbehindertenvertretung wählen
- Transfermaßnahmen beantragen
- Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - Abrechnung beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen
- Wohnraumförderung - Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand beantragen
- Zugang zur Dualen Hochschule über eine schulische Qualifikation und eine Aufbauprüfung beantragen (Deltaprüfung)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2020 freigegeben.