Service-BW
Hauptbereich
Zwangsverheiratung verhindern
Zwangsverheiratung ist in Deutschland eine Straftat.
Zuständigkeit
- Beratungsstellen verschiedener Vereine und Organisationen oder
- bei Minderjährigen: das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Voraussetzungen
Sie sind Opfer von Zwangsverheiratung oder von Zwangsverheiratung bedroht.
Unterlagen
keine
Ablauf
Wenden Sie sich schnellstmöglich an eine Beratungsstelle. Sie werden dort psychologisch unterstützt und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.
Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich auch an das zuständige Jugendamt wenden.
In Notfällen oder wenn Sie beispielsweise akut von Gewalt bedroht sind, können Sie die Polizei einschalten.
Kosten
keine
Frist
keine
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Anzeige - Strafanzeige erstatten
- Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
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- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Landesstiftung Opferschutz - Zuwendungen beantragen
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- Opferhilfe - Opferanwalt beauftragen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.11.2023 freigegeben.