Wahlrecht, Stimmen, Einfluss
Ihre Stimme für die Zukunft unserer Gemeinschaft
Wahlen sind der fundamentale Ausdruck demokratischer Teilhabe. Sie bieten jedem Bürger die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der politischen und gesellschaftlichen Zukunft teilzunehmen. Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Wahlprozesse und Termine, um Ihre Stimme gezielt und informiert einzubringen.
Landtagswahl 2026
Am 08.03.2026 findet in Baden-Württemberg die nächste Landtagswahl statt. Auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sind dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und über die Zusammensetzung des neuen Landtags mitzuentscheiden.
Bekanntmachungen zur Landtagswahl
Hier finden Sie die Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 08.03.2026
Vorläufiges Endergebnis Landtagswahl Baden-Württemberg 2026
Briefwahl beantragen
Online war die Briefwahlantragstellung nur bis Donnerstag, 05.03.2026, 12.00 Uhr möglich.
Wer die Briefwahl noch in Anspruch nehmen möchte, muss den entsprechenden Wahlschein dafür bis spätestens Freitag, 06.03.2026,15:00 Uhr beantragen. Eine persönliche Abholung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen ist möglich. Bei der persönlichen Abholung kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausgeübt werden.
Was tun bei plötzlich auftretender Krankheit?
Wahlscheine müssen bis spätestens Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein am Wahltag bis 15:00 Uhr angefordert werden, beispielsweise dann, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten der Wahlraum aufgesucht werden kann. Ansprechpartner sind die Mitarbeitenden im Hauptamt des Rathauses.
Mein Wahlschein ist nicht angekommen - was nun?
Falls ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist und dies glaubhaft versichert wird, kann bis Samstag, 07.03.2026, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Bis wann muss ich meinen Wahlschein / Briefwahlunterlagen abgeben?
Nur Briefwahlunterlagen, die bis zum Wahltag am 08.03.2026 bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus Hohenfels eingehen, kommen in die Auszählung der Stimmen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich unter folgenden Kontaktmöglichkeiten bitte an unser Bürgerbüro:
Telefonnummer: 07557 9206 0 | E-Mail schreiben | Faxnummer: 07557 9206 22.
Informationen zur Landtagswahl
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Landtagswahl ist, wer am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wie / wo kann man wählen?
Wenn Sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Hohenfels eingetragen sind, haben Sie spätestens am 15.02.2026 Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Auf dieser ist das Wahllokal angegeben, in dem Sie am Wahltag, den 08.03.2026 von 8 - 18 Uhr Ihre Stimme persönlich abgeben können. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe die Wahlbenachrichtigung oder ein Ausweisdokument mit.
Wählen per Briefwahl
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein oder Ihre Stimme aus anderen Gründen nicht im Wahllokal abgeben können, haben Sie die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen. Hierfür ist ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und Zusendung der Briefwahlunterlagen erforderlich. Die Briefwahlunterlagen können bei uns im Rathaus oder per Internet beantragt werden. Am Freitag, den 06.03.2026 können Sie Ihren Antrag bis 15 Uhr im Bürgerbüro abgeben und die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen.
Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sein, können Sie bis Samstag, 07.03.2026, 12 Uhr einen Antrag auf Ersatzunterlagen stellen. Wenn Sie am Wahlsonntag, 08.03.2026, erkranken und dies nachweisen können, ist es möglich, auch am Wahltag selbst noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen zu erhalten. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen mit der Wahlleitung unter der Telefonnummer 07557-9206 18 in Verbindung.
Öffnungszeiten / Erreichbarkeiten zur Erteilung von Wahlrechts- und Wählbarkeitsbescheinigungen über die Feiertage und den Jahreswechsel
Landtagswahl 2026
Erteilung von Wahlrechts- und Wählbarkeitsbescheinigungen
Für die kommende Landtagswahl können Wahlvorschläge bis zum 23.12.25 durch die Vorschlagsträger eingereicht werden. Hierzu erforderliche Wahlrechtsbescheinigungen und / oder Wählbarkeitsbescheinigungen können zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Rathauses abgeholt werden.
Wir möchten hier besonders auf folgende Öffnungszeiten / Erreichbarkeiten hinweisen:
Montag, 22.12.25
Persönliche Erreichbarkeit von: 8:30–16:00 Uhr
Dienstag, 23.12.25
Persönliche Erreichbarkeit von: 08:00–16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit von 16.00-18:00 Uhr, Telefonnummer: 07557 9206 18
Zwischen den Feiertagen sind wir Montag - Donnerstag von 8-16 Uhr und freitags von 8-12 Uhr unter Telefonnummer: 07557 9206 18 telefonisch erreichbar.
Sofern erforderlich, wird die Mitarbeiterin zur Ausstellung von Bescheinigungen in das Rathaus kommen.
Vergangene Wahlen
Die Ergebnisse und eiterführende Informationen zu den vergangenen Wahlen sten Ihnen im digitalen
Wahlarchiv des Wahlmanagers zur Verfügung. Dort können Sie alle relevanten Daten - wie Wahlergebnisse,
Sitzverteilungen und Beteiligungszahlen - bequem online einsehen.
