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Gem. Eintrag im Bebauungsplan sind Bäume lt. Pflanzenliste zu pflanzen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug der Gebäude folgenden Vegetationsperiode erfolgen. Zur Minimierung der [mehr]
der örtlichen Bushaltestellen, hier: Beauftragung der Umbauplanung Zu diesem TOP erhielt der Gemeinderat die Vorlage Nr. 11. BM Zindeler ruft die Priorisierung der Bushaltestellen aus der letzten [...] 000 bis 25.000 Euro pro Haltestel...[mehr]
nmanagement werden positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert. Wer einen positiven Test erhält muss sich künftig selbstständig in [...] den Alarmstufen der Zutritt zu... [mehr]
regt an, dass für die Grundschule eine gleiche Lösung angestrebt werden könnte, wenn die App den Praxistest besteht. -/- Gemeinde Hohenfels Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom [mehr]
werden, 3. müssen vom 11. Mai bis 15. Oktober an Samstagen bis spätestens 12.00 Uhr und an Werktagen vor Feiertagen bis spätestens 18.00 Uhr gehoben sein, 4. dürfen vom 11. Mai bis 15. Oktober [mehr]
Versorgungsunterneh men zulässig. 15. Pflanzqebote ^ 9 Abs.1 Nr. 25 a BauGB Die Bepflanzungen sind spätestens in der ersten Pflanzperiode durchzuführen, die nach Fertig stellung der baulichen Anlagen folgt [mehr]
Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]