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Erfindung auf einem technischen Gebiet können sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt. Abgesehen von [mehr]
müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ob ein bestimmter Gewerbebetrieb Insolvenz anmelden musste, erfahren Sie direkt bei den Insolvenzgerichten oder beispielsweise über das bundesweite [mehr]
Betriebsunfälle Pflegebedürftigkeit Ihr Arbeitgeber muss Sie bei der Sozialversicherung anmelden und die Beiträge für diese Versicherungen abführen. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden [mehr]
Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben. Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Bei einer abweichenden [...] Eltern ein... [mehr]
Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Lebenslage „ Patente, Marken, Ideentransfer ". [mehr]
Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt. Abgesehen von [mehr]
darf erst nach Erteilung einer Genehmigung (Konzession) ausgeübt werden. Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, sollten Sie Ihre Selbstständigkeit sorgfältig planen, indem Sie bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen [mehr]
Gewerbes müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes überwachen und zu [...] Sie in der... [mehr]
Architektenkammer eingetragen sind. Als selbständiger Architekt müssen Sie sich zudem beim Finanzamt anmelden. Bevor Sie sich in die Architektenliste eintragen lassen, sollten Sie Ihre Selbständigkeit sorgfältig [mehr]
Als Freiberufler müssen Sie die selbstständige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos [mehr]