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Bürgermeistertestament Das Bürgermeistertestament wird in Ausnahmefällen vor dem Bürgermeister des Aufenthaltsortes des Erblassers errichtet. Voraussetzung ist, dass ein Testament durch einen [...] Notar nicht mehr aufgesetzt... [mehr]
der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und [...] die Bürgerinnen und Bürger über... [mehr]
Die Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet [...] bei Ihrer Gemeinde... [mehr]
entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde, wenn nicht die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist und kontrolliert die Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat [mehr]
bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Die Mitglieder der Ausschüsse (mit Ausnahme des Bürgermeisters und des Landrates), ihre Stellvertretung sowie die Schriftführer und die Hilfskräfte sind eh [...] lange fort, bis alle Arbeiten... [mehr]
Gebiete berücksichtigt. Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft für jeden Wahlbezirk der Gemeinde eine Wahlvorsteherin oder einen Wahlvorsteher. Sie sind [...] drei weiteren... [mehr]
Wahl und stellt das Wahlergebnis fest. Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Wenn der Bürgermeister selbst Wahlbewerber ist, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden [...] zugegen sein. Der Bürge...[mehr]
des Gemeindewahlausschusses das Wahlergebnis mündlich bekannt. Das Wahlergebnis wird durch den Bürgermeister ortsüblich öffentlich bekannt gemacht, beispielsweise im Amtsblatt der Gemeinde. Die Wahl wird [...] an Stimmen auf sich... [mehr]
Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher meldet die Ergebnisse an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister beziehungsweise an die Kreiswahlleiterin oder den Kreiswahlleiter. Diese ermitteln die Ergebnisse [mehr]
ausschuss. Dieser ermittelt das endgültige Ergebnis für die Gemeinde und stellt es fest. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin macht das Endergebnis anschließend öffentlich bekannt (z.B. im Amtsblatt [mehr]