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Absatz 3, 4 und 5 festgelegte Verteilungsmaßstab. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Hinweis Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der [mehr]
der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt." § 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt zum 01 .01.2023 in Kraft Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung [mehr]
der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt." § 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt zum 01 .01.2023 in Kraft Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung [mehr]
und 2 KRW/ABFG bleiben unberührt. §26 Inkrafttreten Die Satzung vom 21.12.2022 tritt am 01.01.2023 in Kraft und ersetzt die Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung [mehr]
und 2 KRW/ABFG bleiben unberührt. §26 Inkrafttreten Die Satzung vom 21.12.2022 tritt am 01.01.2023 in Kraft und ersetzt die Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung [mehr]
gesetz jeweils festgelegten Höhe. § 54 Inkrafttreten Die Satzung vom 21.12.2022 tritt am 01.01.2023 in Kraft und ersetzt die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und [mehr]
gesetz jeweils festgelegten Höhe. § 54 Inkrafttreten Die Satzung vom 21.12.2022 tritt am 01.01.2023 in Kraft und ersetzt die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und [mehr]
Zeitpunkt des Entstehens derAbgabeschuld gegolten haben. Die Satzung vom 21.12.2022 tritt am 01.01.2023 in Kraft und ersetzt die Satzung vom 03.11.2021. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- [mehr]
Zeitpunkt des Entstehens derAbgabeschuld gegolten haben. Die Satzung vom 21.12.2022 tritt am 01.01.2023 in Kraft und ersetzt die Satzung vom 03.11.2021. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- [mehr]