Grundstückspreise transparent: Aktuelle Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte ab sofort abrufbar
Die neuen Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung wurden vom Gutachterausschuss „Bodensee West“ ermittelt und können nun über das Portal des Landes gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.
Hinweis zur Feststellungserklärung Grundsteuer
Das Finanzamt muss für Zwecke der Grundsteuer sämtliche Grundstücke auf den Stichtag 01.01.2022 neu bewerten. Aus diesem Grund müssen alle Grundstückseigentümer*Innen eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Diese Feststellungserklärungen müssen elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die entsprechenden Vordrucke werden digital im Portal »Mein ELSTER« bereitgestellt. Nur in begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werden.
Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern hat das Finanzamt eine Hotline eingerichtet; diese ist über die Nummer Telefonnummer: 07731 823-350 (mit Anrufweiterleitung auf zahlreiche weitere Anschlüsse) zu erreichen. Weitergehende Informationen können Sie sich auf der Internetseite grundsteuer-bw.de einholen. Dort hat die Finanzverwaltung des Landes auch einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) für Fragen zur neuen Grundsteuer zur Verfügung gestellt. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.
Bodenrichtwerte 2021 für Acker, Grünland, Wald und Unland
Übersicht der Bodenrichtwerte laut Gutachterausschuss 2020
Der GEMEINSAME GUTACHTERAUSSCHUSS „BODENSEE WEST“ hat folgende Bodenrichtwerte 2020 festgestellt. Nachstehend finden Sie die Bodenrichtwerte für Hohenfels als pdf-Dateien zum Herunterladen. Den zum Betrachten von PDF-Dateien notwendigen Adobe Reader können Sie ganz einfach auf den Seiten von Adobe herunter laden.
- Bodenrichtwerte 2020 (Hohenfels) (PDF-Dokument, 437,61 KB, 03.02.2025)
- Landwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2020 (PDF-Dokument, 197,87 KB, 03.02.2025)
- Liegenschaftzinssätze 2023 (PDF-Dokument, 349,80 KB, 03.02.2025)
- Sachwertfaktoren 2020 (PDF-Dokument, 398,57 KB, 03.02.2025)
- Bodenrichtwertkarte Deutwang, zeichn. Teil zum 31.12.2020 (PDF-Dokument, 332,38 KB, 03.02.2025)
- Bodenrichtwertkarte Kalkofen, zeichn. Teil zum 31.12.2020 (PDF-Dokument, 350,18 KB, 03.02.2025)
- Bodenrichtwertkarte Liggersdorf, zeichn. Teil zum 31.12.2020 (PDF-Dokument, 447,25 KB, 03.02.2025)
- Bodenrichtwertkarte Mindersdorf, zeichn. Teil zum 31.12.2020 (PDF-Dokument, 458,78 KB, 03.02.2025)
- Bodenrichtwertkarte Selgetsweiler, zeichn. Teil zum 31.12.2020 (PDF-Dokument, 244,36 KB, 03.02.2025)
Hinweis: Die Bodenrichtwerte 2020 sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden!
Es wird hierzu ein Portal geben, weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.
Alte Bodenrichtwerte können beim Gutachterausschuss eingesehen werden.
Gutachterausschuss: Objektive Immobilienbewertung für Ihre Region
Gutachterausschuss: Objektive Immobilienbewertung für Ihre Region
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Wesentliche gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg (GuAVO).
Die Gemeinde Hohenfels hat mit der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee, der Stadt Stockach, den Gemeinden Eigeltingen, Gaienhofen, Hohenfels, Moos, Mühlingen, Öhningen und Orsingen-Nenzingen eine Kooperationsvereinbarung beschlossen. Ab 1. Januar 2020 bilden diese den Gemeinsamen Gutachterausschusses „Bodensee West“ mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bei der Stadt Radolfzell.
In diesem Gemeinsamen Gutachterausschuss sind drei Gutachter aus der Gemeinde Hohenfels bestellt.
Aufgaben des Gutachterausschusses bzw. seiner Geschäftsstelle sind insbesondere
- die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken (einschl. Eigentumswohnungen) sowie Rechten an Grundstücken
- die Führung der Kaufpreissammlung
- die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
Weiterer Informationen finden Sie hier: radolfzell.de/gutacherausschuss
Zuständig für die Gemeinde Hohenfels ist die Geschäftsstelle Gutachterausschuss "Bodensee West"