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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Hohenfels Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Hohenfels
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

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Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Hohenfels
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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Logo Gemeindeverwaltung Hohenfels

Grundstückspreise transparent: Aktuelle Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte ab sofort abrufbar

Die neuen Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung wurden vom Gutachterausschuss „Bodensee West“ ermittelt und können nun über das Portal des Landes gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.

Hinweis zur Feststellungserklärung Grundsteuer

Das Finanzamt muss für Zwecke der Grundsteuer sämtliche Grundstücke auf den Stichtag 01.01.2022 neu bewerten. Aus diesem Grund müssen alle Grundstückseigentümer*Innen eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Diese Feststellungserklärungen müssen elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die entsprechenden Vordrucke werden digital im Portal »Mein ELSTER« bereitgestellt. Nur in begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werden.

Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern hat das Finanzamt eine Hotline eingerichtet; diese ist über die Nummer Telefonnummer: 07731 823-350 (mit Anrufweiterleitung auf zahlreiche weitere Anschlüsse) zu erreichen. Weitergehende Informationen können Sie sich auf der Internetseite grundsteuer-bw.de einholen. Dort hat die Finanzverwaltung des Landes auch einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) für Fragen zur neuen Grundsteuer zur Verfügung gestellt. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.

Übersicht der Bodenrichtwerte laut Gutachterausschuss 2020

Der GEMEINSAME GUTACHTERAUSSCHUSS „BODENSEE WEST“ hat folgende Bodenrichtwerte 2020 festgestellt. Nachstehend finden Sie die Bodenrichtwerte für Hohenfels als pdf-Dateien zum Herunterladen. Den zum Betrachten von PDF-Dateien notwendigen Adobe Reader können Sie ganz einfach auf den Seiten von Adobe herunter laden.

Hinweis: Die Bodenrichtwerte 2020 sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden!

Es wird hierzu ein Portal geben, weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de

Alte Bodenrichtwerte können beim Gutachterausschuss eingesehen werden.

Gutachterausschuss: Objektive Immobilienbewertung für Ihre Region

Gutachterausschuss: Objektive Immobilienbewertung für Ihre Region

Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Wesentliche gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg (GuAVO).

Die Gemeinde Hohenfels hat mit der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee, der Stadt Stockach, den Gemeinden Eigeltingen, Gaienhofen, Hohenfels, Moos, Mühlingen, Öhningen und Orsingen-Nenzingen eine Kooperationsvereinbarung beschlossen. Ab 1. Januar 2020 bilden diese den Gemeinsamen Gutachterausschusses „Bodensee West“ mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bei der Stadt Radolfzell.

In diesem Gemeinsamen Gutachterausschuss sind drei Gutachter aus der Gemeinde Hohenfels bestellt.

Aufgaben des Gutachterausschusses bzw. seiner Geschäftsstelle sind insbesondere

  • die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken (einschl. Eigentumswohnungen) sowie Rechten an Grundstücken
  • die Führung der Kaufpreissammlung
  • die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten

Weiterer Informationen finden Sie hier: radolfzell.de/gutacherausschuss 

Zuständig für die Gemeinde Hohenfels ist die Geschäftsstelle Gutachterausschuss "Bodensee West"