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Landratsamt Konstanz
016/24 - Vogelschutz in der Brutzeit
LANDKREIS KONSTANZ – Vom 1. März bis 30. September stehen Vögel aufgrund der Brutzeit unter besonderem Schutz. In diesen Monaten ist es nicht erlaubt, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Davon ausgenommen sind Pflegemaßnahmen an Beerenobst und Ziergehölzen im Hausgarten und Arbeiten im Wald, die durch den Forst durchgeführt werden. Auch Pflegeschnitte an Obsthochstämmen können im oben genannten Zeitraum durchgeführt werden, da insbesondere bei Kirschen ein Winterschnitt nachteilig ist. Allerdings ist auch hierbei immer auf etwaige Vogelbrutstätten Rücksicht zu nehmen.
Von diesem Verbot sind Maßnahmen ausgenommen, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sind, wie zum Beispiel das Fällen eines nachweislich kranken Baumes, der auf einen Weg oder eine Straße zu fallen droht. Ausnahmen sind immer mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07531 800-1222 abzuklären.
018/24 - Der Landkreis sucht herausragende Klimaschutzprojekte
LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz schreibt zum dritten Mal einen Klimaschutzpreis mit einem Preisgeld von insgesamt 10 000 Euro aus. Damit würdigt der Landkreis jährlich innovative Projekte, die zu einer klimaschonenderen und nachhaltigeren Zukunft beitragen. Bewerbungen sind bis Ende Juni 2024 möglich.
Der Klimaschutzpreis soll die Gewinnerprojekte einer größeren Öffentlichkeit bekannt machen und so ähnliche Vorhaben inspirieren und das Klimabewusstsein vor Ort steigern. Preiswürdig sind alle vorbildlichen und innovativen Projekte, die etwa zu einem geringeren Energieverbrauch oder CO2-Aussstoß beitragen. Bewerben können sich Privatpersonen, Vereine, Kinder- und Jugendgruppen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Kommunen. Im vergangenen Jahr erhielten insgesamt sechs Projekte den Klimaschutzpreis.
Bewerbungen sind ab sofort bis zum 30. Juni 2024 online unter www.zukunftsregion-kn.de/bewerbung-klimaschutzpreis möglich. Alle wichtigen Informationen zur Ausschreibung und zur Bewerbung sind dort ebenfalls hinterlegt. Die Preisverleihung wird wieder im Rahmen des Unternehmensdialogs „Klima & Wirtschaft“, dieses Mal am 7. November 2024 im Konzil in Konstanz, stattfinden.
Für Fragen rund um den Klimaschutzpreis steht Christine Merath per E-Mail an Klimaschutzpreis(@)LRAKN.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07531 800-1457 zur Verfügung.
Radschnitzeljagd Landkreis Konstanz 2024 vom 23.3.-10.11.2024
059/24 - Hygienebelehrung jetzt auch online verfügbar
LANDKREIS KONSTANZ – Mit einem neuen Online-Verfahren können die gesetzlichen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes beim Umgang mit Lebensmitteln schnell und flexibel erfüllt werden. Ab dem 1. Mai 2024 sind Termine für die etwa 45-minütige Hygienebelehrung buchbar, mit sofortigem Erhalt des Schulungszertifikats.
Die Verarbeitung und Verteilung von Speisen im gewerblichen Rahmen unterliegt den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Alle, die eine Tätigkeit in diesem Bereich aufnehmen wollen, sind zu einer Erstbelehrung verpflichtet. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. Hierbei geht es darum, das Risiko der Übertragung von ansteckenden Krankheiten über Lebensmittel zu minimieren. Bisher wurden diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie ausschließlich als Präsenzveranstaltungen angeboten.
Angesichts einer steigenden Nachfrage gibt es nun eine alternative Lösung — ein Online-Verfahren, das schnell, sicher und flexibel absolviert werden kann. „Unser Gesundheitsamt freut sich, die Hygienebelehrung ab sofort online anzubieten. Damit schaffen wir einen noch bürgerfreundlicheren Service und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der digitalen Transformation“, so Magdalena Kurkowski, Leiterin des Amtes für Gesundheit und Versorgung im Landratsamt Konstanz.
Die Terminbuchung für die Online-Belehrung ist ab 1. Mai 2024 freigeschaltet. Die Schulung dauert etwa 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie in Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden sofort ein Schulungszertifikat. Weitere Informationen sowie das Buchungsportal sind auf der Webseite des Landratsamtes zu finden unter www.LRAKN.de, Suchbegriffe „Infektionsschutz und Belehrung“.
064/24 - Wohnformen im Alter: Kostenlose Beratung beim Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz
LANDKREIS KONSTANZ – Der Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz bietet kostenlose, neutrale und unabhängige Beratung zu verschiedenen Wohnformen im Alter, Vorsorge, Betreuung, Pflege, Anpassung des Wohnumfeldes und Finanzierungsmöglichkeiten.
Im Alter wünschen sich die meisten Menschen, in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Doch eingeschränkte Mobilität und der Bedarf an Hilfe können diesem Wunsch manchmal entgegenstehen. Der Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz bietet kostenlose, neutrale und unabhängige Beratung zu verschiedenen Wohnformen im Alter, Vorsorge, Betreuung, Pflege, Anpassung des Wohnumfeldes und Finanzierungsmöglichkeiten. Von betreutem Wohnen über Wohngemeinschaften bis hin zum Pflegeheim gibt es vielfältige Möglichkeiten, die individuellen Bedürfnisse im Alter zu decken. Interessierte können sich telefonisch unter der Nummer Telefonnummer: 07531 800-2673 oder per E-Mail an PSPKN(@)LRAKN.de an den Pflegestützpunkt wenden.
Wohnformen im Alter
Häusliche Pflege: Je nach Pflegegrad Unterstützung durch Angehörige, Pflegedienste und andere zugelassene Dienste wie die Nachbarschaftshilfe, ein Zuschuss für die Anpassung der eigenen Wohnung an die eigenen Pflegebedürfnisse ist möglich. Das Spektrum an Unterstützung ist weit und reicht vom Richten von Medikamenten über Assistenz bei der Körperpflege und beim Anziehen bis hin zur Hilfe im Haushalt.
Betreutes Wohnen: In der Regel Seniorenwohnanlagen mit barrierefreien Wohnungen und finanzierten Dienstleistungen wie Freizeitangeboten und Hausnotruf. Geeignet ist diese Wohnform für Menschen, die noch recht selbstständig sind. Nimmt der Pflegedarf zu, kann auf vorhandene Hilfsangebote zurückgegriffen werden.
Wohngemeinschaften: Gemeinschaftliches Wohnen in eigenen Zimmern und Gemeinschaftsräumen, um Vereinsamung entgegenzuwirken. Meist leben je nach Größe der Wohnung oder des Hauses sechs bis maximal zwölf Personen zusammen. Auch die Versorgung von beatmungspflichtigen Patienteninnen und Patienten kann grundsätzlich in dieser Wohnform sichergestellt werden.
Pflegeheim: Rund-um-die-Uhr Versorgung im Bereich Pflege und Hauswirtschaft durch Fachkräfte, die Bewohner wohnen in Einzelzimmern, es werden Gemeinschaftsaktivitäten angeboten. Der Umzug in ein Pflegeheim bietet sich an, wenn die Versorgung im eigenen Zuhause zum Beispiel durch bauliche Gegebenheiten nicht mehr möglich oder der Pflegedarf sehr hoch ist.
065/24 - Wettbewerb fördert herausragende Klimaschutzprojekte
LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis würdigt zum dritten Mal mit dem Klimaschutzpreis Projekte, die einen besonderen Beitrag unter anderem zu den Themenbereichen Energie, Mobilitätswende oder Nachhaltigkeit leisten. Bewerbungen können noch bis 30. Juni 2024 eingereicht werden.
Der Klimaschutzpreis unterstützt seit 2022 Projekte und Aktivitäten im Landkreis, die sich auf vorbildliche und innovative Weise für den Klimaschutz engagieren. Preiswürdig sind Projekte, die unter anderem Wege zur Energieeinsparung oder zur Verringerung der CO2-Emissionen beschreiten. Bewerben können sich Privatpersonen, Vereine, Kinder- und Jugendgruppen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Kommunen. Der Klimaschutzpreis ist jährlich mit insgesamt 10.000 Euro dotiert und kann in drei Kategorien vergeben werden.
Die Ausschreibung mit weiteren Informationen zum laufenden Bewerbungsverfahren und den Zugang zum Online-Bewerbungsformular gibt es unter www.zukunftsregion-kn.de/bewerbung-klimaschutzpreis. Die Preisverleihung wird wieder im Rahmen des Unternehmensdialogs „Klima & Wirtschaft“ am 17. Oktober 2024 im Konzil in Konstanz stattfinden.
068/24 - Stadtradeln 2024 - Vier Landkreise treten gemeinsam in die Pedale
LANDKREIS KONSTANZ – Vom 8. bis zum 28. Juni 2024 findet wieder das STADTRADELN im Landkreis Konstanz statt. Damit der Ansporn, Kilometer zu sammeln, noch größer ist, treten zeitgleich auch die Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Lindau in die Pedale.
Je mehr Menschen mitradeln, desto mehr Kilometer werden für den Landkreis gesammelt und umso mehr CO2 wird eingespart. Wer Lust hat, mitzufahren, kann sich unter folgendem Link entweder für seine Kommune oder den Landkreis anmelden: www.stadtradeln.de/registrieren. Es zählt jeder Kilometer, ob zur Arbeit, in der Freizeit, zum Einkaufen oder zur Schule.
Die Veranstaltungen in den Landkreisen
Landkreis Konstanz: Am Samstag, 15. Juni 2024 findet von 9 bis 15 Uhr der RADELTAG auf dem Rathausplatz in Allensbach mit kostenlosem RadCHECK, einer Fahrrad-Codierung durch den adfc, der elften Allensbacher Fahrradbörse und einem LastenradTETRIS mit kleinen Preisen statt. Für das leibliche Wohl sorgt der Musikverein Allensbach.
Landkreis Bodenseekreis: Sternfahrt nach und Eröffnungsveranstaltung in Überlingen am Samstag, 8. Juni 2024. Fahrradsegnung und Wallfahrt zur Kapelle Mariä-Himmelfahrt am Schleinsee am Sonntag, 9. Juni 2024 nach dem Gottesdienst um 10:30 Uhr vor der Kirche St. Petrus Canisius. Infos und Anmeldung: philip.heger(@)drs.de
Landkreis Lindau: Zum Auftakt des STADTRADELNs findet am Samstag, 8. Juni 2024, um 10 Uhr eine gemeinsame Fahrradtour vom Hutmuseum Lindenberg über die St. Wendelins-Kapelle, Schlachters und Weißensberg bis auf die Insel nach Lindau statt. Zielpunkt ist der Samstagsmarkt auf dem Therese-von-Bayern-Platz (Ankunft gegen 12 Uhr). Alle, die bei der Tour mitradeln, erhalten ein kostenloses Getränk beim Kaffeerädle. Zudem besteht die Möglichkeit, sein Fahrrad kostenfrei codieren zu lassen. Die Prämierung für die besten Radler, Teams und Co. findet am Sonntag, 14. Juli in Lindau statt – neben einem bunten Rahmenprogramm warten abermals viele Preise auf alle Stadtradler.
Landkreis Ravensburg: Sternfahrt nach Wangen am Sonntag, 23. Juni 2024 zur Landesgartenschau. Infos zu den Treffpunkten gibt es unter www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg.de. Auf der Landesgartenschau erwartet alle Radler ein kostenloser RadCHECK sowie ein Erfrischungsgetränk. Der Landkreis Ravensburg ist Förderkommune der RadKULTUR Baden-Württemberg im Zeitraum 2024/ 2025. Die RadKULTUR ist eine Initiative des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.
069/24 - STADTRADELN - Noch wenige Tage bis zum Startschuss
LANDKREIS KONSTANZ – Im Landkreis Konstanz geht es ab dem 8. Juni 2024 beim STADTRADELN um nachhaltige Mobilität, Bewegung, Klimaschutz und Teamgeist. Im Rahmen der Initiative RadKULTUR fördert das Land die Teilnahme an der Aktion des Klima-Bündnis.
Das Ziel der Aktion: In Teams drei Wochen lang möglichst viel Fahrrad fahren und Kilometer sammeln – egal ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit. Ob Unternehmen oder Schule, Verwaltung oder Sportverein – Radelnde können auch dieses Jahr Unterteams etwa für verschiedene Abteilungen oder Schulklassen gründen und innerhalb des Hauptteams gegeneinander antreten.
Im Rahmen des STADTRADELNs findet am Samstag, 15. Juni 2024 von 9 bis 15 Uhr der RADELTAG auf dem Rathausplatz in Allensbach mit kostenlosem RadCHECK, einer Fahrrad-Codierung durch den ADFC, der elften Allensbacher Fahrradbörse und einem LastenradTETRIS mit kleinen Preisen statt. Für das leibliche Wohl sorgt der Musikverein Allensbach. Alle Informationen sind zu finden unter www.gemeinde-allensbach.de/lokale-agenda-21/verkehr-und-mobilitaet/radeltag.
Im Landkreis Konstanz haben sich 23 Kommunen zum STADTRADELN angemeldet. Umso mehr Menschen mitradeln, desto mehr Kilometer werden für den Landkreis gesammelt und umso mehr CO2 wird eingespart. Wer nun Lust hat, mitzufahren, kann sich unter folgendem Link entweder für seine Kommune oder seinen Landkreis anmelden www.stadtradeln.de/registrieren.
070/24 - Kurs für Kinder getrenntlebender Eltern in den Sommerferien
LANDKREIS KONSTANZ – Das Gruppenangebot der Psychologischen Beratungsstelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie begleitet Kinder im Grundschulalter während der Trennungsphase ihrer Eltern. Der kostenlose Kurs beginnt am Dienstag, 20. August 2024 und findet insgesamt viermal von jeweils 9 bis 11 Uhr in der Maggistraße 7 in Singen statt. Eine Anmeldung ist unter 07531 800-3211 noch bis Mittwoch 26. Juni 2024 möglich. Für die bestmögliche Unterstützung der Kinder ist auch die elterliche Bereitschaft zu Gesprächen erforderlich.
Mit der Trennung der Eltern gehen grundlegende Veränderungen innerhalb der Familie einher wie beispielsweise der Auszug eines Elternteils, ein Umzug, ein Schulwechsel, Änderungen im Tages- und Wochenrhythmus sowie zwischenmenschliche Spannungen. Besonders für Kinder ist das eine herausfordernde Entwicklungsaufgabe. Sie brauchen Zeit, um die neue Lebenssituation zu akzeptieren und mit Gefühlen wie Trauer, Wut und Ohnmacht umzugehen. Der Kurs begleitet die Kinder in ihrer neuen Familiensituation und hilft, die Folgen der Trennung beziehungsweise Scheidung der Eltern zu bewältigen.
Die vier Treffen finden dienstags und freitags von 9 bis 11 Uhr in der Psychologischen Beratungsstelle in der Maggistraße 7 in Singen statt. Kurstermine sind am 20., 23., 27. und 30. August 2024. Der Elternabend ist am Mittwoch, 28. August 2024. Eine Anmeldung ist bis Mittwoch 26. Juni 2024 bei der Service- und Infostelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und der Psychologischen Beratungsstelle unter 07531 800-3211 möglich.
Die Themen der einzelnen Abende bauen aufeinander auf, weshalb eine Teilnahme an allen Treffen wichtig ist. Weitere Informationen gibt es unter www.LRAKN.de/psychologische+beratungsstelle.
072/24 - Sommerkurse für Neuzugewanderte: Startklar in die Ausbildung und Intensivsprachkurs
LANDKREIS KONSTANZ – Das Amt für Migration und Integration des Landratsamtes Konstanz bietet im Sommer 2024 zwei Kurse für Neuzugewanderte mit Ausbildungsreife sowie für Neuzugewanderte im ersten Lehrjahr an, um sie auf das kommende Berufsschuljahr vorzubereiten. Der Kurs „Startklar in die Ausbildung“ umfasst ein Training in Mathematik, EDV und Kompetenzen für die Ausbildung. Dieser Kurs kann mit einem circa sechswöchigen Intensivsprachkurs kombiniert werden. Veranstaltungsort ist jeweils in der Wehrdstraße 7 in 78224 Singen.
Die Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Konstanz bietet vom 15. Juli bis 9. August 2024 in Singen den Kurs „Startklar in die Ausbildung“ an, in dem Teilnehmende Rechentechniken, mathematische Grundstrukturen und Verfahren zur Vorbereitung auf die Berufsschule vertiefen. Zusätzlich erhalten sie ein Kompetenztraining für die Ausbildung, das Themen wie das Führen des Berichtshefts, den Azubi-Knigge, Tipps und Tricks für die Prüfungsvorbereitung sowie ein EDV-Training behandelt.
Des Weiteren wird vom 15. Juli bis 24. August 2024 mit Unterstützung des Landessprachförderprogramms VwV-Deutsch ein sechswöchiger Intensivsprachkurs für Geflüchtete und Personen mit Migrationshintergrund angeboten, mit dem Ziel das Sprachniveau B1 oder B2 zu erreichen.
Die Kurse richten sich an Personen, die im Jahr 2024 eine Ausbildung, einen vollzeitschulischen beruflichen Bildungsgang — wie beispielsweise ein Vorqualifizierungsjahr, eine Ausbildungsvorbereitung dual, ein Berufseinstiegsjahr, eine Berufsfachschule — oder eine Einstiegsqualifizierung beginnen oder sich im ersten Ausbildungsjahr befinden. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindestsprachniveau von A2 GER.
Die Teilnahme an beiden Kursen ist kostenfrei, lediglich für Lehrmaterialien im Intensivsprachkurs entstehen Kosten in Höhe von 25 Euro. Fahrtkosten können im Einzelfall für Leistungsempfängerinnen und -empfänger übernommen werden. Eine Anmeldung per E-Mail an Melina.Miguel-Testa(@)LRAKN.de mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Nationalität, Informationen über Ausbildungsberuf/Schulplatz und das aktuelle Sprachniveau ist bis zum 30. Juni 2024 erforderlich.
073/24 - Hitzeaktionstag 2024: Gesundheitsamt warnt vor den Gefahren von Hitze und gibt Tipps zum Hitzeschutz
LANDKREIS KONSTANZ – Mit dem Hitzeaktionstag am 5. Juni 2024 macht das Gesundheitsamt auf die ernsthaften Gefahren von Hitze in den Sommermonaten aufmerksam. Hitze kann sich nicht nur negativ auf die Gesundheit auswirken, sondern im schlimmsten Fall sogar lebensbedrohlich sein. Besonders gefährdet sind dabei ältere Menschen, Schwangere, Kleinkinder und Personen mit Vorerkrankungen. Es wird empfohlen, die offiziellen Warnmeldungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zu Extremwetter wie Hitzewellen am jeweiligen Aufenthaltsort zu verfolgen und vorbeugend Maßnahmen zu treffen.
Nach Schätzungen des Statistischen Landesamtes werden in Baden-Württemberg pro Jahr im Schnitt etwa 1.500 Todesfälle durch Hitze mitverursacht. Um sich und sein Umfeld auf Hitzeperioden vorzubereiten und sich vor den gesundheitlichen Auswirkungen zu schützen, sind einige Maßnahmen zu beachten. Der Newsletter „Hitzewarnungen“ des DWD sowie die App „DWD Warnwetter“ informieren über mögliche Extremhitze.
Folgende schützende Maßnahmen sollten beachtet werden:
- Auf sich und andere achten sowie bei Anzeichen hitzebedingter Erkrankungen schnell handeln. Unterstützung bei der Umsetzung von hitzeangepasstem Verhalten kann ebenfalls hilfreich sein, insbesondere bei gefährdeten Personen wie Älteren oder chronisch Kranken.
- Schutz vor Hitze-, UV- und Schadstoffbelastung, indem körperliche Aktivitäten im Freien in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegt werden. Es empfiehlt sich, die Mittagssonne zu meiden, im Schatten zu bleiben und helle Kleidung sowie eine Kopfbedeckung zu tragen. Zudem sollte Sonnenschutz verwendet werden. Kühle Orte wie Wälder, Gewässer oder klimatisierte Gebäude bieten zusätzlichen Schutz.
- Auf eine kühle Wohnung sollte geachtet werden, indem Fenster verschattet und tagsüber geschlossen gehalten werden. Das Lüften sollte erst erfolgen, wenn die Außentemperatur niedriger ist. Elektrische Geräte sollten ausgeschaltet werden, wenn sie nicht benötigt werden. In der Küche sollten Hitzequellen vermieden werden.
- Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist essentiell. An heißen Tagen sollten regelmäßig zwei bis drei Liter Flüssigkeit getrunken werden, vorzugsweise in Form von Wasser, ungesüßtem Tee und Saftschorlen. Falls eine feste tägliche Trinkmenge verordnet wurde oder flüssigkeitsregulierende Medikamente eingenommen werden, ist eine Rücksprache mit einem Arzt gegebenenfalls erforderlich. Wasserreiches Obst kann zusätzlich helfen, die empfohlene Wassermenge zu erreichen. Um den Körper zu kühlen, können lauwarmes Wasser aus Sprühflaschen, Fußbäder oder feuchte Umschläge genutzt werden.
Weitere Tipps und Ratschläge gibt es auf den folgenden Seiten:
Amt für Gesundheit und Versorgung, Landratsamt Konstanz: www.lrakn.de/Lde/service-und-verwaltung/aemter/gesundheit+und+versorgung/umwelthygiene
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.klima-mensch-gesundheit.de/hitzeschutz/
Umweltbundesamt: www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/hitzeknigge
Deutscher Wetterdienst: www.dwd.de/DE/presse/publikationen/klimawandel_gesundheit_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/themen/gesundheit-umwelt/gesundheit-hitze/
074/24 - Selbstständige Berufsbetreuerinnen und -betreuer gesucht
LANDKREIS KONSTANZ – Fast 4000 Menschen im Landkreis Konstanz benötigen aktuell eine gesetzliche Betreuung. Diese wird in vielen Fällen von Berufsbetreuenden übernommen. Da die Zahl der unterstützungsbedürftigen Menschen weiter zunimmt, sucht die Betreuungsbehörde des Landkreises Konstanz engagierte und fachkundige Betreuungskräfte, die selbstständig tätig sein wollen.
Die Hauptaufgabe der Berufsbetreuenden ist die rechtliche Vertretung von Personen, die wegen einer psychischen Erkrankung, geistigen Behinderung oder Demenz ihre Angelegenheiten nicht mehr ohne fremde Hilfe besorgen können. Den konkreten Aufgabenbereich bestimmt das jeweils zuständige Amtsgericht. Im Vordergrund stehen immer das Wohl und die Wünsche der Betroffenen.
Vorteilhaft für die Tätigkeit als selbstständige Berufsbetreuerin oder -betreuer sind Erfahrungen in der Arbeit mit psychisch kranken oder geistig und seelisch behinderten Menschen. Darüber hinaus erfordert die tägliche Berufspraxis rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, insbesondere im Sozial- und Betreuungsrecht. Daher werden vor allem Personen mit entsprechenden beruflichen Qualifikationen und der Bereitschaft zur Weiterbildung gesucht. Die Tätigkeit wird nach Fallpauschalen vergütet.
Das Registrierungsverfahren für Berufsbetreuende erfolgt in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Betreuungsgericht. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Betreuungsbehörde unter www.LRAKN.de oder per E-Mail an Betreuung(@)LRAKN.de verfügbar.