Wahlrecht, Stimmen, Einfluss
Ihre Stimme für die Zukunft unserer Gemeinschaft
Wahlen sind der fundamentale Ausdruck demokratischer Teilhabe. Sie bieten jedem Bürger die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der politischen und gesellschaftlichen Zukunft teilzunehmen. Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Wahlprozesse und Termine, um Ihre Stimme gezielt und informiert einzubringen.
Landtagswahl 2026
Am 08.03.2026 findet in Baden-Württemberg die nächste Landtagswahl statt. Auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sind dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und über die Zusammensetzung des neuen Landtags mitzuentscheiden.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Beim Aufruf dieses Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Amtsbote/Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@hohenfels.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich unter folgenden Kontaktmöglichkeiten bitte an unser Bürgerbüro:
Telefonnummer: 07557 9206 0 | E-Mail schreiben | Faxnummer: 07557 9206 22.
Informationen zur Landtagswahl
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Landtagswahl ist, wer am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wie / wo kann man wählen?
Wenn Sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Hohenfels eingetragen sind, haben Sie spätestens am 15.02.2026 Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Auf dieser ist das Wahllokal angegeben, in dem Sie am Wahltag, den 08.03.2026 von 8 - 18 Uhr Ihre Stimme persönlich abgeben können. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe die Wahlbenachrichtigung oder ein Ausweisdokument mit.
Wählen per Briefwahl
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein oder Ihre Stimme aus anderen Gründen nicht im Wahllokal abgeben können, haben Sie die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen. Hierfür ist ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und Zusendung der Briefwahlunterlagen erforderlich. Die Briefwahlunterlagen können bei uns im Rathaus oder per Internet beantragt werden. Am Freitag, den 06.03.2026 können Sie Ihren Antrag bis 15 Uhr im Bürgerbüro abgeben und die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen.
Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sein, können Sie bis Samstag, 07.03.2026, 12 Uhr einen Antrag auf Ersatzunterlagen stellen. Wenn Sie am Wahlsonntag, 08.03.2026, erkranken und dies nachweisen können, ist es möglich, auch am Wahltag selbst noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen zu erhalten. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen mit der Wahlleitung unter der Telefonnummer 07557-9206 18 in Verbindung.
Öffnungszeiten / Erreichbarkeiten zur Erteilung von Wahlrechts- und Wählbarkeitsbescheinigungen über die Feiertage und den Jahreswechsel
Landtagswahl 2026
Erteilung von Wahlrechts- und Wählbarkeitsbescheinigungen
Für die kommende Landtagswahl können Wahlvorschläge bis zum 23.12.25 durch die Vorschlagsträger eingereicht werden. Hierzu erforderliche Wahlrechtsbescheinigungen und / oder Wählbarkeitsbescheinigungen können zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Rathauses abgeholt werden.
Wir möchten hier besonders auf folgende Öffnungszeiten / Erreichbarkeiten hinweisen:
Montag, 22.12.25
Persönliche Erreichbarkeit von: 8:30–16:00 Uhr
Dienstag, 23.12.25
Persönliche Erreichbarkeit von: 08:00–16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit von 16.00-18:00 Uhr, Telefonnummer: 07557 9206 18
Zwischen den Feiertagen sind wir Montag - Donnerstag von 8-16 Uhr und freitags von 8-12 Uhr unter Telefonnummer: 07557 9206 18 telefonisch erreichbar.
Sofern erforderlich, wird die Mitarbeiterin zur Ausstellung von Bescheinigungen in das Rathaus kommen.
Vergangene Wahlen
Die Ergebnisse und eiterführende Informationen zu den vergangenen Wahlen sten Ihnen im digitalen
Wahlarchiv des Wahlmanagers zur Verfügung. Dort können Sie alle relevanten Daten - wie Wahlergebnisse,
Sitzverteilungen und Beteiligungszahlen - bequem online einsehen.
