Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Hohenfels Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Hohenfels
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Hohenfels
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e/f DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Hohenfels
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Gemeindeverwaltung Hohenfels

Aktuelles aus dem Rathaus

Landratsamt Konstanz

Erstelldatum30.01.2026

Hier finden Sie Veröffentlichungen des Landratsamt Konstanz!

014/26 - Ernährungstage stoßen auf großes Interesse im Landkreis

Großen Zuspruch fanden die Angebote des Landwirtschaftsamtes im Rahmen der Ernährungstage Baden-Württemberg. Ziel war es, Lebensmittel stärker wertzuschätzen und deren Verschwendung zu vermeiden.

Den Auftakt bildete am 2. Februar ein Koch-Workshop zur kreativen Resteverwertung in Stockach. Unter dem Motto „Kein Rest bleibt übrig – Knödel und Co.“ zeigte Referentin Elisabeth Auer 14 Teilnehmenden, wie sich aus altbackenem Brot und runzeligem Gemüse schmackhafte Gerichte zubereiten lassen. Serviettenklöße, Spinatknödel und Rote-Bete-Suppe mit Meerrettichklößchen fanden großen Anklang. Restevermeidung fängt bereits beim Einkauf an. Die Botschaft: Wer besser plant und lagert, wirft weniger weg. Auch SWR1 berichtete über die Veranstaltung.

Am 4. Februar folgte ein Aktionstag unter dem Motto „Essen für deine Zukunft – Nachhaltig regional genießen“ im Berufsschulzentrum Radolfzell. Der stellvertretende Schulleiter Michael Janowicz betonte die Bedeutung nachhaltiger Ernährung für Gesellschaft und Umwelt. Das zu lernen, sei viel wichtiger als Mathe, sagte der Mathelehrer mit einem Augenzwinkern zu seinen Schülerinnen und Schülern. Der Leiter des Landwirtschaftsamtes, Reinhard Schulze, würdigte die erneute Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem Forum Ernährung und Verbraucherbildung vom Landwirtschaftsamt.

Großen Zuspruch erhielten auch zwei Aktionsgerichte der Mensa unter der Leitung von Caner Ünal. Die Linsen-Bolognese und die Rinderhack-Lauchpfanne kamen an diesem Tag so gut an, dass sie bald ausverkauft waren und vom engagierten Mensabetreiber nochmal nachgekocht wurden.

Der Musiksaal des Schulzentrums war von 11 bis 14 Uhr gut besucht. Das Forum Ernährung und Verbraucherbildung stellte die überarbeitete Nachhaltigkeitsausstellung „Essen für die Zukunft“ vor, die Wege zur Verringerung von Lebensmittelabfällen zeigt. Sabine Restle informierte zu Hülsenfrüchten und Nüsse, stellte Quizfragen und bot selbst hergestelltes Granola, Linsenkräcker sowie Bohnencookies zur Verkostung an. An Mitmachstationen von Doris Rath testeten Besucher ihr Wissen zu Regionalität und Saisonalität. Eine Umfrage zeigte: Biolebensmittel werden geschätzt, höhere Preise dafür jedoch nur begrenzt akzeptiert.

Die Ernährungstage finden seit 2015 jährlich statt. Sie sind Teil einer landesweiten Initiative des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Ziel ist eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung – zu Hause wie in der Gemeinschaftsverpflegung.

013/26 - Infoveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2026

Das Landwirtschaftsamt Stockach informiert in zwei Abendveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2026:

  • Dienstag, 24. Februar 2026, um 20 Uhr in der Biberhalle Watterdingen, 78250 Tengen
  • Mittwoch, 4. März 2026, um 20 Uhr in der Lichtberghalle Winterspüren, 78333 Stockach

012/26 - Baulehrfahrt für Landwirte und Interessierte

LANDKREIS KONSTANZ – Das Landwirtschaftsamt organisiert auch 2026 wieder eine Baulehrfahrt in der Region. Am Donnerstag, 5. März 2026, stehen drei landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Konstanz auf dem Programm. Vorgestellt werden aktuelle Stallbaulösungen für Jung- und Milchvieh sowie ein Betrieb mit Schwerpunkt Erzeugung von Trüffelbäumen.

Auftakt ist um 9.45 Uhr auf dem Betrieb Pestalozzi Neuhof gGmbH, Erlenhof 2, in 78333 Stockach-Wahlwies. Die Neuhof gGmbH wurde vom bisherigen landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Erlenhof abgespalten. Ziel ist die Erzeugung von Heumilch nach Demeter-Richtlinien. Der 2023 begonnene und 2025 fertiggestellte Kuhstall zeichnet sich unter anderem durch mutter- und ammengebundene Kälberaufzucht, Kammstallbauweise und strukturierten Laufhof aus.

Um 11.15 Uhr folgt der Besuch der Deutschen Trüffelbäume GbR, Im Ried, in 78351 Bodman-Ludwigshafen. Die Betriebsleiter informieren über die Herstellung von Trüffelbäumen und Trüffelanbau.

Nach dem Mittagessen im Gasthaus Ampel in Espasingen führt die Fahrt um 15 Uhr zum Betrieb Bernd Kessinger, Alphof 1, in 78247 Hilzingen-Duchtlingen. Der Familienbetrieb mit Milchviehhaltung und eigener Nachzucht errichtete einen Jungviehstall als Offenfrontstall in Pultdachausführung mit isoliertem Dach, Liegeboxen und Spaltenboden.

Eingeladen sind Landwirte und Interessierte. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Anfahrt erfolgt mit eigenen Pkw; das Landwirtschaftsamt bittet um Bildung von Fahrgemeinschaften. Auskünfte erteilt Kurt Muffler vom Landwirtschaftsamt unter der Telefonnummer: 07531 8002912.

011/26 - Pflegefamilien dringend gesucht

LANDKREIS KONSTANZ – Im Landkreis Konstanz leben Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder dauerhaft auf die Begleitung und Fürsorge einer Pflegefamilie angewiesen sind. Um ihnen Sicherheit, Stabilität und verlässliche Bezugspersonen zu geben, sucht das Amt für Kinder, Jugend und Familie fortlaufend engagierte Pflegefamilien.

Interessierte sind zu einer unverbindlichen Informationsveranstaltungam Donnerstag, 5. März 2026, um 19 Uhr ins Behördenzentrum Radolfzell, Otto-Blesch-Straße 49, eingeladen. Vorgestellt werden verschiedene Pflegeformen sowie rechtliche, finanzielle und unterstützende Rahmenbedingungen. Zeit für Fragen ist eingeplant. Eingeladen sind Menschen in unterschiedlichsten Familienkonstellationen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Landräte sprechen mit Kanzleramtschef Thorsten Frei, MdB über Herausforderungen der Grenzregion

Berlin, 30.01.2026— Die Landräte von Waldshut, Konstanz und dem Schwarzwald-Baar-Kreis haben mit dem Chef des Kanzleramtes Thorsten Frei über Themen gesprochen, welche die Region und die Kommunen bewegen.

Kanzleramtsminister Thorsten Frei stammt ursprünglich aus dem Landkreis Waldshut und ist Bundestagsabgeordneter des Schwarzwald-Baar-Kreises. Er pflegt die Kontakte in die Heimat und kennt die Herausforderungen der Region. Die Landräte Dr. Martin Kistler (Waldshut), Zeno Danner (Konstanz) und Sven Hinterseh (Schwarzwald-Baar-Kreis) haben sich heute, am Freitag, 30. Januar, mit Thorsten Frei im Kanzleramt zu verschiedenen Themen ausgetauscht. Unter anderem ging es um die kommunalen Finanzen, vor allem aber um die Herausforderungen, die sich durch die Grenznähe zur Schweiz für die drei Landkreise ergeben. Dazu gehören die Auswirkungen des Flughafens Zürich, aber auch das geplante Tiefenlager der Schweiz nahe der deutschen Grenze sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Abfallentsorgung. „Wir danken dem Kanzleramtsminister, dass er die vorgebrachten Anliegen ernst nimmt und sich für unsere Region einsetzt“ – so die Landräte in ihrer Stellungnahme.

009/2026 - Landkreis und Universität Konstanz würdigen wissenschaftliche Arbeit und demokratisches Engagement

LANDKREIS KONSTANZ – Am Donnerstag, 29. Januar 2026, verlieh der Landkreis Konstanz im Landratsamt den Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität Konstanz – eine Auszeichnung, die der Landkreis seit fast vier Jahrzehnten vergibt. Erstmals wurde die Verleihung mit der Übergabe des neu geschaffenen Preises der Universität Konstanz für studentisches Engagement und Demokratieförderung verbunden.

Der Wissenschaftspreis des Landkreises Konstanz wurde von Philipp Gärtner, Erster Landesbeamter des Landkreises, im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes überreicht. Der Landkreis vergibt den Preis bereits seit 1987 und setzt damit ein dauerhaftes Zeichen für die Förderung herausragender Forschung an der Universität Konstanz. Die Auszeichnung ist Ausdruck der Wertschätzung des Landkreises für die Arbeit des wissenschaftlichen Nachwuchses und für den Stellenwert der Universität als Motor für Bildung, Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt im Bodenseeraum.

In diesem Jahr zeichnete der Landkreis zwei herausragende Dissertationen aus, die beide mit dem Prädikat summa cum laude bewertet wurden. Dr. phil. Daniela Schuster erhielt für ihre Arbeit „Suspension of Judgment in Artificial Intelligence: Uncovering Uncertainty in Data-Based and Logic-Based Systems“ ein Preisgeld von 1.500 Euro. Dr. rer. soc. Ole Brüggemann wurde für seine Dissertation „Fortbestehende Geschlechterungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt. Wahrnehmungen von Verteilungsgerechtigkeit und beruflichem Aufstieg“ mit 500 Euro ausgezeichnet.

Die Auswahl der Preisträgerin und des Preisträgers erfolgte durch ein Kuratorium, das mit Vertreterinnen und Vertretern der Universität Konstanz sowie mit Kreisrätinnen und Kreisräten des Landkreises besetzt ist. Die Jury würdigte beide Arbeiten als gleichermaßen prämierungswürdig. „Mit diesem Preis honoriert der Landkreis außergewöhnliche Forschungsleistungen junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nicht nur fachlich exzellente Arbeiten vorgelegt, sondern auch wichtige Impulse für Wissenschaft und Gesellschaft gesetzt haben“, betonte Philipp Gärtner bei der Preisverleihung.

Im Anschluss an die Vergabe des Wissenschaftspreises verliehen die Rektorin der Universität Konstanz, Prof. Dr. Katharina Holzinger, und der Präsident der Universitätsgesellschaft Konstanz e. V. (UGK), Björn Graf Bernadotte, erstmals den Preis für studentisches Engagement und Demokratieförderung. Die mit 1.000 Euro dotierte Auszeichnung würdigt besonderes studentisches Engagement, das zur Beteiligungskultur und demokratischen Praxis an der Universität beigetragen hat. Grundlage der Entscheidung waren Kriterien wie Langfristigkeit, inhaltliche Relevanz, Eigenständigkeit, Vernetzung, Wirkung und Sichtbarkeit.

Der Demokratiepreis ging an die Initiative LakeMUN. Ausgezeichnet wurden Nazan ElHadidi, Jan Gehrmann, Jule Respondek, Casimir Zoch und Jakob Becker. LakeMUN hat ein weit über die Region hinaus sichtbares Forum geschaffen, in dem Studierende aus ganz Europa Demokratie, Diplomatie und globale Verantwortung praktisch erfahren. Die Auszeichnung macht studentisches Engagement sichtbar, das die Universität Konstanz als offenen Ort des demokratischen Austauschs prägt und zugleich international ausstrahlt.

„Demokratie ist nicht selbstverständlich. Die weltpolitischen Entwicklungen zeigen einmal mehr, dass wir uns für unsere Demokratie stark machen müssen. Aus diesem Grund haben die Universität und die Universitätsgesellschaft Konstanz ihren Preis für studentisches Engagement und Demokratieförderung ins Leben gerufen. Die erste Preisträgerin, die Initiative LakeMUN, verkörpert diese Werte in besonderer Weise“, betont Prof. Dr. Katharina Holzinger, Rektorin der Universität Konstanz.

Ein gemeinsamer Apéro im Anschluss bot Gelegenheit zum Austausch zwischen Preistragenden, Gästen sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Kreistag, Universität und Öffentlichkeit.

Flughafen Zürich: Schweizer Behörden starten neue Phase – die drei deutschen Landkreise setzen auf Unterstützung aus Berlin

Waldshut-Tiengen, 02.02.2026— Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat erklärt, das Genehmigungsverfahren für die Betriebsreglements 2014 und 2017 wieder aufzunehmen. Dieser Entscheid hat Auswirkungen auf die deutschen Grenzlandkreise. Die drei Landräte haben deshalb erneut in Berlin um Unterstützung für das Anliegen ihrer vom Fluglärm belasteten Landkreise geworben.

Vor diesem Schritt haben die drei Landkreise Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar bereits 2014 gewarnt: Nun hat das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) darüber informiert, dass das Genehmigungsverfahren für den Flughafen Zürich als Betriebsreglement 2014/2017 wiederaufgenommen wird. Dieses war am 07.12.2021 vom BAZL sistiert worden. Vorausgegangen war die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Bern, welches entschieden hatte, dass das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich zunächst anzupassen sei. Das SIL-Objektblatt regelt die Rahmenbedingungen für den Betrieb des Zürcher Flughafens. Bereits in diesem Verfahren hatte die Schweiz die Stellungnahme der deutschen Grenzlandkreise nicht berücksichtigt.

Im Zentrum des geplanten neuen Betriebsreglements für den Zürcher Flughafen steht erneut die „Entflechtung Ostkonzept“. Dies war 2013 vom Flughafen Zürich als Gesuch eingereicht worden. Es kam bisher aber nie zu einer Umsetzung, weil hierfür die Anflugrouten über deutsches Hoheitsgebiet angepasst werden müssten. Bisher hat die Bundesrepublik Deutschland dem Antrag der Schweiz nicht stattgegeben.

Nun bringt die Schweizer Seite das Genehmigungsverfahren wieder auf die Tagesordnung. Die Position der drei Landkreise Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar ist unverändert – und sie lautet: keine Mehrbelastung durch Fluglärm für die deutsche Bevölkerung an der Grenze. Die drei Landräte Dr. Martin Kistler (Waldshut), Zeno Danner (Konstanz) und Sven Hinterseh (Schwarzwald-Baar-Kreis) sind deshalb erneut nach Berlin gereist, um sich mit Kanzleramtsminister Thorsten Frei, der parlamentarischen Staatssekretärin im Umweltamt, Rita Schwarzelühr-Sutter und den Abgeordneten Felix Schreiner (Waldshut), Andreas Jung (Konstanz), Lina Seitzl (Konstanz) und Derya Türk-Nachbaur (Schwarzwald-Baar-Kreis) auszutauschen. Die drei Landräte betonen, dass es hier eine klare Positionierung der Bundesregierung brauche. Ihre Botschaft: „Wir bitten das Bundesverkehrsministerium, die Interessen der deutschen Bevölkerung gegenüber der Schweiz zu vertreten.“

008/2026 - Bewegungspass im Landkreis Konstanz: Zweite Zertifizierungsschulung erfolgreich abgeschlossen

LANDKREIS KONSTANZ – Der Bewegungspass im Landkreis Konstanz stößt weiterhin auf großes Interesse. Am Mittwoch, den 21. Januar 2026, fand in der Hohenkrähenhalle in Schlatt unter Krähen eine weitere Zertifizierungsschulung statt. In diesem Rahmen konnten 15 Kindertageseinrichtungen sowie drei neue Vereine für die Umsetzung des Projekts zertifiziert werden.

Mit der Zertifizierung erhalten die Teilnehmenden die Qualifikation, den Bewegungspass eigenständig in ihren pädagogischen Alltag zu integrieren. Ziel ist es, Kinder frühzeitig für Bewegung zu begeistert und in ihrer motorischen Entwicklung zu unterstützen. Die erneute hohe Beteiligung zeigt, dass der Bewegungspass im Landkreis Konstanz auf großes Interesse stößt und zunehmend als festes Element der Bewegungsförderung etabliert wird.

Um noch mehr Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen, ist bereits eine weitere Zertifizierungsschulung geplant. Diese findet statt am Mittwoch, den 30. September 2026, in der Schänzle Sporthalle in Konstanz. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Plätzen wird um eine frühzeitige Anmeldung unter folgendem Link gebeten: https://survey.lamapoll.de/Anmeldung-zur-2.-Zertifizierungsschulung-im-Projekt-Bewegungspass/de.

Die Umsetzung des Bewegungspasses erfolgt im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Landkreises Konstanz und wird durch die enge Zusammenarbeit mit regionalen Projektpartnern getragen. Dazu zählen die AOK Baden-Württemberg, das Amt für Bildung und Sport der Stadt Konstanz, die Badische Sportjugend im Badischen Sportbund Freiburg e.V. sowie die Werner und Erika Messmer Stiftung Radolfzell.

Mit dem kontinuierlichen Ausbau des Projekts leistet der Landkreis Konstanz einen wichtigen Beitrag zur Bewegungsförderung und Gesundheitsprävention im Kindesalter.

007/26 - Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung

LANDKREIS KONSTANZ – Die Betreuungsvereine bieten im Jahr 2026 in Kooperation mit der Betreuungsbehörde im Landkreis Konstanz wieder Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung an.

Jeder Mensch kann infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder der Begleiterscheinungen des Alters nicht mehr in der Lage sein, seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Nur durch eine rechtzeitige Vorsorge kann eine unmittelbare Unterstützung gewährleistet werden. Diese kann entweder durch die Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten übertragen oder durch einen Amtsgerichtsbeschluss im Rahmen eines Betreuungsverfahrens mit der Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers verfügt werden.

Die Betreuungsvereine bieten in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Konstanz regelmäßig kostenfreie Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung an. Bei diesen Veranstaltungen werden nicht nur Rechtsfragen der Betreuung, Formalitäten und die verschiedenen Hilfsangebote, sondern auch Regeln für den Umgang mit den Betroffenen behandelt.

Durch die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Betreuungsvereine sollen die Betreuenden und Bevollmächtigten ergänzend zu den Angeboten der Gerichte und Behörden beraten sowie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Die Termine für Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung 2026 sind unter www.LRAKN.de/betreuungsbehoerde abrufbar.

006/26 - Wildtiere nicht füttern – Konflikte vermeiden

LANDKREIS KONSTANZ – Im Landkreis Konstanz nehmen Begegnungen mit Füchsen, Dachsen, Waschbären und Wildschweinen in Wohngebieten zu. Regelmäßige Fütterung verringert ihre Scheu, verursacht Schäden und Gesundheitsrisiken. Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, Wildtiere nicht zu füttern, Futterquellen zu entfernen und Rückzugsräume zu sichern, um Konflikte zu minimieren.

Im gesamten Landkreis kommt es vermehrt zu ungewollten Begegnungen mit Wildtieren im Siedlungsbereich. Betroffen sind insbesondere Füchse vereinzelt auch Dachse sowie zunehmend Waschbären und Wildschweine. Eine wesentliche Ursache hierfür ist das gut gemeinte, aber problematische Füttern von Wildtieren in Wohngebieten.

Wildtiere finden ihre Nahrung selbstständig. Durch regelmäßige Fütterung verlieren sie ihre natürliche Scheu gegenüber dem Menschen und halten sich vermehrt in Wohngebieten auf. Dies führt häufiger zu Konflikten, etwa indem die Tiere Gärten, Mülltonnen oder Komposthaufen durchsuchen und dort Schäden verursachen.

Nicht zuletzt schadet das Füttern den Tieren selbst: Ungeeignete Nahrung kann gesundheitliche Probleme verursachen und die Übertragung von Krankheiten und Parasiten begünstigen. Ein zusätzliches Nahrungsangebot führt außerdem dazu, dass sich unnatürlich hohe Tierzahlen im Siedlungsbereich entwickeln. Die Nähe zu Straßen und Wohngebieten erhöht das Risiko von Unfällen und beeinträchtigt die natürliche Lebensweise der Tiere.

Um ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wildtier zu ermöglichen, wird daher dringend darum gebeten, auf das Füttern von Wildtieren vollständig zu verzichten und keine offenen Futterquellen im Außenbereich bereitzustellen.

Wichtig ist auch, den Wildtieren keinen Unterschlupf zu bieten. Schuppen, Garagen und Nischen sollten abgedichtet, sonstige Boxen oder Kisten verschlossen werden.

Bei Fragen oder Beobachtungen steht der Wildtierbeauftragte des Landkreises Konstanz unter Steven.Self(@)LRAKN.de zur Verfügung.

004/2026 - Start der FirmenEntdeckerTage 2026 im Landkreis Konstanz mit neuem Format

LANDKREIS KONSTANZ – Die Ausbildungsoffensive Landkreis Konstanz startet mit einem neuen Konzept in die berufliche Orientierung: Ab sofort können Unternehmen im Landkreis Konstanz FirmenEntdeckerTage für ganze Schulklassen anbieten. Der erste Aktionszeitraum läuft vom 23. Februar bis 27. März 2026.

„Unser Ziel ist es, jungen Menschen frühzeitig Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu ermöglichen und sie bei der Orientierung in der Berufswelt zu unterstützen", erklärt Marguerite Danegger vom Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung. Das neue Format baut auf dem erfolgreichen Konzept der ZukunftsEntdeckerTage auf und erweitert dieses um den Schwerpunkt berufliche Orientierung.

Zentrale Buchungsplattform und flexible Gestaltung

Lehrkräfte können ihre Schulklassen ab dem 26. Januar 2026 über die zentrale Buchungsplattform unter www.ausbildungsoffensive-landkreis-konstanz.de/firmenentdeckertage anmelden. Die teilnehmenden Betriebe legen die Rahmenbedingungen ihrer Exkursionen – wie Häufigkeit, Dauer und geeignete Altersstufen – selbst fest. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren (7. bis 13. Klasse). Ein besonderer Vorteil: Der Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB) ermöglicht die kostenfreie Anreise mit dem ÖPNV.

Ausbildungsbetriebe gesucht

Interessierte Unternehmen können ihre Termine möglichst bis zum 23. Januar 2026 über die Buchungsplattform einstellen. Bei positiver Resonanz ist ein zweiter Aktionszeitraum vom 2. bis 30. November 2026 geplant.

Das kostenlose Angebot steht allen Ausbildungsbetrieben im Landkreis Konstanz offen und bietet die Chance, potenzielle Auszubildende frühzeitig kennenzulernen und Fachkräfte für die Zukunft zu sichern.

Starke Partner für die berufliche Orientierung

Die FirmenEntdeckerTage sind eine Initiative der Ausbildungsoffensive Landkreis Konstanz – eine Kooperation der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, der Handwerkskammer Konstanz, der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, der beruflichen Schulen des Landkreises Konstanz und der Wirtschaftsförderung des Landratsamts Konstanz.

003/26 - Kreiswahlausschuss lässt Direktkandidaten zu

LANDKREIS KONSTANZ – Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen nach dem reformierten System mit zwei Stimmen. Wahlberechtigt sind bereits Jugendliche ab 16 Jahren. Am 9. Januar 2026 hat der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 56 (Konstanz) und 57 (Singen) Direktkandidaten offiziell zugelassen.

Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2026. Die Landesregierung hat den 8. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt. Der neue Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen.

2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, die Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.

Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 56 (Konstanz) und 57 (Singen) hat unter dem Vorsitz des Kreiswahlleiters Philipp Gärtner am 9. Januar 2026 in öffentlicher Sitzung folgende Direktkandidaten (Kreiswahlvorschläge) für die Landtagswahl am 8. März 2026 zugelassen:

Direktkandidaten Wahlkreis 56 (Konstanz)

Partei

Bewerber

Ersatzbewerber

GRÜNE

Erikli, Nese

Orazulike, Lenny

CDU

Gnann, Andrea

Hölzl, Manfred

SPD

Ortolf, Frank

Meßmer, Anne

FDP

Konopka, Patrick

Atkinson, Richard

AfD

Jahnke, Steffen

Wentzel, Manuel

Die Linke

Hofmann, Lars

Bischoff, Lucas

FREIE WÄHLER

Staab, Martin

-

Volt

Fiechtner, Yannick

Ballesteros Katemann, Joaquin

BSW

Niedzwetzki, Daniel

-

Direktkandidaten Wahlkreis 57 (Singen)

Partei

Bewerber

Ersatzbewerber

GRÜNE

Frank, Saskia

Seidl, Daniel

CDU

Stetter, Christoph

Hilpert-Klarmann, Stefanie

SPD

Ioannidis, Giuliana

Unger, Tim

FDP

Klemann, Nico

Gabele, Timo

AfD

Eisenhut, Bernhard

Stauch, Michael

Die Linke

Löser, John-Eric

Keller, Chantal

Volt

Carstensen, Nils

-

BSW

Frey, René

Sak, Serdar

WerteUnion

Schneider, Ralph

Babeck, Rudolf

Über die Zulassung der Landeslisten der Parteien hat der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 9. Januar 2026 entschieden. Hierüber informiert die Landeswahlleiterin gesondert. Nach den Zweitstimmen für die Landeslisten entscheidet sich die Verteilung der Abgeordnetensitze im Landtag.

Auswahl von Wahlbezirken für die repräsentative Wahlstatistik

Auch bei der Landtagwahl 2026 wurden für die repräsentative Wahlstatistik wieder einzelnen Wahlbezirke durch die Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt Baden Württemberg ausgewählt. In den ausgewählten Wahlbezirken werden Stichproben erhoben, die nach Geschlecht und Altersgruppen Auskunft über die Anzahl der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler, deren Wahlbeteiligung und Stimmabgabe geben. Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt die repräsentative Wahlstatistik keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.

Für die repräsentative Wahlstatistik wurden im Landkreis Konstanz einzelne Wahlbezirke in Konstanz, Singen, Radolfzell, Aach, Öhningen und Orsingen-Nenzingen ausgewählt. Dort werden für die repräsentative Wahlstatistik Sonderauszählungen unter Verwendung von gesonderten Stimmzetteln mit aufgedruckten Unterscheidungsmerkmalen durchgeführt. Am Wahltag wird in den betroffenen Wahllokalen darüber informiert.

Barrierefreiheit der Stimmzettel

Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können wie bereits bei früheren Wahlen bei der Stimmabgabe eine Stimmzettelschablone verwenden, die sie bei den Blindenvereinen anfordern können.

Zur Anwendung dieser Stimmzettelschablonen werden alle Stimmzettel in der rechten oberen Ecke ein eingestanztes Loch erhalten, damit blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Dieses Verfahren hat sich bei den vergangenen Wahlen bereits gut bewährt.

001/26 - Innovative Klimaschutzprojekte gesucht

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis zeichnet zukunftsweisende Projekte mit dem Klimaschutzpreis und einem Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro aus. Bewerbungen sind ab sofort möglich.

Der Wettbewerb um den Klimaschutzpreis startet in die nächste Runde. Die Auszeichnung wird für Leistungen vergeben, die in besonderem Maße zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung im Landkreis Konstanz beitragen. Preiswürdig sind alle vorbildlichen und innovativen Projekte, die unter anderem einen Beitrag zur Energieeinsparung, zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen leisten oder auf klimafreundliches Verhalten abzielen. Die Projekte müssen spätestens zum Ende der Wettbewerbsphase abgeschlossen sein.

Teilnehmen können Privatpersonen, Initiativen, Vereine, Verbände/Genossenschaften, Kinder- und Jugendgruppen, Organisationen, Unternehmen und Kommunen. Der Klimaschutzpreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Unter www.zukunftsregion-kn.de/bewerbung-klimaschutzpreis können Bewerbungen bis 30. Juni 2026 online eingereicht werden. Alle wichtigen Informationen zur Ausschreibung und zur Teilnahme sind dort ebenfalls hinterlegt. Dort zu finden sind auch kurze Videos der Gewinnerinnerinnen und Gewinner des Klimaschutzpreises 2025.

Ausgezeichnet wurden bisher 19 Projekte aus allen Wettbewerbskategorien, im vergangenen Jahr wurde zudem erstmals ein Sonderpreis für herausragendes Engagement vergeben. Zu den Gewinnerprojekten zählen unter anderem innovative Lösungsansätze zur Nutzung erneuerbarer Energien in Mehrfamilienhäusern, ein Projekt zum nachhaltigen Tourismus, Sanierungsprojekte, Schulprojekte zur nachhaltigen Mobilität, Initiativen zum nachhaltigen Konsum sowie Projekte zur Kreislaufwirtschaft. Weitere Informationen unter www.zukunftsregion-kn.de/bewerbung-klimaschutzpreis/preistraeger.

191/25 - Rücksichtnahme auf Wildtiere in der Winterzeit

LANDKREIS KONSTANZ – Zum Schutz der Wildtiere bittet die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Konstanz die Bevölkerung, während der Wintermonate in der Natur nur die ausgewiesenen Wege zu nutzen und Hunde an der Leine zu führen. Damit sollen Störungen und Übergriffe von freilaufenden und stöbernden Hunden auf Wildtiere verringert werden. Rückzugsorte von Wildtieren sind insbesondere Dickicht und großflächige Wiesengebiete.

In den Wintermonaten von Mitte Dezember bis Ende Februar sind Wildtiere wie zum Beispiel das Rehwild oder Hasen in besonderer Art und Weise gefährdet. Wildtiere schränken in dieser Zeit ihre Nahrungsaufnahme ein, vermindern ihre Bewegungsaktivität und leben vor allem von angesammelten Fettreserven. Um diese Zeit zu überstehen, benötigen die Wildtiere vor allem Ruhe, um Energie zu sparen und sollten daher nicht unnötig gestört werden.

Gerade wenn sich Menschen, insbesondere Spaziergänger mit Hunden, abseits der vorgegebenen Wege bewegen, kann dies bei den Tieren Stress auslösen. Darüber hinaus veranlasst die Störung die Wildtiere zu weiten Fluchten, was zu einem schnelleren Verbrauch der Fettreserven führen kann.   

Die Untere Jagdbehörde weist darauf hin, dass sich Hunde stets unter Einwirkung (Sicht-, Hör- und Rufweite) ihres Halters befinden müssen. Die vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.  

Innerhalb von bestimmten Naturschutzgebieten und städtischen Erholungsbereichen können weitergehende Regelungen zum Beispiel für eine Leinenpflicht gelten. Hier informieren in der Regel Schilder über die jeweiligen Bestimmungen vor Ort.

176/25 - Erster Fall von Vogelgrippe im Landkreis Konstanz

LANDKREIS KONSTANZ – Im Landkreis Konstanz wurde in Wallhausen eine Stockente positiv auf das Vogelgrippevirus (H5N1) getestet. Die Bestätigung des nationalen Referenzlabors am Friedrich-Löffler-Institut erfolgte am 2. Dezember 2025.

Das Virus verursacht die Geflügelpest, eine ansteckende Krankheit, die vor allem wildlebende Wasservögel und Greifvögel, aber auch Hausgeflügel wie Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Insbesondere in den Zeiten des Vogelzugs kann es zur Verbreitung der Geflügelpest unter den verschiedenen Vogelspezies kommen.

Wer kranke oder tote Vögel beobachtet, sollte wie folgt vorgehen:

  • Tote Singvögel: zählen nicht zu den ansteckungsrelevanten Vogelarten im Zusammenhang mit der Geflügelpest. Sollte sich ein verendeter Singvogel im eigenen Garten befinden, wird dieser über den Restmüll (Schutzhandschuhe oder eine Plastiktüte verwenden) entsorgt. Dadurch wird eine fachgerechte Entsorgung durch Verbrennung sichergestellt. Direkten Kontakt mit toten Vögeln vermeiden und anschließend gründlich Hände waschen.
  • Tote Greifvögel, Krähen oder Wasservögel: zuständige Gemeinde informieren. Die Gemeinden bringen diese Tiere zur Beprobung ins Veterinäramt. Tote Vögel nicht anfassen, die Gemeinden kümmern sich um das Einsammeln des Kadavers. Bei Kontakt mit einem toten Vogel, Hände gründlich waschen.

Die Geflügelpest kann sich schnell ausbreiten und zu Erkrankungen oder Todesfällen bei Vögeln führen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Halter von Hausgeflügel besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Genaue Hinweise gibt es unter Veterinäramt | Landkreis Konstanz.

Es gilt, den Kontakt zwischen Tieren und Wildvögeln zu vermeiden. Futter- und Wasserstellen sind sauber zu halten und Ställe sollten gut geschützt werden, damit keine Wildvögel hineinkommen können. Das hilft, Tiere vor einer Ansteckung zu schützen.

Weitere Informationen: