Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Hohenfels Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Hohenfels
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Hohenfels
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e/f DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Hohenfels
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Gemeindeverwaltung Hohenfels

Aktuelles aus dem Rathaus

Landratsamt Konstanz

Erstelldatum03.09.2026

Hier finden Sie Veröffentlichungen des Landratsamt Konstanz!

109/26 - Verbot für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern wird verlängert

LANDKREIS KONSTANZ – Das Entnahmeverbot aus allen Oberflächengewässern gilt weiterhin bis zum 15. Oktober 2026. Ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind der Bodensee und der Hochrhein.

Das Entnahmeverbot gilt für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs und für bereits genehmigte Wasserentnahmen, insbesondere zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Verboten ist die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerks­kanälen sowie Weihern und Seen. Ausgenommen sind jedoch Wasser­entnahmen für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Allgemeinverfügung lässt Anträge auf Ausnahmen zu.

Viele Bäche und Flüsse im Landkreis Konstanz führen derzeit nur sehr wenig Wasser, teilweise sind die Wasserläufe bereits ausgetrocknet. Aufgrund der niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt; Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Für eine nachhaltige Erholung der Pegel sind über einen längeren Zeitraum flächendeckende und ergiebige Niederschläge nötig. Die aktuellen Wetterprognosen lassen dies nicht erwarten.

Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, sieht sich das Landratsamt Konstanz veranlasst, das seit Mitte Juni geltende Verbot zu verlängern. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, wird das Landratsamt eine weitere Verlängerung des Wasserentnahmeverbots prüfen. Bei einer signifikanten Entspannung kann das Verbot vorzeitig aufgehoben werden.

Verstöße gegen das Entnahmeverbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz unter www.lrakn.de/bekanntmachungen einsehbar.

114/26 - Gruppentraining für Eltern in Trennungskonflikten

LANDKREIS KONSTANZ – Unter dem Motto „Trennung meistern – Kinder stärken“ bietet die Psychologische Beratungsstelle Unterstützung für Eltern in Trennungssituationen an. Anmeldeschluss für das kostenfreie Gruppentraining in Radolfzell ist der 7. Oktober 2026.

Die Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Landkreis Konstanz bietet diesen Elternkurs für Elternteile an, die ihre Kinder während und nach der Trennung gut begleiten und die Situation selbst besser meistern wollen. Im Gruppentraining können sich die Teil­nehmenden mit anderen Betroffenen austauschen und zentrale Fragen besprechen: Wie geht es meinem Kind mit der Trennung der Eltern? Welche Lösungswege gibt es bei Konflikten? Und wie können wir trotz der Trennung gemeinsam Eltern bleiben?

Das Gruppentraining findet einmal jährlich in Singen und einmal jährlich in Radolfzell statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Der Anmeldeschluss für das nächste Kursangebot in Radolfzell ist der 7. Oktober 2026. Das Training beginnt am 14. Oktober 2026. Die weiteren Termine sind der 21. und 28. Oktober, der 18. und 25. November sowie der 2. und 9. Dezember 2026. Die Treffen finden jeweils von 17 bis 19:30 Uhr im Behördenzentrum in der Otto-Blesch-Straße 49 in Radolfzell statt. Da die einzelnen Themen auf­einander aufbauen, ist die Teilnahme an allen sieben Treffen sinnvoll. Nur ein Elternteil eines getrennt lebenden Paares kann am Kurs teil­nehmen.

Die Anmeldung erfolgt telefonisch bei der Service- und Infostelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und der Psychologischen Beratungsstelle unter Telefonnummer: +49 7531 800-3211.

Weitere Informationen sind auf der Website des Landratsamtes Konstanz erhältlich: https://www.lrakn.de/psychologische+beratungsstelle

113/26 - Start ins Berufsleben beim Landratsamt Konstanz

LANDKREIS KONSTANZ – 29 junge Menschen beginnen in diesem Jahr mit Ausbildung und Studium ihren beruflichen Weg beim Landratsamt Konstanz. Bewerbungen für das Ausbildungsjahr 2027 sind noch bis zum 18. Oktober 2026 möglich.

Das Landratsamt Konstanz bietet vielfältige Wege in den öffentlichen Dienst. Insgesamt zwölf Menschen begannen am 1. September ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachkraft, außerdem starteten fünf weitere Auszubildende in den Bereichen Fachinformatik für System­integration, Vermessungstechnik und Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Archiv.

Auch im Studienbereich begrüßt das Landratsamt neue Nachwuchskräfte. Sechs absolvieren ihr Einführungspraktikum im Studiengang Public Management. Weitere sechs Studierende beginnen ihr Praxis­semester in den dualen Studiengängen Soziale Arbeit und Digitales Verwaltungs­management.

Das Landratsamt setzt dabei auf Vielfalt und Teilhabe. Unter anderem startet eine Person ihre Ausbildung mit integrationsfördernder Unter­stützung. Eine weitere absolviert ihre Ausbildung in Teilzeit.

Zum Einstieg erwartet die neuen Auszubildenden eine abwechslungsreiche Einführungswoche. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen stehen unter anderem eine Kreisfahrt mit Besuchen verschiedener Außenstellen, Team- und Kommunikationsangebote sowie Schulungen zu künstlicher Intelligenz und einem gesunden Start in die Ausbildung auf dem Programm.

Für das Jahr 2027 bietet das Landratsamt Konstanz erneut zahlreiche Ausbildungs- und Studienplätze an. Bewerbungen sind bis zum 18. Oktober 2026 möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.LRAKN.de/karriere

111/26 - Seit 60 Jahren eine Stütze für Familien im Landkreis

LANDKREIS KONSTANZ – Die Psychologische Beratungsstelle unterstützt seit sechs Jahrzehnten Kinder, Jugendliche und Eltern in schwierigen Lebenssituationen. Die Beratung steht jeder Familie im Landkreis Konstanz offen und ist kostenfrei.

Rund 1.100 Menschen im Landkreis Konstanz nehmen jährlich das viel­seitige Beratungsangebot der Psychologischen Beratungsstelle wahr. Das Ziel des interdisziplinären Teams ist es, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen und Eltern in ihrer Erziehungs­aufgabe zu stärken.

Die Wurzeln der Beratungsstelle reichen bis 1952 zurück. Damals setzten ehrenamtliche Fachkräfte in Konstanz und Singen erste Angebote um. 1966 übernahm der Landkreis Konstanz die alleinige kommunale Trägerschaft. Aus wenigen hundert Anfragen pro Jahr wuchs die Beratungsstelle zu einem festen Bestandteil der regionalen Unterstützungslandschaft. Mit dem gesell­schaft­lichen Wandel hat sich auch das Leistungsangebot der Psycho­logischen Beratungsstelle in ihrer 60-jährigen Geschichte stetig weiter­entwickelt. Ging es anfangs vor allem um das Erkennen und Behandeln von Störungen bei Kindern, steht heute ein systemischer Blick auf Familie, Schule und soziales Umfeld im Vordergrund.

Jede Familie, die im Landkreis wohnt, kann sich mit ihrem Anliegen an die Psychologische Beratungsstelle wenden. Das Team berät kostenfrei und steht mit unterschiedlichsten Einzelangeboten und Gruppenprogrammen zur Hilfe. Das Leistungsangebot umfasst Erziehungsberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung, Umgangsberatung, gerichtsnahe Elternkonsens­beratung sowie Beratung von Fachkräften in Kinderschutzfällen (ieF).

Weiterführende Informationen und aktuelle Beratungsangebote sind auf der Website des Landratsamtes verfügbar: https://www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/kinder-jugend-familie/psychologische+beratungsstelle

110/26 - Last Minute Zukunftsbörse: Freie Schul- und Ausbildungsplätze

LANDKREIS KONSTANZ – Wer noch kurzfristig einen Schulplatz für das Schuljahr 2026/27 oder einen Ausbildungsplatz ab September 2026 sucht, findet bei der Last Minute Zukunftsbörse am Mittwoch, 16. September 2026, von 14 bis 16 Uhr im Berufsschulzentrum Radolfzell, Alemannenstraße 15, 78315 Radolfzell, freie Angebote.

Die Last Minute Zukunftsbörse richtet sich an Jugendliche, die für das neue Schuljahr oder den Ausbildungsbeginn im September 2026 noch auf der Suche nach einem Schul- oder Ausbildungsplatz sind. Die Jugendberufsbegleitung des Landratsamtes bietet in diesem Rahmen auch eine Beratung zu freien Schulplätzen an den beruflichen Schulen im Landkreis an.

Die Ausbildungsplätze und FSJ-Stellen werden durch die Agentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammer Konstanz, die Handwerkskammer Konstanz und das Landratsamt Konstanz vorgestellt.

108/26 - Ausgabe der Sportfischerkarten für 2027

LANDKREIS KONSTANZ – Die Ausgabe der Sportfischerkarten für das Jahr 2027 beginnt am Donnerstag, 1. Oktober 2026 durch das Landratsamt. Die Antragstellung kann per E-Mail, Post oder persönlich vor Ort erfolgen.

Für die Ausgabe der Sportfischerkarten ist ein Antrag erforderlich. Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Landratsam­tes Konstanz unter www.LRAKN.de/jagd+und+fischerei verfügbar. Die Abwicklung kann per
E-Mail unter Ordnungsamt(@)LRAKN.de, per Post oder vor Ort in der Max-Stromeyer-Straße 168, 78467 Konstanz, im 4. Stock erfolgen.

Benötigt werden außerdem eine Kopie des gültigen blauen Fischereischeines, bei einer Verlängerung die aktuelle Sportfischerkarte, bei Erstanträgen und Umzug eine Kopie des Personalausweises mit Anschrift, und bei Dauercampern zusätzlich eine Kopie des aktuellen Mietvertrages.

Abgelaufene Fischereischeine müssen vor Antragstellung bei der Wohnortgemeinde verlängert werden. Das Landrats­amt bittet darum, postalischen Anträgen kein Bargeld beizulegen. Es wird eine Rechnung verschickt.

107/26 - Wertstoffhof Singen-Rickelshausen mittwochs mit geänderten Öffnungszeiten

LANDKREIS KONSTANZ – Ab dem 1. September 2026 bleibt der Wertstoffhof Singen-Rickelshausen für den allgemeinen Kundenverkehr mittwochs am Nachmittag geschlossen. Die Öffnungszeiten der anderen Werktage bleiben unverändert. Die Öffnung an jedem letzten Samstag im Monat bleibt ebenfalls bestehen.

Ziel der Neuregelung ist es, die internen Betriebsabläufe zu optimieren und gleichzeitig den Service der Samstagsöffnung dauerhaft zu sichern. Für Auftragnehmer steht der Wertstoffhof für Anlieferungen und Abholungen weiterhin auch mittwochnachmittags zur Verfügung.

Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Singen-Rickelshausen für den allgemeinen Kundenverkehr ab dem 1. September 2026 im Überblick:

Montag von 8-12 Uhr und 13-16 Uhr

Dienstag von 8-12 Uhr und 13-16 Uhr

Mittwoch von 8-12 Uhr (nachmittags geschlossen)

Donnerstag von 8-12 Uhr und 13-16 Uhr

Freitag von 8-12 Uhr und 13-16 Uhr

Letzter Samstag im Monat von 8-12 Uhr

106/26 - Erfolgreicher Abschluss der VABO-E Klassen 2025 und 2026

LANDKREIS KONSTANZ – Die Absolventinnen und Absolventen der VABO-E Klassen 2025 und 2026 der Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Konstanz feierten ihren Abschluss Ende Juli 2026 bei der Zeugnisübergabe in der Färbe in Singen. Mehrere Absolventinnen und Absolventen starten eine Ausbildung oder streben den Realschulabschluss an.

Insgesamt 25 Teilnehmende mit unterschiedlichen Bildungsbiografien haben die Hauptschulabschlussprüfung absolviert. Unter ihnen auch fünf Mütter, die Familie, Alltag und Lernen miteinander vereinbart haben. Mehrere Absolventinnen und Absolventen starten nun eine Ausbildung. Zwei Teilnehmende haben sich für den Realschulabschluss entschieden.

Bei der Zeugnisübergabe würdigte Stefan Basel, Dezernent für Soziales und Gesundheit des Landratsamtes Konstanz, die Leistungen: „Der Hauptschulabschluss ist für die Absolventinnen und Absolventen ein wichtiger Meilenstein. Er eröffnet neue Chancen für Ausbildung, Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig zeigt dieser Erfolg, wie viel mit Motivation, Durchhaltevermögen und guter Begleitung erreicht werden kann.“

Das VABO-E Angebot bereitet zugewanderte Erwachsene auf den externen Hauptschulabschluss vor und unterstützt sie bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven durch Fachunterricht, individuelle Förderung und sozialpädagogische Begleitung. Die nächste VABO-E Klasse startet voraussichtlich im September 2026 in Vollzeit bei der Beschäftigungsgesellschaft in Singen. Die Maßnahme wird durch Bildungsgutscheine finanziert.

Interessierte können sich an Tatjana Eckardt, Sozialpädagogische Begleitung des VABO-E Angebots, unter der Telefonnummer: +49 7731 9122916 und per E-Mail an Tatjana.Eckhardt(@)bg-kn.de wenden. Auch Caroline Sperling, Bildungskoordinatorin im Amt für Migration des Landratsamtes Konstanz, gibt unter Caroline.Sperling(@)LRAKN.de Auskunft zum Angebot.

105/26 - ZunftsEntdeckerTage 2026: Kostenloses Angebot für Schulklassen

LANDKREIS KONSTANZ – Bei den ZukunftsEntdeckerTagen im Zeitraum vom 20. September bis 23. Oktober 2026 können Schülerinnen und Schüler kostenlose Exkursionen zu den Themen Energie, Mobilität, Klima und Nachhaltigkeit außerhalb des Klassenzimmers erleben. Unterstützt wird die Aktion vom Verkehrsverbund Hegau-Bodensee.

Bei den Aktionstagen des Landratsamts Konstanz werden dank der Exkursionsangebote zahlreicher Partner vielfältige Zukunftsthemen außerhalb des Klassenzimmers für jede Altersgruppe erlebbar. Die Themen reichen von erneuerbaren Energien über nachhaltiges Wirtschaften, Naturschutz und Umweltbildung, bis hin zu Abfallwirtschaft.

Neben bewährten Angeboten stehen auch dieses Jahr neue Führungen, Mitmachangebote und Workshops auf dem Programm. Erstmals dabei sind die Firmen inpotron Schaltnetzteile in Hilzingen und Rie-TECH in Nenzingen, die ihre Nachhaltigkeitskonzepte vorstellen. Bei den Angeboten der Bodenseestiftung, des Landschaftserhaltungsverbands Konstanz und des Kreisforstamtes erhalten die Klassen vor Ort Einblicke in Landschaftspflegemaßnahmen und die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Wälder.

Die Teilnahme ist für Schulklassen aus dem Landkreis Konstanz kostenfrei. Auch die Anfahrt mit Bus und Bahn ist dank der Kooperation mit dem Verkehrsverbund Hegau-Bodensee kostenlos. Lehrkräfte können ihre Klassen ab dem 1. September 2026 unter https://www.zukunftsregion-kn.de/zukunftsentdeckertage/ anmelden.

099/26 - Ausschreibung des Inklusionspreises 2026

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz verleiht zum zehnten Mal einen Inklusionspreis in den drei Kategorien „Wohnen“, „Bildung und Arbeit“ und „Freizeit und Kultur“. Das Preisgeld beträgt insgesamt 6000 Euro, über dessen Aufteilung auf die einzelnen Preisträger eine Jury entscheidet. Bis spätestens 30. September 2026 können Bewerbungen eingereicht werden.

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegrup­pen, freie und öffentliche Träger, Verbände, Bildungseinrichtungen und Unternehmen, deren Aktivitäten im Landkreis Konstanz stattfinden. Ziel des Prei­ses ist es, über neue Wege zur Inklusion nachzudenken und das Bewusst­sein für die Belange von Menschen mit Behinderung zu schärfen, damit das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderung selbstver­ständlich wird.

Die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsformular sind unter www.LRAKN.de/inklusionspreis aufrufbar. Ansprechpartnerin für weitere Auskünfte ist Maike Krause vom Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landratsamt Konstanz. Sie ist unter Telefonnummer: +49 7531 800-2304 oder per E-Mail an Inklusionspreis(@)LRAKN.de erreichbar.

98/26 - Warnung vor betrügerischen Anrufen im Namen des Pflegestützpunktes

LANDKREIS KONSTANZ – Der Pflegestützpunkt des Landratsamt Konstanz warnt vor betrügerischen Anrufen. Unbekannte geben sich am Telefon als Mitarbeitende des Pflegestützpunktes aus und bieten vermeintliche Unterstützung bei Anträgen oder der Prüfung von Pflegeleistungen an, um persönliche Daten zu erlangen oder Betroffene zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Um Sensibilisierung älterer oder pflegebedürftiger Angehörige oder Nachbarn über die Betrugsmasche wird gebeten.

Der Pflegestützpunkt stellt klar, dass Mitarbeitende nicht unangekündigt anrufen oder vor Ort klingeln, um persönliche Daten zu erfragen oder Verträge abzuschließen. Die kostenfreie Beratung des Pflegestützpunkt erfolgt ausschließlich auf Initiative der Ratsuchenden. Hausbesuche finden nur auf ausdrücklichen Wunsch und nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Es wird empfohlen, am Telefon keine persönlichen oder finanziellen Angaben zu machen. Betroffene sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und unangekündigte Hausbesuche konsequent ablehnen. Im Zweifel kann sich direkt an den Pflegestützpunkt unter Telefonnummer: +497531 8002673 oder per E-Mail an PSP(@)LRAKN.de gewendet wenden.

Wer einen entsprechenden Anruf erhält oder bereits betroffen ist, sollte die Polizei informieren und den Pflegestützpunkt benachrichtigen. Zudem bittet der Pflegestützpunkt darum, insbesondere ältere oder pflegebedürftige Angehörige sowie Nachbarn über diese Betrugsmasche zu informieren.

Weitere Informationen sind im Internet unter www.lrakn.de/psp aufrufbar.

090/26 - Vollsperrung K6132 zwischen Tengen und Uttenhofen

Von Montag, 27. Juli 2026, bis Freitag, 2. Oktober 2026, wird die K6132 zwischen Tengen und Uttenhofen aufgrund Hang­sicherungsarbeiten für den Verkehr voll gesperrt.

Der Landkreis Konstanz führt auf der K6132 zwischen Tengen und Utten­hofen Hangsicherungsarbeiten zur Erhaltung der Verkehrs­sicherheit durch. Für die Dauer der Baumaßnahme ist die Kreisstraße voll gesperrt.

Die Umleitung wird über die B314 Tengen/Kommingen sowie die K5748 und K6132 Nordhalden ausgeschildert.

Bei schlechter Witterung kann sich die Fertigstellung verzögern. Das Landratsamt bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis.

082/26 - Mähroboter sind Gefahr für Igel und andere kleine Wirbeltiere

LANDKREIS KONSTANZ – Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass der nächtliche Betrieb von Mährobotern eine ernstzunehmende Gefahr für Igel und andere kleine Wirbeltiere, etwa Amphibien, darstellt. Es wird ausdrücklich empfohlen, Mähroboter nicht in den Abend- und Nachtstunden fahren zu lassen.

Igel und andere kleine Wirbeltiere sind nachtaktiv. Sie suchen meist in der Dämmerung und im Dunkeln nach Nahrung. Auch in Städten kommen sie vor, weil naturnahe Gärten ihnen geeignete Ersatzlebensräume bieten.

Seit 2024 gelten Igel gemäß der internationalen Roten Liste als „potentiell gefährdet“. Zum Rückgang der Bestände trägt, neben dem verringerten Angebot von Insekten als Nahrungsgrundlage, gerade auch der nächtliche Einsatz von Mährobotern bei.

Die meisten Mähroboter erkennen Igel oder andere Wirbeltiere nicht zuverlässig. Fahren die Geräte nachts, können sie die nachtaktiven Tiere schwer verletzen. Igel flüchten nicht, sondern rollen sich bei Gefahr ein, wodurch sie unter den Mähroboter geraten. Die Schnittverletzungen können so gravierend sein, dass die Tiere daran sterben.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet Gartenbesitzerinnen und Garten­besitzer daher eindringlich, Mähroboter nur tagsüber einzusetzen und auf Fahrten in den Abend- und Nachtstunden zu verzichten.

073/26 - Kostenfreie Beratung für Menschen mit psychischer Erkrankung

LANDKREIS KONSTANZ – Das Landratsamt Konstanz betreibt eine Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) für Menschen mit psychischer Erkrankung und deren Angehörige. Sie bietet einen nieder­schwelligen Zugang zu unabhängiger Beratung in Konstanz und Radolfzell.

Die IBB informiert über Hilfs- und Unterstützungsangebote im Landkreis Konstanz. Bei Bedarf vermittelt sie Ratsuchende an geeignete Fachstellen. Außerdem unterstützt sie bei Beschwerden und Problemen zwischen Betroffenen und psychiatrischen Einrichtungen. Das Angebot ist kostenfrei.

Beratungsstellen gibt es in Konstanz und Radolfzell. Zum Beratungsteam gehören psychiatrische Fachkräfte, Angehörige, Psychiatrie-Erfahrene und die Patientenfürsprechenden des Landkreises.

Sprechstunden:

  • Jeden zweiten Dienstag im Monat um 16:30 Uhr, Landratsamt Konstanz, Büro für Bürgerengagement, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz.
  • Jeden vierten Dienstag im Monat um 14:30 Uhr, Sozialdienst PIA Radolfzell, Schützenstraße 84, 78315 Radolfzell.
  • Termine außerhalb der Sprechstunden sind nach vorheriger Rücksprache möglich.

Anmeldung und Kontakt oder E-Mail schreiben oder per Telefonnummer: +49 7531 800 1785

072/26 - Start eines Pilotprojekts zur Parkerleichterung für Handwerks­betriebe und soziale Dienste

LANDKREIS KONSTANZ – Ende Juni startet eine kreisweite Pilotphase, die die Parkplatzsuche am Einsatzort von Handwerksbetrieben und sozialen Diensten vor Ort erleichtert. Ausnahmeparkgenehmigungen mit einem speziellen Siegelaufkleber werden künftig im gesamten Landkreis an­erkannt. Inhaberinnen und Inhaber können damit während der Dienstzeit kostenfrei und ohne Höchstparkdauer auf kommunal bewirtschafteten Flächen und auf Anwohnerparkplätzen parken.

Handwerksbetriebe sowie soziale Dienste, wie Pflegedienste, Hebammen sowie Hausärztinnen und -ärzte, stehen häufig vor der Herausforderung, adäquate Parkmöglichkeiten in der Nähe ihrer Einsatzorte zu finden. Mit einem kreisweiten Pilotprojekt, initiiert im Kreistag, soll ab 30. Juni 2026 bis vorerst zum 31. Mai 2028 eine schlanke, praxistaugliche Lösung getestet werden, die Handwerk und soziale Dienste spürbar entlasten soll.

Betriebe die im Besitz einer dauerhaften Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörden der Städte Konstanz, Radolfzell oder Singen sind, beziehungsweise eine solche beantragen, profitieren von der kreisweiten Anerkennung im gesamten Kreisgebiet. Das Konzept erlaubt es, Service-, Werkstatt- oder Montagefahrzeuge für die Dauer des Arbeitseinsatzes kostenlos und ohne Beachtung der Höchstparkdauer in bestimmten Bereichen zu parken, sofern keine andere zumutbare Parkmöglichkeit besteht. Dies beinhaltet das Parken auf kommunal bewirtschafteten Flächen und auf Bewohnerparkplätzen.

Bestehende Ausnahmegenehmigungen der großen Kreisstädte werden von den unteren Straßenverkehrsbehörden nachträglich mit dem Siegelauf­kleber versehen. Neu ausgestellte Genehmigungen erhalten ihn direkt bei Ausgabe. Die Kennzeichnung gilt im gesamten Landkreis, ohne zusätzlichen Antrag und ohne Mehraufwand für Betriebe und Verwaltungen. Die Park­erleichterung gilt ausschließlich während der Dienstzeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Eine private Nutzung ist ausgeschlossen.

Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Straßen­verkehrsbehörden umgesetzt. Kommunen, die eigene jährliche oder dauerhafte Ausnahmegenehmigungen erteilen, können darin einbezogen werden, da entsprechend gekennzeichnete Genehmigungen kreisweit anerkannt werden.

Der Start erfolgt mit den großen Kreisstädten, in denen der Parkdruck und die Zahl der Genehmigungen am höchsten sind. Im Laufe der Pilotphase wird das Konzept evaluiert und bei Bedarf angepasst.

053/26 - Verbesserte Busanbindung zur Marienschlucht an Wochenenden und Feiertagen

Das Landratsamt Konstanz verbessert ab den Pfingstferien die ÖPNV-Anbindung zur Marienschlucht mit der Linie 203 an Wochenenden und Feiertagen. Grund ist das große Interesse an dem beliebten Ausflugsziel am Bodensee und die zuletzt eingeschränkten Möglichkeiten der Anreise mit dem Rufbusverkehr.

Vom 23. Mai 2026 bis einschließlich 4. Oktober 2026 gilt ein eigens eingerichteter, angepasster Fahrplan für die Linie 203. Das zusätzliche Angebot umfasst insgesamt 19 Samstage sowie 23 Sonn- und Feiertage.

Geplant ist eine kompakte Lösung mit einem Fahrzeug im 75-Minuten-Takt. Um diesen Takt zuverlässig darstellen zu können, muss auf die Schleife in Allensbach verzichtet werden. Zudem entfallen im Vergleich zum bisherigen Fahrplan der Linie 203 die Haltestellen Vereinshaus, Am Kappelhof sowie Höhrenbergstraße/Holzgasse.

Aufgrund der derzeitigen Baustelle in der Kindlebildstraße in Konstanz gelten zunächst gesonderte Fahrpläne für den Zeitraum vom 23. Mai bis einschließlich 31. Mai 2026. Nach Abschluss der Baumaßnahme tritt ab dem 1. Juni 2026 der reguläre Fahrplan in Kraft, der bis einschließlich 4. Oktober 2026 gilt.

Die neuen Fahrpläne mit den Abfahrtszeiten und Haltestellen der Linie 203 werden an den betroffenen Haltestellen ausgehangen und stehen auf der Homepage des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee zur Verfügung. Ebenso werden die Fahrpläne in den Auskunftssystemen von bwegt (NVBW) und DB Navigator implementiert.