Aktuelles aus dem Rathaus
Landratsamt Konstanz
189/25 - Zweiter bestätigter Fall von Vogelgrippe im Landkreis Konstanz - Keine Hinweise auf erhöhte Sterblichkeit in der Wildvogelpopulation
LANDKREIS KONSTANZ – Im Landkreis Konstanz ist ein zweiter Fall der hochpathogenen aviären Influenza (H5N1) bestätigt worden. Eine am 8. Dezember 2025 auf der Mettnau in Radolfzell tot aufgefundene Möwe wurde vom Friedrich-Löffler-Institut positiv auf das Vogelgrippe-Virus des Subtyps H5N1 getestet.
Trotz dieses Befundes gibt es derzeit keine Hinweise auf eine erhöhte Sterblichkeit in der Wildvogelpopulation im gesamten Landkreis. Die Städte und Gemeinden im Landkreis sind seit mehreren Wochen dazu angehalten, tot aufgefundene Vögel – ausgenommen Singvögel – an das Veterinäramt weiterzuleiten. Bislang gingen nur vereinzelt Kadaver ein. Auch das laufende Wildvogelmonitoring zeigt keine Anzeichen für eine vermehrte Infektion oder Sterblichkeit.
Die aviäre Influenza ist eine Viruserkrankung, die vor allem durch die Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Hochpathogene Varianten wie H5N1 können bei Geflügel und Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen mit plötzlichem Tod, Apathie und Atemnot führen. Die Übertragung erfolgt meist durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminiertem Material wie Kot oder Federn. Um das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren, sind besondere Schutzmaßnahmen in Geflügelhaltungen unerlässlich. Dazu gehören das Verhindern eines Kontakts zwischen Nutz- und Wildvögeln, regelmäßige Reinigung sowie Desinfektion von Stallungen und Ausrüstungen und die Vermeidung von Wildvogelfütterungen in Stallnähe.
In Baden-Württemberg wurden zuletzt wiederholt H5N1-Fälle bei Wildvögeln festgestellt. Eine pauschale landesweite Aufstallung ist aus fachlicher Sicht und Gründen des Tierschutzes derzeit jedoch nicht angezeigt. Ein risikoorientiertes Aufstallungsgebot richtet sich nach dem Seuchendruck und der Wahrscheinlichkeit eines Eintrages. Bewährt hat sich in Baden-Württemberg eine risikoorientierte Aufstallung entlang der betroffenen großen Gewässer, Feuchtgebiete und evtl. Rastplätze, sofern dort eine erhöhte Sterblichkeit festgestellt wird, was bislang für den Landkreis Konstanz nicht der Fall ist.
Das Landratsamt bittet Einwohnerinnen und Einwohner, tote Wildvögel – ausgenommen Singvögel – den Gemeinden zu melden, damit diese sie sicher verpackt möglichst zeitnah im Veterinäramt abgeben und der Beprobung zuführen können. Darüber hinaus wird darum gebeten, Wildvögel vor allem in der Nähe von Stallungen, in denen Geflügel gehalten wird, nicht zu füttern und einen ausreichenden Abstand zu halten. Halterinnen und Halter von Nutztieren sollten ihre Hygienemaßnahmen weiter verschärfen und Futter- sowie Wasserstellen gegen Wildvogelkontakt sichern. Auffällige Todesfälle oder verendete Vögel sind unverzüglich dem Veterinäramt melden.
Rückfragen beantwortet das Veterinäramt unter Telefonnummer: 07531 8002501 oder per E-Mail an Veterinaeramt(@)LRAKN.de. Weitere Informationen gibt es unter www.LRAKN.de.
188/25 - Drohnenvermessung für Brückensanierung und Radwegeneubau
LANDKREIS KONSTANZ – Für die Sanierung einer Brücke und die Planung eines neuen Radwegs lässt der Landkreis Konstanz Vermessungsdaten auf der K 6120 erheben. Betroffen ist der Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr (L 191/K 6127/K 6120) und dem Ortsschild West von Schlatt unter Krähen.
Zum Einsatz kommt eine moderne Drohnenvermessung: Ein Multikopter überfliegt die Kreisstraße in bis zu 80 Metern Höhe. Dabei entstehen hochaufgelöste Bilder; zusätzlich erfasst ein Lasersystem die Höhen des Kreisverkehrs, der Fahrbahn und des angrenzenden Geländes. Die Datenerhebung beschränkt sich auf öffentliche Grundstücke des Landkreises, der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen und der Stadt Singen.
Die Befliegungen finden witterungsabhängig zwischen dem 16. Dezember 2025 und dem 10. Januar 2026 statt. Bei ungünstiger Witterung kann sich der Zeitraum verschieben. Das Winterhalbjahr bietet Vorteile, da unbelaubte Bäume eine genauere Geländeerfassung ermöglichen.
187/25 - Schließtage des Landratsamtes Konstanz im Dezember 2025 und Januar 2026
LANDKREIS KONSTANZ – Die Dienststellen des Landratsamtes Konstanz sind am Nachmittag des 18. Dezember, am 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026 geschlossen.
An Heiligabend, 24. Dezember und an Silvester, 31. Dezember 2025 sowie an den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr sind die Dienststellen ebenso geschlossen.
Am 18. Dezember 2025 sind die Straßenmeistereien Radolfzell und Welschingen durch eine Notbesetzung erreichbar.
Um die kritische Infrastruktur auch an den Schließtagen am 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026 aufrechtzuerhalten, werden in verschiedenen Bereichen Notdienste eingerichtet. Der Wertstoffhof mit Umladestation in Singen-Rickelshausen bleibt an diesen Tagen geschlossen.
Die Notdienste sind wie folgt zu erreichen:
Sozialamt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt: +49 7531 800-1625
Amt für Migration und Integration
- Amt-fuer-Migration-und-Integration(@)LRAKN.de
- Referat Leistungen: +49 7531 800-4567
oder AMI-Leistungen(@)LRAKN.de
Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Soziale und psychologische Dienste: +49 7531 800-3456
Amt für Gesundheit und Versorgung (8 bis 16 Uhr)
- Gesundheitsamt(@)LRAKN.de
- mobil: +49 160 5827388
- Fax: +49 7531 800-2688
- Meldungen bezüglich Trinkwasser: Wasserhygiene(@)LRAKN.de sowie die oben genannten Nummern
Veterinäramt
- Untersuchungen im Trichinenlabor werden zum Jahreswechsel nur am 22. und 29. Dezember 2025 durchgeführt. Ab 5. Januar 2026 gelten wieder die üblichen Untersuchungszeiten. Der Briefkasten für Proben wird an diesen Tagen um 8:30 Uhr geleert. Zwischen diesen Tagen dürfen keine Proben abgegeben werden.
186/25 - Heckenpflegetag in Hilzingen: Fachkundige Tipps zur ökologischen Pflege von Hecken
LANDKREIS KONSTANZ – Ein Kurs im Rathaus Hilzingen vermittelte am Freitag, 5. Dezember 2025, Grundlagen und Praxis zur ökologischen und naturschutzfachlich richtigen Heckenpflege.
Zahlreiche Interessierte folgten der Einladung des Landschaftserhaltungsverbands Konstanz e.V. und des Landwirtschaftsamts Konstanz zu einem Heckenpflegetag im Rathaus Hilzingen. Unterstützt von der Unteren Naturschutzbehörde bot die Veranstaltung eine kompakte Einführung in ökologische Grundlagen und rechtliche Vorgaben der Heckenpflege. Angesprochen waren Landwirtinnen und Landwirte, Mitarbeitende der Bauhöfe sowie alle, die in der Landschaftspflege tätig sind.
Zu Beginn erhielten die Teilnehmenden grundlegende Informationen über die Bedeutung von Hecken als Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. Im Mittelpunkt stand die Förderung der Strukturvielfalt, die über unterschiedliche Altersstufen und Strukturelemente einen möglichst vielfältigen Lebensraum schafft und erhält. Dabei wurde die Notwendigkeit einer regelmäßigen Nachpflege betont. Außerdem wiesen die Fachleute auf die rechtlichen Vorgaben hin: Pflegemaßnahmen sind ausschließlich im Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar zulässig, um wild lebende Tiere und Pflanzen zu schützen.
Im praktischen Teil besichtigten die Teilnehmenden eine Pflegemaßnahme auf der Gemarkung Hilzingen. Der Landschaftserhaltungsverband stellte Ziele und Vorgehensweise vor, ein Unternehmer demonstrierte den Einsatz eines Schneidgreifers. Vor Ort blieb Zeit für Rückfragen und Fachdiskussionen, bei denen verschiedene Ansätze erörtert wurden. Deutlich wurde, dass die vermittelte ökologische Expertise konsequent in der Praxis angewendet werden sollte.
Die Veranstaltung bot wertvolle Einblicke und konkrete Hinweise für eine fachgerechte Heckenpflege. Gleichzeitig unterstrich sie die zentrale Rolle, die Hecken für die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft des Landkreises spielen.
185/25 - Gemüse und Gemeinschaft: Neues Projekt stärkt bio-zertifizierte Solawis in der Region
LANDKREIS KONSTANZ – Die Bio-Musterregionen Bodensee und Ravensburg bündeln erstmals die Kräfte von zehn bio-zertifizierten Solidarischen Landwirtschaften – für mehr Sichtbarkeit, mehr Mitglieder und mehr regionale Ernährungssouveränität.
Die Bio-Musterregionen Bodensee und Ravensburg starten ein gemeinsames Projekt, das Solidarische Landwirtschaften (Solawis) in der Region bekannter machen und in ihrer Entwicklung unterstützen soll. Zehn bio-zertifizierte Solawis aus einem Gebiet von Argenbühl bis Konstanz schließen sich dafür zusammen. Ihr Ziel: eine gemeinsame Bewerbung, stärkere Öffentlichkeitsarbeit und bessere Möglichkeiten zur Mitglieder- und Absatzgewinnung.
„Solidarische Landwirtschaft ist ein Modell, bei dem Verbraucherinnen und Verbraucher gemeinsam mit Produzentinnen und Produzenten Verantwortung für Anbau, Ernte und Finanzierung tragen“, erklärt David Steyer, Betriebsleiter der Solawi Ravensburg und Initiator des Projekts. Die beteiligten Solawis verbinden dieses Prinzip mit kontrolliert ökologischer Produktion.
Durch das gemeinsame Auftreten sollen die regionalen Betriebe sichtbarer werden. „Solawis leisten einen wichtigen Beitrag zur regionalen Ernährungssouveränität und ökologischen Landwirtschaft. Mit dem neuen Zusammenschluss erhöhen wir ihre Präsenz und machen es Interessierten leichter, eine passende Solawi in der Nähe zu finden“, sagt Lucile Huguet, Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Bodensee.
Viele der teilnehmenden Solawis haben für das kommende Gemüsejahr noch freie Anteile. Eine Mitgliedschaft ermöglicht regelmäßig Gemüseanteile – regional, biologisch, frisch und solidarisch.
Weitere Informationen sowie die Übersicht der zehn beteiligten Solawis stehen unter www.biomusterregionen-bw.de/solawi bereit.
184/25 - Aktionswoche „Mitmachen Ehrensache“: Jugendliche engagieren sich für den guten Zweck
LANDKREIS KONSTANZ – Vom 1. bis 5. Dezember fand im Landkreis Konstanz erneut die Aktionswoche „Mitmachen Ehrensache“ statt. Das Projekt, das vom Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz organisiert wird, motiviert Jugendliche dazu, sich für einen Tag selbst eine Arbeitsstelle zu suchen und ihren Verdienst anschließend an soziale Projekte im Landkreis Konstanz zu spenden. Damit verbindet die Aktion eine praxisnahe Form der Berufsorientierung mit gelebtem sozialem Engagement.
Auch in diesem Jahr beteiligten sich zahlreiche Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Landkreis. Sie packten in Betrieben, Geschäften, sozialen Einrichtungen oder Handwerksbetrieben tatkräftig mit an und leisteten damit einen wertvollen Beitrag für gemeinnützige Zwecke.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie dankt allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die sich die Zeit genommen haben, den Jugendlichen einen Einblick in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. Ohne diese Unterstützung wäre die erfolgreiche Durchführung der Aktion nicht möglich.
„Mitmachen Ehrensache“ zeigt jedes Jahr aufs Neue, wie groß die Bereitschaft von jungen Menschen ist, Verantwortung zu übernehmen und sich für andere einzusetzen. Der Landkreis Konstanz freut sich über die erneut starke Teilnahme und bedankt sich bei allen Beteiligten.
183/25 - Voller Erfolg bei den Mobilen Kinotagen
LANDKREIS KONSTANZ – Das Kreisjugendreferat des Amtes für Kinder, Jugend und Familie im Landkreises Konstanz hat auch dieses Jahr wieder die Mobilen Kinotage für Kinder und Jugendliche mit vollem Erfolg veranstaltet. Bei dem Projekt stellt der Landkreis jährlich im November Filme und Material kostenfrei zur Verfügung.
Knapp 500 Kinder und Jugendliche nahmen bei über 16 Veranstaltungen über den ganzen November hinweg und im gesamten Landkreis teil. Die Ausrichter waren bunt gemischt und reichten von Jugendtreffs über Kommunen, Sozialen Einrichtungen, Stadtkapellen, Grund- und Gemeinschaftsschulen hin zu Narren- und Sportvereinen.
Von ganz klein bis groß: Es war für alle Altersgruppen etwas dabei. Von „Grüße vom Mars“ über „Harry Potter und der Stein der Weisen“ zu „Into the Beat – dein Herz tanzt“. Die Rückmeldungen waren sehr positiv. Die Veranstalter zeigten sich erfreut und dankbar für das Angebot. Die Kinder und Jugendlichen hatten reichlich Spaß und gemeinsam eine schöne Zeit.
KVB Sigmaringen übernimmt Betrieb der Buslinie zwischen Sigmaringen und Stockach
Die KVB Sigmaringen GmbH übernimmt zum 1. Januar 2026 den Betrieb der Buslinie L 7391 zwischen Sigmaringen, Krauchenwies, Meßkirch und Stockach. Das Verkehrsunternehmen wird den Betrieb nahtlos und ohne Unterbrechungen aufnehmen, sodass die Fahrgäste auch über den Jahreswechsel hinaus auf die gewohnte Verbindung zählen können. „Wir freuen uns, mit der KVB einen regional erfahrenen Partner einsetzen zu können, der für Kontinuität und Stabilität steht“, sagt Max Stöhr, Leiter des Fachbereichs Kommunales und Nahverkehr im Landratsamt Sigmaringen. „Für die Fahrgäste bleibt alles wie gewohnt. Gleichzeitig können wir durch die Neuvergabe, die in enger Abstimmung mit dem Landkreis Konstanz erfolgt ist, langfristig Planungssicherheit schaffen und einen zuverlässigen Nahverkehr im Landkreis gewährleisten.“
Die bisherige Betreiberin RAB (Regionalbus Alb-Bodensee) wird den Linienverkehr zum Jahresende 2025 planmäßig abgeben. Der Betreiberwechsel ist Teil des regulären Vergabeverfahrens, das im Landkreis Sigmaringen in festgelegten Intervallen durchgeführt wird. Dabei wurde großer Wert darauf gelegt, dass die Fahrgäste weiterhin auf ein verlässliches und gewohntes Angebot zurückgreifen können. Linienführung, Fahrplan und die bestehende Angebotsstruktur bleiben vollständig erhalten. Der Übergang erfolgt somit ohne Einschränkungen oder Veränderungen im täglichen Betrieb.
182/25 - Fahrplanwechsel im Regionalbusverkehr zum 14. Dezember 2025
LANDKREIS KONSTANZ – Am Sonntag, 14. Dezember 2025, tritt der neue Jahresfahrplan für den Regionalbusverkehr im Landkreis Konstanz in Kraft. Zahlreiche Linien erhalten Optimierungen bei Anschlüssen, Haltestellen und Fahrzeiten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Bereich Stockach
Auf den Linien 100 und 100S von Stockach nach Hecheln wurden die Abfahrtszeiten geändert und liegen nun früher. In Stockach wurde die bisherige Haltestelle „Stockach, Tuttlinger Straße“ in „Hindelwangen, Tuttlinger Straße“ umbenannt. Diese Änderung betrifft die Linien 104 und 105. Zusätzlich wird in Stockach ein neuer Halt an der Haltestelle „Hindelwangen, Meßkircher Straße“ von der Linie 105 angefahren.
Bereich Radolfzell
In Öhningen wird die Linie 201 künftig die neue Haltestelle „Öhningen, Feuerwehr“ bedienen. Durch die neue Verkehrsführung der Linie 201 werden zusätzlich die Haltestellen „Linde“ und „Staldenstraße“ in Öhningen angefahren.
Bereich Engen
Bei der Linie 302 wird in Twielfeld die Haltestelle „Twielfeld, Ort“ nun auch in Fahrtrichtung Hilzingen angefahren. Die Linie 303 fährt künftig nach einem optimierten Fahrplan. Die angepassten Fahrzeiten erhöhen die Pünktlichkeit und sorgen dafür, dass die Anschlüsse zur Linie 301 besser erreicht werden können.
Bereich Singen
In Eigeltingen wurde auf der Linie 400 eine zusätzliche Nachmittagsverbindung ab „Eigeltingen, Schule“ als Schnellbus nach Nenzingen und Stockach eingerichtet. Für die Fahrgäste aus Wahlwies besteht zudem eine nahtlose Weiterfahrt durch die Durchbindung auf die Linie 401.
In allen Losen gibt es zudem Fahrplananpassungen um nur wenige Minuten. Viele der kleinen Änderungen erhöhen die Pünktlichkeit der Busse. Das Landratsamt bittet alle Fahrgäste, sich rechtzeitig über die geänderten Fahrzeiten zu informieren.
Aktualisierte Fahrpläne online aufrufbar
Die ab dem 14. Dezember gültigen Fahrpläne sind bereits vollständig in die elektronischen Auskunftssysteme eingearbeitet. Für Verbindungsauskünfte empfiehlt das Landratsamt Konstanz die Webseiten des Verkehrsverbund Hegau-Bodensee unter www.vhb-info.de sowie www.bwegt.de und www.bahn.de. Die detaillierten Tabellenfahrpläne der Regionalbuslinien stehen zudem auf www.vhb-info.de/fahrplaene/ im PDF-Format zum Download bereit. Für telefonische Auskünfte steht die kostenfreie Hotline des bwtarif-Kundenservice unter Telefonnummer: 0800 298 2743 rund um die Uhr zur Verfügung.
180/25 - Hasenpest bei Feldhasen in Allensbach nachgewiesen
LANDKREIS KONSTANZ – In Allensbach wurde bei einem Feldhasen Tularämie, auch bekannt als Hasenpest, nachgewiesen. Das Veterinäramt rät zur Vorsicht beim Umgang mit Wildtieren, um eine Übertragung auf Menschen zu vermeiden.
Ein Jäger hatte das Tier tot aufgefunden und an das Untersuchungsamt nach Freiburg eingeschickt. Die Erkrankung ist eine bakterielle Infektion und kommt vor allem bei wildlebenden Feldhasen vor. Sie ist auf den Menschen übertragbar. Betroffene Tiere zeigen oft Fieber, wirken abgeschlagen, apathisch und entwickeln Hautgeschwüre - viele sterben an der Infektion.
Auch Menschen können sich anstecken, hauptsächlich beim direkten Kontakt mit infiziertem Tiermaterial, beispielsweise durch Häuten, Zerlegen oder Verarbeiten von Feldhasen. Auch das Einatmen von kontaminierten Staubpartikeln oder Tröpfchen sowie der Biss von infizierten Zecken und anderen blutsaugenden Insekten können die Krankheit übertragen. Typische Symptome sind Fieber, geschwollene Lymphknoten, Hautgeschwüre an der Eintrittsstelle der Bakterien sowie Gliederschmerzen und allgemeines Krankheitsgefühl. Unbehandelt kann die Infektion schwer verlaufen.
Das Veterinäramt rät, verendete oder kranke Feldhasen nicht selbst anzufassen, sondern den Jagdausübungsberechtigten zu informieren. Jäger und Naturliebhaber sollten geeignete Schutzmaßnahmen beachten, um eine Übertragung auf den Menschen zu vermeiden. Weitere Informationen und Verhaltensempfehlungen erteilt das Veterinäramt im Landratsamt Konstanz.
179/25 - Neuer Patientenfürsprecher für Menschen mit psychischen Erkrankungen
LANDKREIS KONSTANZ – Nach 16 Jahren als Patientenfürsprecher für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist Dr. Michael Hess am 11. November 2025 bei einem Festakt im Landratsamt Konstanz verabschiedet worden. Zugleich wurde Johannes Fuchs in das Amt eingeführt. Er ist für die Zeit vom 1. November 2025 bis 31. Oktober 2029 bestellt.
Dr. Hess, Amtsarzt und Psychiater im Ruhestand, war seit dem 1. November 2008 Patientenfürsprecher. Er hat sich beharrlich für die Anliegen psychisch erkrankter Menschen eingesetzt. Neben individueller Beratung von Betroffenen und Angehörigen zählen zu seinen Verdiensten Impulse für positive Entwicklungen am Zentrum für Psychiatrie Reichenau.
Ein Schwerpunkt seiner Arbeit lag in der Umsetzung des Patientenrechtegesetzes. Bereits bei der Aufnahme von Patienten werden Rechte und Pflichten von Behandelnden und Patienten heute klar im Behandlungsvertrag festgehalten und in einer Behandlungsvereinbarung präzisiert – ein Verfahren, das er maßgeblich mitgestaltet hat. Zudem brachte er seine Erfahrung in der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) ein.
Mit Johannes Fuchs übernimmt ein erfahrener Fachmann die Aufgabe. Der Sozialarbeiter war langjähriger Leiter der Stabstelle Gesundheits- und Sozialplanung und Sucht-Selbsthilfebeauftragter des Landkreises Konstanz. Er bringt umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen mit.
Der Patientenfürsprecher vertritt die Interessen psychisch erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen, berät, vermittelt und informiert über Rechte und Beschwerdewege. Er ist Mitglied der unabhängigen IBB und als beratendes Mitglied im Aufsichtsrat des ZfP Reichenau durch das Sozialministerium berufen. Dort begleitet er die Weiterentwicklung der Klinik und legt jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.
Betroffene und Angehörige können unter Telefonnummer: 07531 977217 oder unter fuchs-konstanz(@)t-online.de Termine mit dem Patientenfürsprecher vereinbaren.
178/25 - Erstmals Prämierungen für Spitzenleistungen in der Pflegeausbildung
LANDKREIS KONSTANZ – Im Rahmen der diesjährigen Vollversammlung des Ausbildungsverbunds Pflege im Landkreis Konstanz am Mittwoch, 26. November 2025, wurden zum ersten Mal die besten Absolventinnen und Absolventen der generalistischen Pflegeausbildung feierlich ausgezeichnet. Rund 75 Teilnehmende folgten der Einladung zur Veranstaltung im Foyer des Großen Sitzungssaals des Landratsamts Konstanz.
Stefan Basel, Dezernent für Soziales und Gesundheit, eröffnete die Veranstaltung und hob die zentrale Bedeutung der Pflegeausbildung für die regionale Gesundheitsversorgung hervor. Die neue Prämierung solle hervorragende Leistungen sichtbar machen und die Wertschätzung für den Pflegeberuf stärken.
Vergeben wurden zwei leistungsbezogene sowie ein schulübergreifender sozialbezogener Preis:
- Teona Hamann wurde für ihren hervorragenden Notendurchschnitt von 1,0 ausgezeichnet.
- Nina Braun erhielt für ihren ausgezeichneten Schnitt von 1,33 ebenfalls einen leistungsbezogenen Preis.
- Iris Reiner wurde für ihr außerordentliches soziales Engagement und ihre Hilfsbereitschaft während der gesamten Ausbildung geehrt.
Alle Preisträgerinnen erhielten eine Urkunde und ein Preisgeld in Form eines 100-Euro-Gutscheins des Konstanzer Treffpunkts.
Die erstmals verliehene Auszeichnung markiert einen wichtigen Schritt, um herausragende Ausbildungsleistungen im Landkreis hervorzuheben und jungen Menschen in der Pflege Anerkennung zu schenken.
Das neue Konzept der jährlichen Prämierung fördert nicht nur die Anerkennung individueller Leistungen, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die Zusammenarbeit im Ausbildungsverbund Pflege. Der Verbund setzt sich konsequent für die Weiterentwicklung der Pflegeausbildung im Landkreis Konstanz ein. Ziel bleibt, zukünftigen Fachkräften neben fundiertem Fachwissen auch soziale Kompetenz und Einsatzbereitschaft zu vermitteln.
Bei Sekt und Häppchen bot die Veranstaltung anschließend Raum für Austausch mit den Geehrten sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Pflegeeinrichtungen und Schulen.
177/25 - Bündnis „Kinderschutz in Vereinen im Landkreis Konstanz“ zieht positive Bilanz
LANDKREIS KONSTANZ – Gemeinsam stark für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Vereinsarbeit — seit der Gründung im April dieses Jahres hat das Bündnis „Kinderschutz in Vereinen und Verbänden im Landkreis Konstanz“ bereits spürbare Erfolge erzielt.
In den vergangenen Monaten fanden vier Informationsveranstaltungen in den Kommunen Moos, Allensbach, Singen und Stockach statt, an denen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Vereinen und Verbänden teilgenommen haben.
Die Veranstaltungen boten praxisnahe Einblicke in Themen rund um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Vereinsarbeit. Neben Informationen zu rechtlichen Grundlagen und Präventionsmaßnahmen stand vor allem der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden im Mittelpunkt. Viele Vereine nutzten die Gelegenheit, konkrete Fragen zu stellen und sich über Unterstützungsmöglichkeiten durch das Bündnis zu informieren.
„Wir freuen uns über das große Interesse und die positive Resonanz“, betonen die Verantwortlichen der Kooperationspartner – dem Kreisjugendring Konstanz e.V., dem Kinderschutzbund Konstanz, der Vertrauensstelle bei sexuellem Missbrauch des Diakonischen Werks sowie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie im Landkreis Konstanz. Das Bündnis hat damit einen wichtigen Grundstein gelegt, um das Thema Kinderschutz fest in der Vereinsarbeit zu verankern.
Für das kommende Jahr sind weitere Formate und Angebote geplant. Ziel ist es, den Austausch mit Ehrenamtlichen, Vereinen und Verbänden fortzuführen und gemeinsam den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.
176/25 - Erster Fall von Vogelgrippe im Landkreis Konstanz
LANDKREIS KONSTANZ – Im Landkreis Konstanz wurde in Wallhausen eine Stockente positiv auf das Vogelgrippevirus (H5N1) getestet. Die Bestätigung des nationalen Referenzlabors am Friedrich-Löffler-Institut erfolgte am 2. Dezember 2025.
Das Virus verursacht die Geflügelpest, eine ansteckende Krankheit, die vor allem wildlebende Wasservögel und Greifvögel, aber auch Hausgeflügel wie Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Insbesondere in den Zeiten des Vogelzugs kann es zur Verbreitung der Geflügelpest unter den verschiedenen Vogelspezies kommen.
Wer kranke oder tote Vögel beobachtet, sollte wie folgt vorgehen:
- Tote Singvögel: zählen nicht zu den ansteckungsrelevanten Vogelarten im Zusammenhang mit der Geflügelpest. Sollte sich ein verendeter Singvogel im eigenen Garten befinden, wird dieser über den Restmüll (Schutzhandschuhe oder eine Plastiktüte verwenden) entsorgt. Dadurch wird eine fachgerechte Entsorgung durch Verbrennung sichergestellt. Direkten Kontakt mit toten Vögeln vermeiden und anschließend gründlich Hände waschen.
- Tote Greifvögel, Krähen oder Wasservögel: zuständige Gemeinde informieren. Die Gemeinden bringen diese Tiere zur Beprobung ins Veterinäramt. Tote Vögel nicht anfassen, die Gemeinden kümmern sich um das Einsammeln des Kadavers. Bei Kontakt mit einem toten Vogel, Hände gründlich waschen.
Die Geflügelpest kann sich schnell ausbreiten und zu Erkrankungen oder Todesfällen bei Vögeln führen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Halter von Hausgeflügel besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Genaue Hinweise gibt es unter Veterinäramt | Landkreis Konstanz.
Es gilt, den Kontakt zwischen Tieren und Wildvögeln zu vermeiden. Futter- und Wasserstellen sind sauber zu halten und Ställe sollten gut geschützt werden, damit keine Wildvögel hineinkommen können. Das hilft, Tiere vor einer Ansteckung zu schützen.
Weitere Informationen:
175/25 - Beantragung der Sportfischerkarten und Jagdscheine
LANDKREIS KONSTANZ – Ausgabe der Sportfischerkarten beginnt am 15. Dezember 2025. Jagdscheine für das Jahr 2025/26 sollten aufgrund längerer Bearbeitungszeiten frühzeitig beantragt werden.
Sportfischerkarten
Die Ausgabe der Sportfischerkarten beginnt am 15. Dezember 2025. Die Sportfischerkarte kann vor Ort, per Post oder per E-Mail (bei Erstanträgen und fehlender Verlängerungsmöglichkeit unter Ordnungsamt(@)LRAKN.de) beantragt werden.
Jagdscheine
Aufgrund einer Änderung im Bundesjagdgesetz sowie einer Vielzahl von Anfragen beträgt die Bearbeitungsdauer aktuell in der Regel zwei Monate. Dies gilt bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen und bei Angabe einer Kontaktadresse. Es wird daher empfohlen, Jagdscheine für das Jahr 2025/26 frühzeitig und mit vollständigen Unterlagen zu beantragen – vor Ort, per Post oder per E-Mail (Ordnungsamt(@)LRAKN.de).
Erforderliche Unterlagen bei einem Verlängerungsantrag:
- Bisheriger Jagdschein,
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsschutz mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden – Zeitraum der beantragten Jagdjahre muss abgedeckt sein (2026 bis 2029)),
- Ein aktuelles Lichtbild, sofern in dem bisherigen Jagdscheinheft keine Verlängerungsmöglichkeit mehr besteht.
Die Jagd- und Fischereibehörde ist für die Beantragung der Sportfischerkarten sowie der Jagdscheine von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die Anträge und weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen gibt es unter Jagd und Fischerei | Landkreis Konstanz.
174/25 - Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung: Landkreis Konstanz bündelt Angebote für ein inklusives Aufwachsen
LANDKREIS KONSTANZ – Am 3. Dezember findet weltweit der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung statt. Dieser Gedenk- und Aktionstag soll das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung stärken und auf die Bedeutung von Inklusion in allen Lebensbereichen aufmerksam machen. Auch im Landkreis Konstanz spielt Inklusion eine zentrale Rolle. Unter dem Motto „Miteinander aufwachsen“ engagiert sich der Landkreis dafür, Barrieren abzubauen und Familien, Fachkräfte sowie Einrichtungen miteinander zu vernetzen.
Ein zentrales Angebot hierfür ist die Informationsplattform www.miteinander-aufwachsen.de. Sie ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Landkreis Konstanz, unter der fachlichen Leitung von Dr. Jens Teichler.
Die Webseite bündelt vielfältige Informationen, Anlaufstellen und Unterstützungsangebote rund um das Thema inklusives Aufwachsen im Landkreis Konstanz. Eltern, Fachkräfte und Interessierte finden dort:
- Zielgruppenspezifische Anlaufstellen und Einrichtungen im Landkreis Konstanz
- Übersichtliche Navigation nach Lebensphase, von der Schwangerschaft bis zur Berufsbildung
- Umfassende Adressdatenbank zu regionalen Angeboten
„Inklusion beginnt im Alltag – beim gemeinsamen Spielen, Lernen und Aufwachsen. Mit unserer Plattform möchten wir Familien und Fachkräften Orientierung geben und zeigen, dass es im Landkreis Konstanz viele Wege und Ansprechpersonen gibt, um Kinder mit Behinderung bestmöglich zu begleiten,“ erklärt Magdalena Kurkowski, Leiterin des Amtes für Gesundheit und Versorgung beim Landratsamt Konstanz.
Der Landkreis Konstanz lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner ein, den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung zum Anlass zu nehmen, um sich über die bestehenden Angebote zu informieren und aktiv zu einem inklusiven Miteinander beizutragen.
Rund um das Thema findet am Donnerstag, 25. Juni 2026, ab 17 Uhr eine Präsenzveranstaltung im Landratsamt Konstanz statt, bei der sowohl die Website als auch die Arbeitsgruppe vorgestellt werden. Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner, Fachkräfte und Interessierte sind herzlich eingeladen, sich zu informieren, Fragen zu stellen und ins Gespräch zu kommen. Um eine unverbindliche Anmeldung unter https://survey.lamapoll.de/Anmeldung-zur-Veranstaltung-der-AG-Kinder-und-Jugendliche-mit-Behinderung wird gebeten.
162/25 - Erfolgreiche Aktionstage der Mobilen Frühen Hilfen – Fortsetzung 2026 geplant
LANDKREIS KONSTANZ – Die Mobilen Frühen Hilfen des Landkreises Konstanz haben im Herbst 2025 zahlreiche Familien in Steißlingen, Moos, Volkertshausen, Aach und Orsingen-Nenzingen erreicht. Der Fachdienst Frühe Hilfen im Amt für Kinder, Jugend und Familie zieht eine positive Bilanz der Aktionstage: Vor Ort konnten Schwangere, Eltern sowie Familien mit kleinen Kindern gezielt informiert und beraten werden.
Der Fachdienst dankt den beteiligten Gemeinden und Partnern für ihre Unterstützung – darunter das Familienzentrum Storchennest in Steißlingen, Moos hilft e.V., der katholische Kindergarten St. Josef in Aach, Edeka Hengge in Volkertshausen und die Villa KlAng in Orsingen-Nenzingen. Durch flexible Organisation und enge Zusammenarbeit gelang es, auf die Bedürfnisse der Familien individuell einzugehen.
Das Projekt stärkt den Zugang zu frühzeitiger Beratung und Unterstützung – wohnortnah und unkompliziert. Aufgrund der positiven Resonanz wird die Veranstaltungsreihe der Mobilen Frühen Hilfen 2026 fortgesetzt. Kommunen im ländlichen Raum, die Interesse an einem Vororttermin oder einer Zusammenarbeit haben, können sich dafür mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie in Verbindung zu setzen: Telefonnummer: 07531 8002334 beziehungsweise Telefonnummer: 07531 8002335 oder per E-Mail an fruehe-hilfen(@)LRAKN.de.
153/25 - Schulung für ehrenamtliche Vormünder startet bald
LANDKREIS KONSTANZ – Das Landratsamt Konstanz sucht Ehrenamtliche für Vormundschaften. Ab November vermittelt eine kostenfreie Schulungsreihe das nötige Wissen, um Kinder und Jugendliche rechtlich und persönlich zu unterstützen.
Kinder und Jugendliche, die ohne elterliche Fürsorge auskommen müssen, brauchen verlässliche Menschen an ihrer Seite. Die Koordinationsstelle Vormundschaften des Landratsamtes Konstanz startet im November eine Schulungsreihe, die auf eine ehrenamtlichen Vormundschaft vorbereitet.
Ab Dienstag, 4. November 2025, werden in fünf Terminen fundiertes Wissen und notwendige Kompetenzen vermittelt, um Kinder und Jugendliche sowohl rechtlich als auch als Coach zu unterstützen. Die Teilnahme ist kostenlos, bei Bedarf ist auch eine teilweise Teilnahme möglich.
- Dienstag, 4. November 2025, 17:30 bis 19:30 Uhr - Rolle und Aufgaben des Vormunds sowie dessen Rechte und Pflichten
- Dienstag, 18. November 2025, 17:30 bis 19:30 Uhr - Zusammenarbeit mit dem Familiengericht / Mein Mündel und ich
- Mittwoch, 3. Dezember 2025, 16:00 – 18:30 Uhr - Unbegleitete minderjährige Ausländer
- Dienstag, 20. Januar 2026, 17:30 bis 19:30 Uhr - Kinder- und Jugendhilfe
- Dienstag, 27. Januar 2025, 17:30 Uhr – 19:30 Uhr - Sozialpädagogische Grundlagen
Interessierte können sich bis zum 31. Oktober 2025 per E-Mail an Koordination.Vormundschaften(@)LRAKN.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07531 8002307 oder Telefonnummer: 07531 8002358 anmelden.
148/25 - Goldschakal im Landkreis Konstanz nachgewiesen
LANDKREIS KONSTANZ – Im Landkreis Konstanz leben auch in diesem Jahr nachweislich Goldschakale mit eigenen Revieren und Nachwuchs. Damit gehört die Region zu den wenigen Gebieten in Deutschland, in denen diese Tierart derzeit dauerhaft vorkommt. Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, Sichtungen zu melden.
Der Goldschakal ist eine mittelgroße hundeartige Tierart, die ursprünglich aus Südosteuropa stammt und sich in den letzten Jahrzehnten nach Mitteleuropa ausgebreitet hat. Er erreicht im Durchschnitt ein Gewicht zwischen acht und 16 Kilogramm. Zum Vergleich: Ein Wolf wiegt zwischen 25 und 35, ein Fuchs zwischen 4,6 und 7,7 Kilogramm. Goldschakale sind überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Sie leben entweder allein, in Paaren oder in Familienverbänden. Auffällig ist ihre ausgeprägte Sozialstruktur: In der Regel bilden sie eine lebenslange Paarbindung und ziehen ihren Nachwuchs gemeinschaftlich groß.
In ihrer Ernährung sind Goldschakale sehr anpassungsfähig. Als Allesfresser nutzen sie ein breites Nahrungsspektrum: Dazu zählen kleine Beutetiere, Aas sowie pflanzliche Nahrung. Unter günstigen Bedingungen sind sie zudem in der Lage, auch größere Beutetiere zu überwältigen. Für den Menschen stellt der Goldschakal keine Gefahr dar. Begegnungen verlaufen in der Regel unauffällig, da die Tiere sehr scheu sind und den Kontakt meiden.
Um die Verbreitung in Baden-Württemberg wissenschaftlich zu begleiten, ist eine sorgfältige Dokumentation von Beobachtungen wichtig. Nur mit einer verlässlichen Datengrundlage lassen sich auch Entwicklungen und Auswirkungen abbilden und gegebenenfalls prognostizieren. Davon hängen auch künftige Managementmaßnahmen für den Umgang mit dem Tier ab. Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, Sichtungen möglichst mit Foto und Standortdaten an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (E-Mail schreiben) oder an den Wildtierbeauftragten des Landkreises Konstanz zu melden (E-Mail schreiben).
