Aktuelles aus dem Rathaus
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg/Bund
Erstelldatum23.04.2026
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg/Bund
Informationen für die Steuererklärung - kostenfreie Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner
Viele Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dafür erhalten Rentenbeziehende die kostenfreie „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Bescheinigung enthält steuerrechtlich relevante Beträge für die Steuererklärung, wie die Höhe der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder die Rentenhöhe für das vergangene Kalenderjahr.
Erstmaliger Antrag – dann automatischer Bezug
Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten diese 2026 automatisch. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ zum ersten Mal benötigt, kann diese ganz einfach über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.
Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Diese Frage kann die Deutsche Rentenversicherung nicht individuell beantworten. Genaue Auskünfte darüber geben aber Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.
Information
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen werden.
Gut zu wissen - So beantragen Sie Ihre Rente
Fragen und Antworten zum Rentenantrag
Wer in den Ruhestand gehen möchte, muss rechtzeitig einen Rentenantrag stellen. Viele Menschen fragen sich: Wie funktioniert das eigentlich? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Altersrente beantragen und welche Unterlagen Sie benötigen.
Wann sollte ich die Rente beantragen?
Um die Rente rechtzeitig zu beantragen und nahtlos in den Ruhestand übergehen zu können, empfiehlt es sich, den Rentenantrag etwa drei bis maximal sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung?
Folgende Informationen brauchen Versicherte für ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV):
• Versicherungsnummer
• Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde)
• Bei Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde
• Angaben zur Bankverbindung (IBAN)
• Versichertennummer und Anschrift der Kranken- und Pflegeversicherung
• Geburtsurkunden der Kinder – auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung
• ggf. Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid
• Steueridentifikationsnummer
• Wenn Sozialleistung bezogen werden: Letzter Bescheid der ausstellenden Behörde
• Wenn die Person in Altersteilzeit ist: Altersteilzeitvertrag.
• Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten, z. B. Nachweise über Ausbildungszeiten
• Aktueller Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden).
Informationen zu den verschiedenen Altersrenten (Anspruchsvoraussetzungen, Rentenbeginn, Abschläge) finden Versicherte in ihrer letzten Rentenauskunft.
Wo beantrage ich die Rente?
Der Antrag auf Versichertenrente (R0100) kann bequem online über die DRV Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0100 gestellt werden.
Kann ich mich frühzeitig auf den Rentenantrag vorbereiten?
Ja. Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Grundlage dafür, dass die spätere Rente in richtiger Höhe gezahlt werden kann. Eine Kontenklärung hilft dabei, die vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen. Den Antrag auf Kontenklärung (V0100) können Sie digital stellen unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0100
Einen guten ersten Überblick über Rentenbeginn, -höhe oder Hinzuverdienstmöglichkeiten bieten die Online-Rechner der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/onlinerechner
Zudem können sich Versicherte vorab in ihrer Kommune über die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater oder in den Beratungsstellen der DRV BW informieren. Details dazu unter www.drv-bw.de/kontakt
Wer rechnet die Rente aus?
Die DRV ist für die Berechnung der Rente zuständig. Sie ermittelt die Höhe der individuellen Altersrente und verschickt jährlich eine Renteninformation an ihre Versicherten. Diese enthält die wichtigsten Informationen zu den individuellen Rentenansprüchen bereit, die sich aus der jeweiligen aktuell erfassten Erwerbsbiografie ergeben.
Übrigens: Das Finanzamt erhält automatisch die Daten zu Beginn und Rentenhöhe. Denn ein Teil der Rente ist steuerpflichtig – abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Genauere Auskünfte geben Finanzbehörden, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.
Broschüren zum Thema
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Ihr Rentenantrag: So geht`s“ auf www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-rentenantrag „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-altersrente-hinzuverdienst „Kontenklärung: Fragen und Antworten“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-kontenklaerung „Versicherte und Rentner Info zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-steuerrecht
Einfach erklärt - Hinterbliebenenrente - was ist das und wer bekommt sie?
Fragen und Antworten zur Witwen- oder Witwerrente
Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner oder eine Ehe- oder Lebenspartnerin stirbt, haben Hinterbliebene über den emotionalen Verlust hinaus oft Sorge um ihre wirtschaftliche Existenz. Die sogenannte Witwen- oder Witwerrente soll in dieser schweren Zeit unterstützen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt, was Betroffene wissen und beachten sollten.
Was ist die Witwen- oder Witwerrente?
Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird gezahlt, wenn der verstorbene Partner oder die verstorbene Partnerin Rentenansprüche hatte oder bereits Rente bezogen hat.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Ehe- oder Lebenspartner und -partnerinnen, wenn:
die Ehe oder Partnerschaft mindestens ein Jahr bestand (Ausnahmen zum Beispiel bei Unfalltod),
der/die Verstorbene mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat (allgemeine Wartezeit), der/die Hinterbliebene nicht wieder geheiratet hat.
Es gibt zwei Arten der Witwen- oder Witwerrente:
Die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente, die der Ehe- oder Lebenspartner oder die Ehe- oder Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Die kleine Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate (zwei Jahre) nach dem Tod des Ehepartners oder -partnerin begrenzt.
Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Hinterbliebene, wenn sie das 47. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist.
Wie hoch ist die Rente?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des/der Verstorbenen. Bei Heirat vor 2002 und wenn ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 1. Januar 1962 geboren wurde, sind es 60 Prozent. Eigene Einkünfte des/der Hinterbliebenen werden bei Überschreiten eines Freibetrages angerechnet.
Was müssen Betroffene tun?
Die Rente muss mit dem Antrag auf Hinterbliebenenrente (R0500) beantragt werden – am besten über die DRV-Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0500
Für den Antrag benötigen Betroffene unter anderem: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Rentenversicherungsnummern, Geburtsurkunde von Kindern und Einkommensnachweise.
Information: Mehr Informationen enthält die kostenfreien Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-hinterbliebenenrente heruntergeladen oder bestellt werden.
Kundenkommunikation immer sicherer und digitaler
Über 850 öffentliche Einrichtungen und Unternehmen komplett umgestellt
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) baut ihre sicheren digitalen Kommunikationskanäle weiter aus. Nach der Abschaffung des Fax-Verfahrens zum 1. Februar 2025 zieht sie gut ein Jahr später positive Bilanz. Während Versicherte zunehmend die digitalen Angebote nutzen, haben nun die öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen im letzten Jahr weiter und damit als komplettes Kundensegment nachgezogen. Über 850 Kommunikationspartner, wie beispielsweise Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen oder Krankenkassen kommunizieren inzwischen digital und nach aktuellsten datenschutzkonformen Standards mit der Rentenversicherung im Land.
Senden Sie Ihre Anliegen und Unterlagen problemlos an uns:
Kontaktformular für persönliche Anliegen
Hierüber können alle Kommunikationspartner – Versicherte und Bevollmächtigte sowie Unternehmen und Institutionen – der DRV BW Unterlagen und Informationen übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherungsnummer bekannt ist. Die Unterlagen werden an den kontoführenden Versicherungsträger gesendet und gehen automatisch in die digitale Akte ein. Dieses Formular steht unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-S8003 zur Verfügung.
eAntrag Webversion
Mit der eAntrag Webversion können Anträge an die Deutsche Rentenversicherung gestellt werden. Auch hierfür ist die Angabe der Versicherungsnummer nötig. Die Anträge werden an den kontoführenden Versicherungsträger gesendet und gehen automatisch in die digitale Akte ein: www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag.
Kundenportal (mit Anmeldung über eID)
Mittels des ePostfach (Kundenportal) werden Nachrichten und Dokumente sicher mit der Deutschen Rentenversicherung ausgetauscht. Voraussetzung ist die Registrierung im Kundenportal. Alle Informationen zum Kundenportal und ePostfach unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/kundenportal.
Kontaktformular für sonstige Anfragen
Bei dieser Alternative können der DRV BW schnell und unkompliziert Unterlagen und Informationen übermittelt werden, die nicht im Zusammenhang zu einer Versicherungsnummer stehen oder wenn die Versicherungsnummer nicht bekannt ist.
Weitere Angebote für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen
Für diese Kundengruppen steht zudem der Verschlüsselungsserver Cryptshare® bereit, um den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen zu ermöglichen. Alternativ können über das Verschlüsselungsverfahren S/MIME ebenso sicher vertrauliche Daten und Informationen per Mail ausgetauscht werden.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.drv-bw.de/faxabloesung
Zukunftstag am 23. April 2026
Zukunft im Blick: Rund 40 Mädchen und Jungen entdecken die DRV BW
Girls’ Day und Boys’ Day zur Berufsorientierung
Welche beruflichen Möglichkeiten bieten sich nach der Schule? Antworten darauf erhalten rund 40 Schülerinnen und Schüler am heutigen Girls’ Day und Boys’ Day bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW). Die Teilnehmenden bekommen an den Standorten Karlsruhe und Stuttgart praxisnahe Einblicke in die vielfältigen Aufgabenbereiche einer modernen Sozialversicherung – von Verwaltung und Beratung bis hin zu IT und Digitalisierung.
Im Mittelpunkt steht dabei vor allem eines: selbst entdecken und ausprobieren. Bei einer Haustour mit Rentenquiz, Infos zur Sozialversicherung und konkreten Fallbeispielen aus den Bereichen Reha und Sucht, erleben die Jugendlichen, wie abwechslungsreich und sinnstiftend die Arbeit bei der DRV BW ist. Gleichzeitig wird deutlich, welche Perspektiven ein Einstieg in den öffentlichen Dienst bietet.
„Der Girls’ Day und Boys’ Day ist für uns ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung. Wir möchten junge Menschen ermutigen, unabhängig von Geschlechterklischees ihre Interessen zu verfolgen und neue Berufsfelder für sich zu entdecken. Mit aktuell rund 400 Nachwuchskräften und fünf verschiedenen Ausbildungs- und Studienzweigen bieten wir hierfür beste Voraussetzungen“, erklärt Maren Elsner, Gleichstellungsbeauftragte der DRV BW.
Weitere Informationen zu Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten gibt es unter www.kluge-koepfe-fuer-die-rente.de
Girls’ Day und Boys’ Day auf Social Media
Wer einen authentischen Einblick in die Welt der Auszubildenden und Studierenden bei der DRV BW bekommen möchte, sollte einen Blick auf die Instagram- und Facebook-Auftritte „Kluge Köpfe für die Rente“ werfen. Hier zeigen die derzeitigen Nachwuchskräfte ihren Ausbildungs- und Arbeitsalltag kreativ und echt. Auch der Girls‘ Day und Boys‘ Day wird über diese Kanäle begleitet.
Weitere Informationen unter: www.instagram.com/klugekoepfefuerdierentewww.facebook.com/klugekoepfefuerdierente.