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Netze BW GmbH
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Aktuelles aus dem Rathaus

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg/Bund

Erstelldatum29.06.2026

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg/Bund

Gut zu wissen - So beantragen Sie Ihre Rente

Fragen und Antworten zum Rentenantrag

Wer in den Ruhestand gehen möchte, muss rechtzeitig einen Rentenantrag stellen. Viele Menschen fragen sich: Wie funktioniert das eigentlich? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Altersrente beantragen und welche Unterlagen Sie benötigen.

Wann sollte ich die Rente beantragen?
Um die Rente rechtzeitig zu beantragen und nahtlos in den Ruhestand übergehen zu können, empfiehlt es sich, den Rentenantrag etwa drei bis maximal sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung?
Folgende Informationen brauchen Versicherte für ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV):

•        Versicherungsnummer
•        Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde)
•        Bei Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde
•        Angaben zur Bankverbindung (IBAN)
•        Versichertennummer und Anschrift der Kranken- und Pflegeversicherung
•        Geburtsurkunden der Kinder – auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung
•        ggf. Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid
•        Steueridentifikationsnummer
•        Wenn Sozialleistung bezogen werden: Letzter Bescheid der ausstellenden Behörde
•        Wenn die Person in Altersteilzeit ist: Altersteilzeitvertrag.
•        Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten, z. B. Nachweise über Ausbildungszeiten
•        Aktueller Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden).

Informationen zu den verschiedenen Altersrenten (Anspruchsvoraussetzungen, Rentenbeginn, Abschläge) finden Versicherte in ihrer letzten Rentenauskunft.

Wo beantrage ich die Rente?
Der Antrag auf Versichertenrente (R0100) kann bequem online über die DRV Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0100 gestellt werden.

Kann ich mich frühzeitig auf den Rentenantrag vorbereiten?
Ja. Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Grundlage dafür, dass die spätere Rente in richtiger Höhe gezahlt werden kann. Eine Kontenklärung hilft dabei, die vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen. Den Antrag auf Kontenklärung (V0100) können Sie digital stellen unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0100

Einen guten ersten Überblick über Rentenbeginn, -höhe oder Hinzuverdienstmöglichkeiten bieten die Online-Rechner der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/onlinerechner
Zudem können sich Versicherte vorab in ihrer Kommune über die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater oder in den Beratungsstellen der DRV BW informieren. Details dazu unter www.drv-bw.de/kontakt

Wer rechnet die Rente aus?
Die DRV ist für die Berechnung der Rente zuständig. Sie ermittelt die Höhe der individuellen Altersrente und verschickt jährlich eine Renteninformation an ihre Versicherten. Diese enthält die wichtigsten Informationen zu den individuellen Rentenansprüchen bereit, die sich aus der jeweiligen aktuell erfassten Erwerbsbiografie ergeben.

Übrigens: Das Finanzamt erhält automatisch die Daten zu Beginn und Rentenhöhe. Denn ein Teil der Rente ist steuerpflichtig – abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Genauere Auskünfte geben Finanzbehörden, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.

Broschüren zum Thema
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Ihr Rentenantrag: So geht`s“ auf www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-rentenantrag „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-altersrente-hinzuverdienst „Kontenklärung: Fragen und Antworten“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-kontenklaerung „Versicherte und Rentner Info zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-steuerrecht

Einfach erklärt - Hinterbliebenenrente - was ist das und wer bekommt sie?

Fragen und Antworten zur Witwen- oder Witwerrente
Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner oder eine Ehe- oder Lebenspartnerin stirbt, haben Hinterbliebene über den emotionalen Verlust hinaus oft Sorge um ihre wirtschaftliche Existenz. Die sogenannte Witwen- oder Witwerrente soll in dieser schweren Zeit unterstützen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt, was Betroffene wissen und beachten sollten.
Was ist die Witwen- oder Witwerrente?
Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird gezahlt, wenn der verstorbene Partner oder die verstorbene Partnerin Rentenansprüche hatte oder bereits Rente bezogen hat.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Ehe- oder Lebenspartner und -partnerinnen, wenn:
die Ehe oder Partnerschaft mindestens ein Jahr bestand (Ausnahmen zum Beispiel bei Unfalltod),
der/die Verstorbene mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat (allgemeine Wartezeit), der/die Hinterbliebene nicht wieder geheiratet hat.
Es gibt zwei Arten der Witwen- oder Witwerrente:
Die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente, die der Ehe- oder Lebenspartner oder die Ehe- oder Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Die kleine Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate (zwei Jahre) nach dem Tod des Ehepartners oder -partnerin begrenzt.
Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Hinterbliebene, wenn sie das 47. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist.
Wie hoch ist die Rente?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des/der Verstorbenen. Bei Heirat vor 2002 und wenn ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 1. Januar 1962 geboren wurde, sind es 60 Prozent. Eigene Einkünfte des/der Hinterbliebenen werden bei Überschreiten eines Freibetrages angerechnet.
Was müssen Betroffene tun?
Die Rente muss mit dem Antrag auf Hinterbliebenenrente (R0500) beantragt werden – am besten über die DRV-Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0500 
Für den Antrag benötigen Betroffene unter anderem: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Rentenversicherungsnummern, Geburtsurkunde von Kindern und Einkommensnachweise.
Information: Mehr Informationen enthält die kostenfreien Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-hinterbliebenenrente heruntergeladen oder bestellt werden.

Kundenkommunikation immer sicherer und digitaler

Über 850 öffentliche Einrichtungen und Unternehmen komplett umgestellt
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) baut ihre sicheren digitalen Kommunikationskanäle weiter aus. Nach der Abschaffung des Fax-Verfahrens zum 1. Februar 2025 zieht sie gut ein Jahr später positive Bilanz. Während Versicherte zunehmend die digitalen Angebote nutzen, haben nun die öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen im letzten Jahr weiter und damit als komplettes Kundensegment nachgezogen. Über 850 Kommunikationspartner, wie beispielsweise Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen oder Krankenkassen kommunizieren inzwischen digital und nach aktuellsten datenschutzkonformen Standards mit der Rentenversicherung im Land.
Senden Sie Ihre Anliegen und Unterlagen problemlos an uns:
Kontaktformular für persönliche Anliegen
Hierüber können alle Kommunikationspartner – Versicherte und Bevollmächtigte sowie Unternehmen und Institutionen – der DRV BW Unterlagen und Informationen übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherungsnummer bekannt ist. Die Unterlagen werden an den kontoführenden Versicherungsträger gesendet und gehen automatisch in die digitale Akte ein. Dieses Formular steht unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-S8003 zur Verfügung.
eAntrag Webversion
Mit der eAntrag Webversion können Anträge an die Deutsche Rentenversicherung gestellt werden. Auch hierfür ist die Angabe der Versicherungsnummer nötig. Die Anträge werden an den kontoführenden Versicherungsträger gesendet und gehen automatisch in die digitale Akte ein: www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag.
Kundenportal (mit Anmeldung über eID)
Mittels des ePostfach (Kundenportal) werden Nachrichten und Dokumente sicher mit der Deutschen Rentenversicherung ausgetauscht. Voraussetzung ist die Registrierung im Kundenportal. Alle Informationen zum Kundenportal und ePostfach unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/kundenportal.
Kontaktformular für sonstige Anfragen
Bei dieser Alternative können der DRV BW schnell und unkompliziert Unterlagen und Informationen übermittelt werden, die nicht im Zusammenhang zu einer Versicherungsnummer stehen oder wenn die Versicherungsnummer nicht bekannt ist.
Weitere Angebote für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen
Für diese Kundengruppen steht zudem der Verschlüsselungsserver Cryptshare® bereit, um den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen zu ermöglichen. Alternativ können über das Verschlüsselungsverfahren S/MIME ebenso sicher vertrauliche Daten und Informationen per Mail ausgetauscht werden.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.drv-bw.de/faxabloesung

Jugendinitiative Rentenblicker

Für mehr Finanzwissen in Schulen: Jetzt Referentenservice buchen!
Speziell geschulte Renten-Expertinnen und -Experten der DRV BW machen junge Menschen fit in Sachen Altersvorsorge und Rente
Wie funktioniert das deutsche Sozialversicherungssystem? Was kann ich heute schon für meine finanzielle Zukunft und Rente tun? Worauf muss ich beim Berufsstart achten? Der „Rentenblicker-Referentenservice” der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt jungen Menschen Antworten auf diese Fragen – und zwar direkt vor Ort in der Schule. Rund 100 speziell geschulte Renten-Expertinnen und -Experten bringen Finanz- und Alltagskompetenzen in baden-württembergische Klassenzimmer. Ziel ist es, dass sich junge Menschen frühzeitig mit der gesetzlichen Rentenversicherung und Altersvorsorge beschäftigen. Das Angebot richtet sich vor allem an allgemeinbildende und berufliche Schulen ab Klasse 9. Lehrkräfte können den Service einfach und kostenfrei buchen unter www.rentenblicker.de.
Der Rentenblicker-Referentenservice ist Teil der bundesweiten Jugendinitiative „Rentenblicker” der Deutschen Rentenversicherung. Neben dem regionalen Referentenservice bietet die Initiative Lehrkräften Unterrichtsmaterialien für den eigenen Unterricht an. Diese Bildungsmedien wurden 2024 zum zweiten Mal mit dem Comenius-EduMedia-Siegel ausgezeichnet und können ebenfalls kostenfrei über die Website bestellt oder heruntergeladen werden. Darüber hinaus informiert die Initiative über Social Media junge Menschen zu den Themen Altersvorsorge und Rente.
 

Ende der Schulzeit - Zeiten bei der Arbeitsplatzsuche zählen für die Rente

Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten
Schon bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz können sich junge Menschen für den späteren Ruhestand Vorteile verschaffen. Dazu sollten sich Schulabgängerinnen und -abgänger bei der Bundesagentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden und erhalten somit Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW).
Voraussetzung ist, dass die jungen Menschen zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und die Suche mindestens einen Kalendermonat dauert. Keine Rolle spielt dagegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bezogen werden.
Wer älter als 25 Jahre alt ist, kann ebenfalls Anrechnungszeiten bekommen. Dazu muss die Person vor der Suche jedoch sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein – also bereits Beiträge eingezahlt haben.
Information: Weitere Informationen enthält die Broschüre „Tipps für den Berufsstart“, die auf www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden kann.
 

Vorteile auf einem Blick - Warum sich der Freiwilligendienst fürs Rentenkonto auszahlt

Entgeltpunkte und wichtige Mindestversicherungszeiten sammeln
Nach der Schule erst mal durchatmen, Praxisluft schnuppern oder gesellschaftlich engagieren: Viele junge Menschen nutzen nach dem Abschluss die Chance auf ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ oder FÖJ), den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilligen Wehrdienst (FWD). Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt, warum sich der Einsatz schon jetzt für das Rentenkonto auszahlt.
Vorteile auf einem Blick – so profitiert das eigene Rentenkonto:
Null Euro Eigenanteil: Egal welcher freiwillige Dienst gewählt wird, der Arbeitgeber übernimmt die kompletten Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung.
Wertvolle Entgeltpunkte und höhere Rente: Obwohl kein reguläres Gehalt bezogen wird, werden jeden Monat echte Rentenpunkte (Entgeltpunkte) gutgeschrieben. Für Taschengeld oder Sold gelten gesonderte monatliche Bezugsgrößen zur Berechnung der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Generell aber gilt: Je mehr Beiträge einzahlt werden, desto höher die spätere Rente.
Mindestversicherungszeiten füllen: Die geleisteten Monate zählen voll zu den Pflichtbeitragszeiten. Sie helfen dabei, die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) zu erfüllen, die alle brauchen, um überhaupt Reha- oder Rentenleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Frühzeitiger Schutz: Durch diese ersten Pflichtbeiträge sichern sich die jungen Menschen frühzeitig Schutz für den Ernstfall, beispielsweise für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn die Person nicht mehr oder sehr eingeschränkt arbeiten kann.
Sicher ist sicher: Nach dem Ende des Freiwilligendienstes stellt der Arbeitgeber eine offizielle Bescheinigung über die geleistete Zeit aus. Die Zeiten werden auch elektronisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt. Die DRV BW rät dazu dieses wichtige Dokument dennoch sicher abzulegen, denn auch Jahrzehnte später gilt es als offizieller Nachweis, um sich Entgeltpunkte und Mindestversicherungszeiten noch sichern zu können.
Information
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Freiwilligendienste und Rente“ und „Wehrdienst und Rente“. Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.