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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
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Europäische Union

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Aktuelles aus dem Rathaus

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg/Bund

Erstelldatum13.08.2025

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg/Bund

Informationen für die Steuererklärung - ostenfreie Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner

Viele Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dafür erhalten Rentenbeziehende die kostenfreie „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Bescheinigung enthält steuerrechtlich relevante Beträge für die Steuererklärung, wie die Höhe der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder die Rentenhöhe für das vergangene Kalenderjahr.

Erstmaliger Antrag – dann automatischer Bezug
Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten diese 2026 automatisch. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ zum ersten Mal benötigt, kann diese ganz einfach über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Diese Frage kann die Deutsche Rentenversicherung nicht individuell beantworten. Genaue Auskünfte darüber geben aber Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.

Information
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen werden.
 

Beschäftigte - Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 €

Mindestlohn-Erhöhung ab Januar
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde. 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 € geplant. Das hat auch Auswirkungen auf Minijobs. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin.
Der neue Mindestlohn betrifft neben Vollzeitbeschäftigten, auch rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt durch die Kopplung an den Mindestlohn von derzeit 556 € auf 603 € ab 2026 und 633 € ab 2027. Damit können geringfügig Beschäftigte künftig mehr verdienen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren.
Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze bei Minijobs dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt automatisch auch der maximal zulässige Monatsverdienst im Minijob. Durch diese Regelung bleibt das mögliche Arbeitspensum von etwa zehn Wochenstunden im Minijob weiterhin konstant, ohne dass der Minijob-Status verloren geht.
Information
Weitere Informationen darüber hinaus erhalten Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeber auf der Seite der Minijob-Zentrale unter www.minijob-zentrale.de. Empfehlenswert sind auch dieBroschüren „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“ und „Rente: Jeder Monat zählt“.Diese können auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen werden.

Keine Kosten für Rentenversicherungsnummer

Alle Auskünfte beim Rentenversicherungsträger kostenfrei
Im Internet tummeln sich vermehrt Dienstleister, die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kostenpflichtig Auskünfte über ihre eigenen Versichertendaten anbieten. Beworben wird beispielsweise neben der Beschaffung der persönlichen Rentenauskunft vermehrt auch die Dienstleistung, einen Versicherungsnummernachweis (ehemals Sozialversicherungsausweis) online zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) stellt klar: Versicherte haben jederzeit selbst die Möglichkeit diese Informationen unkompliziert und kostenfrei vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger direkt zu erhalten.

Kostenfreie Unterlagen für Versicherte und Hinterbliebene
Ob Rentenversicherungsnummer (Sozialversicherungsnummer), Versicherungsverlauf, Rentenauskunft oder Renteninformation – Versicherte können diese www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services anfordern und bekommen die gewünschten Unterlagen per Post zugeschickt.

Wie komme ich an meine Rentenversicherungsnummer
Seit 2005 vergibt die Deutsche Rentenversicherung die Versicherungsnummer ab der Geburt automatisch. Diese bleibt ein Leben lang gleich.

Ihre Versicherungsnummer steht auf allen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Sollten Sie keines mehr haben, wenden Sie sich bitte schriftlich unter Angabe Ihres Geburtsdatums, Ihres Geburtsnamens, Ihres Geburtsortes sowie Ihrer aktuellen Postanschrift an uns. Wir teilen Ihnen Ihre Versicherungsnummer umgehend per Post mit.

Gut zu wissen: Bei erster Beschäftigung erledigt der Arbeitgeber die Anmeldung bei der DRV. Die Beschäftigten erhalten ihre persönliche Nummer nach der Anmeldung automatisch per Post zugeschickt. Bereits beschäftigte Personen finden ihre Rentenversicherungsnummer auf ihrer Lohnabrechnung.
Bei Verlust, Zerstörung oder Unbrauchbarkeit des Versicherungsnummernachweises kann die Neuausstellung dieser Bescheinigung mit einem Klick beantragt werden.

Service für Rentnerinnen und Rentner
Rentenbeziehende können ebenfalls diverse Unterlagen wie die Rentenbezugsbescheinigungen oder Information über Meldungen an die Finanzverwaltung über die DRV-Online-Services bestellen.

Unkompliziert Unterlagen anfordern
Einfach unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services auf „Informationen anfordern“ klicken, gewünschte Versicherungs- und Rentenunterlagen anfordern wählen und Adresse plus Versicherungsnummer sicher an die DRV übermitteln. Kosten: null Euro!

Information
Zusätzliche Informationen enthält die BroschüreVorsicht Trickbetrug“. Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.

Dringender Appell - Ab Januar keine Barauszahlung der Rente mehr möglich

Angaben von Kontoverbindungen zur Überweisung ist ein Muss
Die Deutsche Bank wird als Nachfolgerin der Postbank ab Januar 2026 keine Barauszahlungen von Renten mehr anbieten. Umso wichtiger ist es, dass betroffene Versicherte so schnell wie möglich ihrem gesetzlichen Rentenversicherungsträger eine Kontoverbindung mitteilen, appelliert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW).
Hintergrund ist die mit dem SGB VI-Anpassungsgesetz geplante Änderung, die ab 2026 nur noch Rentenzahlungen per Überweisung auf ein Bankkonto zulässt.
Es fehlen noch Kontoverbindungen von Versicherten
Die entsprechenden Rentnerinnen und Rentner wurden seit dem Sommer mehrfach schriftlich über die Einstellung des Barauszahlungsservice informiert. Die Betroffenen können diesen Schreiben alle wichtigen Schritte entnehmen und mit dem beigelegten Formular die Kontoverbindung portofrei an die DRV BW zurücksenden, damit sie ihre Rente auch zukünftig problemlos erhalten. Für diejenigen, die bisher nicht reagiert haben drängt nun die Zeit zum Handeln.  
Auch online möglich
Noch schneller geht die Rückmeldung über die Kontoverbindung online mit dem Antrag „Angaben zum Zahlungsweg bei Inlandskonto“ (R0985) über die Online-Services der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0985.
Was tun, wenn man noch kein Konto hat?
Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger kann ein sogenanntes Basiskonto mit allen grundlegenden Zahlungsfunktionen bei einer Bank eröffnen. Durch das Zahlungskontengesetz (ZKG) sind Kreditinstitute verpflichtet, mit einem berechtigten Verbraucher einen Basiskontovertrag abzuschließen. Nähere Informationen und ein entsprechendes Antragsformular zur Eröffnung eines Basiskontos finden Versicherte auch bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. unter www.verbraucherzentrale-bawue.de.
Wem die Zeit für eine Kontoeröffnung davonläuft oder die Möglichkeit fehlt, kann sich die Rente auch kostenfrei auf das Konto einer Person seines Vertrauens überweisen lassen. Das Antragsformular für diese Lösung ist das bereits genannte.

Gut zu wissen - So beantragen Sie Ihre Rente

Fragen und Antworten zum Rentenantrag

Wer in den Ruhestand gehen möchte, muss rechtzeitig einen Rentenantrag stellen. Viele Menschen fragen sich: Wie funktioniert das eigentlich? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Altersrente beantragen und welche Unterlagen Sie benötigen.

Wann sollte ich die Rente beantragen?
Um die Rente rechtzeitig zu beantragen und nahtlos in den Ruhestand übergehen zu können, empfiehlt es sich, den Rentenantrag etwa drei bis maximal sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung?
Folgende Informationen brauchen Versicherte für ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV):

•        Versicherungsnummer
•        Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde)
•        Bei Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde
•        Angaben zur Bankverbindung (IBAN)
•        Versichertennummer und Anschrift der Kranken- und Pflegeversicherung
•        Geburtsurkunden der Kinder – auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung
•        ggf. Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid
•        Steueridentifikationsnummer
•        Wenn Sozialleistung bezogen werden: Letzter Bescheid der ausstellenden Behörde
•        Wenn die Person in Altersteilzeit ist: Altersteilzeitvertrag.
•        Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten, z. B. Nachweise über Ausbildungszeiten
•        Aktueller Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden).

Informationen zu den verschiedenen Altersrenten (Anspruchsvoraussetzungen, Rentenbeginn, Abschläge) finden Versicherte in ihrer letzten Rentenauskunft.

Wo beantrage ich die Rente?
Der Antrag auf Versichertenrente (R0100) kann bequem online über die DRV Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0100 gestellt werden.

Kann ich mich frühzeitig auf den Rentenantrag vorbereiten?
Ja. Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Grundlage dafür, dass die spätere Rente in richtiger Höhe gezahlt werden kann. Eine Kontenklärung hilft dabei, die vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen. Den Antrag auf Kontenklärung (V0100) können Sie digital stellen unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0100

Einen guten ersten Überblick über Rentenbeginn, -höhe oder Hinzuverdienstmöglichkeiten bieten die Online-Rechner der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/onlinerechner
Zudem können sich Versicherte vorab in ihrer Kommune über die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater oder in den Beratungsstellen der DRV BW informieren. Details dazu unter www.drv-bw.de/kontakt

Wer rechnet die Rente aus?
Die DRV ist für die Berechnung der Rente zuständig. Sie ermittelt die Höhe der individuellen Altersrente und verschickt jährlich eine Renteninformation an ihre Versicherten. Diese enthält die wichtigsten Informationen zu den individuellen Rentenansprüchen bereit, die sich aus der jeweiligen aktuell erfassten Erwerbsbiografie ergeben.

Übrigens: Das Finanzamt erhält automatisch die Daten zu Beginn und Rentenhöhe. Denn ein Teil der Rente ist steuerpflichtig – abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Genauere Auskünfte geben Finanzbehörden, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.

Broschüren zum Thema
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Ihr Rentenantrag: So geht`s“ auf www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-rentenantrag „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-altersrente-hinzuverdienst „Kontenklärung: Fragen und Antworten“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-kontenklaerung „Versicherte und Rentner Info zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-steuerrecht

Einfach erklärt - Hinterbliebenenrente - was ist das und wer bekommt sie?

Fragen und Antworten zur Witwen- oder Witwerrente
Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner oder eine Ehe- oder Lebenspartnerin stirbt, haben Hinterbliebene über den emotionalen Verlust hinaus oft Sorge um ihre wirtschaftliche Existenz. Die sogenannte Witwen- oder Witwerrente soll in dieser schweren Zeit unterstützen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt, was Betroffene wissen und beachten sollten.
Was ist die Witwen- oder Witwerrente?
Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird gezahlt, wenn der verstorbene Partner oder die verstorbene Partnerin Rentenansprüche hatte oder bereits Rente bezogen hat.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Ehe- oder Lebenspartner und -partnerinnen, wenn:
die Ehe oder Partnerschaft mindestens ein Jahr bestand (Ausnahmen zum Beispiel bei Unfalltod),
der/die Verstorbene mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat (allgemeine Wartezeit), der/die Hinterbliebene nicht wieder geheiratet hat.
Es gibt zwei Arten der Witwen- oder Witwerrente:
Die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente, die der Ehe- oder Lebenspartner oder die Ehe- oder Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Die kleine Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate (zwei Jahre) nach dem Tod des Ehepartners oder -partnerin begrenzt.
Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Hinterbliebene, wenn sie das 47. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist.
Wie hoch ist die Rente?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des/der Verstorbenen. Bei Heirat vor 2002 und wenn ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 1. Januar 1962 geboren wurde, sind es 60 Prozent. Eigene Einkünfte des/der Hinterbliebenen werden bei Überschreiten eines Freibetrages angerechnet.
Was müssen Betroffene tun?
Die Rente muss mit dem Antrag auf Hinterbliebenenrente (R0500) beantragt werden – am besten über die DRV-Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0500 
Für den Antrag benötigen Betroffene unter anderem: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Rentenversicherungsnummern, Geburtsurkunde von Kindern und Einkommensnachweise.
Information: Mehr Informationen enthält die kostenfreien Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-hinterbliebenenrente heruntergeladen oder bestellt werden.