Aktuelles aus dem Rathaus
Informationen und Änderungen zum Personalausweis und Reisepass
Änderungen zum Personalausweis – Gebührenerhöhung ab 7. Februar 2026
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 über die Gebührenerhöhung für den Personalausweis entschieden. Nach der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung wurden die Gebühren angepasst. Die Änderungen sind seit dem 7. Februar 2026 in Kraft.
Wie viel kostet ein neuer Personalausweis?
Ab dem 7. Februar 2026 beträgt die Gebühr 46,00 Euro für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (bisher: 37,00 Euro). Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahren ist zehn Jahre gültig.
Für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Personalausweis nur sechs Jahre gültig ist, werden seitdem 27,60 Euro fällig (bisher: 22,80 Euro).
Gibt es eine Alternative zum Personalausweis?
Grundsätzlich besteht für alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, nach § 1 des Personalausweisgesetzes eine Ausweispflicht. Alternativ zum Personalausweis erfüllt auch der Reisepass diese Funktion.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? Wo gibt es weitere Informationen?
Für die Beantragung eines Personalausweises sind erforderlich:
- persönliches Erscheinen im Bürgerbüro
- ein digitales, aktuelles und biometrisches Lichtbild
- der alte Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (Reisepass) - Bei nicht von uns ausgestelltem Personalausweis/Reisepass oder Erstausstellung benötigen wir noch eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde).
Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen.
Passbilder nur noch digital - Änderungen bei Personalausweis und Reisepass
Um die Sicherheit bei der Beantragung von Ausweisdokumenten zu erhöhen und Manipulationen durch sogenannte Morphing-Techniken zu verhindern gelten ab 1. Mai 2025 veränderte gesetzliche Vorgaben für Passbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten. Ausgedruckte oder selbst aufgenommene Passbilder sind ab 01. August 2025 nicht mehr erlaubt und dürfen von den Bürgerbüros nicht mehr entgegengenommen werden. Die digitale Übermittlung der Passbilder von zertifizierten Stellen oder die Aufnahme vor Ort im Bürgerbüro ist verpflichtend.
Ab sofort wird das neue System „PointID“ im Bürgerbüro zur Verfügung stehen. Durch dieses System können wir Ihnen einen Fotoservice vor Ort während der Beantragung anbieten.
Zertifizierte Fotostudios, welche die Passbilder über ein sicheres Cloudverfahren an uns übermittelt kann, finden Sie hier: www.alfo-passbild.com, www.ringfoto.de/fotofachhaendler
Auch die Drogeriemarktkette „dm“ hat eine Anbindung an das digitale Übermittlungssystem. Den Passbildservice der jeweiligen dm-Märkte finden Sie auf der Seite https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462 und in der dm-App.
Die Umstellungsphase bringt zu Beginn ggf. technische Herausforderungen mit sich. Falls Ihr Dokument zeitnah abläuft oder Sie eine Reise planen, dann bitten wir um eine möglichst frühzeitige Beantragung.
Bitte beachten: Für einen neuen Führerschein benötigen Sie nach wie vor ein ausgedrucktes Passfoto.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro, Frau Baier, Telefonnummer: 07557 9206 0.
Direktversand
Seit dem 01.05.2025 steht den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit offen, das Ausweisdokument zur Wohnadresse senden zu lassen. Diese Versandart beinhaltet zusätzliche Kosten in Höhe von 15 €. Die Sendung kann nur persönlich mit einem zweiten gültigen Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) entgegengenommen werden. Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich.
