Aktuelles aus dem Rathaus
Sozialverband VdK
Erstelldatum13.05.2026
Hinweise zu Informationen und Veranstaltungen!
Beratung im Sozialrecht
Die Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH in Stockach mit Frau Tessara Hauser finden alle 2 Monate jeweils am letzten Dienstag des Monats (24.Februar) von 9.00 bis 12.00 Uhr beim Kreisverband Stockach, Mozartstr. 7, 78333 Stockach statt. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist unter Telefonnummer: 07732 92360. Weitere Sprechtage werden nach Absprache in der VdK-Beratungsstelle in der Bleichwiesenstraße 1/1 in 78315 Radolfzell angeboten.
Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung).
Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht als auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Alter vertreten.
Sprechzeiten des Sozialverband VdK - Beratung im Sozialbereich
Die Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH in Stockach mit Frau Tessara Hauser finden alle 2 Monate jeweils am letzten Dienstag des Monats von 9-12 Uhr beim Kreisverband Stockach, Mozartstr. 7, 78333 Stockach statt. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist unter Telefonnummer: 07732 92360.
Weitere Sprechtage werden nach Absprache in der VdK-Beratungsstelle in der Bleichwiesenstr. 1/1 in 78315 Radolfzell angeboten.
Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung).
Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht als auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Alter vertreten.
Aufgepasst: Rentenauskunft ist immer kostenlos
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) warnt aktuell vor kostenpflichtigen Dienstleistern: Diese bieten im Internet zum Beispiel die Beschaffung der Rentenauskunft gegen Bezahlung an. Versicherte sowie auch Hinterbliebene haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, ihren Versicherungsverlauf, ihre Rentenauskunft oder ihre Renteninformation direkt von der DRV anzufordern – und zwar immer kostenfrei!
Die kostenlosen Unterlagen der DRV können online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services angefordert werden. Sie sind unter der Rubrik „Informationen anfordern“ zu finden. Benötigt werden hierfür die Rentenversicherungsnummer sowie eine Versandadresse. Kosten: null Euro!
Neu seit April 2026: Lungenkrebs-Früherkennung wird Kassenleistung für starke Raucherinnen und Raucher
Seit April haben starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren Anspruch auf ein Lungenkrebs-Screening als Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen: Sie könen alle zwölf Monate mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NCDT) untersucht werden. In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 45.000 Menschen an den Folgend von Lungenkrebs. Ziel ist es, bei diesem besonders gefährdeten Personenkreis Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern.
Gesetzlich Versichere können das Lungenkrebs-Screening in einer allgemeinmedizinischen oder internistischen Praxis durchführen lassen, die sich an der Lungenkrebs-Früherkennung beteilgt. Anspruchsberechtigt sind: Personen zwischen 50 und 75 Jahrenmit einem starken Zigarettenkonsum über einer Dauer von mindestens 25 Jahren und von mindestens 15 "Packungsjahren". Dabei entspricht das Rauchen von Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang einem "Packungsjahr".
Die neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beruht auf einem beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie der vorausgegangenen Lundenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums. Näherer Infos zum Screening gibt es online auf der Homepage des G-BA: www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/erwachsene/krebsfrueherkennung/lungenkrebs-screening/
Die Fachmesse "besser sehen": 3. Juli 2026, Liederhalle Stuttgart, 10-17 Uhr
Gutes Sehen ist nicht selbstverständlich. Eine Krankheit, ein Unfall oder das Alter können zur Beeinträchtigung des Sehens führen. Die richtige Unterstützung sowie passende Hilfesmittel helfen dabei, mit einer Sehbeeinträchtigung eigenständig und aktiv zu sein. Das notwendige Wissen liefert die Fachmesse "besser sehen", die die Nikolauspflege gemeinsam mit einem breiten Bündnis organisiert, Partner ist auch der Sozialverband VdK Baden-Württemberg.
Die überregionale Fachmesse rund ums Sehen ist die größte ihrer Art im süddeutschen Raum. Sie richtet sich an Menschen mit Sehbeeinträchtigung jeden Alters und ihre Angehörigen, aber auch an Augenärztinnen und -ärzte, Rehabilitationsträger, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Lehrkräfte, Fachkräfte aus der Alten- und Behindertenhilfe und alle Interessierten, die sich zzum Thema informieren wollen. Der Eintritt ist frei. Weitere Infos unter: www.fachmesse-besser-sehen.de
Alt, arm und allein: Ein Herz für Rentner e.V. hilft Senioren in Not
3,7 Millionen Rentner sind in Deutschland von Altersarmut betroffen. 42% der Senioren bekommen eine Bruttorente von unter 1000 €. Besonders Frauen geraten in die Altersarmutsfalle. Ein Herz für Rentner e.V. unterstützt Rentnerinnen und Rentner, die in Armut leben müssen und bei denen das Gelde für das Notwendigste fehlt: die defekte Waschmaschine, eine neue Brille oder auch das Kleingeld für ein Stück Kuchen mit Freunden.
Ein Herz für Rentner e.V. unterstützt in Armut lebende Rentner, die in Deutschland gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Hilfe gibt es für Senioren ab 66 Jahren, deren Rente zwischen 500 und 1300 € liegt. Für Frauen ab 70 Jahre, die mindestens zwei Kinder großgezogen haben, gilt die Mindesthöhe von 500 € Rente nicht. Sie werden auch dann unterstützt, wenn sie darunter liegen. Senioren müssen lediglich das Antragsformular unter www.einherzfuerrentner.de ausfüllen und einen aktuellen Rentenbescheid, Grundsicherungs- bzw. Wohngeldbescheid beilegen.
Der Verein "Ein Herz für Rentner" freut sich über Unterstützung: Möglich ist zum Beispiel eine Patenschaft über 38 € pro Monat. Betreute Senioren erhalten diesen Betrag als Patenschafts-Hilfe und können frei darüber verfügen. Der Verein stellt außerdem Obst- und Gemüseboxen zur Verfügung, die den Gang zur Tafel ersparen. Auf eine Sofortspende ist möglich: www.einherzfuerrentner.de
Bundesverdienstkreuz für Bernhard Löffler - VdK Kreisvorsitzender Heilbronn
Innenminister Thomas Strobl hat Bernhard Löffler das Bundesverdienstkreuz verliehen. Damit erhält Bernhard Löffler die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Der Landesvorstand des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg gratuliert sehr herzlich. "Bernhard Löffler hat ohne jeden Zweifel die höchste Anerkennung verdient, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht: Weil er sich einbringt, sich engagiert und weil er sich kümmert, zuerst an andere denkt, bevor er sich selbst in den Sinn kommt", sage der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 25. März 2026 bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes in Heilbronn.
Schon seit dem Jahr 1968 engagiert sich Bernhard Löffler in der Jugendarbeit, etwa als Jungscharleiter in der evangelischen Jugend Ditzingen, im Leitungsgremium des Behindertenclubs des CVJM Ludwigsburg, bei der Naturfreundejugend Marbach und als Landesjugendleiter der Naturfreundejugend Württemberg. Heute setzt sich Berhard Löffler im Sozialverband VdK ehrenamtlich als Kreisvorsitzender des VdK-Kreisverbands Heilbronn ein und ist Sprecher der Initiative Gedenkstätte KZ Heilbronn-Neckargartach. "Die Verlehung des Bundesverdienstkreuzes ist für mich absolut eine große Ehre", sage Bernhrad Löffler. Sprachlos, dankbar und demütig fühler er sich. "Mich hat stets angetrieben zu wissen: Da hat es Werte, für die es zu streuiten lohnt." Für ihn seien das Respekt, Toleranz, Freiheit und der Erhalt der Demokratie. Bernhard Löffler widmet das Bundesverdienstkreu all seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern und all denjenigen, die sich Tag für Tag im Stillen einsetzen.
Ein inklusives Betriebsklima als Chance! 24. SBV-Konferenz am 8. Juli 2026, Harmonie Heilbronn
Bereits zum 24. Mal findet am Mittwoch, 8. Juli, die SBV-Konferenz in der Harmonie Heilbronn statt – die renommierte Fortbildungsveranstaltung des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg e.V. für Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderungen (SBV) sowie Mitglieder von Betriebs- und Personalräten. Die SBV-Konferenz hat sich als feste Größe etabliert: Sie unterstützt engagierte Interessenvertretungen bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe, betriebliche Inklusion wirksam zu gestalten. Dieses Jahr steht die SBV-Konferenz unter dem Motto: „Ein inklusives Betriebsklima als Chance!“. Dabei stehen in der Podiumsdiskussion zunächst die aktuellen sozialpolitischen Entwicklungen im Mittelpunkt. Weitere Themen sind unter anderem: rechtliche Rahmenbedingungen beim Stellenabbau, strategische Methoden zur nachhaltigen Implementierung von Inklusion und Chancen und Risiken von KI für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Die Anmeldung zur SBV-Konferenz 2026 ist ab sofort möglich. Die Seminargebühr beträgt inklusive Verpflegung und Tagungsunterlagen 179 Euro. Da es sich um eine zertifizierte Fortbildungsveranstaltung handelt, trägt der Arbeitgeber die Kosten der Freistellung und der Teilnahmegebühr sowie sonstige anfallende Kosten. Hier geht es zur Anmeldung: www.vdk-bw-event.de.
Sozialverband VdK: „Soziale Maßnahmen im Koalitionsvertrag dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben!“
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg begrüßt den vorgestellten Koalitionsvertrag, insbesondere die Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau, das geplante verpflichtende beitragsfreie letzte Kindergartenjahr und das Bekenntnis zur personenzentrierten Eingliederungshilfe, kritisiert jedoch die deutlich unzureichende Verankerung von Maßnahmen für eine bezahlbare Pflege, Barrierefreiheit im Gesundheitswesen und den Hitzeschutz.
„Wirtschaft stärken, Zusammenhalt sichern, das Land zum Motor für Wohlstand in Deutschland zu machen: Das sind die Kernziele des neuen Koalitionsvertrags und ganz ohne Frage: Das ist die Hauptaufgabe der nächsten Jahre. In diesem Zusammenhang geben wir immer wieder zu bedenken: Der starke Sozialstaat ist kein Kostenfaktor, sondern das Fundament für wirtschaftlichen Aufschwung und gesellschaftlichen Zusammenhalt, gerade in stürmischen Zeiten“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Schon heute ist Pflege für viele Menschen kaum noch bezahlbar, Menschen mit Behinderungen kämpfen um Teilhabe und gerade ältere und chronisch kranke Menschen leiden unter der zunehmenden Hitze: Das sind die Themen, die die Menschen in unserem Land bewegen. Die vorgesehenen Maßnahmen im Koalitionsvertrag dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben“, so Hotz. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert die künftige Landesregierung auf: In der Pflege den Wiedereinstieg des Landes in die Investitionskostenförderung – Bürokratieabbau ist kein Allheilmittel, verbindliche Barrierefreiheit im gesamten Gesundheitswesen – von Arztpraxis bis Klinik und verpflichtende Hitzeschutzpläne für die Pflegeheime im Land.
Neue VdK-Broschüre: Nachteilsausgleiche – mehr Klarheit im Alltag für Menschen mit Behinderungen
Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2026 hat der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. eine neue, umfassende Informationsbroschüre veröffentlicht: „Was steht mir zu? – Der VdK-Wegweiser für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg“. Die mehr als 50 Seiten starke Broschüre bietet einen kompakten und verständlichen Überblick über wichtige Nachteilsausgleiche – von steuerlichen Erleichterungen über Vergünstigungen im Nahverkehr bis hin zu Regelungen im Arbeitsleben. Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie an alle, die sich mit den Themen Inklusion und Teilhabe beschäftigen. Wichtig: Nachteilsausgleiche sind keine Sonderrechte – sie schaffen faire Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Gerade weil viele Regelungen komplex und schwer zu überblicken sind, schafft der Wegweiser Klarheit und zeigt konkret auf: Welche Ansprüche Menschen mit Behinderungen haben, welche Unterstützungsleistungen es gibt und wie und wo diese konkret beantragt werden können – speziell in Baden-Württemberg.
Auf der Website des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg können Sie die Broschüre als barrierefreie PDF-Datei kostenlos herunterladen: https://bw.vdk.de/medien/downloads/
„Sparschwein der Nation“ – VdK-Statement zum Regierungsentwurf der geplanten Krankenkassenreform
„Über diesen Ende April beschlossenen Kabinettsentwurf zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung können wir nur den Kopf schütteln. Da geht man ein kleines Schrittchen in die richtige Richtung und beteiligt sich als Bund mit 250 Millionen Euro mehr an der Finanzierung der Gesundheitsleistungen für die Bürgergeldbeziehenden. 12 Milliarden Euro im Jahr wären aber der tatsächliche Ausgleich. Im Gegenzug dazu wird der Bundeszuschuss, der genau der Ausgleich für diese sogenannten versicherungsfremden Leistungen sein soll, von 14,5 auf 12,5 Milliarden gekürzt. Er müsste korrekt bei 37,7 Milliarden Euro liegen. Die gesetzlich Versicherten zahlen also mit der Reform weitere 1,75 Milliarden an versicherungsfremden Leistungen mehr und sind wohl das Sparschwein der Nation. Das ist an Irrwitzigkeit kaum zu überbieten“, sagte Hans-Josef Hotz in seiner Presseerklärung.
Der Sozialverband VdK mahnt den Bund seit Jahren an, die versicherungsfremden Leistungen endlich ordnungspolitisch korrekt aus Steuermitteln zu zahlen. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die die GKV übernimmt, nicht kompensiert. Die Beitragszahlenden merken dies an den hohen Zusatzbeiträgen. Würde der Bund die gesamtgesellschaftlichen Kosten vollständig übernehmen und den Gesundheitsfonds infolgedessen mit 37,7 Milliarden Euro bezuschussen, könnte der Zusatzbeitrag nach VdK-Berechnungen (2025) um 2,2 Prozentpunkte gesenkt werden, also nahezu komplett.
Ihre Stimme für mehr Patientensicherheit – Erfolgreiches Webportal für Versicherte zur Verbesserung der Versorgung
Auf dem Webportal https://mehr-patientensicherheit.de/ können Versicherte über ihre persönlichen Erfahrungen aus der Gesundheitsversorgung berichten. Hieraus wiederum sollen Erkenntnisse für die Verbesserung der Versorgung gewonnen werden. Das Webportal stellen der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und seine Mitgliedskassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK bereit. Das Projekt startete bereits 2024 mit Unterstützung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Stefan Schwartze, MdB.
Über 1.800 Fälle wurden seither im Portal hinterlegt. In 60 Prozent der Berichte kam eine Patientin oder ein Patient zu Schaden, meist auf vermeidbare Weise. Diese Zwischenbilanz zeigt die große Relevanz des Themas. Daher haben die Ersatzkassen vereinbart, das Projekt bis mindestens Ende 2026 fortzuführen. Einträge werden vollständig anonym verarbeitet und von einem Team der Deutschen Gesellschaft für Patientensicherheit (DGPS) analysiert. Aus Berichten, die ein besonderes Lernpotenzial bieten, werden Fokusfälle abgeleitet und anschaulich aufbereitet. Einige werden auch als Kurzfilme oder Social-Media-Postings aufbereitet. Zudem bietet das Webportal konkrete „Tipps für Versicherte“.