Aktuelles aus dem Gemeinderat: Gemeinde Hohenfels

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Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 20.02.2024

Sozialverband VdK

DRV ruft Frauen zur Planung der Altersvorsorge auf

Frauen erhalten im Schnitt über ein Viertel weniger gesetzliche Rente als Männer. 2022 lag die durchschnittliche Bruttoaltersrente nach 35 Versicherungsjahren in Baden-Württemberg für Frauen bei 1.293 Euro (Männer 1.830 Euro). Diese Zahlen nannte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) und betonte: „Aber immer noch erreicht nur ein Drittel der Frauen die 35 Versicherungsjahre oder mehr.“ Für die DRV BW liegen die Gründe auf der Hand: „Oft unterbrechen oder reduzieren sie ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.“ Viele Arbeitnehmerinnen verdienten zudem weniger als ihre männlichen Kollegen und steckten häufig in der „Teilzeitfalle“ fest. Daher seien die Beiträge der Frauen in die gesetzliche Rentenversicherung und folglich ihre Rente geringer. Zum Weltfrauentag am 8. März 2024 empfahl die DRV BW Frauen aller Altersklassen, sich jetzt um die Planung ihrer Altersvorsorge zu kümmern. Hierbei verwies sie auf ihre Beratungsstellen in den Regionen sowie ihre spezielle Themenseite im Internet www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen. 

Louis Braille Festival vom 3.-5. Mai in Stuttgart

„Auf nach Stuttgart!“ heißt es Anfang Mai. Die Stiftung Nikolauspflege veranstaltet zusammen mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und dem Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSVW) das Louis Braille Festival. Es gilt als das größte Festival seiner Art in Europa und findet erstmalig im süddeutschen Raum statt. Schirmherr ist Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Von Freitag, 3. Mai, 14 Uhr, bis Sonntag, 5. Mai, 14 Uhr, wird auf dem Festivalgelände rund um Berliner Platz, Liederhalle und Hotel Maritim ein buntes Programm mit Musik, Infoständen, Kultur und Unterhaltung, Workshops und Mitmach-Aktionen geboten. Menschen mit und ohne Sehbeeinträchtigung wollen das Programm gemeinsam gestalten, mit Unterstützung von Stuttgarter Institutionen. „Das inklusive Fest richtet sich an Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen, an Kinder, Jugendliche, Erwachsene und an alle Interessierte“, schreibt die Nikolauspflege Stuttgart, die ein Festivalbüro betreibt. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.dbsv-festival.de im Internet.

15 Jahre Behindertenrechtskonvention

Am 24. Februar 2009 ratifizierte Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), am 26. März 2009, mithin vor 15 Jahren, trat die UN-BRK in der Bundesrepublik in Kraft. Dort ist sie seither geltendes Recht und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Hintergrund der „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ war die weltweite Erfahrung, dass Behinderte nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden. Die verbindliche Konvention enthält Prinzipien wie Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion. Die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte aus anderen UN-Übereinkommen werden für die Situation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Angestrebt wird eine gleichberechtigte Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen. „Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, auf bestehende Barrieren hinzuweisen und auf deren Beseitigung zu drängen“, betont der Sozialverband VdK in der März-2024-VdK-Zeitung. Er führte in den Jahren 2016/2017 die bundesweite Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ durch. Vom zuständigen UN-Fachausschuss wurde Deutschland 2023 zum zweiten Mal geprüft. Der Abschlussbericht mahnte dann unter anderem die Beseitigung von Barrieren im Gesundheitswesen, zum Beispiel in Arztpraxen, an. Barrieren schränkten die freie Arztwahl von Menschen mit Behinderung massiv ein, so auch VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Inklusives VdK-Sportwochenende für junge Mitglieder vom 23.-25.8.24

Vom 23. bis 25. August 2024 gibt es wieder ein VdK-Sportwochenende für Junge. Diese inklusive Freizeit findet in der Sportschule Baden-Baden-Steinbach unter dem Motto „Inklusion gelebt: Sport verbindet uns alle!“ statt. Sie richtet sich an VdK-Mitglieder im Alter von 10 bis 27 Jahren. Auch junge Nichtmitglieder sind willkommen. Wie bei den Vorgängerevents gibt es Einzel- und Teamsportarten – von Fußball über Rollstuhlbasketball bis hin zu leichtathletischen Spielen, zudem Schwimmen. Die Anmeldung – bis spätestens 31. Mai – erfolgt bei der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des inklusiven Sports (gGFiS), die wieder in Kooperation mit dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg diese besondere Freizeit ausrichtet: gGFiS, Kontaktperson Lisa-Marie Gay, Schönbornstraße 10, 76698 Ubstadt-Weiher, info(@)ggfis.de. Das Wochenende kostet inklusive Übernachtung, Vollverpflegung und Programm pro teilnehmendes VdK-Mitglied 50 Euro. Bei Begleitung von Minderjährigen durch einen Elternteil zahlt dieser 95 Euro. Jede weitere erwachsene Begleitperson hat 160 Euro zu entrichten, ein teilnehmendes Geschwisterkind oder ein junges Nichtmitglied 70 Euro. Die An- und Abreise erfolgt in Eigenregie. Pflegerische Tätigkeiten können nicht durch das Trainerteam vor Ort übernommen werden. Dies müsste im Bedarfsfall die eigene Begleitperson erledigen.

VdK-Landesverband ruft zur Europawahl auf

In einer Video-Botschaft ruft VdK-Landesvorsitzender Hans-Josef Hotz 263.000 VdK-Mitglieder in Baden-Württemberg auf, bei der Europawahl demokratisch wählen zu gehen. „Noch nie ging es bei einer Europawahl um so viel wie in diesem Jahr. Unser Europa ist in Gefahr! In allen europäischen Ländern schieben sich Rechtsextremisten nach vorn. Bei uns plädiert die Höcke-AfD für ein nationalistisches und separatistisches Europamodell“, warnt Landesvorsitzender Hotz. „Doch nur ein starkes, solidarisches und vereintes Europa kann den Frieden und unsere Demokratie sichern. Und nur in einer Demokratie ist die Würde des Menschen wirklich unantastbar. Ohne Demokratie kein Sozialstaat!“ Aus diesem Grund seien der Schutz der Demokratie und der Erhalt eines starken Europa schon immer in der Satzung des Sozialverbandes VdK fest verankert. „Lassen Sie uns jetzt eng zusammenstehen und machen Sie sich stark für Europa – gehen Sie wählen!“

Die Videoansprache von Hans-Josef Hotz finden Sie auf der Startseite der Homepage www.vdk-bw.de  unter „Europa steht zur Wahl“.

Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz - 2023 über 18 Millionen Euro erstritten

Seit Anbeginn vor fast 80 Jahren gehört der Sozialrechtsschutz zu den Kernaufgaben und wesentlichen Mitgliederserviceleistungen des Sozialverbands VdK. 2023 gab es einen neuen Rekord an sozialrechtlichen Beratungen in Baden-Württemberg – über 68.000. Dabei wurden 12.200 Widersprüche und Klagen durch die VdK-Juristen eingereicht sowie Berufungen eingelegt. Die vom VdK eingelegten Rechtsmittel richteten sich beispielsweise gegen Bescheide der Landratsämter in Sachen Schwerbehindertenanerkennung, gegen Rentenbescheide, gegen abgelehnte Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen oder auch gegen Entscheidungen der Pflegeversicherungen. Dabei erstritten die 68 hauptamtlichen VdK-Juristen im Südwesten letztes Jahr 18,4 Millionen Euro an Nachzahlungen für die Mitglieder – ein weiterer Höchstwert. Ebenso gab es einen Höchststand bei den VdK-Mitgliederzahlen in Baden-Württemberg. Im Jahr 2023 kamen weitere 8.400 Männer und Frauen dazu. Dem VdK-Landesverband gehören erstmals in seiner Geschichte über 260.000 Menschen an. 

Für Ruheständler: Hier gibt es Hilfe bei der Steuererklärung

Grundsätzlich müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für Verheiratete. Hilfe erhalten Ruheständler dabei durch die kostenlose Bescheinigung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese Bescheinigung führt alle steuerrechtlich relevanten Beträge auf, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch für das Jahr 2023 an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ in der Vergangenheit schon einmal angefragt hat, bekommt sie auch für 2023 wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie hingegen erstmals benötigt, kann sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.

Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer Telefonnummer: 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse(@)drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre unter „Pressemitteilungen und Nachrichten“ ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

VdK-Apell in Sachen Schließung von Notfallpraxen

„Die Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdiensts durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bedroht die flächendeckende Versorgung in Baden-Württemberg. Dies führt zu einer ungleichen Verteilung medizinischer Dienstleistungen“, betonte der VdK-Landesvorsitzende Hans-Josef Hotz und appellierte im Namen des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. an die KVBW, nach Lösungen zu suchen, die für Patientinnen und Patienten verträglich sind. Die Versorgung im ländlichen Raum müsse sichergestellt werden. „Andere Bundesländer zeigen, dass es möglich ist, eine angemessene Notfallversorgung auch trotz des BSG-Urteils zu Poolärzten zu gewährleisten“, so Hans-Josef Hotz weiter – auch mit Blick auf das im Oktober 2023 erfolgte Urteil des Bundessozialgerichts zu den sogenannten Poolärzten. Baden-Württemberg solle diesem Beispiel folgen. Der VdK-Landeschef kritisierte außerdem, dass der Verweis der KVBW auf die telefonische Beratung unter der Nummer Telefonnummer: 116 117 nicht ausreicht. Im Notfall könne die örtliche Erreichbarkeit eine entscheidende Rolle spielen, gab Hans-Josef Hotz zu bedenken und appellierte eindringlich: „Ein persönlicher Ansprechpartner für die ärztliche Versorgung muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen!“