Gemeinderat
Hauptbereich
Bürgerinfoportal
Aktuelle Informationen über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Mitglieder finden Sie im Bürgerinfoportal.
Sie können Termine der öffentlichen Sitzungen, die Tagesordnungen und die öffentlichen Sitzungsunterlagen abrufen und sich nach den Sitzungen über die Beschlussfassungen erkundigen. Eine Recherche in den öffentlichen Sitzungsdaten ist ebenfalls möglich.
Informationen über die Zusammensetzung und die Mitglieder des Gemeinderats erhalten Sie ebenfalls im Bürgerinfoportal.
Sozialverband VdK
Sprechzeiten des Sozialverband VdK - Beratung im Sozialbereich
Die Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH in Stockach mit Frau Tessara Hauser finden alle 2 Monate jeweils am letzten Dienstag des Monats von 9-12 Uhr beim Kreisverband Stockach, Mozartstr. 7, 78333 Stockach statt. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist unter Tel. Telefonnummer: 07732 92360.
Weitere Sprechtage werden nach Absprache in der VdK-Beratungsstelle in der Bleichwiesenstr. 1/1 in 78315 Radolfzell angeboten.
Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung).
Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht als auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Alter vertreten.
Inklusion: Job-Speed-Dating für Menschen mit Schwerbehinderung (Anmeldung noch möglich für 11. Februar 2025)
Alle acht Minuten ertönt ein Gong und die Bewerberinnen und Bewerber wechseln zum nächsten Arbeitgeber. Das landesweit erste Job-Speed-Dating für Menschen mit Schwerbehinderung im Oktober 2023 war ein voller Erfolg: Zehn Arbeitgeber führten in Stuttgart Gespräche mit 25 Jobsuchenden und das Ergebnis? Einige Festanstellungen und mehrere Praktika. Andreas Lapp-Zens vom Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart (ZsL) organisiert für Februar 2025 das zweite Job-Speed-Dating. Warum funktioniert das so gut? Bewerbungsgespräche im 8-Minuten-Takt? Man könne doch denken, so schnell lerne ich niemanden kennen? „Das Gegenteil passiert und das ist das Spannende“, sagt Oliver Reinl, Vorstand des ZsL Stuttgart. „Die Atmosphäre ist so viel lockerer und gelöster, das ist eine große Chance.“
Das zweite Job-Speed-Dating findet statt am: 11. Februar 2025 in Stuttgart Heslach, das verpflichtende, kostenfreie Jobcoaching für alle Bewerberinnen und Bewerber am 22. oder wahlweise 23. Januar 2025. Arbeitgeber und Jobsuchende mit Schwerbehinderung können sich direkt per E-Mail anmelden beim ZsL Stuttgart: schade(@)zsl-stuttgart.de oder: lapp-zens(@)zsl-stuttgart.de. Weitere Informationen unter: www.zsl-stuttgart.de oder per Telefon: Telefonnummer: 0711 7801858.
Neu für gesetzlich Versicherte: Anspruch auf amalgamfreie Zahnfüllungen ohne Mehrkosten
Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden. Der Grund ist eine EU-Verordnung. Ausnahme: Die Zahnärztin beziehungsweise der Zahnarzt hält eine Amalgam-Füllung aus medizinischen Gründen für zwingend notwendig – zum Beispiel bei Allergien gegen andere Füllungen. Das Amalgamverbot bezieht sich nur auf zukünftige Füllungen. Bestehende intakte Füllungen müssen nicht entfernt werden. Das Gesundheitsrisiko besteht beim Einsetzen und Aufbohren von Füllungen, weil dabei Quecksilber freigesetzt wird. Beim Beschleifen entstehen außerdem gesundheitsschädliche Quecksilberdämpfe, die eingeatmet werden können.
Bisher waren zahnfarbene Kunststofffüllungen, sogenannte Komposite, nur Kassenleistung bei Füllungen im Frontzahnbereich und für Kinder unter 15 Jahren sowie für schwangere und stillende Frauen. Gesetzlich Versicherte haben ab Januar 2025 Anspruch auf hochwertige amalgamfreie Zahnfüllungen, ohne dafür Mehrkosten zahlen zu müssen. Sowohl im Frontzahn- als auch Seitenzahnbereich sind künftig Füllungen, die in mehreren Schichten, aber ohne zusätzliches Klebemittel eingebracht werden, zuzahlungsfrei. VdK-Tipp: Sollte Ihre Praxis dennoch Mehrkosten verlangen, fragen Sie nach, warum die Füllung trotz Neuregelung keine Kassenleistung ist.
„Gewinn für die Nächstenpflege im Land“ – Entlastungsbetrag für die Pflege wird endlich leichter zugänglich
„Genau dafür haben wir jahrelang gekämpft!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. „Endlich erfährt auch die nachbarschaftliche, ehrenamtliche Hilfe in der häuslichen Pflege Wertschätzung und all die Pflegebedürftigen im Land haben einen deutlich einfacheren Zugang zum Entlastungsbetrag. Das ist ein großer Gewinn für die Nächstenpflege hier im Land!“ 448.642 Menschen werden im Land zuhause gepflegt. Nach einer Studie des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg haben im Jahr 2019 nur rund 23 Prozent den Entlastungsbetrag abgerufen. Hohe bürokratische Hürden standen im Weg.
„Der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ist zur Unterstützung der Pflegenden in der häuslichen Pflege gedacht. Jahrelang hat sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. gemeinsam mit anderen Sozialverbänden dafür stark gemacht, dass der Entlastungsbetrag unbürokratischer abgerufen werden kann. Eben auch für die Nachbarin, die bei der Haushaltsführung hilft, für den Bekannten, der mal eben schnell einkaufen geht, die Studentin, die zum Arzt begleitet. Durch die Landes-Reform der Unterstützungsangebote-Verordnung ist das jetzt möglich. Künftig kann für ehrenamtlich Helfende in der Pflege der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
Nach wie vor fehlt jedoch eine Regelung für Mini-Jobber. „Denn dann könnten Pflegende den Entlastungsbetrag beispielsweise auch für ihre im Mini-Job angestellten Haushaltshilfen verwenden. Auch diese leisten einen wichtigen Beitrag in der Unterstützung der häuslich Pflegenden!“, so Hans-Josef Hotz.
„Teilhabe Jetzt!“: Video-Reihe zum Bundesteilhabegesetz gestartet
Mit dieser neuen YouTube-Reihe informiert die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer über Inklusion im Alltag und die Bedeutung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). „Das BTHG schafft wichtige Nachteilsausgleiche, die Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Freiheit ermöglichen“, betonte Simone Fischer am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, in Stuttgart. „Leider wird das BTHG häufig als Bürokratiemonster dargestellt, bei dem die Kosten im Fokus stehen. Dabei geht es um nichts weniger als die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – und damit um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“
Die neue Video-Reihe zeigt eindrücklich, welche Auswirkungen ein Mangel an Teilhabe und Inklusion hat: auf das Leben von Menschen mit Behinderungen und auf die Gesellschaft insgesamt. „Vielen Menschen ist oft nicht bewusst, was fehlt, wenn die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe nicht geschaffen werden“, sagt Simone Fischer. „Mit den Videos möchten wir die Folgen aufzeigen, Wissenslücken schließen und dazu aufrufen, sich weiterhin für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.“
Die ersten vier Videos sind bereits auf YouTube eingestellt. Sie finden sie unter: https://www.youtube.com/@behindertenbeauftragte-bw.
Bündnis Kindergrundsicherung kämpft weiter gegen Kinderarmut
VdK-Präsidentin Verena Bentele wurde als Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung wiedergewählt. Das Bündnis bereitet sich nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung durch das Ampel-Aus auf die neue Legislaturperiode vor. „Ich freue mich sehr, dass ich für ein weiteres Jahr Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung sein werde. Die politischen Mehrheiten werden sich in den nächsten Monaten ändern, unser Anliegen ist wichtiger denn je: Die Kinderarmut in Deutschland muss weiterhin bekämpft werden. Das Bündnis, in dem 20 Organisationen Mitglied sind, wird sich weiterhin für die wirksame Bekämpfung der Kinderarmut einsetzen. Ein so reiches Land wie Deutschland darf ein Aufwachsen ohne gute Chancen niemals akzeptieren.“
Das Bündnis Kindergrundsicherung macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl an Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden. Hier gibt es weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung: www.kinderarmut-hat-folgen.de.
Aufruf zur Renten-Demo in Karlsruhe: „Solidarität ist unverhandelbar!“ am 7.2.25
Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und Sozialverbänden ruft zur Rentendemo mit anschließender Kundgebung in Karlsruhe auf: Freitag, 7. Februar 2025. Treffpunkt und Start der Demonstration für Zusammenhalt und eine sichere Rente ist um 16 Uhr am Verdi-Haus in der Rüppurrerstraße 1A in Karlsruhe. Um 16.30 Uhr wird es dann eine sozialpolitische Kundgebung auf dem Marktplatz geben.
Die vom VdK-Kreisverband Karlsruhe mitorganisierte Renten-Demo will gemeinsam ein Zeichen setzen gegen Spaltung und für eine gerechte Rentenpolitik – für junge Menschen, die in die Zukunft investieren wollen, genauso wie für ältere Menschen, die nach Jahrzehnten harter Arbeit eine angemessene Absicherung verdienen. Im Fokus der Veranstaltung steht die Forderung nach einer gerechten Rentenreform, die die Rente für alle Generationen sichert. Alle Menschen, die eine faire Rente fordern, sind herzlich eingeladen, in Karlsruhe für die soziale Gerechtigkeit auf die Straße zu gehen und damit ein starkes Signal an die Politik zu senden!
Sicher leben – Online-Vortragsreihe zur Kriminalprävention für Ältere und Junggebliebene (13.2./22.5./23.7.25)
In der neuen Vortragsreihe mit Polizeihauptkommissarin Theresa Alt vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg erfahren Sie, wie Sie sich effektiv vor Kriminalität im Alter schützen können. Die Vortragsreihe wird in Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenrat angeboten. Die drei Online-Vorträge finden jeweils von 10 Uhr bis 11.30 Uhr statt und sind kostenfrei.
Im ersten Online-Vortrag am 13. Februar 2025 „Sicher an der Haustür“ stellt Ihnen Theresa Alt die häufigsten Betrugsmaschen vor und gibt Ihnen konkrete Tipps, wie Sie sich etwa bei unseriösen Spendensammlungen oder falschen Notdiensten selbstbewusst verhalten. Im zweiten Online-Vortrag am 22. Mai 2025 „Sicher am Telefon“ zeigt Theresa Alt auf, wie Sie Betrugsversuche am Telefon frühzeitig erkennen, egal ob Enkeltrick oder vermeintliche Polizeibeamte, und sich wirksam davor schützen können. Im dritten Online-Vortrag am 23. Juli 2025 „Sicher unterwegs“ bekommen Sie hilfreiche Tipps im Umgang mit Zahlungskarten oder dazu, wie Sie sich vor Betrügern und Dieben beim Einkaufen oder auf Reisen schützen können.
Direkt in die Online-Vorträge einwählen können Sie sich auf der Website des Landesseniorenrates Baden-Württemberg über den jeweiligen Link in der Vortragsübersicht: https://www.lsr-bw.de/sonstige-veranstaltungen/.
Härtefallregelung bei Zahnersatz – kostenfreie Regelversorgung
Gesetzlich Versicherte, die einen Zahnersatz benötigen, haben Anspruch auf einen Festzuschuss ihrer Krankenkasse. Versicherte mit einem besonders geringen Einkommen erhalten einen zusätzlichen Festzuschuss. Voraussetzung für diese sogenannte Härtefallregelung ist, dass die monatlichen Bruttoeinnahmen eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Mit der Härtefallregelung können Versicherte eine kostenfreie Regelversorgung erhalten. Gemeint ist hier die gesetzlich festgelegte Standardtherapie.
Im Jahr 2025 profitieren gesetzlich versicherte Menschen von der Härtefallregelung, wenn ihr monatliches Bruttoeinkommen die Grenze von 1.498,00 Euro nicht übersteigt. Wenn sie mit einem Angehörigen zusammenwohnen, wird eine monatliche Brutto-Einkommensgrenze von 2.059,75 Euro zugrunde gelegt. Mit jedem weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze jeweils zusätzlich um 374,50 Euro. Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Eheleute sowie familienversicherte Kinder. Bei Personen, die beispielsweise Sozialhilfe oder das Bürgergeld erhalten, erfolgt keine Einkommensprüfung. Sie fallen automatisch unter die Härtefallregelung. Das gilt auch für Studenten mit BAföG-Anspruch (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und für Bewohner von Pflegeheimen, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Tipp: Wer etwas über der Einkommensgrenze liegt, kann auch einen höheren Festzuschuss bekommen. Dieser wird dann individuell berechnet. Nachfragen lohnt sich. Wichtig ist in jedem Fall, den Härtefall vor der Zahnbehandlung bei seiner Krankenkasse zu beantragen. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder bei der Zahnärztin beziehungsweise dem Zahnarzt.
Schnell anmelden! – Viertes inklusives VdK-Sportwochenende
Vom 15. bis 17. August findet das vierte inklusive Sportwochenende in der Sportschule Steinbach in Baden-Baden statt. Diese Freizeit organisiert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. in Kooperation mit der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des inklusiven Sports (gGFiS). Einzel- und Teamsportarten, wie Fußball, Rollstuhl-Basketball und Schwimmen, stehen auf dem Programm.
Das Angebot richtet sich an junge Menschen zwischen zehn und 35 Jahren mit und ohne Behinderung. Es kostet einschließlich der zwei Übernachtungen und Vollverpflegung 50 Euro für VdK-Mitglieder. Für Kinder, die kein Mitglied sind, 70 Euro und für Erwachsene ohne Mitgliedschaft 95 Euro sowie für jede weitere Begleitperson 160 Euro. Zu beachten ist, dass pflegerische Tätigkeiten nicht vom Betreuungspersonal übernommen werden können. Alle Zimmer in der Sportschule sind barrierefrei.
Für weitere Informationen und bei Fragen steht Nicolai Gutting, Vertreter der jüngeren Generation des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, per E-Mail zur Verfügung: junge-generation(@)vdk.de. Melden Sie sich bitte direkt per E-Mail bei der gGFiS an: info(@)ggfis.de. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldeschluss ist am Montag, 30. Juni 2025.