Lebenslagen: Gemeinde Hohenfels

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Register und Rollen

Für den Nachweis, dass Sie Ihr Gewerbe auch ausüben dürfen, sind bei der Gewerbeanmeldung in vielen Fällen weitere Schritte und Unterlagen notwendig.

Erfordert Ihr Gewerbebetrieb beispielsweise einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Für bestimmte Gewerbe wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt.Darin steht,ob eine juristische oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. DenAuszug benötigen Sie alsNachweis der persönlichen Zuverlässigkeit.Ohne ihn kann die zuständige Stelle nicht prüfen, ob Sieeine Genehmigung fürein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) erhalten.

Im Bereich des Handwerks ist der

  • selbstständige Betrieb
  • eines zulassungspflichtigen Handwerks
  • als stehendes Gewerbe

nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet.

Wenn Sie ein zulassungsfreies oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.

SindSie im Bereich der Versicherungsvermittlung tätig, müssen Sie sichunter Umständen in das Vermittlerregister eintragen.

Verfahren

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministeriumhat ihn am 30.04.2019 freigegeben.