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Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
Sie sind schwanger und befinden sich in einer wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern.
Leistungen der Bundesstiftung erhalten Sie abhängig vom monatlichen Einkommen für:
- Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen (z.B. Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Kinderzimmereinrichtung,
- Kaution- und Umzugskosten, sofern Sie aufgrund der Geburt umziehen müssen,
- Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Wiederaufnahme der Ausbildung, die Sie wegen der Geburt des Kindes unterbrochen haben
Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Zuständigkeit
Landesweit gibt es 124 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen in Trägerschaft:
- der Diakonie,
- der Caritas,
- von pro familia,
- des Sozialdienstes katholischer Frauen,
- der Kommunen,
- von donum vitae,
- der Arbeiterwohlfahrt
Voraussetzungen
- Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und haben keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder die vorhandenen Möglichkeiten reichen nicht aus (z.B. Sozialhilfe).
- Sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.
- Sie halten sich ständig in Baden-Württemberg auf.
Leben Sie in einem anderen Bundesland, müssen Sie die Leistungen bei den dort zuständigen Stellen beantragen. - Sie können die Schwangerschaft durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
- Sie müssen sich von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
Diese Beratungen sind kostenlos.
Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (z.B. auf Sozialhilfe) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.
Unterlagen
- ärztliche Bestätigung oder Bestätigung einer Hebamme über die vorliegende Schwangerschaft
- Mutterpass
- Bescheinigungen über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Ablauf
Sie müssen persönlich zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden
- beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Schwangerschaft und Geburt,
- informieren Sie über soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, ,
- unterstützen Sie bei der Geltendmachung von anderen Ansprüchen,
- prüfen, ob Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen,
- füllen gemeinsam mit Ihnen das Antragsformular aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben,
- leiten den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter, der abschließend über den Antrag entscheidet.
Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.
Kosten
keine
Frist
Sie müssen die Leistungen vor der Geburt des Kindes beantragen.
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
- Kinderzuschlag beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen
- Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
- Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
- Mutterschutzlohn
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.01.2018 freigegeben.