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Bildungskredit beantragen
Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Sie können ihn auch neben einer Förderung nach dem BAföG in Anspruch nehmen.
Höhe:
- Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro möglich
- monatlich im Voraus
- maximal 7.200 Euro insgesamt
- bei Bedarf einmalig bis zu 3.600 Euro neben der monatlichen Zahlung
Art:
- Zinsgünstiger Kredit
- maximal 24 Monate Laufzeit
- neben BAföG möglich
Ihr Einkommen und Vermögen sowie das Ihrer Eltern, Ihrer Ehegattin bzw. Ihres Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner spielt bei der Bewilligung keine Rolle. Sie müssen keine Sicherheiten nachweisen.
Achtung: Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht. Anders als beim BAföG handelt es sich um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget.
Einen Bildungskredit können Sie auch für eine Zweit- oder Folgeausbildung beantragen.
Sie können den Bildungskredit nur bis zum Ende des zwölften Studiensemesters in Anspruch nehmen. Sie können den Bildungskredit auch noch danach erhalten, wenn Sie Ihre Ausbildung innerhalb von längstens 24 Monaten nach Bewilligung abschließen.
Es ist jederzeit eine kostenfreie Kündigung zum Monatsende möglich.
Für das Darlehen fallen vom Tag der Auszahlung an Zinsen an. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden diese gestundet.
Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Pro Monat müssen Sie 120 Euro zurückzahlen. Die Kreditanstalt zieht die Rückzahlungsraten vierteljährlich am Quartalsende ein. Außerordentliche Rückzahlungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich. Wenn Sie eine erneute Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt erhalten, werden die Rückzahlungsraten gestundet.
Zuständigkeit
das Bundesverwaltungsamt
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 18 und 36 Jahre alt.
- Sie betreiben eine Vollzeitausbildung.
- Förderungsfähig sind
- Schülerinnen und Schüler, wenn sie sich in den letzten 24 Monaten einer Vollzeitausbildung befinden, wenn sie
- bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder
- diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden.
- Studierende, die
- die Zwischenprüfung, das Physikum oder das Vordiplom ihres Studiengangs bestanden haben und ein Darlehen für die Fortsetzung dieses Studiengangs benötigen,
- ohne vorgegebene Zwischenprüfung, Physikum oder Vordiplom eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass Sie die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben,
- die Vorprüfung eines Bachelor-Studiengang bestanden haben und ein Darlehen für die Fortsetzung dieses Studiengangs benötigen,
- wenn eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist, eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass Sie die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben,
- den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben und ein Darlehen für die Fortsetzung dieses Studiengangs benötigen,
- bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen und ein Darlehen für einen postgradualen Studiengang, z.B. Masterstudiengang, benötigen,
- ein in- oder ausländisches Praktikum absolvieren (auch außerhalb Europas) im Rahmen des Studiums.
- Schülerinnen und Schüler, wenn sie sich in den letzten 24 Monaten einer Vollzeitausbildung befinden, wenn sie
Achtung: Studieren Sie im Ausland, muss die ausländische Ausbildungsstätte einer inländischen gleichwertig sein.
Unterlagen
- beidseitige Kopie des Personalausweises
- Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Hochschulsemester
- Zeugnis über die bestandene Vor- bzw. Zwischenprüfung des fortzusetzenden Studiengangs oder
- wenn es keine Vor- bzw. Zwischenprüfung gibt: schriftliche Erklärung Ihrer Ausbildungsstätte, dass
- in Ihrem Studiengang keine Vor- bzw. Zwischenprüfung vorgesehen ist und
- Sie bei einem Bachelor-Studiengang die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahrs und bei sonstigen grundständigen Studiengängen die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben (bei Credit-Pointsystem reicht in der Regel der Nachweis über 60 erbrachte Credit-Points aus)
- Nachweis bei einem postgradualen System über ein bereits abgeschlossenes Studium
- Nachweis der Zulassung zur Abschlussprüfung durch den vom Prüfungsamt ausgefüllten Abschlussprüfungsvordruck nach bei Überschreiten des zwölften Hochschulsemesters
- bei Auslandsaufenthalten:
- Bescheinigung der deutschen Hochschule, dass die im Ausland erbrachten Leistungen mit dem Inlandsstudium in inhaltlichem Zusammenhang stehen
- bei Praktikum:
- Nachweis, wie das Praktikum mit dem Studium zusammenhängt (im Falle eines Auslandspraktikums mit deutscher Übersetzung)
bei Schülern zusätzlich:
- eine aktuell ausgestellte Schulbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), der die Gesamtdauer und der angestrebte Abschluss zu entnehmen ist;
- falls zutreffend: einen Nachweis über einen bereits vorhandenen Berufsabschluss, wenn Ihre Ausbildung mit einem allgemeinbildenden Abschluss (z.B. Abitur) endet.
Ablauf
Sie müssen den Bildungskredit schriftlich beantragen.
Fordern Sie das Formular bei der zuständigen Stelle an oder füllen Sie es direkt auf den Internetseiten aus. In diesem Fall müssen Sie die erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg nachreichen.
Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Im Fall der Bewilligung erhalten Sie zusätzlich ein Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie die Konditionen an. Die Unterschrift müssen Sie durch ein Amt bestätigen lassen (z.B. das Studierendenwerk). Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist bei der KfW ein, ist der Kreditvertrag zustande gekommen.
Hinweis: Die Frist, innerhalb derer der unterschriebene Vertrag vorliegen muss, finden Sie im Bewilligungsbescheid.
Im weiteren Verlauf (z.B. Abschluss des Vertrags, Ratenzahlung, Rückforderung) ist die Kreditanstalt für Sie zuständig.
Kosten
Keine
Frist
Bitte erkundigen Sie sich beim Bundesverwaltungsamt nach möglichen Fristen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
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22.04.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg