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Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt

Sie möchten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein und eine Rechtsanwaltskanzlei im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eröffnen und haben bisher keine andere Rechtsanwaltszulassung im Bundesgebiet, so müssen Sie einen Antrag auf Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt nach §§ 4ff. BRAO stellen.

Zuständigkeit

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76131 Karlsruhe

Voraussetzungen

Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder

Eingliederungsvoraussetzungen über das EuRAG oder

Bescheinigung nach § 16a Abs. 5 EuRAG

Unterlagen

  • amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO
  • Kanzleibestätigung
  • amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde
  • Nachweis "Kenntnisse im Berufsrecht" gem. § 43 f. BRAO (mind. 10 Zeitstunden)
  • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Ablauf

Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe stellen. Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der Rechtsanwaltskammer oder Sie können es online im Downloadbereich der Rechtsanwaltskammer hier herunterladen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.

Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, werden Sie von der Rechtsanwaltskammer vereidigt und zugelassen. Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Sie dürfen dann Ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben.

Kosten

300 Euro, siehe jeweils geltende Gebührensatzung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Frist

keine

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

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Freigabevermerk

18.10.2023 Justizministerium Baden-Württemberg