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Änderungen an die Rentenversicherung melden
Änderungen, die auf die Zahlung der Rente Einfluss haben, müssen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bekannt geben.
Achtung: Wenn Sie anerkannter Vertriebener und Spätaussiedler oder Berechtigter nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen vom 9. Oktober 1975 sind, gelten für Sie besondere Regeln. Sie sollten sich vor einem Umzug von den alten Bundesländern in die neuen Bundesländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) bei der Deutschen Rentenversicherung melden, um sich beraten zu lassen.
Wollen Sie für längere Zeit oder sogar für immer im Ausland bleiben, sollten Sie sich mindestens drei Monate vor der Auswanderung melden. Lassen Sie sich vorher beraten.
Zuständigkeit
- die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
- die Deutsche Rentenversicherung Bund
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Voraussetzungen
Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.
Dazu gehören beispielsweise:
- jede Adress- oder Namensänderung
- Änderungen des Familienstandes
- Bankverbindung
Falls Sie eine Hinterbliebenenrente beziehen, müssen Sie auch Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse mitteilen.
Unterlagen
Bei Namensänderung oder Änderung des Familienstandes:
Urkunde im Original oder in beglaubigter Kopie (z.B. Heiratsurkunde)
Ablauf
Ändert sich Ihre Adresse oder Ihr Name, müssen Sie dies schriftlich per Post oder Fax mitteilen.
Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gibt Ihr Arbeitgeber Ihre Adress- oder Namensänderung weiter.
Beziehen Sie bereits ein Rente, teilen Sie die Änderungen dem Renten Service der Deutschen Post AG schnellstmöglich mit. Das können Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung sowie sonstige Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Namensänderung) sein. Nur dann kann die Änderung bei der Rentenauszahlung rechtzeitig berücksichtigt werden.
Der Renten Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung aus und informiert unmittelbar den zuständigen Träger über die mitgeteilten Änderungen. Es ist daher ausreichend, wenn Sie nur den Renten Service über die Änderung informieren.
Hinweis: Bei allen Schreiben, Mitteilungen und Informationen an die Deutsche Rentenversicherung oder den Renten Service geben Sie immer auch die Versicherungsnummer an. Diese kann beispielsweise dem Sozialversicherungs- beziehungsweise Rentnerausweis entnommen werden.
Frist
schnellstmöglich
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 28.11.2017 freigegeben.