Service-BW
Hauptbereich
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen
An baden-württembergischen Hochschulen gibt es zwei Zugangswege:
- allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung, beispielsweise Meister oder Fachwirt
- fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung
(Zugangsweg für beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung für ein fachlich entsprechendes Studium)
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
Voraussetzungen
für den allgemeinen Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung:
- erfolgreich abgeschlossene, anerkannte, berufliche Aufstiegsfortbildung: dazu zählen vor allem
- eine Meisterprüfung
- eine andere öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung, vor allem nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder durch Abschlüsse an Fachschulen im Sinne des § 14 Schulgesetzes für Baden-Württemberg
- bestimmte in der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung aufgeführte Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie.
- schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
für den fachgebundenen Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung:
- erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung, die dem angestrebten Studiengang fachlich entspricht
- grundsätzlich mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf
- schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
- das Bestehen einer Eignungsprüfung
Unterlagen
Die Unterlagen und Nachweise richten sich nachden Voraussetzungen.
Hinweis: Erkundigen Sie sichbei der Hochschule.
Ablauf
Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung.
Sie müssen ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Beratungsgespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Dabei gehen die Hochschulen auf die Anforderungen im angestrebten Studiengang ein.
Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung
Die Hochschule prüft, ob die von Ihnen absolvierte berufliche Aufstiegsfortbildung als Zugangsberechtigung für ein Hochschulstudium anerkannt wird. Deren Zeugnis tritt zusammen mit der Bescheinigung über das Beratungsgespräch an die Stelle der schulischen Hochschulzugangsberechtigung.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen führt die Hochschule Auswahlverfahren durch. In diesen Auswahlverfahren ist die in der beruflichen Aufstiegsfortbildung erzielte Durchschnittsnote maßgeblich. Für die Wartezeit ist das Datum des Erwerbs der Meisterprüfung oder der gleichwertigen Fortbildung bestimmend (frühestens: 1. April 2006).
Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online direkt bei den Hochschulen.
Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung
Die Hochschule informiert Sie über Inhalte, Anforderungen und Ablauf der Eignungsprüfung sowie Vorbereitungsmöglichkeiten.
Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich bei der Hochschule beantragen. Die Hochschule prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen. Sie teilt Ihnen schriftlich Ort und Datum der Prüfung mit. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, ist eine einmalige Wiederholung frühestens im folgenden Jahr möglich.
Die Studienberechtigung gilt für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz in Baden-Württemberg als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.
Kosten
FürdieEignungsprüfung:an staatlichen Hochschschulen biszuEUR200,00.
ErkundigenSiesichbeiderHochschule. Bei nichtstaatlichen Hochschulen sind auch höhere Gebühren möglich.
Frist
Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung: Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie bis zum 1. Februar eines Jahres schriftlich bei der Hochschule beantragen.
Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung: Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen. Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Schulgesetz für Baden-Württemberg(SchulG) (Abschlüsse an Fachschulen)
- § 58 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zugang zu grundständigen Studiengängen)
- § 59 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zugang zu nicht-grundständigen Studiengängen und zu Kontaktstudien)
- Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
- §16Landeshochschulgebührengesetz(LHGebG)(Prüfungs- und Bewerbungsgebühren)
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen
- Allgemein bildende Schulen - zur Abendrealschule anmelden
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufnahme in die Berufsaufbauschule beantragen
- Aufnahme in die Berufsoberschule beantragen
- Aufnahme in weiterführende Schulen - Besonderes Beratungsverfahren wahrnehmen
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
- Auslands-BAföG für Studierende beantragen
- BAföG für ein Studium beantragen
- Baden-Württemberg-Stipendium beantragen
- Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden
- Bildungskredit beantragen
- Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen
- Exmatrikulation - Studium beenden
- Gemeinschaftsschule - Kind für Aufnahme anmelden
- Gymnasium - Kind für Aufnahme anmelden
- Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragen
- Integriertes Auslandsstudium beantragen
- Kolleg - Besuch anmelden
- Orientierungstest für künftige Lehramtsstudierende in Baden-Württemberg durchführen
- Orientierungstest für künftige Studierende in Baden-Württemberg absolvieren
- Realschule - Kind für Aufnahme anmelden
- Religionsunterricht - sich selbst oder ein Kind abmelden
- Schulbezirkswechsel beantragen
- Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Aufhebung des Anspruchs beantragen
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)
- Studienplatz als ausländischer Studierender - sich bewerben
- Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung - sich bewerben
- Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben
- Visum für Studierende beantragen
- Vorzeitige Einschulung beantragen
- Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden
- Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.09.2020 freigegeben.