Service-BW
Hauptbereich
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen
Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf zwei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und notwendige Behandlungen. Mindestens einmal im Jahr sollten Sie zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen.
Bei einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung wird jeder Vertrag individuell verhandelt. Daher sollten Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen sie übernimmt.
Durch die zahnärztliche Betreuung sollen mögliche Gefahren für Ihre Zähne und Kiefer abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig behandelt werden.
Zuständigkeit
ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin Ihrer Wahl
Voraussetzungen
Sie leben in Deutschland und sind gesetzlich oder privat krankenversichert.
Unterlagen
- Versichertenkarte
- Bonusheft
Ablauf
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, trägt der Arzt oder die Ärztin alle Vorsorgeuntersuchungen in ein Bonusheft ein. Das Bonusheft erhalten Sie in der Zahnarztpraxis. Sie sollten es gut aufbewahren und gemeinsam mit Ihrer Versichertenkarte zu jeder Untersuchung mitbringen. Wenn Sie anhand des Bonusheftes nachweisen können, dass Sie in jedem Kalenderjahr mindestens einmal bei der Vorsorgeuntersuchung waren, zahlt Ihre Krankenkasse mehr für Ihren später möglicherweise erforderlichen Zahnersatz.
Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten von zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr
Frist
keine
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- § 28 (Zahnärztliche Versorgung)
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Änderungen an die Krankenkasse melden
- Ärztliche Untersuchung von jugendlichen Auszubildenden und Berufsanfängern - Bescheinigung vorlegen lassen
- Berufskrankheit feststellen lassen
- Einschulungsuntersuchung wahrnehmen
- Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erklären
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmen
- Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen
- Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
- Gesundheits-Check-up wahrnehmen
- Krankengeld für gesetzlich Versicherte beantragen
- Krankenkasse wechseln
- Krankentagegeld (private Krankenversicherung) beantragen
- Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahrnehmen
- Medizinische Rehabilitationsmaßnahme beantragen
- Patientenbeschwerde einlegen (Ärztekammer, Zahnärztekammer)
- Patientenverfügung erstellen
- Schutzimpfungen
- Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchung wahrnehmen
- Umschulung wegen Berufskrankheit beantragen
- Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen
Freigabevermerk
- 21.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg