Service-BW
Hauptbereich
Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
Sie dürfen in Baden-Württemberg als Tierärztin oder Tierarzt erst tätig werden, wenn Sie die folgenden Unterlagen vorlegen können:
- eine deutsche Approbation oder
- eine durch das Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellte Erlaubnis zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufs.
Mit Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Tierärztin beziehungsweise Tierarzt werden Sie automatisch kraft Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg Mitglied der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.
Hauptaufgaben der Tierärztekammer sind unter anderem,
- die beruflichen Belange der Mitglieder wahrzunehmen,
- die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern und
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.
Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag bezahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Jahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie vom Beitrag befreit.
Hinweis: Sie können freiwilliges Mitglied bleiben, wenn Sie
- Ihre tierärztliche Tätigkeit ins Ausland verlagern oder
- Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, ohne tierärztlich tätig zu sein und
- zuvor Pflichtmitglied der Kammer waren.
Dies ist nicht möglich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland innerhalb Deutschlands, da Sie durch den Umzug Pflichtmitglied einer anderen Länderkammer werden.
Zuständigkeit
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Voraussetzungen
Sie müssen
- Tierärztin oder Tierarzt sein,
- im Besitz einer deutschen Approbation oder einer vorübergehenden oder beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs sein (wird in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart erteilt) und
- in Baden-Württemberg tierärztlich tätig sein oder, wenn Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Unterlagen
- Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
- Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
- Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.
Die Landestierärztekammer kann auf den Originaldokumenten bestehen.
Ablauf
Sie müssen die Mitgliedschaft schriftlich anmelden.
Die Unterlagen erhalten Sie
- bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder
- im Internet zum Download.
Die Geschäftsstelle sendet Ihnen die Anmeldeunterlagen auch mit der Post zu, wenn Sie sie dort anfordern. Dann erhalten Sie neben den Formularen zur Anmeldung auch die Kammerordnungen und weitere Informationen.
Senden Sie die Anmeldeunterlagen ausgefüllt und unterschrieben mit der Post an die zuständige Stelle. Eine elektronische Übermittlung der Anmeldung ist nicht möglich.
Kosten
Die Anmeldung der Mitgliedschaft ist kostenlos.
Nach der Anmeldung wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Dieser ist abhängig von der von Ihnen ausgeübten tierärztlichen Tätigkeit.
Frist
Sie müssen die Mitgliedschaft spätestens einen Monat nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt in Baden-Württemberg oder nach Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Baden-Württemberg anmelden.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- §§ 2, 3 Heilberufe-Kammergesetz (HBKG) (Kammermitglieder, Melde- und Auskunftspflichten der Mitglieder, Datenverarbeitung durch die Kammern, Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden des Herkunfts- und Aufnahmestaates)
- §§ 2, 3 Beitragsordnung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg
- §§ 1, 2 Meldeordnung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg
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Freigabevermerk
Stand: 06.07.2021
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg