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Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
Körperschaftsteuer erhebt das Finanzamt auf das Einkommen von juristischen Personen.
Was als Einkommen gilt und wie es zu ermitteln ist, bestimmt sich nach dem Körperschaftsteuer- und dem Einkommensteuergesetz.
Höhe:
15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres.
Auf die so ermittelte Steuerschuld erhebt das Finanzamt zusätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.
Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer. Die Einnahmen fließen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu.
Zuständigkeit
das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet
Voraussetzungen
Wenn sich die Geschäftsleitung oder der Sitz im Inland befindet, sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig:
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sowie optierende Gesellschaften i.S. des § 1a KStG,
- Genossenschaften,
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,
- sonstige juristische Personen des Privatrechts (z.B. Vereine, Stiftungen),
- nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts und
- Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(zum Beispiel wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinden).
Steuerpflichtig sind sämtliche Einkünfte.
Beschränkt steuerpflichtig sind Gesellschaften, die inländische Einkünfte haben, aber im Inland weder eine Geschäftsleitung noch einen Sitz. Steuerpflichtig sind nur die inländischen Einkünfte.
Geschäftsleitung ist der Ort, an dem die maßgeblichen Unternehmensentscheidungen getroffen werden. Den Sitz des Unternehmens legen die Gesellschafter und Gesellschafterinnen im Gesellschaftsvertrag fest. Er wird im Handelsregister eingetragen.
Hinweis: Gemeinnützige Vereine müssen nur für Einkünfte aus ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Körperschaftsteuer zahlen, sofern sie über 5.000 Euro liegen.
Unterlagen
- Körperschaftsteuererklärung mit entsprechenden Anlagen
- Steuerbilanz bzw. Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung
Ablauf
Sie müssen Ihre Körperschaftsteuererklärung authentifiziert elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies gilt auch für die dazugehörende
- Steuerbilanz bzw. Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung und
- Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Authentifizierung erfolgt durch das Elster-Zertifikat. Dieses Zertifikat hat die Funktion einer elektronischen Unterschrift und dient Sicherheitszwecken. Das Zertifikat soll die
- Vertraulichkeit,
- Identität des Absenders und
- Unveränderbarkeit des Dateninhalts
der gesendeten Daten sicherstellen.
Um ein Zertifikat zu bekommen, müssen Sie sich bei Mein ELSTER registrieren. Dazu sind mehrere Arbeitsschritte notwendig, Senden der Registrierungsdaten, Versenden einer Bestätigungs-Mail durch Mein ELSTER, Versenden des Aktivierungscodes durch Briefpost. Registrieren Sie sich rechtzeitig, damit Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht übermitteln können.
Zur elektronischen Übermittlung steht Ihnen das Programm Mein ELSTER kostenlos zur Verfügung.
Das Finanzamt ermittelt die Höhe der Steuer. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung oder Informationen zu einer Guthabensauszahlung.
Kosten
keine
Frist
- Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr: bis 31. Juli
- Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Als Vorauszahlung müssen Sie pro Termin ein Viertel der Steuer, die für das letzte Jahr berechnet wurde, zahlen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
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Freigabevermerk
18.03.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg