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Bei Krankheit oder Schwangerschaft eine Haushaltshilfe beantragen
Als gesetzlich Versicherte können Sie Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen, wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können. Gründe dafür können beispielsweise sein:
- Schwangerschaft
- Entbindung
- Kurmaßnahmen (Vorsorgekur, medizinische Rehabilitationsmaßnahme, Mutter/Vater-Kind-Maßnahme)
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen arbeiten mit entsprechenden Organisationen zusammen und stellen eine Ersatzkraft. Falls dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, erstatten sie die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzkraft in angemessener Höhe. Bevor Sie jemanden anstellen, sollten Sie sich vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse informieren, welche Leistungen Sie erhalten können.
Zuständigkeit
Ihre gesetzliche Krankenkasse
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Haushaltshilfe ist, dass
- die haushaltsführende Person in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann
- im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung lebt, das auf Hilfe angewiesen ist
- wenn Sie kein eigenes Kind versorgen müssen und nicht pflegebedürftig ab Pflegegrad 2 sind: Sie sind schwer krank oder Ihre Krankheit hat sich akut verschlimmert, vor allem nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung
- Ausnahme: Wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach einer Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen, ist es nicht erforderlich, dass bereits ein Kind im Haushalt lebt.
Unterlagen
- bei Schwangerschaft: ärztliches Attest, mit folgenden Informationen:
- die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin
- den Tag der Entbindung
- die voraussichtliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes
- bei Krankheit: ärztliches Attest über die voraussichtliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes oder der Krankheit
Ablauf
Die Haushaltshilfe müssen Sie schriftlich bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Das Formular "Antrag auf Haushaltshilfe" können Sie telefonisch anfordern oder von den Internetseiten Ihrer Krankenkasse herunterladen.
Kosten
zwischen 5 und 10 Euro Zuzahlung pro Tag
Frist
Beantragung vor Inanspruchnahme der Leistung
Rechtsgrundlagen
- § 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG) (Sonstige Leistungen)
- § Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- § 24c Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- § 24h Haushaltshilfe
- § 38 Haushaltshilfe
- § 61 Zuzahlungen
Lebenslagen
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Freigabevermerk
21.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg