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Artikel vom 26.09.2022
Fälligkeiten der Wassergebühren
Fälligkeit der Wassergebühr - Abrechnung 2022 und 1. Abschlag (01.04.2023)
Fälligkeit der Wassergebühr – Abrechnung 2022 und 1. Abschlag
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Abrechnung 2022 und der 1. Abschlag der Wassergebühren zum 01. April 2023 fällig ist.
Um unnötige Kosten für Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird darum gebeten, den jeweils fälligen Betrag bis zum Fälligkeitstag zu überweisen. Bei Steuerschuldnern, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag abgebucht.
Für Steuerschuldner, die uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, liegen die entsprechenden Vordrucke bei der Gemeindekasse vor oder können über das Internet abgerufen werden.