Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Hohenfels

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Volltextsuche

Hauptbereich

Autor: Frau Baier
Artikel vom 26.09.2022

Fälligkeiten der Wassergebühren

Fälligkeit der Wassergebühr - Abrechnung 2022 und 1. Abschlag (01.04.2023)

Fälligkeit der Wassergebühr – Abrechnung 2022 und 1. Abschlag

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Abrechnung 2022 und der 1. Abschlag der Wassergebühren zum 01. April 2023 fällig ist.

Um unnötige Kosten für Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird darum gebeten, den jeweils fälligen Betrag bis zum Fälligkeitstag zu überweisen. Bei Steuerschuldnern, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag abgebucht.

Für Steuerschuldner, die uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, liegen die entsprechenden Vordrucke bei der Gemeindekasse vor oder können über das Internet abgerufen werden.