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Artikel vom 03.08.2022
Fälligkeit Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung
3. Rate Grund- und Gewerbesteuervorauszahlung sind fällig (15.08.2022)
Wir machen darauf aufmerksam, dass die 3. Rate für Grundsteuer sowie die 3. Rate für Gewerbesteuervorauszahlungen zum 15. August 2022 fällig sind.
Um unnötige Kosten für Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird darum gebeten, den jeweils fälligen Betrag bis zum Fälligkeitstag zu überweisen. Bei Steuerschuldnern, die uns eine Einzugsermächtigung erteil haben, wird der fällige Betrag abgebucht.
Für Steuerschuldner, die uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, liegen die entsprechenden Vordrucke bei der Gemeindekasse vor.