Sanierungsgebiet „Ortskern Liggersdorf“
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Sanierungsgebiet „Ortskern Liggersdorf“
Nach Fertigstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts „Hohenfels 2040“ und des Gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Ortskern Liggersdorf“ hat die Gemeinde Hohenfels im Herbst 2023 einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Antragsgebiet „Ortskern Liggersdorf“ gestellt, um städtebauliche Missstände durch eine Umgestaltung zu beseitigen und die Attraktivität des Gebiets im öffentlichen, wie im privaten Bereich zu erhöhen:
Der Antrag wurde im Mai 2024 positiv beschieden, daher wurden nach der erfolgreichen Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren (LZP)“ die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Der Bericht liegt vor:
Der Bericht enthält sowohl die Ergebnisse der Befragung der Eigentümer im Gebiet, die Rückmeldung der Träger öffentlicher Belange, die Wahl des Sanierungsverfahrens als auch die Fördersätze für private Maßnahmen:
Anerkannte Herstellungskosten Zuschussquote
bis 100.000 Euro 17,5 Prozent
über 100.000 Euro bis 250.000 Euro 20,0 Prozent
über 250.000 Euro 10,0 Prozent
Zum Ablauf, zu den Ansprechpartnern und zur Förderung gibt es einen Sanierungsflyer:
Nach Erörterung der Verfahrenswahl mit Sanierungsträger und Regierungspräsidium Freiburg wurde für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Liggersdorf“ das umfassende Verfahren unter Einbeziehung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB gewählt.
Sofern ein Grundstück im Gebiet liegt, lässt die Gemeinde einen Sanierungsvermerk in das jeweilige Grundbuch eintragen. Dies ist gemäß § 143 Absatz 2 Baugesetzbuch vorgeschrieben. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen. Dies dient der Sicherungs- und Informationsfunktion und schafft die Voraussetzung um gemäß Einkommenssteuergesetz erhöhte steuerliche Abschreibungen als Eigentümerin und Eigentümer in Verbindung mit einer Vereinbarung mit der Gemeinde über vor Baubeginn abgestimmte Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet in Anspruch nehmen zu können. Der Sanierungsvermerk bedeutet nicht, dass das Grundstück oder die Immobilie sanierungsbedürftig sind. Nach Abschluss des Sanierungsgebiets wird der Eintrag wieder kostenlos aus dem Grundbuch entfernt.
Vor der Beschlussfassung über die Sanierungssatzung wurde eine Informationsveranstaltung für die Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet durchgeführt. Die Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG (Stuttgart), als Sanierungsträger, informierte über das Vorhaben:
Die Sanierungssatzung wurde im Anschluss am 09.10.2024 verabschiedet, daher können öffentliche Maßnahmen begonnen und getätigte Planungsleistungen abgerechnet werden. Zudem kann die Beratung für private Modernisierungsvorhaben durchgeführt werden.
Das Sanierungsgebiet ist auf maximal 15 Jahre angelegt.