Öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Hohenfels

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Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenfels werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier, auf der Internetseite der Gemeinde Hohenfels veröffentlicht.
Bei spezialgesetzlichen Regelungen, z. B. für die Bekanntmachung von Bauleitplänen,ist das Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohenfels das rechtswirksame Bekanntmachungsorgan. Zusätzlich sind diese ebenfalls hier im Internet zu finden.

Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten im Rathaus kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.
 
Weitere Informationen enthält die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 30. April 2020.pdf

Gemeinderatswahl 2024 - Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Aufhebung des Bebauungsplanes "Josenberg", 2. Bauabschnitt, OT Kalkofen

Bekanntmachung

Aufhebung des Bebauungsplanes „Josenberg“, 2. Bauabschnitt, OT Kalkofen

Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und des Beschlusses zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17. Januar 2024 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Josenberg“, 2. Bauabschnitt, OT Kalkofen beschlossen und zuletzt am 20. März 2024 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha:

Plan siehe unten

Die Aufhebung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird verzichtet.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans sowie der Örtlichen Bauvorschriften mit der dazugehörigen Begründung in der Zeit vom 08. April 2024 bis einschließlich 08. Mai 2024 werktags (außer samstags) im Rathaus Hohenfels (Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels-Liggersdorf), Zimmer 1 und 4, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufhebung des Bebauungsplans sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten.

Die Unterlagen sind außerdem im Internet unter https://www.hohenfels.de/index.php?id=202 einsehbar.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungszeit vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Hohenfels, den 25.03. 2024

gez. F. Zindeler

Bürgermeister

Gemeinderatswahl 2024 - Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 02.04.2024

Gemeinde Hohenfels

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Am Dienstag, den 02. April 2024 um 18.00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses, im Rathaus Hohenfels, Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels, 1. OG, Sitzungssaal statt.

Tagesordnung:

1. Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge der obengenannten Wahl/en und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge

2. Infos zur weiteren Wahlvorbereitung und Wahlorganisation

Ralf Sigmund

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Gemeinderatswahl 2024 - Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg - Öffentliche Bekanntmachung - Vermessungsarbeiten

Landratsamt Konstanz

-untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung

vom 23.02.2024, Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg

Vermessungsarbeiten

Das Landratsamt Konstanz - Untere Flurbereinigungsbehörde, Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung in 78532 Tuttlingen, Bahnhofstraße 100, führt ab dem Frühjahr 2024 in der Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg Vermessungsarbeiten durch.

Die Mitarbeiter der unteren Flurbereinigungsbehörde müssen dazu die im Verfahrensgebiet liegenden und die daran angrenzenden Flurstücke betreten. Die Gebietskarte kann auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4810) eingesehen werden.

Bei den Vermessungsarbeiten werden alle Grenzpunkte entlang der Gebietsgrenze des Flurbereinigungsverfahrens die bisher im Liegenschaftskataster noch nicht mit endgültigen Koordinaten geführt sind neu bestimmt und zu gegebener Zeit die neuen Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit markiert.

gez. Gerstenberger, Vermessungsdirektor

Gemeinderatswahl 2024 - Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat durch die Haushaltssatzung vom 13.12.2023 die Hebesätze für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt:

-       330 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und

-       340 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).

Die Hebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Es wird daher auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet.

1.    Steuerfestsetzung

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben, wie in der zuletzt veranlagten Höhe durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht, anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes, ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2.    Zahlungsaufforderung

Die Grundsteuer 2024 wird mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Grundsteuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Zahlung in einem Jahresbetrag Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2024 am 01. Juli 2024 fällig.

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer 2024 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, unter Angabe des Buchungszeichens, an die Gemeindekasse Hohenfels zu überweisen (Volksbank Meßkirch eG IBAN: DE37 6936 2032 0068 2510 01; BIC: GENODE61MES oder Hohenzollerische Landesbank IBAN: DE04 6535 1050 0000 8095 48; BIC: SOLADES1SIG oder auch Sparkasse Hegau Bodensee IBAN: DE72 6925 0035 0006 0543 40; BIC: SOLADES1SNG) oder bar einzuzahlen.

Den Zahlungspflichtigen, die der Gemeinden Hohenfels ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die Steuer zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht.

3.    Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Hohenfels, Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels, einzulegen.

4.    Hinweise

Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheitswertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid getroffene Entscheidung unzutreffend sei. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruches fristgerecht zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein.

5.    Allgemeines

Steuerschuldner für das ganze Kalenderjahr ist, wer am 01. Januar Eigentümer des Grundstücks war, auch dann, wenn das Grundstück im Laufe des Jahres veräußert wird. Andere Vereinbarungen (z.B. im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Diese berühren die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde Hohenfels nicht.

Bei Rückfragen zum Thema Grundsteuer steht Ihnen die Kämmerei, telefonisch unter der Tel.: 07557 9206-17 oder per E-Mail (finanzverwaltung@hohenfels.de) gerne zur Verfügung.

Hohenfels, den 10. Januar 2024

gez. Florian Zindeler

Bürgermeister

 

Neues Grundsteuerrecht ab 2025

Der Landtag Baden-Würtemberg hat am 04. November 2020 das Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Die bisherige Grundlage der Einheitsbewertung gilt übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer und basiert auf den Bodenrichtwerten.

Die Gemeinde Hohenfels hat die Grundsteuer aufkommensneutral festzusetzen und wird dies bei der Festsetzung der Hebesätze zum 01.01.2025 auch entsprechend berücksichtigen.

Der aktuelle Hebesatz steht in keinem Zusammenhang mit dieser reformierten Grundsteuer. Die Multiplikation Ihres zum 01.01.2025 gültigen Messbetrages mit dem aktuellen Hebesatz ist demnach nicht aussagekräftig.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit noch keine Aussage über die endgültige Höhe Ihrer künftigen Grundsteuer machen können. Die Gemeinde Hohenfels kann den Hebesatz für 2025 erst festsetzen, wenn sie für die auf Ihrem Gebiet liegenden Grundstücke die neuen Messbeträge aus den Messbescheiden des Finanzamts kennt. Die Daten werden den Gemeinden im Verlauf des Jahres 2024 zugehen. Bis dahin lässt sich nicht sagen, wie hoch der Hebesatz im Jahr 2025 und in der Folge auch nicht, wie hoch die Grundsteuer 2025 für die einzelnen Grundstücke sein wird.

23. Änderung des FNP der VG Stockach, Stadt Stockach, Stadtteil Hoppetenzell, Sondergebietsfläche Solarpark „Am Schorenweiher“ - hier: Wirksamkeit

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Stadtteil Hoppetenzell, Sondergebietsfläche Solarpark „Am Schorenweiher“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.10.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 08.11.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802-147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 12.01.2024

S. Katter, Bürgermeisterin

 

 

 

24. Änderung des FNP der VG Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Kalkofen - Sonderbaufläche "Hohenfels" - hier: Wirksamkeit

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Kalkofen – Sonderbaufläche „Hohenfels

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 22.11.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 13.12.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802-147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 29.12.2023

Stolz, Bürgermeister

25. Änderung des FNP der VG Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Deutwang – Flächentausch zu Gunsten „Guggenbühl“ - hier: Wirksamkeit

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Deutwang – Flächentausch zu Gunsten „Guggenbühl“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 22.11.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 13.12.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802-147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 29.12.2023

Stolz, Bürgermeister 

Öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung vom 13.12.2023

Die Hauptsatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Hauptsatzung vom 13.12.2023

Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten vom 04.11.2015

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten vom 04.11.2015 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 04.11.2015

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenfels (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung- FwKS)

Die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenfels (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung- FwKS) wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenfels

Anlage zu § 5 Absatz 1 der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenfels (FeuerwehrKostenersatz-Satzung - FwKS) der Gemeinde Hohenfels

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr -Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)

Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr -Feuerwehr -Entschädigungssatzung (FwES) wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung für die Feuerwehr Hohenfels mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung- FwSAbt)

Die Satzung für die Feuerwehr Hohenfels mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung- FwSAbt) wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Satzung für die Feuerwehr Hohenfels mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung -FwSAbt)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser ( Wassersversorgungssatzung -WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022

Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser ( Wassersversorgungssatzung -WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2022 beschlossen.

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Änderungssatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser ( Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung- AbwS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung- AbwS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.22

Die Satzung zur Änderung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Änderungssatzung zur Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022

 

 

 

 

Zweckverband Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftjahr 2023

26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen, Sonderbaufläche „Solarpark Weierhof“

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen, Sonderbaufläche „Solarpark Weierhof“

hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.05.2023 zu dieser 26. Änderung den Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschl. 05.07.2023 durchgeführt.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 10.10.2023 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst.

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um einen Solarpark im Gewann Weieräcker nordöstlich des Weierhofs auf Gemarkung Ludwigshafen. Er liegt südlich der B 31 neu im Bereich der Unterführung der Kreisstraße K 6174 nach Bonndorf. Das Plangebiet ist rund 6,5 ha groß. Das Gelände soll mit aufgeständerten Solarmodulen überstellt und eingezäunt werden. Um die für eine Freiflächensolaranlage notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen möchte die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens nach § 8 u. 9 BauGB ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausweisen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem mitabgedruckten Lageplan.

Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht können auf der Homepage der Stadt Stockach www.stockach.de/stadt-stockach.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle  Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschl. 21.01.2024 eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147, s.schlegel(@)stockach.de 

Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0, gemeinde(@)eigeltingen.de 

Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0, rathaus(@)muehlingen.de 

Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0, gemeinde(@)bodman-ludwigshafen.de 

Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0, gemeinde(@)hohenfels.de 

Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0, gemeinde(@)orsingen-nenzingen.de 

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Themen Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden, Fläche, Grundwasser, Oberflächenwasser/Retention, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter vorhanden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendung ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Stellungnahmen zur geplanten 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail: stadtbauamt(@)stockach.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg, bei den obengenannten Stellen der Auslegung abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.

Stockach, den 15.12.2023

Stolz, Verbandsvorsitzender

28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Orsingen Gewerbeflächen "Hinter dem Spital IV und V"

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Orsingen Gewerbeflächen "Hinter dem Spital IV und V"

hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat am 10.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o.g. Bereich zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss hat dem Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.

Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung von Gewerbeflächen im Bereich Hinter dem Spital geschaffen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht können im Zeitraum vom 18.12.2023 bis einschl. 21.01.2024 im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147, s.schlegel(@)stockach.de

Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0, gemeinde(@)eigeltingen.de 

Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0, rathaus(@)muehlingen.de 

Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0, gemeinde(@)bodman-ludwigshafen.de 

Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0, gemeinde(@)hohenfels.de 

Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0, gemeinde(@)orsingen-nenzingen.de 

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt(@)stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 15.12.2023

Stolz, Verbandsvorsitzender

29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Hoppetenzell, Sondergebiet "Photovoltaikanlage Schneid Hoppetenzell", Erweiterung

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Hoppetenzell, Sondergebiet "Photovoltaikanlage Schneid Hoppetenzell", Erweiterung

hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat am 22.11.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o.g. Bereich zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss hat dem Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.

Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Photovoltaik geschaffen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht können im Zeitraum vom 18.12.2023 bis einschl. 21.01.2024 im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelleBeteiligungsverfahren  oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147, s.schlegel(@)stockach.de 

Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0, gemeinde(@)eigeltingen.de 

Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0, rathaus(@)muehlingen.de 

Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0, gemeinde(@)bodman-ludwigshafen.de 

Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0, gemeinde(@)hohenfels.de 

Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0gemeinde(@)orsingen-nenzingen.de 

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt(@)stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 15.12.2023

Stolz, Verbandsvorsitzender

32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Eigeltingen, Gemarkung Eigeltingen "Gewerbliche Baufläche Am Sportplatz"

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Eigeltingen, Gemarkung Eigeltingen "Gewerbliche Baufläche Am Sportplatz"

hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat am 22.11.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o.g. Bereich zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss hat dem Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem nachstehenden abgedruckten Lageplan.

Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen geschaffen werden, damit ein ansässiger Betrieb für Energieanlagenbau weitere Baumöglichkeiten bekommt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht können im Zeitraum vom 18.12.2023 bis einschl. 21.01.2024 im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelleBeteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147, s.schlegel(@)stockach.de 

Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0, gemeinde(@)eigeltingen.de 

Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0, rathaus(@)muehlingen.de 

Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0, gemeinde(@)bodman-ludwigshafen.de 

Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0, gemeinde(@)hohenfels.de 

Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0, gemeinde(@)orsingen-nenzingen.de 

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt(@)stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 15.12.2023

Stolz, Verbandsvorsitzender

Einzelanordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 13. Dezember 2023, Az.: RPT0330-9220-3/5, zur Durchführung von Beschlüssen der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) über die Ausübun

Regierungspräsidium Tübingen

Einzelanordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 13. Dezember 2023, Az.: RPT0330-9220-3/5, zur Durchführung von Beschlüssen der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) über die Ausübung der Fischerei im Bodensee-Obersee

I.

Das Regierungspräsidium Tübingen ordnet gemäß § 25 Abs. 2 der Bodenseefischereiverordnung (BodFischVO) vom 18. Dezember 1997 (GBl. 1998, 32), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Januar 2023 (GBl. S. 49), an:

1. § 2 Absatz 1 Nummer 2 BodFischVO wird wie folgt geändert:

2. auf dem außerhalb der Halde gelegenen Teil des Bodensees (hoher See) mit Schwebsätzen, Spannsätzen, Großfischsätzen, Bodennetzen, Reusen und Legschnüren,

2. § 5 Absatz 1 BodFischVO wird wie folgt geändert:

(4) Ein Patentinhaber darf im verankerten Schwebsatz in der Zeit vom 10. Januar, 12.00 Uhr, bis 30. April, 12.00 Uhr, höchstens drei Netze mit 40 – 44 mm Maschenweite verwenden. Diese sind zu einem Satz zu verbinden und an beiden Enden zu verankern. Verankerte Schwebsätze dürfen an Sonntagen nicht gehoben werden. Zwischen verankerten Schwebsätzen sowie zu Spann- und Großfischsätzen ist ein Abstand von mindestens 200 m einzuhalten.

3. § 5 Absätze 2 und 5 BodFischVO werden außer Kraft gesetzt. Der Einsatz freitreibender Schwebnetze ist ganzjährig untersagt. Ausgenommen ist der  Laichfischfang auf Blaufelchen.

4. § 5 Absatz 6 BodFischVO wird wie folgt geändert:

(6) Abweichend von Absatz 1 dürfen Alterspatentinhaber bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres nur ein Netz mit 40 – 44 mm Maschenweite verwenden.

5. § 6 Absatz 1 Nummer 1 BodFischVO wird wie folgt geändert:

1. Maschenweite 40 – 44 mm für monofile Netze und 38 – 44 mm für multimonofile Netze,

6. § 6 Absätze 2 bis 4 BodFischVO werden wie folgt geändert:

(2) Spannsätze dürfen vom 10. Januar, 12.00 Uhr, bis 15. Oktober, 12.00 Uhr, verwendet werden; vom 1. April, 12.00 Uhr, bis 31. Mai, 12.00 Uhr nur ohne  Gefährdung ausgewiesener Zanderlaichplätze.

(3) Spannsätze

1. dürfen vom 10. Januar, 12.00 Uhr, bis 31. März, 12.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nicht gehoben werden,

2. müssen vom 11. Mai bis 15. Oktober täglich kontrolliert werden,

3. müssen vom 11. Mai bis 15. Oktober an Samstagen bis spätestens 12.00 Uhr und an Werktagen vor Feiertagen bis spätestens 18.00 Uhr gehoben sein,

4. dürfen vom 11. Mai bis 15. Oktober an Sonn- und Feiertagen erst ab 17.00 Uhr gesetzt werden.

(4) Der Spannsatz ist an beiden Enden zu verankern. Inhaber von Hochseefischereipatenten, Ausbildungsfischereipatenten oder zusätzlichen  Fischereipatenten müssen ihn so setzen, dass sich mindestens ein Satzende auf der Halde befindet. Inhaber von Halden- oder Altersfischereipatent müssen  beide Satzenden auf der Halde setzen. Zu anderen Spannsätzen, Großfischsätzen und verankerten Schwebsätzen ist ein Abstand von mindestens 200 m  einzuhalten.

7. § 7 Absatz 1 Satz 1 BodFischVO wird wie folgt geändert:

(1) Ein Patentinhaber darf vom 31. Januar bis 31. März gleichzeitig höchstens drei und vom 1. April bis 15. Juli gleichzeitig höchstens vier Netze verwenden,  die zu einem Satz (Großfischsatz) zu verbinden sind.

8. § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b BodFischVO wird wie folgt geändert:

b) für den Fang von Rotaugen (Rotaugennetze)

Vom 10. Januar, 12 Uhr, bis 20. April, 12.00 Uhr: 40 – 44 mm monofil oder 38 – 44 mm multimonofil

Vom 10. Mai, 12 Uhr, bis 15. Oktober, 12.00 Uhr: 38 – 44 mm monofil oder multimonofil

9. § 8 Absatz 2 Nummern 1 und 2 BodFischVO werden wie folgt geändert:

1. Vom 10. Januar, 12.00 Uhr, bis einschließlich 9. Februar sechs Rotaugennetze,

2. vom 10. Februar bis 20. April, 12.00 Uhr, und vom 10. Mai, 12.00 Uhr, bis 15. Oktober, 12.00 Uhr, sechs Barsch- und sechs Rotaugennetze; vom 15. Oktober, 12.00 Uhr, bis 14. November sechs Barschnetze,

10. § 8 Absatz 3 Nummer 5 BodFischVO wird wie folgt geändert:

5. nach Ende der Barschschonzeit dürfen Barschnetze bis 30. September und monofile Rotaugennetze bis 15. Oktober maximal bis zu einer Wassertiefe von 20 m gesetzt werden.

11. § 8 Absatz 4 BodFischVO wird außer Kraft gesetzt.

12. § 12 Absatz 2 BodFischVO wird wie folgt geändert:

(2) Ein Fischer darf mit Ausnahme des Fischfangs mit der Hegene und der Schleppfischerei gleichzeitig höchstens zwei Angelgeräte, neben der Hegene jedoch kein weiteres Angelgerät verwenden. Bei der Ausübung der Angelfischerei vom Boot aus muss an Angeln mit mehr als einer Anbissstelle die Hakenweite an Einzelhaken mindestens 6 mm betragen.

13. § 16 Absatz 1 BodFischVO wird hinsichtlich der Schonbestimmungen für Felchen wie folgt geändert:

Fischart                     Schonzeit

Alle Felchenarten        ganzjährig

14. § 16 Absatz 6 BodFischVO wird wie folgt geändert:

(6) Ein Fischer darf mit den für die Angelfischerei zugelassenen Fanggeräten je Tag höchstens 30 Barsche und fünf Seesaiblinge fangen. In der Zeit vom 10. Mai bis 15. September sind nur Barsche über 13 cm Körperlänge, in der übrigen Zeit alle Barsche anzulanden. Seesaiblinge sind außerhalb ihrer Schonzeit anzulanden.

15. § 18 Satz 1 BodFischVO wird wie folgt geändert:

Als Beifang sind untermaßige Fische, Seeforellen in Spannsätzen sowie während der Schonzeit gefangene Fische anzusehen.

16. Die übrigen Bestimmungen der BodFischVO bleiben unberührt.

17. Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und gilt bis zur einer Änderung der Beschlüsse der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) oder einer Änderung der BodFischVO, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2024.

III.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen erhoben werden.

gez. Dußling
Regierungspräsidium Tübingen, Fischereibehörde

Diese Anordnung kann ab 2024 mit Begründungstext (II.) von der Webseite 'Regierungspräsidien Baden-Württemberg' (https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierzucht/fischereiwesen) unter der Rubrik 'Rechtliche Grundlagen' abgerufen

oder

im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer W 306, während der Dienstzeiten eingesehen werden.

22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Nenzingen – Sonderbaufläche „Betonwerk“ - Genehmigung

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Nenzingen – Sonderbaufläche „Betonwerk“

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.10.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 08.11.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802-147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 08.12.2023

Stolz, Bürgermeister

Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Röschberg Nord“, OT Liggersdorf

Endgültige Herstellung der Straße "Bruckäcker", OT Selgetsweiler, sowie deren Widmung

Endgültige Herstellung der Straße „Bruckäcker“, OT Selgetsweiler, sowie deren Widmung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19. Oktober 2022 die endgültige Herstellung der Straße „Bruckäcker“, Flurstück-Nr. 41/50 mit den Hausnummern 2, 4, 6 und 8, sowie deren Widmung für den öffentlichen Straßenverkehr gemäß § 5 Straßengesetz für Baden-Württemberg beschlossen.

Hohenfels, 27.10.2023
Florian Zindeler

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute; 1. Erweiterung Gewerbebaufläche „Falbenhölzle II“, 2. geplante Gewerbebaufläche „Lange Äcker“; hier: Wirksamkeit

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute

1. Erweiterung Gewerbebaufläche „Falbenhölzle II“

2. geplante Gewerbebaufläche „Lange Äcker“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 09.10.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0

- Rathaus Eigeltingen, Krummestr. 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 27.10.2023

Stolz, Bürgermeister

14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gewann „Röschberg-Süd“, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Liggersdorf; hier: Wirksamkeit

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gewann „Röschberg-Süd“, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Liggersdorf

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 16.11.2022 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 09.10.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0

- Rathaus Eigeltingen, Krummestr. 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: Telefonnummer: 07774/9322-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 27.10.2023

Stolz, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl am 08.10.2023

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf - Wohnbaufläche "Dietersberg"

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf – Wohnbaufläche „Dietersberg“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 26.08.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802-147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 29.09.2023

Stolz, Bürgermeister

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Sonderbaufläche Photovoltaik "Solarpark Schwackenreute"

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 26.08.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: Telefonnummer: 07771/802-147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: Telefonnummer: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: Telefonnummer: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: Telefonnummer: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: Telefonnummer: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

 

Stockach, den 29.09.2023

 

 

 

Stolz, Bürgermeister

Bürgermeisterwahl 2023

Einladung zur ö­ffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am 11.09.2023 um 18.30 Uhr im Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels im Sitzungssaal statt.

Die Bevölkerung wird hierzu herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

2. Prüfung der eingegangenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Bewerbungen

Hohenfels, den 02.09.2023

Ralf Sigmund

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Öffentliche Bekanntmachung Gebühren Verlässliche Grundschule

Die neuen Elterngebühren der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2023 beschlossen.

 

Die Beiträge gelten ab dem 01.09.2023.

 

Verlässliche Grundschule Gebühren

Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens 27.07.2022

Die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens 27.07.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2023 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.

 

Änderungssatzung

Anlage 1: Gemeinde Hohenfels KiTa-Elternbeiträgeab 01.09.2023

Anlage 2: Gemeinde Hohenfels Mittagessen für Krippe und Kindergarten ab 01.09.2023

Öffentliche Bekanntmachung neue Pauschalen Mittagessen

Die neuen Elternpauschalen für das Mittagessen in der Krippe/ Kindergarten und der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2023 beschlossen.

 

Die neuen Pauschalen gelten ab dem 01.09.2023.

 

Pauschalen Mittagessen ab 01.09.2023

Abwasserverband „Stockacher Aach“ Sitz: Stockach - Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes „Stockacher Aach“ vom 12.06.2023

Flurbereinigung Mühlingen-Zoznegg - Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss vom 29.01.2023

Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigung Mühlingen: Vermessungsarbeiten

Landratsamt Konstanz

-untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Mühlingen

Vermessungsarbeiten  

Das Landratsamt Konstanz - Untere Flurbereinigungsbehörde, der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung in 78532 Tuttlingen, Bahnhofstraße 100 (Gebäude B, Ebene 1), führt ab der Kalenderwoche  9/2023 in der Flurbereinigung Mühlingen Vermessungsarbeiten durch.

Die Mitarbeiter der unteren Flurbereinigungsbehörde müssen dazu die im Verfahrensgebiet liegenden und die daran angrenzenden Flurstücke betreten. Die Gebietskarte kann auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4808  eingesehen werden.

Bei den Vermessungsarbeiten werden festgestellte Abmarkungsmängel an Grenzzei­chen behoben. Alle Grenzpunkte die bisher im Liegenschaftskataster noch nicht mit endgültigen Koordinaten geführt sind werden zu diesem Zweck neu bestimmt.

Die Eigentümer deren Flurstücke an das Flurbereinigungsgebiet angrenzen, können sich über die dabei ergebenden Veränderungen im Liegenschaftskataster informieren.

(Karin Chluba Tel.: Telefonnummer: +49 7461/926–1601)

(Dirk Auerbach Tel.: Telefonnummer: +49 7461/926–1620)

(Bernhard Bastek Tel.: Telefonnummer: +49 7461/926–1621)

gez. Karin Chluba

Vermessungsdirektorin

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung)

Die Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Abfallwirtschaftssatzung 2023

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Wasserversorgungssatzung 2023

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 21.12.2022

Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 21.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Abwassersatzung 2023

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hohenfels

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hohenfels wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2022 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hohenfels 2023

Abwasserzweckverband "Stockacher Aach" - Sitz: Stockach, hier: Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes "Stockacher Aach" vom 14.12.2022

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (Kommunale Wärmeplanung)

Stadt Stockach im Konvoi mit den Gemeinden Bodman-Ludwigshafen, Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen, Orsingen-Nenzingen und Steißlingen

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (Kommunale Wärmeplanung)

Die MVV Regioplan GmbH mit Sitz in Mannheim erstellt im Auftrag der Gemeinde Hohenfels eine kommunale Wärmeplanung gemäß § 7d Klimaschutzgesetz Baden- Württemberg (KSG BW). Laut § 7e Abs. 6 KSG BW besteht für die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen keine Pflicht, die betroffenen Einzelpersonen im Zusammenhang mit der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten gemäß Artikel 13 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) zu informieren. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Abs. 3 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 DSGVO ortsüblich bekannt zu machen.

Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 1 und 2 DSGVO teilt die Gemeinde Hohenfels folgendes mit:

Die Gemeinde Hohenfels beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7d KSG BW). Andernfalls stellt die Gemeinde Hohenfels betroffenen Personen vor der Weiterleitung für einen anderen Zweck alle maßgeblichen Informationen gem. Art. 13 Abs. 2 DSGVO zur Verfügung.

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die MVV Regioplan GmbH, Mannheim auf der Grundlage von § 7e KSG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 7e Abs. 1 KSG BW dargelegt. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der für die Gemeinde Hohenfels zuständigen Energieunternehmen (Betreiber der Strom-, Gas- und Wärmenetze) und der Bezirksschornsteinfeger. Für die Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung werden die Daten jeweils mehrerer Einzelgebäude zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen möglich sein werden.

Die erhobenen Einzeldaten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

 

Hohenfels-Liggersdorf, den 06.12.2022

Pauschalierte Abrechnung von Leistungen im Bereich der Wasserversorgung ab 01.11.2022

Die Gemeinde Hohenfels wird ab dem 01.11.2022 Leistungen im Bereich der Wasserversorgung gemäß des Preisblatt zur Wasserversorgung abrechnen.

Die pauschalierten Preise gelten für alle Anträge die ab dem 01.11.2022 eingereicht werden.

 

Preisblatt Wasserversorgung

Bebauungsplan "Kohler-Klaffenäcker", OT Mindersdorf

Öffentliche Bekanntmachung - 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach für den Bereich Sonderbauflächen Tourismus „Sonnenbühl“, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen; hier: Wirksamkeit

Stadt Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach für den Bereich Sonderbauflächen Tourismus „Sonnenbühl“, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 31.05.2022 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 15.09.2022 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die o.g. Fläche.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

  • Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802145
  • Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0
  • Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0
  • Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0
  • Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 21.09.2022

Stolz, Bürgermeister

Plan

Öffentliche Bekanntmachung neue Pauschalen Mittagessen

Die neuen Elternpauschalen für das Mittagessen in der Krippe/ Kindergarten und der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 beschlossen.

 

Die neuen Pauschalen gelten ab dem 01.09.2022.

 

Pauschalen Mittagessen ab 01.09.2022

Öffentliche Bekanntmachung Gebührenanpassung Verlässliche Grundschule

Die neuen Elternbeiträge der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 beschlossen.

 

Die Beiträge gelten ab dem 01.09.2022.

 

Verlässliche Grundschule Beitragssatz

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2022 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

 

Kindergartensatzung vom 27.07.2022

Anlage 1: Gemeinde Hohenfels KiTa-Elternbeiträge

Anlage 2: Gemeinde Hohenfels Mittagessen für Krippe und Kindergarten ab 01.09.2022

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Teilort Ludwigshafen Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Bodman Sonderbaufläche Erlebnisbauernhof „Mooshof“ hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Stockach Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute, Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“ hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

20. Änderung des FNP der VG Stockach Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute 1. geplante Gewerbebaufläche „Falbenhölzle II“ 2. geplante Gewerbebaufläche „lange Äcker“ hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des BauGB

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf Wohnbaufläche „Dietersberg“, Flächentausch hier: Auslegungsbeschluss, frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung der Mietpreiszonen für die Zweitwohnungssteuer- Schätzung der Jahresnettokaltmiete

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat in der Sitzung vom 25.05.2022 die Festlegung Mietpreiszonen, für die Ortsteile, im Rahmen des § 3 Abs. 4 der Zweitwohnungssteuersatzung - Schätzung der Jahresnettokaltmiete beschlossen.

 

Mietpreiszone Zweitwohnungssteuer - schriftlicher Teil-

Mietpreiszone OT Deutwang -zeichnerische Teil-

Mietpreiszone OT Kalkofen -zeichnerische Teil-

Mietpreiszone OT Liggersdorf -zeichnerische Teil-

Mietpreiszone OT Mindersdorf -zeichnerische Teil-

Mietpreiszone OT Selgetsweiler -zeichnerische Teil-

Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021

Die Änderungssatzung zur Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 16.03.2022 beschlossen.

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung

Abfallwirtschaftssatzung vom 15.12.2021

Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Bruckäcker", OT Selgetsweiler

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021

Die Satzung über das Einsammeln und Befördern von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorranges von Vermeidung, Trennpflicht und Verwertung (Abfallwirtschaftssatzung) der Gemeinde Hohenfels vom 15.12.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 15.12.2021 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Abfallwirtschaftssatzung

Öffentliche Bekanntmachung Gebührenanpassung Verlässliche Grundschule

Die neuen Elternbeiträge der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.

Die Beiträge gelten ab dem 01.01.2022.

Verlässliche Grundschule Beitragssatz

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Kindergartensatzung vom 24.11.2021

Anlage 1 zur Kindergartensatzung

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)

Die Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Zweitwohnungssteuersatzung

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 24.11.2021

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 24.11.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2021 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Wasserversorgungssatzung

Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) des Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee"

Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee" hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) des Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Egelsee"

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 03.11.2021

Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 03.11.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 03.11.2021 beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Abwassersatzung 2022

 

 

Öffentliche Bekanntmachung über die Bundestagswahl 2021

Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltplan 2021

Bebauungsplan "Kohler-Klaffenäcker", OT Mindersdorf

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. §2 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. §3 Abs. 2 BauGB
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung zum Bebauungsplan inklusive Fachgutachten in der Zeit vom 26. Juli 2021 bis einschließlich 26. August 2021 ausgelegt.
Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungszeit vorgebracht werden.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach „Sondergebietsfläche Fasnachtsmuseum Schloss Langenstein“, Gemarkung Orsingen-Nenzingen hier: Wirksamkeit

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Haushaltplan 2021

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohenfels vom 31.03.2021

8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sondergebietsfläche Photovoltaik im Bereich der Autobahnausfahrt Stockach West“, Flst. Nr. 2707 der Gemarkung Orsingen-Nenzingen hier: Wirksamkeit

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Hohenfels vom 16.12.2020

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 16.12.2020

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hohenfels