Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld [mehr]
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Verpflichtungsformel sprechen. Stellvertretend für das gesamte Gremium möchte ich gerne den an Jahren ältesten Gemeinderat bitten – in diesem Fall ist dies Herr Karl Schmid von der FUW –, dass er mir diese [mehr]
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des Retentionsbeckens geplant werden sollte. Zudem wäre es gegebenenfalls von Vorteil, die Bushaltestellen an die Selgetsweiler Straße zu verlegen. Es gibt den Vorschlag, dass die Gebäude kombiniert [mehr]
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Gem. Eintrag im Bebauungsplan sind Bäume lt. Pflanzenliste zu pflanzen. Die Bepflanzung muss spätestens in der auf den Bezug der Gebäude folgenden Vegetationsperiode erfolgen. Hierzu wird auf § 21a [mehr]
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8 15. Pflanzgebote und Pflanzbindungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) Die Bepflanzungen sind spätestens in der ersten Pflanzperiode durchzuführen, die nach Fer- tigstellung der Bebauung folgt. Alle [mehr]
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In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld [mehr]
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Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld [mehr]
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